Zum Inhalt springen
airliners.de

Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb loco22:

 

Gibt es immer noch. Kannst Air Malta Flüge über die Ryanair Webseite buchen...

...spricht dann dafür das man die traditionelle Air Malta und die Ryanair division irgendwie bündeln will.

Dann ist der Artikel doch nicht so schlecht geschrieben wie ich dachte!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Bericht der Irishtimes zum Thema Malta Air.

 

https://www.irishtimes.com/business/transport-and-tourism/ryanair-to-launch-new-airline-in-malta-1.3920710

 

Unter anderem wird vermutet das Ryanair die deutschen und italienischen Flugzeuge auf Malta registrieren wird und das dazugehörige Personal in Malta beschäftigen will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb d@ni!3l:

Wieder Druckaufbau für Verhandlungen oder Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen o.ä.? Oder was bietet Malta was Irland noch nicht (genug) bietet?

Das steht zwischen den Zeilen! Das Goverment arbeitet mit ihnen zusammen, statt sie zu kritisieren und "anzugreifen" wie es Herr Heil mit seiner Gesetzesnovelle zur betrieblichen Mitbestimmung von Flugpersonal in Deutschland getan hat.

Ich kenne das dortige Sozial- und Arbeitssystem (besser Level der Arbeitsnehmerrechte) nicht, aber Ryanair ist nicht die erste Airline mit einer "Malta Division". Der gute Herr Minister hat also aus wirtschaftlicher Sicht etwas richtig gemacht...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb d@ni!3l:

Naja, der Vergleich ist ja nicht zu Stand jetzt Deutschland, sondern afaik sind Verträge und co zZt in Irland, oder?

Wie meinst du das? Es gibt lokale Verträge bei Ryanair.

Mir sind 2 Leute bekannt, die bei Ryanair Base FRA mit einem deutschen Vertrag angestellt sind (nach eigener Aussage) und die ganzen Gewerkschaften mit denen Ryanair zusammenarbeitet (arbeiten muss) sind ja nur national zuständig.

Bearbeitet von ATN340
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb ATN340:

Das steht zwischen den Zeilen! Das Goverment arbeitet mit ihnen zusammen, statt sie zu kritisieren und "anzugreifen" wie es Herr Heil mit seiner Gesetzesnovelle zur betrieblichen Mitbestimmung von Flugpersonal in Deutschland getan hat.

Ich kenne das dortige Sozial- und Arbeitssystem (besser Level der Arbeitsnehmerrechte) nicht, aber Ryanair ist nicht die erste Airline mit einer "Malta Division". Der gute Herr Minister hat also aus wirtschaftlicher Sicht etwas richtig gemacht...

 

Noch ist immer der ständige Wohnsitz und Einsatzort für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebend. Ryanair stellt ja keine Scheinselbständigen mehr ein. 

Nur steuerliche Unterschiede macht es, wenn die Hauptniederlassung in einem anderen Land, in dem Fall Malta, liegt. Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Es ging in dem Gesetz nur darum, auch bei Fluggesellschaften Betriebsräte wählen zu lassen. Das hat nichts mit dem Sozial/Arbeitsgesetzen zu tun.

 

Zitat

Seite 34/59

Wie sind seit dem 28. Juni 2012 die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder zu bestimmen?


In der seit dem 28. Juni 2012 geltenden Verordnung 465/201232 wird als einziges entscheidendes Kriterium für die Bestimmung der auf Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder33 anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit auf die „Heimatbasis“ Bezug genommen. Durch Einführung des Begriffs „Heimatbasis“ hat der Gesetzgeber in Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung 883/2004 eine Rechtsfiktion geschaffen, um die Bestimmung der auf Flugpersonal anwendbaren Rechtsvorschriften zu erleichtern. Die anwendbaren Rechtsvorschriften sind unmittelbar an die „Heimatbasis“ geknüpft, da dies der Ort ist, an dem die betreffende Person stationiert ist und mit dem sie während ihrer beruflichen Tätigkeit eng verbunden ist.
Alle nach dem 28.Juni 2012 geschlossenen neuen Verträge mit Flug- und Kabinenbesatzungsmitgliedern sollten daher auf der Grundlage des neuen Artikels 11 Absatz 5 beurteilt werden. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung 987/2009 ist derjenige Mitgliedstaat für die Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften und die Ausstellung des portablen Dokuments A1 zuständig, in dem sich die „Heimatbasis“ befindet, wenn die betroffene Person nur eine feste Heimatbasis hat.

https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=11366&langId=de#page35

Bearbeitet von chris_flyer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb chris_flyer:

Noch ist immer der ständige Wohnsitz und Einsatzort für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebend. Ryanair stellt ja keine Scheinselbständigen mehr ein. 

Nur steuerliche Unterschiede macht es, wenn die Hauptniederlassung in einem anderen Land, in dem Fall Malta, liegt. Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen.

 

 

Stimmt zwar, aber das hat FR noch nie wirklich interessiert, erst als sie ihre Personalplanung der Art verkackt haben, dass sie MA mit aufkeimende Gewerkschaftsaktivitäten nicht mehr einfach feuern konnten, wurden sie zu lokale Verträge gezwungen. Ich bin mir sicher, sie werden keine Gelegenheit auslassen dies rückgängig zu machen, oder zumindest so klein wie möglich zu halten.

 

Und klar FR selbst hat nie illegal beschäftigt, sondern MA von Personalagenturen bezogen . Die nur ganz zufällig FR als einzigen Kunden haben.

 

Das mit der Scheinselbständigkeit betraf ja "nur" Piloten, oder nicht? 

 

PS.: In diesem Beitrag könnte sich Halbwissen eingeschlichen haben, Korrektur gern gesehen.

Bearbeitet von ZuGast
Gefährliches Halbwissen?!?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb chris_flyer:

Noch ist immer der ständige Wohnsitz und Einsatzort für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebend. Ryanair stellt ja keine Scheinselbständigen mehr ein. 

Nur steuerliche Unterschiede macht es, wenn die Hauptniederlassung in einem anderen Land, in dem Fall Malta, liegt. Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Es ging in dem Gesetz nur darum, auch bei Fluggesellschaften Betriebsräte wählen zu lassen. Das hat nichts mit dem Sozial/Arbeitsgesetzen zu tun.

 

https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=11366&langId=de#page35

Stimmt, die ganzen Razzien bei Scheinselbstständigen in HHN waren früher.

Aber darum ging es mir garnicht, sondern um den Attitude den die jeweilige Landesregierung gegenüber Ryanair hat.

Deutschland: Arbeitsminister kriegt mit wie es bei FR (und anderen) zugeht und schaltet sich ein

 

Malta: Ryanair startet neue Projekte mit politischer Unterstützung 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, ZuGast said:

erst als sie ihre Personalplanung der Art verkackt haben,

 

Und klar FR selbst hat nie illegal beschäftigt, sondern MA von Personalagenturen bezogen . Die nur ganz zufällig FR als einzigen Kunden haben.

 

Als Irland endlich mal irische Gesetze durchgesetzt hat bezüglich Urlaubsansprüche meinst du? Die gewerkliche Orga ist was anderes, dadurch steigen auch die Personalkosten bei FR endlich deutlich an. Übrigens nicht nur in Deutschland. Wenn dann in FRA bald die Neuankommerrabatte auslaufen, gucken wir mal, wie genial die Deutschlandexpansion (Stichwort 20 Prozent Marktanteil) im Rückwärtsgang beschleunigt. Rubbellose und Dosenbier im Miniformat zu Goldwasserpreisen kommen immer weniger an, von ihren 35 Euro Durchschnittsflugerlösen kann selbst FR nicht leben.

 

Genau das ist illegale Beschäftigung, egal wie viele Dienstleister man zwischenschaltet....

4 minutes ago, ATN340 said:

Deutschland: Arbeitsminister kriegt mit wie es bei FR (und anderen) zugeht und schaltet sich ein

 

Malta: Ryanair startet neue Projekte mit politischer Unterstützung 

 

 

Was ist daran falsch? Ryanair-FAs in Deutschland können doch von ihrem Gehalt kaum leben und fast noch schlimmer, da ist halt eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt worden, der alle anderen folgen (müssen).

 

Das kleine Malta lebt eben in allen Bereichen vom Incoming, das machen sie recht geschickt.  Ob man dazu die dauerdefizitäre Air Malta braucht? Eher nein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb ATN340:

Stimmt, die ganzen Razzien bei Scheinselbstständigen in HHN waren früher.

Aber darum ging es mir garnicht, sondern um den Attitude den die jeweilige Landesregierung gegenüber Ryanair hat.

Deutschland: Arbeitsminister kriegt mit wie es bei FR (und anderen) zugeht und schaltet sich ein

 

Malta: Ryanair startet neue Projekte mit politischer Unterstützung 

 

Deinem Freund bei Sunexpress hilft es doch. Endlich gibt es einen Betriebsrat.

 

Malta ist jetzt nicht gerade gern gesehen in der EU. Wenn es da sogar Journalistenmorde gibt, ist es nicht gut bestellt um dieses Land.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liest man sich zum Thema etwas ein, dann findet man durchaus Quellen, dass die maltesische Regierung sich bei der Malta Air beteiligt. Da ihr ebenfalls die Air Malta gehört, dürfte es wohl nur eine Zeit bis zur Liquidation der letzteren sein. So kann man die eigene Konnektivität sichern und mit FR hat man durchaus jemanden an Bord, der weiß wie das Fluggeschäft funktioniert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb medion:

Was ist daran falsch? Ryanair-FAs in Deutschland können doch von ihrem Gehalt kaum leben und fast noch schlimmer, da ist halt eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt worden, der alle anderen folgen (müssen).

Garnichts! Ich habe da nichts gegen einzuwenden!

Der Vergleich Deutschland/Malta zeigt nur, wie unterschiedlich Regierungen mit Ryanair umgehen und Malta Air zeigt, welchen Weg Ryanair als Ausweichmanöver geht.

 

vor einer Stunde schrieb chris_flyer:

Deinem Freund bei Sunexpress hilft es doch. Endlich gibt es einen Betriebsrat.

Das stimmt, wie gesagt ich habe grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da der maltesische Staat bei der ganzen Sache mit drin zu stecken scheint, könnte ich mir über kurz oder lang als nächsten logischen Schritt vorstellen, dass man die "alte" Air Malta in irgendeiner Form in die neue Malta Air integriert und die Airbusse von Air Malta dann zu Laudamotion verschiebt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laut Aero.de ist das ganze gar nicht mal so blöd:
 

Zitat

Hintergrund ist den Angaben zufolge das unterschiedliche Steuerrecht in den einzelnen Staaten. So müssen die Besatzungen der in Dublin angemeldeten Flugzeuge ihre Einkommen den Angaben zufolge bisher in Irland versteuern. Durch die Anmeldung der Jets auf die maltesische Tochter könnten sie dies künftig in ihren Heimatländern tun.

https://www.aero.de/news-31834/Ryanair-laesst-sich-auf-Malta-nieder.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb chris_flyer:

Laut Aero.de ist das ganze gar nicht mal so blöd:

Zitat

Hintergrund ist den Angaben zufolge das unterschiedliche Steuerrecht in den einzelnen Staaten. So müssen die Besatzungen der in Dublin angemeldeten Flugzeuge ihre Einkommen den Angaben zufolge bisher in Irland versteuern. Durch die Anmeldung der Jets auf die maltesische Tochter könnten sie dies künftig in ihren Heimatländern tun.

https://www.aero.de/news-31834/Ryanair-laesst-sich-auf-Malta-nieder.html

 

Das ist aber eine Ryanair sehr entgegenkommende Sichtweise, eigentlich mehr PR-Blabla.

 

Ryanair wollte immer durchsetzen, dass ihre Mitarbeiter in Irland steuerpflichtig sind, da die dortigen Steuern niedriger sind. Entsprechend kann man mit niedrigeren Gehälten arbeiten.

Solange ein Pilot mit Wohnsitz Deutschland mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland ist, ist er in Deutschland mit seinem gesamten Einkommen steuerpfichtig. Es reichen schon fünf Minuten auf deutschem Boden, damit der Tag für die deutsche Steuerpflicht zählt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

18 minutes ago, chris_flyer said:

Laut Aero.de ist das ganze gar nicht mal so blöd:

 

Was für ein Unsinn: Beschäftigte die das ganze Jahr in Frankfurt wohnen, versteuern ihr Einnahmen in Deutschland, Beschäftigte in Weeze, die in Holland wohnen, versteuern in Holland, und so weiter. Völlig unabhängig vom Arbeitgeber.

 

Einzig und allein Ryanair wird hier einen Vorteil sehen. Und Malta als vorsichtig ausgedrückt Steuer- und Vorschriftensparland, natürlich EU-Mitglied...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb medion:

 

Was für ein Unsinn: Beschäftigte die das ganze Jahr in Frankfurt wohnen, versteuern ihr Einnahmen in Deutschland, Beschäftigte in Weeze, die in Holland wohnen, versteuern in Holland, und so weiter. Völlig unabhängig vom Arbeitgeber.

 

Einzig und allein Ryanair wird hier einen Vorteil sehen. Und Malta als vorsichtig ausgedrückt Steuer- und Vorschriftensparland, natürlich EU-Mitglied...

 

 

Ausschlaggebend ist der Hauptsitz. Beschäftigte von EW E mit Stationierung in MUC sind in Österreich und Deutschland steuerpflichtig. Das alles regeln Doppelbesteuerungsabkommen.
https://bbt-partner.de/steuerliche-besonderheiten-bei-piloten-und-flugbegleitern-bbt-sonderinformation-12018/

 

Zitat

Sofern der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz nicht in Deutschland hat, sind ggf. weitere Besonderheiten gemäß bestehender Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (sog. Doppelbesteuerungsabkommen) zu beachten. Beispiel: Arbeitgeber hat Unternehmenssitz in Österreich; Österreich hat Besteuerungsrecht für Vergütungen für internationale Flüge, Deutschland für Inlandsflüge; österreichische Steuer wird auf deutsche Einkommensteuer angerechnet. Ebenso sind ggf. bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, wenn der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt des Arbeitnehmers nicht im Inland liegt.

 

Bearbeitet von chris_flyer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann würde ich die Doppelbesteuerungsabkommen auch mal lesen.... Stichwort 183 Tage.

 

Nur weil ein Flugzeug in/auf Malta registriert ist und dann zwischen Porto und Madeira pendelt, entsteht genau null Einkommensteuerpflicht der portugiesischen Beschäftigten für Malta... (natürlich vorausgesetzt, dass dieselbigen ihren Hauptwohnsitz nicht auf Malta haben und diesen 183 Tage im Steuerjahr steuerjuristisch wirksam bewohnen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb medion:

Dann würde ich die Doppelbesteuerungsabkommen auch mal lesen.... Stichwort 183 Tage.

 

Nur weil ein Flugzeug in/auf Malta registriert ist und dann zwischen Porto und Madeira pendelt, entsteht genau null Einkommensteuerpflicht der portugiesischen Beschäftigten für Malta... (natürlich vorausgesetzt, dass dieselbigen ihren Hauptwohnsitz nicht auf Malta haben und diesen 183 Tage im Steuerjahr steuerjuristisch wirksam bewohnen).

Genau in dem Fall Portugal, da er wahrscheinlich in Porto stationiert ist, muss er portugiesische Einkommensteuer zahlen. Bei internationalen Flügen eben in Malta. Vielleicht war es ein Deal zwischen AN und AG. Malta mit den günstigsten Lohnsteuern, da relativ wenige Inlandsflüge im Land der Stationierung (Deutschland) stattfinden.
Nichts andres steht im Beispiel.

Bearbeitet von chris_flyer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

7 minutes ago, chris_flyer said:

Genau in dem Fall Portugal, da er wahrscheinlich in Porto stationiert ist, muss er portugiesische Einkommensteuer zahlen. Bei internationalen Flügen eben in Malta. Vielleich war es ein Deal zwischen AN und AG. Malta mit den günstigsten Lohnsteuern, da realtiv wenige Inlandsflüge stattfinden.
Nichts andres steht im Beispiel.

 

Dann nochmal andres: Wer in Porto wohnt und fliegerisch zwischen Porto und Paris (im FR-Jargon Booooväää genannt) pendelt, zahlt natürlich Einkommensteuer in Portugal. Nix vielleich, nix Deal, sondern geltendes Europarecht. [wenn das auch schon nicht mehr so ist, dann....]

 

Mit Malta-Inlandsflügen fühle ich mich 'realtiv' veralbert...., aber jedem das Seine.

 

Ryanair hätte ja die Teilflotte auch in Monaco zulassen können, Vorteil: Einkommensteuersatz Null.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb chris_flyer:

Genau in dem Fall Portugal, da er wahrscheinlich in Porto stationiert ist, muss er portugiesische Einkommensteuer zahlen. Bei internationalen Flügen eben in Malta.

Das ist nicht ganz richtigt. (Kenne die Details des portugiesischen Einkommenssteuerrechts nicht, aber das Wohnsitzprinzip gilt überwiegend.)

 

Das gesamte Einkommen muss im Wohnsitzstaat versteuert werden. Auch der kompett internationale Anteil. Beim internationalen Anteil wird die Steuerlast im Wohnsitzstaat um die im Ausland gezahlten Steuern reduziert.

 

EIn Beispiel: 

In 2018 Ein Pilot mit einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR und Wohnsitz in Deutschland hat 40 % seines Einkommens auf Flügen verdient, die Deutschland nicht berühren. Das Flugzeug war in Österreich gemeldet.

In Deutschland muss er 33.378 EUR versteuern. Österreich hat Anspruch die Einkommenssteuer aus 40.000 EUR, also 5.055 EUR. Seine Steuerlast in Deutschland sinkt auf 28.323 EUR. 

Ärgerlich aus Sicht des deutschen Steuerzahler wird es dann, wenn der österreichische Steuersatz niedriger ist, als der deutsche Steuersatz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...