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Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

Empfohlene Beiträge

vor 18 Stunden schrieb PG1:

Das Urteil verstehe ich nicht. Laut dem Artikel wäre der Flieger ja ohne Unwetter pünktlich gelandet. Wieviele Ausnahmeregelungen von der Ausnahme soll es denn in Zukunft geben.. 

Laut FR24 ist der Flieger an dem Tag erst um 23:18 (Flugplan 20:05) in Girona gestartet, der hätte also unter keinen Umständen pünktlich in FRA sein können. Die Verspätung hat man sich offensichtlich schon am Nachmittag in PMI eingefangen und ist dann den Rest des Tages dem Flugplan 3 Stunden hinterhergeflogen.

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Die Entschädigung soll gemäß EU 261 ja nur ausnahmsweise entfallen, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweisen kann, die sie selbst nicht beeinflussen kann.

Natürlich kann auch Ryanair nicht das Wetter beeinflussen. Das ist aber hier nur Auslöser, warum man überhaupt in die Nachtbeschränkung gekommen ist. 

Das Gericht sieht hier aber den Flugplan selbst als zu optimistisch an, da die Landung eben so knapp vor den Nachtbeschränkungen geplant wurde und genau das als zu eng angesehen wird (wieso auch zwei Stunden als zu eng erscheinen, verstehe ich allerdings auch nicht). Und genau diese Planung könnte ja wieder durch Ryanair beeinflusst werden, insbesondere, da das Gericht ja auch die allgemeine Pünktlichkeit der Ryanair ab FRA mit in die Bewertung einbezogen hat...

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Man kann so vieles machen. Erstazflieger holen, Rotationen ändern etc. das müssen andere Airlines auch, wenn sie nicht in die Nachtflugverbote kommen wollen. Dann hätte man ex Girona einen Flieger nehmen müssen, der rechtzeitig in FRA ist.
Somit wäre es möglich gewesen, die Auswirkungen zu mildern. Somit keine höhere Gewalt. 

Bearbeitet von Pad81
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vor 5 Stunden schrieb derflo95:

Ja und - man kann doch auch trotzdem noch nach 23Uhr in Frankfurt landen, oder?

 

Das sehe ich ähnlich, denn für Chapter 3 und 4 sind verspätete Landungen bis 24 Uhr möglich.

 

Beispielhaft die Formulierung für Chapter 4 Luftfahrzeuge:

 

Zitat

Verspätet oder verfrüht ankommende Luftfahrzeuge, deren Landung nach der durch den Flughafenkoordinator vergebenen Zeitnische (Slot) zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr bzw. zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr geplant ist, dürfen bis 00:00 Uhr landen, sofern sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung (§ 25 LuftVO) ergibt. Verfrühungslandungen vor 05:00 Uhr sind untersagt. Bei Überschreitung der Anzahl zulässiger Verspätungslandungen zwischen 23:00 Uhr und 00:00Uhr von 7,5 pro Nacht – bezogen auf den Durchschnitt eines Kalenderjahres – sind nachträgliche Ergänzungen der Betriebsbeschränkungen möglich.

 

 

Was mich dabei stutzig macht: Bei verspäteten Starts ist die Zustimmung der Örtlichen Luftaufsicht gefordert, bei verspäteten Landungen aber nicht (?)

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Bei Abflug nach 23:00 Uhr ist eine Ankunft bis 24:00 Uhr aber von vornherein unmöglich!

 

Und ich kann es schon verstehen, dass nur bei Starts die Genehmigung einzuholen ist.

Bei Landungen könnte es ja sein, dass der Flieger schon deutlich länger als geplant in der Luft war und nun ein wenig wenig Kerosin an Bord hat. Und da soll dann noch eine zusätzliche Stelle um Erlaubnis gefragt werden?

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vor 5 Stunden schrieb globetrotter88:

Die Verspätung hat man sich offensichtlich schon am Nachmittag in PMI eingefangen und ist dann den Rest des Tages dem Flugplan 3 Stunden hinterhergeflogen.

 

vor 5 Stunden schrieb linie32:

Das Gericht sieht hier aber den Flugplan selbst als zu optimistisch an

 

Und damit liegt hier kein außergewöhnliches Ereignis vor und das Gericht hat richtig entschieden.

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Das ist doch hier ein klares Beispiel von Verspätung auf einem früheren Umlauf. Das wird ja meistens so beschieden, dass man an der Basis Reserve hätte bereit halten können. Auch wenn man aufgrund von Wetter leicht (<3h) verspätet ist, dann aber ausweichen muss, dann ist das Nachtflugverbot ursächlich für die Verspätung und nicht das Wetter.

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vor 5 Stunden schrieb scramjet:

Ja klar, gibt es Rechtsbeschwerden, am Ende kann FR auch Verfassungsbeschwerde einlegen.


Mit Albernheiten lassen sich Rechtsdiskussionen kaum bewältigen.
Warten wir einfach mal ab, ob Ryanair hier eine Grundsatzfrage sieht, und dann auch Rechtsbeschwerde einreicht. So wie ich Ryanair kenne, wird sowas in Dublin immer diskutiert. Und dann ist das AG-Urteil eben noch nicht rechtskräftig.
 

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vor 11 Minuten schrieb jubo14:

Bei Abflug nach 23:00...

 

Die Info ist mir untergegangen. 

 

vor 12 Minuten schrieb jubo14:

Und ich kann es schon verstehen, dass nur bei Starts die Genehmigung einzuholen ist.

Bei Landungen könnte es ja sein, dass der Flieger schon deutlich länger als geplant in der Luft war und nun ein wenig wenig Kerosin an Bord hat. Und da soll dann noch eine zusätzliche Stelle um Erlaubnis gefragt werden?

 

Ich kenne es so, dass bei "absehbaren" Extensions die Luftaufsicht entscheidet. Bei Ablehnung geht es dann direkt zum Alternate.

In einem der zitierten Artikel stand ja auch, dass ein Antrag von Ryanair abgelehnt worden ist. 

 

Die DFS kann zwar eine Landegenehmigung erteilen, aber keine Ausnahme von den Nachtflugbeschränkungen. 

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Ich kenne das Spiel so, dass man mit entsprechend Vorlauf einen Antrag zur Landung ausserhalb der normalen Öffnungszeiten an die Luftaufsicht schickt.

Darüber wird in der Regel binnen 60-90Min entschieden (so meine Erfahrung), d.h. die Airline hat frühzeitig Klarheit und kann sich drauf einstellen.

 

Eine besondere Rolle kommt dabei der Ursache zu.

  • Ist die Maschine morgens wg. Technical zu spät raus?
  • Gab es Verzögerungen z.B. schlechte Slots?
  • Wie oft stellt die Airline Anträge?

Das sind einige Beispiele nach welchen Kriterien darüber entschieden wird.

FR ist in FRA schon öfter negativ aufgefallen, daher ist der 3.Punkt sehr relevant.

Ausnahmen gibt es nicht als Flatrate, aber bei der Planung von FR bzw. LM an Flughäfen wie FRA oder DUS wäre ein solches Abo sehr hilfreich.

 

Ich möchte mich aber noch vergewissern:

Wenn ich eure Zeilen richtig verstehe ist die Maschine mit 3:13 Std Delay in Spanien los.

Damit ist eine Ankunft unterhalb von 3Std Delay in FRA bei Diversion ausgeschlossen...

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vor 14 Stunden schrieb jubo14:


Welcher Flieger schwebt Dir denn da vor, der es schafft 18 Minuten vor dem Start zu landen? ;)

Es gibt da nette Zeitmaschinen, die das schaffen könnten. Aber Spaß beiseite FR hat genügend Flüge in PMI oder GRO, das man locker hätte tauschen können. Das wäre zwar etwas Aufwand gewesen, aber einer Fluggesellschaft mit Millionen gewinnen wäre dies zumutbar. 

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@Pad81 und genau aus dem Grund sehe ich keinen Grund an dem Urteil herumzukritisieren und auch keinen Ansatz für Ryanair über eine Rechtsbeschwerde den Fall doch noch in die Länge zu ziehen.

Denn eine Rechtsbeschwerde wird dann zu einem immer geltenden, verbindlichen, höchstrichterlichem Urteil führen.

Wenn das nämlich genau so ausfällt, können sie gleich eine Barkasse an Bord einrichten, damit die 45.000,- € dann bei einer Umleitung wegen Nachtflugverbot direkt bei der Landung ausgezahlt werden können, um wenigstens noch die Verwaltungskosten zu sparen.

Ich wage mal einen Tipp. Dieses Risiko wird Ryanair im Leben nicht eingehen!

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vor 51 Minuten schrieb jubo14:

Denn eine Rechtsbeschwerde wird dann zu einem immer geltenden, verbindlichen, höchstrichterlichem Urteil führen.

 

Kleine Korrektur, wenn mein Rechtsverständnis mich nicht trügt:
Eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung würde dann beim Landgericht zur Verhandlung führen. Das wäre dann aber keine höchstrichterliche Entscheidung.

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vor 20 Stunden schrieb aaspere:


Schon mal was von Rechtsbeschwerde gehört?

 

Eine (Rechts-)Beschwerde ist nur gegen einen Beschluss statthaft. Einen solchen gibt es aber im hiesigen Fall nicht, die Statthaftigkeit richtet sich nach § 511 ZPO (hier bereits verlinkt). Demnach müsste die besondere Bedeutung das Gericht von sich aus feststellen. Wenn es das nicht tut, ergeht hierüber kein Beschluss - aber nur den kann man mit der Beschwerde angreifen.

 

Somit ist das Urteil tatsächlich rechtskräftig und Ryanair bliebe nur die Verfassungsbeschwerde.

 

Nicht zu verwechseln mit den Möglichkeiten gegen die Nichtzulassung einer Revision.

Bearbeitet von QF002
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Ich hatte da ehr auf §574 ZPO abgezielt.

Denn danach mus für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde ein grundsätzliche Bedeutung und/oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung vorliegen.

Eine Verfassungsbeschwerde, der ich null Chancen gebe überhaupt zugelassen zu werden, würde aber auch auf ein höchstrichterliches urteil abzielen (müsssen).

Und nach meinem Kenntnisstand hat es noch keine Airline zu einem solchen Urteil kommen lassen.

 

Aber es ist schon richtig, unter 600,- €, und ein Ehepaar sind nun mal nur 500,- €, muss das Gericht expliziet Rechtsmittel zulassen.

Damit kann man da getrost einen Haken hinter machen.

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vor 2 Minuten schrieb jubo14:

Ich hatte da ehr auf §574 ZPO abgezielt.

Denn danach mus für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde ein grundsätzliche Bedeutung und/oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung vorliegen.

Eine Verfassungsbeschwerde, der ich null Chancen gebe überhaupt zugelassen zu werden, würde aber auch auf ein höchstrichterliches urteil abzielen (müsssen).

Und nach meinem Kenntnisstand hat es noch keine Airline zu einem solchen Urteil kommen lassen.

 

Aber es ist schon richtig, unter 600,- €, und ein Ehepaar sind nun mal nur 500,- €, muss das Gericht expliziet Rechtsmittel zulassen.

Damit kann man da getrost einen Haken hinter machen.

 

Ja, § 574 ZPO greift hier einfach nicht, da hier einfach kein Beschluss vorliegt. Daher kommt es auf die materiellen Voraussetzungen gar nicht erst an. Entgegen der Sicht von Aaspere ist hier dann tatsächlich bereits Schluss.

Voraussetzung für die Verfassungsbeschwerde wäre einfach ausgedrückt, dass kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich ist. Dieses könnte theoretisch eben tatsächlich bei einem amtsgerichtlichen Urteil aus der ersten Instanz mit einem Beschwerdewert von unter 600 Euro sein, bei dem Gericht nicht explizit die Berufung zulässt. Inhaltlich bin ich aber da auch komplett bei Dir, eine Verfassungsbeschwerde würde vom BVerfG wohl kommentarlos verworfen werden. Ich sehe da null Chancen, das dürften die Juristen von Ryanair auch so sehen.

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vor 11 Stunden schrieb Pad81:

Es gibt da nette Zeitmaschinen, die das schaffen könnten. Aber Spaß beiseite FR hat genügend Flüge in PMI oder GRO, das man locker hätte tauschen können. Das wäre zwar etwas Aufwand gewesen, aber einer Fluggesellschaft mit Millionen gewinnen wäre dies zumutbar. 


Laut FR24 hat Ryanair derzeit zwei bis vier tägliche Abflüge ab GRO. Die meisten Flüge gehen mittlerweile direkt nach BCN.

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  • 4 Wochen später...

Österreichisches Gericht kippt die Ryanair Entschädigungsklausel.

Demnach müssen Entschädigungsverfahren nicht mehr nur vor irischen Gerichten geführt werden. Auch kann eine Abtretung der Rechte an Dritte erfolgen.

Quelle: https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/verkehr/news/datum/2020/02/05/ryanair-entschaedigungsklauseln-ungueltig/

 

 

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  • 3 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

beinhaltet der Thread hier nur Neuigkeiten rund um Ryanair oder kann man auch Fragen stellen?

 

Ich bin auf der Suche nach jemandem, der sich mit möglichen Erstattungen von Ryanair-Flügen auskennt.

 

Folgender Fall: Ich war auf dem heutigen Flug von Bremen nach London-Stansted gebucht und auch bereits eingecheckt. Nach den Entwicklungen der letzten Tage (unter anderem mit Berichten dazu, dass Ryanair in den nächsten Tagen 90% ihres Angebotes streichen und evtl. die gesamte Flotte grounden zu wollen) und der ausgesprochenen Bitte der Bundesregierung, vermeidbare Reisen nicht anzutreten, habe ich mich entschieden, nicht mitzufliegen. 

Weiß jemand, ob es irgendeine Aussicht auf (möglicherweise rein kulante) Erstattung des Flugpreises gibt? Natürlich kann Ryanair sagen "Der Flug hat stattgefunden und wir hätten unseren Teil des Vertrages gerne erfüllt. Dein Problem, wenn du nicht zum Flughafen kommst".

 

Jemand irgendeine Ahnung, ob das aktuell auch so streng gehandhabt wird oder ob es eine Möglichkeit der kulanten Erstattung gibt?

Schon jetzt vielen Dank für jede ernstgemeinte und hilfreiche Antwort.

Der Realist

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