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Intersky schlimmer als Ryanair - Rückerstattungsgebühren 50€


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Bei Intersky scheint ja einiges kostenlos zu sein: Gesangseinlage während des Fluges und sogar Abmahnungen (siehe R.H.s Post)... Nur das Rückerstatten der Taxen/Gebühren kostet horrendes Geld.

 

Inklusive Mitarbeiter, die sich und ihre Firma gerade um Kopf und Kragen reden und lieber bei der dümmlichen Vermarktung ihrer Trällerliese bleiben sollten.

 

Sehr spannende und konstruktive Darlegungen, vielen Dank, Touchdown und YP!

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Also ich muss auch sagen, dass die Diskussion hier mal wieder sehr niveaulos ist.

Leider aber gerade von Dir - roger -.

 

Du wirst hier mit ernstgemeinten Argumenten konfrontiert, antworten tust Du aber auf einem Niveau eines beleidigten Kleinkindes.

Das ist doch nicht Sinn und Zweck und schon garnicht eines Mitarbeiters der betreffenden Airline.

Schon Peinlich, dass Du von Seitenwindlandungszuschlägen und sonstigen spricht. Wen willst Du beeindrucken?!

Da muss man sich doch nicht wundern, wenn andere wieder schreiben, dass gerade deswegen die Nase voll haben von Intersky!!

 

Leider immerwieder bemerkenswert, wie sich gewisse Leute durch ihre eigenen Äußerungen lächerlich machen.

Hättest Du es anders versucht und von vorne herein auf einer anderen Basis diskutiert, na vielleicht würde Deine Person mal auch in einem anderen Licht stehen. Aber....Licht und Schatten liegen bekannterweise nah beieinander!

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Lol, ich lach mir gleich nen Ast.

 

Was wollt ihr hier wem beweisen? Und natürlich sind AGB´s anfechtbar, man muss aber triftige Gründe haben, bzw. die Airline entgegen aller guten Moral etwas hineinsetzen.

 

Nun muss mir aber jemand erzählen dass Rückerstatten mit einer Gebühr von 50€ sittenwidrig ist!

Hallo wo sind wir denn??

 

Entschuldigung wer sich 2 Tix für 19,98€ bucht und dann auch noch Geld zurückverlangt, der lebt doch jenseits von gut und böse!!

Und wir reden hier von einer ISK mit Dash8, da müssen die Stückkosten ganz andere sein als die von FR bei ner 738.

 

Boykottiert doch ISK, wer schonmal mit Ihnen geflogen ist, weiß was ihr verpasst. ISK ist wirklich sehr Crossair like, vom ganzen Flair, Ambiente und dem drumherum.

 

Aber ihr fliegt ja alle lieber für 2 Cent im Viehtransporter mit Ryanair.

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Hallo

 

Vielen Dank Badi. :-)

 

Es ist immer wieder lustig hier (das ja genau der Grund). Wenn ihr wüsstest wer das alles mitliest und sich krumm lacht. :-)

 

Auf vereinzelte Forumspaxe kommts glaub ich auch bei ISK wie bei FR oder anderen nicht wirklich an. Weil 19,98 EUR bucher sind nicht wirklich die "bringers". :-)

 

Gruss

 

Roger

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Jedes volk bekommt die regierung, die es verdient.

Jeder fliegt mit der airline die er verdient.

Bevor ich mich in ein intersky flieger setze, fahre ich mit dem auto.

 

Bevor R.H. nun wieder zu seinem showdown aushohlt sollten wir ihm mal klar machen, das er hier, als mittarbeiter von intersky schreibt, was sicher nicht im intresse der GF ist. Thread ausdrucken und hinfaxen ? :-)

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Was wollt ihr hier wem beweisen? Und natürlich sind AGB´s anfechtbar.

 

Nein. AGB sind nicht anfechtbar. Wenn, sind AGBs unwirksam.

 

 

man muss aber triftige Gründe haben, bzw. die Airline entgegen aller guten Moral etwas hineinsetzen.

 

Nein. Es hat mit Sittenwidrigkeit nichts zun. Es geht um eine unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners. Völlig andere juristische Baustelle.

 

 

Nun muss mir aber jemand erzählen dass Rückerstatten mit einer Gebühr von 50€ sittenwidrig ist!

 

Falsche Baustelle. Es geht nicht um Sittenwidrigkeit. Intersky kommt mit der Rückzahlung einer sie treffenden gesetzlichen Verpflichtung nach. Kann man dafür 50 EUR nehmen, ja oder nein? Darf Deine Bank 50 EUR dafür nehmen, dass sie Dir Dein eigenes Geld auszahlt? Schreibt sie so in ihre AGB, hast Du ja gelesen und unterschrieben....

 

 

Entschuldigung wer sich 2 Tix für 19,98€ bucht und dann auch noch Geld zurückverlangt, der lebt doch jenseits von gut und böse!!

 

Denkfehler. Er zwei Tickets für 1ct gebucht. Zusätzlich hat Intersky zur Weiterleitung an Dritte "Steuern und Gebühren" eingezogen. Z.B., weil es zu aufwändig wäre, wenn jeder Reisende an der Fummelbude erstmal 5 EUR bar für das Abfummeln bezahlen müsste. Da er nicht fliegt, müssen diese Gelder nicht an Dritte weitergeleitet werden. Drei Varianten sind denkbar: Entweder der Dritte bekommt das Geld trotzdem, die Airline behält sie, obwohl sie ihr weder wirtschaftlich noch juristisch "gehören" oder der Reisende bekommt sie zurück, weil er sie nicht verbraucht hat. Für 1 und 3 hätte ich Verständnis, für 2 nicht. Warum soll sich die Airline das einstecken dürfen?

 

 

Und wir reden hier von einer ISK mit Dash8, da müssen die Stückkosten ganz andere sein als die von FR bei ner 738.

 

Was müssen einen Vertragspartner die Produktionskosten des Herstellers interessieren? Ich werde nicht dadurch rechtlos, weil mein Vertragspartner Preise macht, die er sich eigentlich wirtschaftlich nicht leisten kann.

 

 

Hallo wo sind wir denn??

 

Das frage ich mich allerdings auch.

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Abgesehen von den AGBs der Intersky und deren Rechtmäßigkeit, finde ich es höchst seltsam, wenn eine der Airline zumindest sehr nahestende Person in einem großen Forum herumposaunt, dass es auf die "kleinen Fische" (die "vereinzelten Forumspaxe" - schönes Wort ;o) ) nicht ankommt und man bei der Intersky auf diese verzichten kann... Da hilft dann auch eine singende F/B nicht mehr, das wett zu machen.

Zudem wüsste ich zu gern vom R.H., wer hier mitliest und sch kaputtlachen soll..?

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Hallo

 

Flying: Nun, ich bleibe einfach immer bei der Wahrheit und mag ned lange rundherum reden. Ich sage einem Paxe auch gern er soll LH oder mit der Bahn fahren (wenns ned streiken). Das ist alles kein Problem. Jeder soll so reisen wie es eben am besten passt (Preis/Leistung).

 

Wer hier alles mitliest, bleibt mein kleines Geheimnis. Hihi... :-)

 

Gruss

 

Roger

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Den Ausführungen von touchdown99 ist wenig hinzuzufügen. AGB in Österreich unterliegen der Einbeziehungs-, Geltungs- und Inhaltskontrolle, zudem greift auch noch das KSchG.

 

Nachdenklich stimmt mich auch, dass eine Airline an Monaten im Voraus geleisteten Steuern und Gebühren noch einen Zinsgewinn hat. Hier handelt es sich um ordentliche Beträge, ist aber ebenfalls eine andere Baustelle.

 

Es sind solche Kleinigkeiten wie ein Hobby-Pressesprecher und juristische Nacktheit, die mir eine Airline total unsympathisch machen.

Um von Wien nach Bregenz zu kommen, gibt es noch für 29 EUR Niki nach Zürich und weiter mit der Bahn um 30 EUR Vollpreis in 1h30min. Das entspricht gerade dem Bustransfer und dem, was Intersky an vermeindlich unerstattbaren Gebühren verlangt.

Wer Meilen hat, fliegt nach Altenrhein und bekommt alle Steuern inkl. 20 EUR Kerosinzuschlag zurück.

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Komisch, dass eine rein Business-orientierte Airline wie Intersky da kein Pricing hat wie z.B. Cirrus, sondern alle Nase lang Preisaktionen fährt, Buy-On-Board hat und auch zu solchen Finanzmetropolen wie Elba, Olbia, Nizza usw. fliegt. Naja.

 

Was auffällig ist, ist, dass Miniairlines ihre Mitarbeiter nicht im Griff haben. Ich erinnere mich daran, dass in einem Forum auch mal ein Dauair-Mitarbeiter marketingtechnisch mächtig Amok gelaufen ist. Der hat dann allerdings von Herrn Dau einen auf den Deckel bekommen....

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Es möge mit Intersky fliegen, wer mit Intersky fliegen will und es möge nicht mit Intersky fliegen, wer nicht mit Intersky fliegen will. Ich werde in Kürze mal einen Flug mit Intersky ausprobieren und nötigenfalls danach was gegen oder für das Fliegen mit Intersky sagen.

Fürs Senf-dazu-geben zu "Gebühren" reicht es aber natürlich auch so ;-)

 

50 € für eine Rückerstattung hätten wohl kaum eine Chance im Streitfall. Und da muß jeder, der AGB nutzt, sehr aufpassen, denn im Regelfall findet keine "geltungserhaltende Reduktion" statt. Also anders ausgedrückt: Ein Gericht würde vsl. nicht sagen, naja, 10 € sind okay, also darf die Gesellschaft die nehmen, sondern würde die ganze Klausel kippen - Folge: 0,00 €. Und das kann teurer sein, als von Anfang an reelle Kosten zu berechnen, soweit zulässig.

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Heute hat mich eine nette Damen von der Schlichtungsstelle angerufen und meinte, sie habe noch keine Erfahrungen mit Intersky - ich war wohl der erste- bei überhöhten Gebühren könne sie nichts machen, aber ich sollte nicht so oft mit Billigfliegern verreisen, sondern lieber mit der Bahn...

 

wegen der überhöhten Gebühren solle ich mich an die Wettbewerbszentrale sowie die Verbraucherschutzzentrale wenden, die würde dann Intersky wegen den AGB abmahnen...

 

falls ich von diesen Stellen Antwort bekomme, werde ich sie wieder posten...

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