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Benutzung von General Aviation Terminals


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Wer kennt sich mit der Benutzbarkeit von General Aviation Terminals aus?

Gibt es Restriktionen bzgl. Fluggäste, Flugzeuggröße etc.?

 

Dürfte eine Airline gewerbliche Passagierflüge von einem GAT aus anbieten? Oder Charterflüge?

 

Natürlich sind gewisse "natürliche" Restriktionen evident, so z.B. wäre kaum ein GAT geeignet, eine Maschine mit mehreren Dutzend Passagieren abzufertigen.

 

Ab könnte / dürfte eine LGW ihre Sylt-oder Erfurt-Flüge von Düsseldorf aus vom GAT aus stattfinden lassen?

 

Oder könnte ein Veranstalter, der Luxus-Trips nach Mallorca anbietet, eine bspw. Do328 chartern und die Passagiere über ein GAT abfertigen lassen?

 

Für die Paxe würde dies deutlich kürzere Wege bedeuten.

 

Ich habe im Internet bisher nichts zu diesem Thema gefunden.

 

Vielen Dank!

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Aus der Hüfte geschossen würde ich sagen, dass sich die Benutzung des GAT nach der jeweiligen Verkehrsart richtet. Die von Dir angesprochenen Flüge wären ja gewerbliche Linien- oder Charterflüge und müssten m.E. über das "normale" Terminal laufen. Mitflüge auf Selbskostenbasis wären wieder eine GAT-Angelegenheit.

 

Und irgendwo spielt auch noch die Trennung MTOW >5,7t bzw. MTOW <5,7t eine Rolle...

 

Ganz sicher bin ich mir aber auch nicht, denn es fallen mir ein paar "seltsame" Beispiele ein:

 

- Ein arabischer Ölscheich schwebt auf Einkaufstour mit seiner 777 ein.

Privatflug, aber MTOW > 5,7t

=> GAT, weil privat?

 

- Expresspostflüge mit einer Cessna

Gewerblich, aber MTOW< 5,7t

=> nicht GAT?

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Ja, genau.

Ein beträchtlicher Teil der General Aviation hat ja gewerblichen Charakter, nämlich der gesamte Lufttaxi-Bereich. Und auch einige Firmenflugzeuge laufen nicht als Werks- sondern als gewerblichen Verkehr. (z.B. die ehemalige Daimler Chrysler Flotte, die bei Verfügbarleit jedermann mieten konnte).

 

Daher bin ich mir echt im Unklaren...

 

Was sein könnte, ist dass es keine Flüge sein dürfen mit öffentlichem Ticketverkauf an Einzelpersonen, d.h. dass nur geschlossene Personenkreise befördert werden dürfen.

Aber: ist das wirklich so? und Wer kann das kontrollieren?

 

Sven

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...- Ein arabischer Ölscheich schwebt auf Einkaufstour mit seiner 777 ein.

Privatflug, aber MTOW > 5,7t

=> GAT, weil privat?

 

- Expresspostflüge mit einer Cessna

Gewerblich, aber MTOW< 5,7t

=> nicht GAT?

 

Also die Scheichs werden auf jeden Fall über den GAT abgewickelt. - Selber schon gesehen.

 

Wenn am Nürburgring F1-Rennen sind, kommen Schumi, Ralf und die Jungs alle mit Ihren eigenen Jets. Vor zwei Jahren standen wir mit unserer Cessna direkt neben der weißen Gulf mit dem großen roten "MS" im Leitwerk am GAT in CGN. Die wiegt auf jeden Fall mehr als 5,7to.

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Bevor man sich Gedanken über die Gewichte macht, sollte man doch erst einmal überlegen, was alles zur "General Aviation" gehört, den die gehen halt i.d.R. an das zugehörige Terminal.

 

GA ist vereinfacht aller ziviler Luftverkehr ausser Linien- und Charter (im Sinne von z.B. Urlauber)-verkehr, somit also alles Individuelle.

 

Der Scheich zu Besuch auf der Kö geht also mit seiner 747 zum GAT, die Do228 der LGW wird jedoch über das "normale" Passagierterminal abgefertigt.

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Es hängt auch von den jeweiligen Airports an sich ab. Oftmals erlegen sich die Flughäfen selber irgendwelche Beschränkungen auf. Und eine Flug über das GAT abzufertigen heisst ja nicht automatisch das dort auch der Flieger stehen muss. In Hannover können die Gäste durchaus auch im GAT abgefertigt werden für Flugzeuge, die auf dem Hauptvorfeld stehen.

 

In Stuttgart werden auch die Airbus-Flüge von Daimler über das GAT abgefertigt.

Regelmäßige Linienflüge werden in der Regel wegen Umsteige- und/oder Parkmöglichkeiten über die Hauptterminals abgefertigt.

Vereinfacht gesagt würde ich das GAT so definieren, dass dort sämtliche nicht linienmäßig durchgeführten Flüge abgefertigt werden.

 

Mit Fracht verhält es sich mittlerweile komplett anders.

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GA ist vereinfacht aller ziviler Luftverkehr ausser Linien- und Charter (im Sinne von z.B. Urlauber)-verkehr, somit also alles Individuelle.

 

Gibt es dafür eigentlich eine Definition à la: "Flüge, die dem Warschauer Abkommen" unterliegen??? Das würde die UNterscheidung doch erheblich vereinfachen.

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