Zum Inhalt springen
airliners.de

Berufspilot mit Augen, die schlechter als 3 Dioptrien sind


Manuel233

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Ich wollte mich erkundigen, ob hier jemand eine Lösung hat, wie man trotz schlechteren AUgen als 3 Dioptrien Berufspilot werden könnte. Gibt es eventuell eine FLuglinie bei der die Grenze gar bei 5 Dioptrien liegt? Ist bei einer Fluglinie die Laser-OP eventuell ganz zugelassen? Wer setzt diese Grenze, Fluglinie oder CPL? Könnte es sein, dass die Grenze sich bald ändert, also auf beispielsweise 5 Dioptrien geht? Ich selber gehe nämlich erst in die 11.Klasse eines Gymnasiums und habe deshalb noch 3 Jahre Schule. Momentan habe ich die Grenze noch nicht überschrittten, doch habe ich Angst, weil ich kurz davor bin. Also könnte sich das bis 2010 noch ändern? Falls ja, wie wahrscheinlich wäre dies?

 

Mfg

Manuel233

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bis vor wenigen Jahren nahm Lufthansa nur Nachwuchsflugzeugführer an, die maximal +/- 1 Dioptrie Korrektur benötigten. Heute liegt die Grenze bei Lufthansa bei der Erstuntersuchung bei +/- 3 Dioptrien, später ist eine gewisse Verschlechterung tolerabel.

 

Von Laser-OPs der Augen rät Lufthansa ab:

 

http://www.lufthansa-pilot.de/bewerbung/te...auglichkeit.php

Hinweis zur Laser-OP Grundsätzlich wird für den Cockpitberuf von der operativen Korrektur der Sehschärfe abgeraten. Für das sehr spezifische Arbeitsumfeld (u.a. ständige Luftdruckschwankungen, geringe Luftfeuchtigkeit) liegen noch keine verlässlichen Langzeiterfahrungen vor. Sollte aber bereits eine Laser-OP durchgeführt worden sein, bedarf es einer umfassenden Einzelfallprüfung, ob Aussicht auf Flugtauglichkeit besteht.

 

Für eine Bewerbung bei Lufthansa darf der Ausgangswert +/-3 Dioptrien zum Zeitpunkt der OP nicht überschritten haben. Dazu muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden. Bitte reichen Sie im Falle einer Laser-OP folgende Unterlagen zur Einzelfallprüfung an:

 

1. Schriftlicher Nachweis der Ausgangswerte der Sehschärfe vor der Operation. Der Ausgangswert sollte +/- 3,0 Dioptrien nicht überschritten haben.

 

2. OP-Befund nach der Operation (OP-Termin muss mindestens 12 Monate zurückliegen).

 

Aus dem Operationsbericht muss hervorgehen: (1) die Hornhautdicke prä- und postoperativ, sowie Lasermethode, (2) die Abtragungstiefe des Lasers, (3) die prä- und postoperativen Refraktionswerte objektiv und subjektiv, (4) die Werte der aktuellen Brille.

 

In der medizinischen Erstbegutachtung wird entschieden, ob Aussicht auf Flugtauglichkeit besteht. Bei positiver Einschätzung kann das DLR-Auswahlverfahren begonnen werden. Nach erfolgreich absolvierter DLR-Auswahl wird im Rahmen der flugmedizinischen Erstuntersuchung der Augenstatus ausführlich begutachtet und abschließend über die Flugtauglichkeit für den Lufthansa-Konzern entschieden.

 

Einige andere Fluggesellschaften haben die gesetzlichen Grenzwerte übernommen, allerdings finanziert nur Lufthansa die Ausbildung vollständig vor und Lufthansa bietet in Deutschland auch die besten Arbeitsvertragskonditionen.

 

Hier die gesetzlichen Bestimmungen: JAR-FCL 3 (deutsch)

Berufs- und Verkehrspiloten haben den flugmedizinischen Tauglichkeitsanforderungen Klasse 1 zu genügen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

 

Aussage vom AMC Stuttgart. Nach der OP 12 Monate Flugverbot danach normaler Augentest wie bei jeder Untersuchung auch (Augendruck und was weiß ich was die da alles machen). Diese Regel gilt wohl sowohl für Tauglichkeit 1 als auch 2.

 

Aussage von Pilotenschülern (ATPL) rechtzeitig vorher machen lassen und keinem was sagen! Problematisch wirds nur wenn du schon mit irgendwas in der Luft unterwegs bist z.B. PPL.

 

Ob das jetzt der richtige Weg ist will ich nicht beurteilen. Nur leider gibt es selbst bei TG2 so einige Bestimmungen im Medical die tatsächlich unsinnig scheinen. Naja hat man ja auch erkannt und ein paar extrem krasse Passagen geändert.

 

Grüße

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aussage vom LBA: nach einer Laser-OP ist man generell Fluguntauglich, nach einer Karenzzeit von 12 Monaten kann man versuchen vor dem Gutachterausschuss des LBA seine Flugtauglichkeit wieder zu erlangen, dazu sind entsprechende Augenärztliche Gutachten notwendig, eine normale Augenuntersuchung reicht nicht aus. Die Kosten betragen mindestens 2.500 Euro für den Ausschuss, die Gutachterkosten kommen obendrauf, der Zeitaufwand beträgt ca. 6 bis 18 Monate.

 

Einfach machen und nichts davon sagen kann gutgehen, muss aber nicht. Ein AMC sollte eigentlich die Augen entsprechend gründlich untersuchen bei einer Erstuntersuchung, bei Folgeuntersuchung sind die vorherigen Werte schon beim LBA bekannt und es dürfte einige Fragen geben wenn sich diese auf einmal massiv ändern. Sämtliche im Rahmen des Medical erhobenen Daten werden direkt an das LBA übertragen.

 

Bei Augenproblemen ist das LBA leider relativ strikt, das betrifft auch Leute die schon lange im Beruf arbeiten. Aufgrund der enormen Bearbeitungszeiten kann das sehr schnell Existenzbedrohend werden wenn der Arbeitgeber da nicht kulant ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok schonmal danke an dieser Stelle. Von einer Laser-OP kann ich dann ja wohl schonmal Abstand nehmen. Das würde wohl wenig bewirken, zumal dies nicht wirklich zugelassen ist.

 

Wie sieht es denn aus? Gibt es eine Fluglinie mit anderen Konditionen bezüglich der Augen? Die eventuell eben nicht die Ausbildung bezahlen? Wie teuer wäre diese denn?

 

Kann es sein, dass die Grenze bald erneut erhöht wird?

 

Schonmal danke.

Manuel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Bekannter von mir hat sich als PPL-Inhaber die Augen lasern lassen, mit dem Fliegen war dann für ein Jahr Schluß. Anschließend hat er durch AMC / Gutachterausschuß LBA problemlos ein Class I Medical bekommen und hat inzwischen seine ATPL-Ausbildung beendet. Es ist jetzt in der Bewerbungsphase und hat trotz Angabe der OP in den Bewerbungen bisher keine Absagen aufgrund der OP bekommen.

 

Grüsse..

BS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Nun einfach die OP frühzeitig machen lassen und dann nichts sagen!"

 

Um Gottes Willen, was sind das für Ratschläge. Erstens wird man meistens mit Fragebögen bezügl. medizinischer Dinge gefragt. Hier schon nicht die Wahrheit zu sagen bzw. sie zu verschweigen ist nur der falsche Weg.

1) Einen unehrlichen Mitarbeiter will keiner.

2) Es ist unprofessionel, wenn fluguntauglich, dann fluguntauglich, als Airliner muß man sicherheitsbewußtes Denken an den Tag legen. Bitte an die spätere Verantwortung denken. Dann lieber den komplizierten und teureren Weg (evtl. auch mit OP) wählen und versuchen den Weg ohne Lügen und Trug nach vorne zu schaffen. Wenn es dann nicht klappt, hat man es wenigstens versucht. Es gibt noch andere schöne Jobs.

3) Schon mal drüber nachgedacht, wenn man es verschweigt und der Augenarzt bei der Firmenuntersuchung das erkennt, dass ein Eingriff an den Augen stattgefunden hat. Ich denke, dass ist dann nicht nur mehr als peinlich, sondern man darf gleich die Koffer packen.

 

Also, bitte gebt hier nicht so "tolle" Ratschläge. OP machen lassen und verschweigen ist sicher nicht der richtige Weg!!! Wenn OP, dann auch offen damit umgehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann soll die LH zum Beispiel aber auch den Weg gehen und diese Diskriminierung der Leute aufheben, die mehr als 3 Dioptrin haben und bereit wären, sich operieren zu lassen oder eine OP hinter sich haben. Das ist absolut unverständlich. Was soll denn da passieren? Zehn Jahre wunderbares Augenlicht und dann plötzlich wird dem Pilot beim Landeanflug aufgrund der ewig zurückliegenden Augen-OP schwarz vor Augen? Dieses Verhalten der LH ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ich wäre gerne Pilot geworden... Gott sei Dank sind meine Augen nicht so toll, denn mittlerweile denke ich anders darüber.

 

Also, das Verfahren ist sicher. Ich kenne einige Leute, die den Schritt gewagt haben, und von denen hat keiner Probleme. Man könnte ja eine Grenze ansetzen. Zum Beispiel: OP muss beim ersten Flug fünf Jahre zurückliegen o.ä. Dann weiss man, dass auch nix passiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...