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Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

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Wir wissen doch nicht, welche Kunden nicht fliegen durften (zB wg Einreisebeschränkungen im Zielland), und welche Kunden ggf nicht fliegen wollten. Ich bin auch unsicher, ob eine Verrechnung eines später explizit für einen bestimmten Flug gezahlten Preis mit einer ggf vermeintlichen Forderung des Flugunternehmens zulässig ist; im Deutschen Recht (was hier nicht gültig ist) kann eine zweckgebundene Zahlung nicht verrechnet werden, und eine Zahlung im Zusammenhang mit einer Neubuchung ist zweckgebunden..  Chargeback kann man nach eigener Erfahrung nicht gerade mal so machen, da sind doch gegenüber der Kreditkartenbank vorher Nachweise zu erbringen, daß die bezahlte Leistung nicht erbracht wurde, und daß man die Forderung (erfolglos) beim Schuldner geltend gemacht hat.

Die Rechtslage ist aus meiner Sicht absolut unklar bzw offen, es können auch verschiedene Rechtslagen vorliegen (s. erster Satz).

Insoweit neige ich neben abwarten dazu, daß MoL hiermal wieder das tat, was er am besten kann: LAUT POLTERN. und erst mal Kohle einsacken. Manche (oder viele oder nahezu alle) Kunden werden das ohne Bestreitung des Rechtswegs so akzeptieren, und somit hat er wieder mal erreicht, w as er wollte, vor allem wird viel geredet bzw geschrieben.

Das alte bonmot zeht: besser im Gerede sein, als ar nicht im Gespräch.

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Mich wundert hier die brutale "Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn-Methode".

Wenn Ryanair eine Forderung hat, steht Ryanair der Rechtsweg offen. Mir stellt sich die Frage, wie die Kommunikation zwischen Kunde und Ryanair im Vorfeld in beiden Fällen ausgesehen hat. "Die IT gibt das nicht her" ist für mich unzureichend, die IT hat es schließlich auch hergegeben "Erstatter" zu Identifizieren.

Gerade wenn man im Recht ist, sollte man sich benehmen. Medial wäre es zumindest geschickter, aber FR ist ja trotz Negativpresse immer gewachsen.

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vor 22 Stunden schrieb Blablupp:

Hier war es ja so, dass FR wohl zwar geflogen ist, jedoch die Personen uA nicht befördern durfte. 

Natürlich hätte Ryanair die Leute befördern dürfen. Nur hätten die danach in Quarantäne gehen müssen, was viele natürlich nicht wollten und deshalb nicht geflogen sind 

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Am 12.10.2021 um 21:47 schrieb jubo14:

Wenn ein Flug nicht stattgefunden hat, so muss die Airline natürlich das Geld zurückzahlen.

Hat der Flug aber stattgefunden, so ist der Kunde auf die Kulanz der Airline angewiesen, ob diese eine Umbuchung anbietet oder aber das Geld zurück gibt. Einen Rechtsanspruch gibt es hier aber eben ausdrücklich nicht!

 

Doch, § 648 BGB, 95 % werden zunächst vermutet. Man kann zwar in AGB anderes vereinbaren, muss die AGB aber zulässig gestalten und wirksam einbeziehen. Das gelingt auch Ryanair nicht immer.

 

Zumindest bekommen die schlauen Kunden jetzt ja auch noch wegen der jeweiligen Zurückweisung Ausgleichsleistungen und eine Erstattung bzw. Kosten ihrer Ersatzbeförderung ersetzt. Ein schönes Eigentor von Ryanair, nur weiter so!

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Titel 9, Untertitel 1, Kapitel 1 des BGB, das sind die §§ 631 - 650, behandelt Werkverträge.

Der komplette Bereich des BGB kann hier nicht zur Anwendung kommen.

 

Einer der Gründe warum es immer Ärger bei Flugbuchungen gibt ist ja eben, dass man hier keine eindeutig passenden Regelungen im BGB findet.

Für die Pauschalreisen hat man da nachgebessert. Das kann man daran erkennen, dass aus dem ursprünglichen § 651 nun die §§ 651a - 651y geworden sind.

Wollte man das Reiserecht komplett im BGB regeln, wäre das im Bereich des Schuldrechts (Verpflichtung zur Leistung, Verzug des Gläubigers, usw.) also im Bereich der §§ 241 ff zu regeln.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb markusmint:

Zumindest bekommen die schlauen Kunden jetzt ja auch noch wegen der jeweiligen Zurückweisung Ausgleichsleistungen und eine Erstattung bzw. Kosten ihrer Ersatzbeförderung ersetzt. Ein schönes Eigentor von Ryanair, nur weiter so!

Erst mal durchgesetzt bekommen! 

Bei mir hat sich FR auch geweigert, die durch Streichungen von Ryanair Flügen entstandenen Kosten für andere Flüge zu übernehmen. Haben Corona als Argument angeführt und mir nur nen Flug an nem anderen Tag bei Ryanair angeboten oder Gutschein 

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vor 17 Stunden schrieb aaspere:

§ 648 BGB "Sicherungshypothek am Baugrundstück und am Schiff auf Werft"
Dann ist ja alles klar. Gut wenn man das BGB zu Hause hat.
Jetzt bin ich aber doch gespannt, wie @markusmintdie Kurve zu Flugbuchungen hinkriegt.

vor 6 Stunden schrieb aaspere:


Recht haste. Und Entschuldigung @markusmint. Meine BGB-Ausgabe von 1966 kommt jetzt ins Altpapier.

 

@aaspere Kein Ding, es ist ja was zum schmunzeln, ein BGB von 1966 kann immerhin nicht jeder sein Eigen nennen! :-)

 

 

vor 7 Stunden schrieb jubo14:

Titel 9, Untertitel 1, Kapitel 1 des BGB, das sind die §§ 631 - 650, behandelt Werkverträge.

Der komplette Bereich des BGB kann hier nicht zur Anwendung kommen.

 

(...)

 

Doch doch, so ist das im Zivilrecht. Man spricht beim Beförderungsvertrag (nicht beim Reisevertrag, dort gelten die §§ 651a ff. BGB) von einem gemischten Vertragstyp mit typischen Elementen des Werkvertrags, so dass eine Anwendung, ggf. analog, stattfindet.

 

Zwar gehört ein freies Kündigungsrecht gemäß § 648 (§ 649 BGB a.F.) nicht zu den Grundgedanken eines Beförderungsvertrages und daher kann die Regelung nach dem BGH abbedungen werden. Es bestätigt sich aber auch (erneut) die grundsätzliche Anwendbarkeit. Vergleich etwa BGH, Az. X ZR 25/17, z.B. dort abrufbar: https://datenbank.nwb.de/Dokument/736130/

 

 

vor 6 Stunden schrieb Koelli:

Erst mal durchgesetzt bekommen! 

Bei mir hat sich FR auch geweigert, die durch Streichungen von Ryanair Flügen entstandenen Kosten für andere Flüge zu übernehmen. Haben Corona als Argument angeführt und mir nur nen Flug an nem anderen Tag bei Ryanair angeboten oder Gutschein 

 

Bei den Chargebacks: Wenigstens bei Buchungen über Dritte wird es FR schwer vor Gericht haben, zu belegen, dass AGB überhaupt wirksam einbezogen wurden. Dann fragt sich, ob ein wirksamer Ausschluss von § 648 BGB besteht, denn der Nichtantritt wird als konkludente Kündigung auszulegen sein. Die Tücken des Zivilprozessrechts kommen zu den Feinheiten des materiellen Rechts hinzu und schlagen bei richtiger Klageführung mitunter gnadenlos zu. Da hat bei FR oft genug auch die tollste "Großkanzlei" nichts mehr retten können.

 

Bei den neuen Zurückweisungen hingegen greift Art. 4 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung und der verweist ohne Entlastungsmöglichkeit wie in Art. 5 Abs. 3 auf Art. 7. Selbst wenn FR also hilfsweise (oder hilflos?) versucht, z.B. mit Corona einen maßgeblichen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand zu konstruieren - vor Gericht entlastet das nicht und etwaige Klagen auf Ausgleichsleistungen sind, wie ich glaube, sehr aussichtsreich. Anspruch auf Erstattung oder - nach seiner Wahl! - Ersatzbeförderung, auch bei anderen Gesellschaften, hat der Fluggast ohnehin immer und ohne Einschränkungen.

 

Bei einem Fall wie z.B. deinem, @Koelli , missachtet FR offensichtlich Art. 8 und 9 der Fluggastrechteverordnung. Corona entlastet eben insoweit nicht. Es ist zur Wahl zu stellen die Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. Flugpreiserstattung. Für eine Gutschein muss schriftlich zugestimmt werden, Art. 7 Abs. 3, aber das passiert faktisch nie.

 

Gehört das nun eigentlich noch hierher oder gibts nicht einen Strang zum Juristischen?

MM

Bearbeitet von markusmint
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vor 2 Stunden schrieb markusmint:

Gehört das nun eigentlich noch hierher oder gibts nicht einen Strang zum Juristischen?

MM


Unbedingt gehört das hierher. :) Der andere Strang betrifft Gerichtsurteile, und soweit sind wir noch nicht. :(
MOL hat sich mit Tante Edith in Verbindung gesetzt und sie gebeten, unbedingt dafür zu sorgen, dass diese höchst amüsante rechtsphilosophische Diskussion forgesetzt wird.

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vor 19 Minuten schrieb EDCJ:

Mir war zwar bewußt,das FR unter der Reg von Malta Air fliegt,aber bisher nicht,das auch die Maschinen so lackiert sind:

https://www.jetphotos.com/photo/10337612

Das ist bisher nur bei den ersten paar B737-8-200 (Oder auch einfach B737 Max 8) der Fall. Die "neueren" B737 Max 8 hingegen waren ursprünglich für Ryanair eingeplant und tragen daher noch die Lackierung dieser. Langfristig sollen wohl aber auch die normalen B737-800, von Malta Air diese Lackierung erhalten.

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vor 16 Stunden schrieb LH2112:

Das ist bisher nur bei den ersten paar B737-8-200 (Oder auch einfach B737 Max 8) der Fall. Die "neueren" B737 Max 8 hingegen waren ursprünglich für Ryanair eingeplant und tragen daher noch die Lackierung dieser. Langfristig sollen wohl aber auch die normalen B737-800, von Malta Air diese Lackierung erhalten.

Stimmt nicht. Es werden auch nicht alle 737-8200 die an Malta air gehen die Lackierung bekommen. 

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Ryanair hat während der Pandemie erstmalig wieder Gewinn gemacht - 225 Millionen im Q3, im Vorjahreszeitraum war es fast genauso viel - aber als Minus... Im Gesamtjahr wird es wahrscheinlich auch ein Verlust werden - trotzdem scheint man die Trendwende nun geschafft zu haben... 

 

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-quartalszahlen-schwarz-101.html

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Ryanair will es künftig wieder mit Service und einer runderneuerten App probieren. 
https://www.wiwo.de/my/unternehmen/dienstleister/billigflieger-so-will-ryanair-die-lufthansa-deklassieren/27762124.html

 

Ich fand ja das "Always Getting Better"-Programm vor ein paar Jahren wirklich vielversprechend. Leider hat man nicht lange durchgehalten. Ob es wohl dieses Mal anders ist?

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vor 2 Stunden schrieb Heinz Wäsche:

Ryanair will es künftig wieder mit Service und einer runderneuerten App probieren. 
https://www.wiwo.de/my/unternehmen/dienstleister/billigflieger-so-will-ryanair-die-lufthansa-deklassieren/27762124.html

 

Ich fand ja das "Always Getting Better"-Programm vor ein paar Jahren wirklich vielversprechend. Leider hat man nicht lange durchgehalten. Ob es wohl dieses Mal anders ist?

Schon jetzt hat Ryanair einen Chat. Und eine Hotline mit normaler Festnetznummer. Daran kann sich Eurowings ein Beispiel nehmen: kein Chat und 0180-Hotline mit langer Wartezeit 

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In Stockholm Arlanda werden zum SFP 22 2 weitere Flieger stationiert (insgesamt 4 stationierte Flieger) und 12 neue Strecken aufgenommen.

https://corporate.ryanair.com/news/ryanair-celebrates-the-opening-of-its-new-stockholm-arlanda-base-launches-s22-schedule/?market=se

Bearbeitet von Emanuel Franceso
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In Stockholm-Skavsta hatte FR 2019 noch 4 Maschinen stationiert, die Basis wurde komplett dicht gemacht. Die Basis in Arlanda wurde erst in diesem Jahr aufgemacht und hat im nächsten SFP 4 Maschinen. Also eher ein eher ein Umzug in Stockholm statt Wachstum.

Bearbeitet von skyrider
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vor 6 Stunden schrieb skyrider:

In Stockholm-Skavsta hatte FR 2019 noch 4 Maschinen stationiert, die Basis wurde komplett dicht gemacht. Die Basis in Arlanda wurde erst in diesem Jahr aufgemacht und hat im nächsten SFP 4 Maschinen. Also eher ein eher ein Umzug in Stockholm statt Wachstum.

Hier will ich ja gar nicht widersprechen, jedoch nicht ein Umzug im klassischen Sinn, sondern in Schritten (da aktuell nur 2 Maschinen) und mit anderen Zielen als am alten Airport. Zudem kommen nach Arlanda mehr Flüge von anderen Basen (bis zu 23 tägliche Flüge sind derzeit im Flugplan, wovon fast die Hälfte von anderen Basen kommen).

Aber wenn ihr das nicht zumindest halbwegs als Kampfansage gegen Eurowings seht auch gut.

Und vermutlich sind die Flugplanbastler von Ryanair noch nicht am Ende, was Sommer 22 betrifft.

Ryanair hat auch schon Basen aufgegeben und komplett dicht gemacht ohne Ersatz. 

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vor 2 Stunden schrieb Fluginfo:

Aber wenn ihr das nicht zumindest halbwegs als Kampfansage gegen Eurowings seht auch gut.

Klar ist dass eine Kampfansage an EW:

EW plant u.a. ALC, Danzig, PMI und FCO aufzunehmen. Ryanair erhöht im SFP22 ex ARN ALC um 2/7 auf 4/7, Danzig um 6/7 auf 13/7 und nimmt neu PMI 3/7 und FCO 5/7 auf.

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