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Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

Empfohlene Beiträge

vor 42 Minuten schrieb Koelli:

Ist schon kommuniziert worden, ob die Flugzeiten für den WFP schon so fix sind oder wird der bis Ende Oktober noch überarbeitet? 

Ryanair hat meines Wissens bisher nie kommuniziert, dass ein FP "fix" ist.
Die Stärke von den LCCs ist halt das dynamische Anpassen an Situationen. Und auf Grund von Corona würde ich einfach mal sagen, nein.... nichts ist fix.

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Ryanair stationiert im Sommer 22 5 zusätzliche Flieger in VIE (dann 19 Stück).

https://www.aerotelegraph.com/ryanair-stationiert-fuenf-weitere-flugzeuge-in-wien

 

Ab Dezember wird die Basis in Cork wieder eröffnet, 2 Flieger werden dort stationiert.

https://corporate.ryanair.com/news/ryanair-restores-100-of-corks-pre-pandemic-traffic-for-summer-22/?market=ie

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vor 15 Minuten schrieb Koelli:

Fliegt Lauda auch W-Pattern? 

Eben sah ich von der Besucherterrasse die gleichzeitige Ankunft von zwei Lauda in CGN.

Eine aus Wien, die andere aus Zadar. Aber in CGN ist Lauda doch gar nicht stationiert 

Lauda hat doch Basen sowohl in Wien als auch Zadar?!

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vor 15 Minuten schrieb Koelli:

Eben sah ich von der Besucherterrasse die gleichzeitige Ankunft von zwei Lauda in CGN.

Eine aus Wien, die andere aus Zadar. Aber in CGN ist Lauda doch gar nicht stationiert 

 

Was hat denn das schon wieder mit "Aktuelles zu Ryanair" zu tun?

Und weil gleich 2 Laudas in CGN ankamen muss es da gleich eine Stationierung von Flugzeugen geben?

Die Flugzeuge gehen ja auch gleich wieder zurück nach Wien und Zadar. Also keine Angst, du hast keine Lauda Basis vor deiner Haustür.

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vor 19 Minuten schrieb Emanuel Franceso:

Ryanair eröffnet zum SFP22 eine Basis in Venedig Marco Polo und stationiert 3 B737-8200.

https://italiavola.com/2021/10/06/ryanair-apre-una-nuova-base-a-venezia-marco-polo-con-tre-boeing-737-8200-gamechanger/

Auf einmal geht's also doch mit den Gebühren und man muss nicht mehr Treviso nutzen? 

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Europas beste und beliebteste Airline sperrt Kunden, welche in der Pandemie nicht Europas beliebtesten Kundenservice (Erstattung von Ryanair) genutzt haben, sondern ihr Geld über ihr Kreditkarteninstitut aus Irland/Malta „zurückgeholt“ haben. Erwähnenswert ist dabei, dass Ryanair die Flüge durchgeführt hat, jedoch Reisewarnungen und Beschränkungen bestanden. Für Ryanair kein Erstattungsgrund. (Zum Vergleich: Für eine oft kritisierte EW hingegen schon).

 

https://www.aerotelegraph.com/wer-das-geld-zurueck-holte-darf-nicht-an-bord-ryanair

Bearbeitet von Avroliner100
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Ich stehe ja nun sicherlich nicht im Verdacht, der größte Ryanair-Fan zu sein.

Nur hier denke ich, hat die Airline (leider) Recht!

Wenn ein Flug nicht stattgefunden hat, so muss die Airline natürlich das Geld zurückzahlen.

Hat der Flug aber stattgefunden, so ist der Kunde auf die Kulanz der Airline angewiesen, ob diese eine Umbuchung anbietet oder aber das Geld zurück gibt. Einen Rechtsanspruch gibt es hier aber eben ausdrücklich nicht! Denn eine einzeln gebuchte Flugreise ist keine Pauschalreise, bei der die Reisewarnung eine Rückabwicklung zu Gunsten des Kunden bedingen würde.

Wenn die Airline also nicht will, der Kunde dann aber ohne Rechtsgrundlage das Geld zurückholt, so hat die Airline ihren Teil des Vertrags erbracht, der Kunde aber nicht gezahlt. Mit solchen Kunden keine Geschäfte mehr zu machen, ist nun wirklich keine Besonderheit einer Airline, sondern ehr der Normalfall.

Das mag man nun ungerecht, ja sogar unverständlich finden, aber es ist die Rechtslage.

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vor 39 Minuten schrieb Avroliner100:

Europas beste und beliebteste Airline sperrt Kunden, welche in der Pandemie nicht Europas beliebtesten Kundenservice (Erstattung von Ryanair) genutzt haben, sondern ihr Geld über ihr Kreditkarteninstitut aus Irland/Malta „zurückgeholt“ haben. Erwähnenswert ist dabei, dass Ryanair die Flüge durchgeführt hat, jedoch Reisewarnungen und Beschränkungen bestanden. Für Ryanair kein Erstattungsgrund

Mich wundert ehrlich gesagt, dass in dem Fall die Kreditkartenfirma überhaupt bereit war, das Geld zurück zu buchen. Denn die Leistung wurde ja erbracht, der Flug fand statt. Dass man nicht einsteigen will, ist ja nicht die Schuld der Airline

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vor 11 Stunden schrieb Koelli:

Dass man nicht einsteigen will, ist ja nicht die Schuld der Airline

Ganz so einfach ist es leider nicht. Es gibt staatliche Beschränkungen, die von einem Tag auf den Anderen in Kraft treten.

Z. B.  Ausbleibende Gehaltszahlungen, wenn man selbstverschuldet in Quarantäne muss und nicht mehr genügend Urlaub dafür übrig hat. Oder Einreisebeschränkungen in einem Land, weil man vorher in nem Risikogebiet war. Manch einer dürfte da einfach keine realistische Möglichkeit zur Reise mehr gesehen haben, und die Situation war ja teilweise unglaublich dynamisch.

Auch wenn das nicht Ryanairs Schuld ist, ist es auch nicht immer so eindeutig die Schuld des Passagiers.

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vor 22 Minuten schrieb abdul099:

Ganz so einfach ist es leider nicht. Es gibt staatliche Beschränkungen, die von einem Tag auf den Anderen in Kraft treten.

Z. B.  Ausbleibende Gehaltszahlungen, wenn man selbstverschuldet in Quarantäne muss und nicht mehr genügend Urlaub dafür übrig hat. Oder Einreisebeschränkungen in einem Land, weil man vorher in nem Risikogebiet war. Manch einer dürfte da einfach keine realistische Möglichkeit zur Reise mehr gesehen haben, und die Situation war ja teilweise unglaublich dynamisch.

Auch wenn das nicht Ryanairs Schuld ist, ist es auch nicht immer so eindeutig die Schuld des Passagiers.

Das mag ja alles stimmen, aber warum glaubt man dann als "kleiner" Kunde, dass die "große" Firma es zahlen "muss"?

Wenn Flüge nicht durchgeführt werden gibt es Regeln, die den Verbraucher schützen und stärken. In diesem Fall wurde aber scheinbar geflogen, der Kunde konnte oder wollte nicht mitfliegen und hat versucht sich so sein Geld zu holen. Nur weil es möglicherweise nicht die Schuld des Kunden ist, wird es ja nicht automatisch das Problem der Airline, welche für den Fluggast Kapazitäten vorgehalten hat.

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vor 42 Minuten schrieb SKrab91:

Das mag ja alles stimmen, aber warum glaubt man dann als "kleiner" Kunde, dass die "große" Firma es zahlen "muss"?

Wenn Flüge nicht durchgeführt werden gibt es Regeln, die den Verbraucher schützen und stärken. In diesem Fall wurde aber scheinbar geflogen, der Kunde konnte oder wollte nicht mitfliegen und hat versucht sich so sein Geld zu holen. Nur weil es möglicherweise nicht die Schuld des Kunden ist, wird es ja nicht automatisch das Problem der Airline, welche für den Fluggast Kapazitäten vorgehalten hat.

Ich verteidige ungern Ryanair, sehe es in diesem Fall aber genau wie Du!

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Ich sehe es in diesem Fall auch so, dass Ryanair im Recht ist. Kulanz ist keine Pflicht einer Airline. Besonders bei Ryanair wundert es mich wenig, dass eine solche Situation nicht kulant gehandhabt wird. 
Was ich allerdings mies finde ist, dass die Passagiere erst beim aufrufen ihrer Buchung/ beim Check In darauf hingewiesen wurden. Das wirkt nicht professionell und hat den Anschein, dass Ryanair diesen Kunden noch einen mitgeben wollte. 

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vor 47 Minuten schrieb HAJ98:

Was ich allerdings mies finde ist, dass die Passagiere erst beim aufrufen ihrer Buchung/ beim Check In darauf hingewiesen wurden. Das wirkt nicht professionell und hat den Anschein, dass Ryanair diesen Kunden noch einen mitgeben wollte. 

Ich schätze mal, das ist dann einfach der eingesetzten IT-Lösung geschuldet.

 

Denn bei der Buchung müssen zwar die Passagierdaten eingegeben werden, aber eindeutig zuzuordnen ist die Buchung erst, wenn die Personendaten und die Zahlungsdaten abgeglichen sind. Und da ist in der Software offensichtlich nur die Prüfung, ob die Zahlung funktioniert.

Ein Abgleich mit der Unternehmenseigenen "No-Fly-List" erfolgt dann wohl erst im Nachgang, bzw. beim Check-in. das könte man sicherlich verbessern, aber das Geld (für die Änderung der IT) will man sich wohl sparen. Ich fürchte hier wird auch erst ein Gericht zu einer Änderung führen.

Denn schließlich führt dieses Vorgehen dazu, dass Ryanair Geld einbehält, für eine Leistung, die sie überhaupt nicht erbringen wollen.

Also auch wenn sie das Recht haben, einem Passagier keinen Flug zu verkaufen, so haben sie eben nicht das Recht trotzdem erst mal Geld einzusammeln.

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Ich sage ja nicht, dass Ryanair hier zahlen soll. Nur, dass es nicht zwingend der Kunde ist, der einfach so entscheidet, nicht zu fliegen.

Wenn das von außen aufgezwungen wird, ist aber der Kunde genauso wenig Schuld wie Ryanair. Folgerichtig hat der Kunde genauso wie Ryanair das Recht, sich nicht für die Folgekosten verantwortlich zu sehen.

Ob das juristisch korrekt ist, steht auf nem anderen Blatt und müssen im Zweifelsfall Gerichte entscheiden. L

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vor 2 Stunden schrieb SKrab91:

Das mag ja alles stimmen, aber warum glaubt man dann als "kleiner" Kunde, dass die "große" Firma es zahlen "muss"?

Wenn Flüge nicht durchgeführt werden gibt es Regeln, die den Verbraucher schützen und stärken. In diesem Fall wurde aber scheinbar geflogen, der Kunde konnte oder wollte nicht mitfliegen und hat versucht sich so sein Geld zu holen. Nur weil es möglicherweise nicht die Schuld des Kunden ist, wird es ja nicht automatisch das Problem der Airline, welche für den Fluggast Kapazitäten vorgehalten hat.


Du sagst es gibt gesetzliche Regelungen zu Stornierungen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine gibt, wenn der Kunde nicht fliegen kann. Die Airlines schieben ja gerne die Aufgabe, dass die notwendigen Einreisedokumente vorgelegt werden müssen auf den Kunden. Die Frage, ob eine Delegierung des Änderungsrisikos delegierbar ist beantworten die großen Airlines (zB LHG, AFKLM) mit nein. Nur hat Ryanair das in der Vergangenheit fast nicht betroffen, da fast alles intra EU Traffic war. 
 

Noch eine Argumentation: Wenn ich Ex UK eine Einreisesperre hatte in die EU. Dann darf mich FR gar nicht transportieren. Das führt zu einem denied Boarding und damit zu einer Erstattung (da Service not delivered).

 

Die Fälle von Quarantänepflicht (und anderen Beschränkungen) oder von Angst vor hoher Inzidenz im Zielgebiet etc sind natürlich anders zu gewichten.

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vor 1 Stunde schrieb Koelli:

Mich wundert wie gesagt, dass die Kreditkartenfirma bereit war, das Geld zurück zu buchen 

Naja noch wissen wir ja gar nicht, ob die Prüfung bereits durch ist und was dann noch so passiert ist. Zurückbuchen lassen kann ich erst einmal alles. Meine Hausbank prüft auch nur die Formalien. Der Rest dauert länger und kann durchaus in einem Rechtstreit münden, wenn die Forderung legitim war.

 

Quelle: https://www.test.de/Kreditkarten-im-Vergleich-5238561-5618223/

 

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vor 4 Stunden schrieb Koelli:

Mich wundert wie gesagt, dass die Kreditkartenfirma bereit war, das Geld zurück zu buchen 

 

In UK ist Chargeback gesetzlich geregelt (in D gibt es nur die Regeln der Kreditkartenfirmen). Wenn du auf Kredit kaufst und eine Firma nicht liefert, hast du Anspruch auf die volle Rückerstattung durch den Kreditgeber. Hier war es ja so, dass FR wohl zwar geflogen ist, jedoch die Personen uA nicht befördern durfte. Also konnte FR nicht liefern, also Rückerstattung. Wenn FR solche Verträge mit seinen Acquirern eingeht, kann es nicht die Kunden dafür verantwortlich machen.

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vor 2 Stunden schrieb SKrab91:

Der Rest dauert länger und kann durchaus in einem Rechtstreit münden, wenn die Forderung legitim war.

Nur im Rechtsstreit kann entschieden werden, dass die Forderung legitim ist, solange man sich nicht einig ist.

 

Die Klausel (... Sie schulden uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigert oder uns belastet wurde.  ..), auf die Ryanair sich bei der Beförderungsverweigerung bezieht ist durchaus auch rechtswidrig, sie ermöglicht es Ryanair einseitig strittige Forderung einzufordern und benachteiligt den Kunden dadurch. Dann wäre die Klausel unzulässig. Das ist zumindest eine Argumentation. Hier kommt erschwerend hinzu, dass ein Charge-Back-Verfahren stattfand/lief und Ryanair die Möglichkeit hatte, zu dem Charge-Back Stellung zu nehmen, so dass für den Kunden möglicherweise nicht klar war, dass die Forderung noch strittig ist.

 

Die Frage ob ein aufgrund von gesetzlichen Restriktionen nicht nutzbares Ticket erstattungspflichtig ist, hängt unter anderem davon ab, ob die gesetzlichen Restriktionen "Höhere Gewalt" sind oder dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. Bei einem vor der Pandemie gebuchten Ticket ist "Höhere Gewalt" zu sehen.

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