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Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

Empfohlene Beiträge

@mitschk

Hast Du da nicht etwas übersehen?

Die Klage wurde beim LG Frankfurt/Main eingereicht. Wenn es eine Leistungsklage wär, wäre das Amtsgericht zuständig. Kommt hinzu, dass man bei flightright dann ja bereits am Montag (nach dem Streiktag Freitag) einen Klienten gehabt haben muss, um am Folgetag (Dienstag) bereits die Klage einreichen zu können. Das ist zwar denkbar aber ziemlich unwahrscheinlich.
Nein, mir erscheint die Feststellungsklage am wahrscheinlichsten. Die konnte man bereits vor dem Streiktag vorbereiten und dann am Dienstag einreichen.

Dass das ganze eine Marketingaktion ist, wie @linie32 schrieb, macht dann auch Sinn.

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 O. k., habe mir die Meldung gar nicht angesehen dass die Klage beim Landgericht eingereicht wurde.

 

Spricht jedenfalls für einen Streitwert über 5000 €. Vielleicht ist dies aber auch nur eine Ungenauigkeit in der Berichterstattung. Habe das schon oft erlebt, dass die Journalisten Land und Amtsgericht durcheinander schmeißen. Auch bei der Feststellung Klage würde man per se nicht auf einem so hohen Streitwert kommen, da die    Feststellungsklage wertmäßig sogar aufgrund eines Abzuges noch geringer zu bewerten wäre.

 

 

 

 

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Wenn das "Handelsblatt" auch vom LG Frankfurt schreibt,

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-flightright-klage-gegen-ryanair-steht-auf-wackeligen-beinen/22913428.html

dann dürfte das wohl doch keine Ungenauigkeit sein. Aber egal, wir werden sicher den Fortgang mitbekommen.

In dem verlinkten Kommentar im HANDELSBLATT wird der Klage von flightright keine große Chance eingeräumt, weil es ein angemeldeter Streik war; nicht wie bei TUIFly damals.

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Wenn ich mich nicht täusche wird es europaweit nicht einheitlich behandelt, wann ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist und wann nicht. Für Deutschland ist ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand (BGH), ein wilder Streik nicht (EuGH). Das ein wilder Streik kein außergewöhnlicher Umstand ist gilt jetzt im Geltungsbereich der Verordnung.

 

Der EuGH schreibt in TuiFly: Würde zur Klärung der Frage, ob Streiks als „außergewöhnliche Umstände“ [...]  sind, darauf abgestellt, ob sie nach dem einschlägigen nationalen Recht rechtmäßig sind oder nicht, hätte dies zur Folge, dass der Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung von den arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats abhinge; dadurch würden die [...] Ziele beeinträchtigt, ein hohes Schutzniveau für die Fluggäste sowie harmonisierte Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Luftfahrtunternehmen in der Union sicherzustellen.

 

Mit dem Argument kann berechtigterweise fordern, dass Streiks europaweit einheitlich bewertet werden. Mit der Argumentation aus TuiFly, dass ein Arbeitskampf für ein Unternehmen beherrschbar ist wäre ein Streik kein außergewöhnlicher Umstand mehr.

 

Jetzt ist die Frage, wie man das ordnungspolitisch zum Thema Streik sieht. Einmal ist eine Privilegierung einer Gruppe von wirtschaftsbeteiligten, die ein automatische Entschädigung erhalten. Das ist problematisch. Dann ist eine Belastung der Unternehmen, wenn ihnen einseitig weitere Streikkosten aufgetragen werden. Ein weiteres Thema: ist ein Streik bei Ryanair verhältmässiger als ein Streik bei einer hypothetischen Flugesellschaft die regelmäßige Tariflohnerhöhungen gezahlt hat und die Mitarbeiter streiken um ihre Marktmacht unter beweis zu stellen.

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Wobei Malta strategisch günstig liegt,um dort um dort  ein Drehkreuz aufzubauen. Drehkreuz war zwar nie ein FR-Thema, Umsteiger aber schon. Mal schauen,wie es "dort unten" weitergeht

(beispielsweise füttert FR Malta aus dem Norden,und Air Malta verteilt weiter in den Süden )

Bearbeitet von EDCJ
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vor 9 Stunden schrieb EDCJ:

Wobei Malta strategisch günstig liegt,um dort um dort  ein Drehkreuz aufzubauen. Drehkreuz war zwar nie ein FR-Thema, Umsteiger aber schon. Mal schauen,wie es "dort unten" weitergeht

(beispielsweise füttert FR Malta aus dem Norden,und Air Malta verteilt weiter in den Süden )

Im Süden von Malta ist aber vor allem  Meer und dann die Sahara. Keine optimalen Bedingungen für ein Drehkreuz.

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Ich pack es mal hier rein, weil mir beim Lesen der Gedanke an Ryanair kam.

Im neuen STERN ist ein Artikel über Flixbus. Lesenswert. Link nicht möglich. 

Eine der Fragen an Jochen Engert: "Kommt nach Flixbus und Flixtrain bald Flixair?" Antwort: "Das ist zu früh." Aber er lächelt jetzt. Die Vorstellung von flixgrünen Flugzeugen gefällt ihm.

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vor 12 Stunden schrieb 101er:

Im Süden von Malta ist aber vor allem  Meer und dann die Sahara. Keine optimalen Bedingungen für ein Drehkreuz.

Aber genau das ist der Punkt. Malta dürfte der südlichste Airport in Europa sein,in Richtung Zentralafrika-also hinter die Sahara. Ein guter Punkt,alle Pax aus Zentraleuropa mit FR -Zubringer in Malta zu komprimieren,und von dort aus mit der Air Malta - Flotte weiterzuverteilen. Läßt sich in der Reichweitenplanung und mit Typen der A320/737 Größe sicher billiger darstellen,als Nonstopflüge von Nord/Zentraleuropa aus. Notfalls mit Stopover in Malta ;)

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Verblüffend: Kaum scheint sich eine Front halbwegs zu schließen und eine Einigung mit den Piloten scheint zumindest in Irland in greifbarer Nähe, eröffnet Ryanair gleich die nächste Front: 

Ab 1. November gelten andere Handgepäckbestimmungen. Nur noch Priority-Kunden können kostenfrei 2 Handgepäckstücke mit an Bord nehmen. Alle Non-Priority-Kunden können lediglich nur ein Gepäckstück mitbringen - die bisherige kostenlos-Option für den 10kg-Trolley, den man am Gate abgibt, entfällt. 

 

Hier ein paar Infos: 

Ryanair today (23 Aug) announced plans to cut check bag fees by introducing a lower cost €/£8 x10kg check bag service (currently €/£25 x20kg) and reduce the volume of free 2ndgate bags which has been causing flight delays, from 1 Nov next as follows:

 

– Priority Boarding customers (currently 30%) can continue to bring 2 free carry-on bags (1 x 10kg wheelie bag and 1 small bag).

– Non-priority customers can only bring 1 free (small) carry-on bag from 1 Nov.

– If non-priority customers want to bring a 2nd bigger (wheelie) bag they can buy a lower cost 10kg check bag for €/£8 at time of booking (currently a 20kg bag costs €/£25). This 10kg wheelie bag must be checked in at the airport bag drop desk.

– All customers with checked bags can now switch from the €/£25 x20kg bag to the cheaper €/£8 x10kg checked bag.

– The new policy will go live at boarding gates on/after 1 November 2018 and for all bookings made on/after 1 September 2018.

 

Quelle:

https://corporate.ryanair.com/news/new-bag-policy-from-november-will-cut-check-bag-fees-reduce-boarding-delays/

 

Alles, angeblich nur, um die Pünktlichkeit zu steigern und das Boarding schneller zu machen. 
Letztlich sicher ein Grund, um die Nebeneinkünfte weiter auszubauen und Passagiere zu zwingen, für ihr Gepäck zu bezahlen. 

 

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vor 10 Minuten schrieb Flysohigh:

Alles, angeblich nur, um die Pünktlichkeit zu steigern und das Boarding schneller zu machen. 

Letztlich sicher ein Grund, um die Nebeneinkünfte weiter auszubauen und Passagiere zu zwingen, für ihr Gepäck zu bezahlen.

Also meiner Beobachtung nach ist es so dass viele Passagiere die Gepäckregeln schlichtweg nicht kapieren / kapieren wollen und Ryanair deswegen handeln muss. Immer wieder eine große Aufregung am Gate, wenn der Koffer ein Verlade-Label erhält. Einige Pax zuppeln das wieder ab, andere haben da Wertsachen drin. Am Boden bedeutet das einen ganz erheblichen Mehraufwand für die Agents am Gate. Diesen Mehraufwand wird Ryanair auch in € bezahlen müssen. Die aktuelle Regelung gefährdet das Geschäftsmodell, weil sie weder einfach, schnell noch kostengünstig ist. Und genau deswegen wird dies jetzt geändert.

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Über die neuen kostenpflichtigen Handgepäckregelungen berichtet auch die Bild-Zeitung groß als Aufmacher:

https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/ryanair-macht-handgepaeck-kostenpflichtig-flughammer-ab-november-56843422.bild.html

 

Für mich (mit einer November-Reise mit Laudamotion betroffen) stellen sich drei Fragen:

1) Gilt die Neuregelung analog auch für Laudamotion?

2) Im Artikel steht: "Die neue Politik gilt für ALLE Flüge ab dem 1. November, auch, wenn diese bereits zu anderen Konditionen gebucht wurden. Kunden, die den billigsten Tarif gebucht haben, können entweder kostenpflichtig Gepäck dazu buchen, ebenfalls für Geld „Priority dazu buchen“ oder ihren Flug stornieren und den vollen Flugpreis zurückbekommen." Ist diese Aussage rechtlich korrekt. Schließlich hat man ja als Kunde einen Beförderungsvertrag mit bestimmten Gepäckbestimmungen mit der Airline abgeschlossen. Darf die Airline den so einfach stornieren, wenn man als Kunde auf der Erfüllung des Vertrags zu den abgeschlossenen Bedingungen besteht?

3) Da mein Flug zu den gewählten Terminen seit der Buchung günstiger geworden ist, darf man da einfach als Kunde stornieren und angesichts der neuen Handgepäckregelungen erneut zu einem günstigeren Preis buchen? Und wie schnell bekommt man den alten Flugpreis erstattet?

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Ich finde, Ryanair agiert hier sehr unglücklich und in die Ecke getrieben. Ich hatte MOL in der Vergangenheit so verstanden, dass die Motivation hinter den Gebühren für aufgegebenes Gepäck immer nur in zweiter Linie die Anc. Revenues waren sondern in erster Linie der Wunsch, keine Handling Agents für das aufgegebene Gepäck zu benötigen.

Wenn man diesen Steuerungsansatz jetzt nicht weiter verfolgt weil es nicht funktioniert, wenn tatsächlich alle mitmachen macht auch das ganze menu pricing kaum noch Sinn. Bin mal gespannt, wie man sich aus dem Chaos wieder rauslaviert.

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