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Passagier im Privatflugzeug ans Steuer lassen?


pilotbenjami

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich würde einfach mal gerne wissen, ob es eigentlich offiziell erlaubt ist, einen Passagier in einer privaten Motormaschine bzw. Segelflugzeug ans Steuer zu lassen.

Ob man es macht oder nicht, bleibt einem ja letzlich selbst überlassen, aber interessieren würde es mich schon. Noch bin ich nicht so weit, aber nächstes Jahr werde ich hoffentlich meine GPL haben.

Gruß,

Benjamin

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Hallo zusammen,

ich würde einfach mal gerne wissen, ob es eigentlich offiziell erlaubt ist, einen Passagier in einem privaten Weightlifter an die Kran-/Windensteuerung zu lassen wenn er gerade über Benjamins Haus schwebt...

 

Ob man es macht oder nicht, bleibt einem ja letzlich selbst überlassen, aber interessieren würde es mich schon.

 

Noch bin ich nicht so weit, aber nächstes Jahr werde ich hoffentlich meine Windenzulassung haben.

 

cheers

Ronny

 

(Nix für ungut, aber ich verstand die Frage nicht ;-)

 

 

sik_s-64.jpg

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@Benjamin: Gut das Du Spass verstehst ;-) Ich habe die Frage eben als solchen verstanden.

 

Ich weiss es nicht, aber ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen das so etwas erlaubt ist.

 

Mal abgesehen von der Gefahr für einen selbst denke ich vor Allem an die Menschen "darunter" ...

 

Wenn dabei was schief geht kommen nach meinem Bauchgefühl wohl recht schnell Begrifflichkeiten wie Vorsatz, grob Fahrlässig und so etwas wie Tötungsabsicht auf den Tisch....

 

Aber, wie gesagt, ich weiss es nicht.

 

cheers

Ronny

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Schau einfach mal in den einschlägigen Gesetzen nach. Beispielsweise bei www.gesetze-im-internet.de. Da findest du eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, u.a. zum Thema Luftfahrt.

Zu dem Luftfahrtpersonal findest du in §4LuftVG (siehe Link) eine Regelung, die eigentlich alles aussagt.

Fliegen nur mit Erlaubnis..

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...ftvg/gesamt.pdf

 

Auch im StGB gibt es eine Regelung (§315 I Nr.4), die den gefährlichen Eingriff in den Bahn-,Schiffs- und Luftverkehr unter Strafe stellt.

 

Ich würde es an deiner Stelle erst gar nicht versuchen.

 

Wie gesagt, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja auch nicht erlaubt..

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Ja, ich kann mir schon vorstellen, dass es so ist! Man kann ja jederzeit eingreifen - es ist ja nicht wie beim Auto, dass nur auf der einen Seite Bedienelemente sind. Und die wichtigsten Instrumente hat man sowieso auf seiner Seite. Denn das ist sicher - du musst links sitzen als Pilot (Oder halt im Segelflieger vorne). Einen nicht zertifizierten Menschen in den Pilotensitz zu lassen - das dürfen nur Fluglehrer. Als nicht Fluglehrer sich nicht in den Pilotensitz zu setzen ist meines Wissens eine Straftat (keine Ordnungswidrichkeit).

 

Lieben Gruß

United B-777

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Siehe Beitrag 2 von oben,

 

hört mit dem Mist auf... wie war das, die beiden grünen gleichzeitig gedrückt, klinken aus ? ;-)

 

Aber mal im Ernst, das kann ja wohl nicht wahr sein ?

 

Jede Schraube, jedes Teil und auch der Luftfahrzeugführer unterziehen sich ´zig Prüfungen bis zur Zulassung, jeder Handgriff ist ´zig mal simuliert, geprobt , getestet und dann darf jede Pappnase mal ans Steuer ?

 

Die Aussage " Bei Reiseflughöhe hat man ja noch genug Zeit einzugreifen"

beruhigt mich nicht sonderlich.... Solange keine überzogene Knüppelei stattfindet ok, aber zum Beispiel ruckartige "Bekanntschaft mit Steuerhorn und Bauchnabel" haben bereits den einen oder anderen Schulterdecker begeistert mit den Flächen klatschen lassen...

 

Das Ding semmelt dann noch in ein Stadion..., klar , ein Lottogewinn, aber eigentlich gibt es nach Murphy nichts was nicht schon passiert wäre.... sei es aus Dummheit und/oder der klassischen Verkettung usw.

 

Ich mag irgendwie nicht weiter drüber nachdenken, grober Unfug !

 

cheers

Ronny

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Hoi Benjamin ...

 

Ich habe heute mit meinem Fluglehrer gesprochen und er hat gesagt, dass es erlaubt ist, Passagiere ans Steuer zu lassen, auch wenn man keine Fluglehrerberechtigung hat, weil man selbst der verantwortliche Flugzeugführer ist. Die Verantwortung liegt also bei einem selbst, sollte etwas passieren.

 

also, man darf es nicht! Das was dein Fluglehrer sagt, bezieht sich letztendlich darauf das der Pilot entscheidet was gemacht wird, nich was man darf!!! Du darfst (durftest?) wegen der 9/11 Hysterie auch keine Gäste im Cockpit mitnehmen. Wenn der Kapitain sagt es wird gemacht, dann darf ihm dabei keiner wiedersprechen, aber theoretisch (wirklich theoretisch) könnte der Copilot (wenn er am Anfang wiedersprochen hatte) hinterher den Kapitain anzeigen, bei der Firma anschwärzen usw..

 

Also: Du darfst nicht, es darf dich aber keiner davon abhalten wenn du es tust, nur nachträglich könnte man dich anzeigen.

 

Achja, veilleicht sollte dein FImal zu ner FI-Fortbildung im Bereich Luftrecht gehen und bevor Fragen kommen, ja ich bin auch Fluglehrer (GPL, GPL/TMG) und ich war bei einer zu diesem Thema.

 

Und als Tipp, ich weiß, viele Piloten lassen Gäste mal fliegen, mach es erst, wenn du dir 100% sicher bist das Flugzeug auch aus nicht ganz normalen Fluglagen schnellstens wieder in den Griff zu kriegen und NIE in niedrigen Höhen.

 

Grüße

Holger

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Hi Holger,

danke für die Antwort. So wie du das schreibst, hört sich die Lage ja schon wieder ganz anders an. Luftrecht finde ich sowieso etwas kompliziert, weil sich da so oft was ändert...

Auf jeden Fall, danke fürs Bescheid sagen und ich gebe die Info auch an meinen Fluglehrer weiter.

 

Viele Grüße,

Benjamin

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Weiß jemand zufällig wie nun genau der Absturz eines Airbus erfolgte?

[...]

Zitat: "Spektakuläre Unfälle warfen in den vergangenen Jahren ein schlechtes Licht auf russische Flugzeuge und ihre Besatzungen. 1994 spielte der Sohn des Kapitäns am Steuerknüppel eines Aeroflot Airbus - und es kam zum Absturz bei Meschduretschensk."

[...]

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Hallo liebe Freunde der Luftfahrt,

nach einmal mischt sich heir jemand in die Diskussion, der selbst Fluglehrer ist. Im Grunde wurde schon alles gesagt, denn nach den zitierten Gesetzen und Verordnungen (LuftPersV und natürlich auch in den JAR/FCL) darf natürlich grundsätzlich niemand das Steuer eines Luftfahrzeuges übernehmen, der nicht im Besitz einer GÜLTIGEN Berechtigung für Typ, Klasse, Art usw. des LFZ und dem Modus des Fluges (IFR/VFR) ist. Für die Gültigkeit braucht's u.a. auch das GÜLTIGE Medical, jedenfalls spätestens zum ersten Alleinflug.

Eine Übernahme durch andere Interessierte zu "genehmigen" hat auch ein Fluglehrer keinerlei Berechtigung. In der Ausbildung ist eine bestehende Ausbildungsmeldung an die lizenzverwaltende Behörde (DAeC bei UL, Landesluftfahrtbehörde bei PPL und LBA bei "höherwertigen" Berechtigungen) die Grundlage dafür, dass "Fussgänger" das Steuer ohne gültige Lizenz übernehmen dürfen, zunächst nur unter Aufsicht des FL, später auch allein mit schriftlichem Flugauftrag des FL. Eine Ausnahme sind natürlich Piloten, deren Berechtigung nur abgelaufen ist oder aus sonstigen Gründen ruhte. Wenn die ihre Pflichtübungen zur "Reaktivierung" ihrer Lizenz machen, dürfen sie natürlich auch steuern unter Aufsicht des FL oder auch allein (allein kommt in der Praxis in solchen Fällen wohl eher selten vor). Akzeptiert wird heute - auch wenn es immer noch umstritten ist, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt - der sogenannte "Schnupperflug" mit einem Fluglehrer. Also wenn jemand eine Ausbildung fest plant, aber vorher erst mal probieren möchte. Nach meiner Ansicht gibt es aber dafür keine Rechtsgrundlage. Wo kein Richter ist, ist kein Kläger. Aber es gibt eigentlich kein richtiges Argument gegen diese Praxis, denn die Verantwortung hat IMMER, bis ein Eleve einen gültigen Schein in den Händen hält, also auch nach bestandener Prüfung bis zur Übergabe des Scheines, der Fluglehrer. Unter er sollte auch in der Lage sein, Eingriffe Fremder zu "verdauen". Ich hatte auf Gästeflügen schon mehrmals unbeabsichtigte heftige Eingriffe der Gäste. Meist tritt man aus Unwissenheit in die Pedale. Das kann einen die Landung heftig versauen, ist aber nicht so gefährlich. Einmal zog sich ein ziemlich korpulenmter Gast kurz nach dem Abheben am Knüppel hoch, weil er unbequem saß. Das war schon ziemlich brenzlig, weil dann sofort die Fahrt weg ist und man sehr schnell und sehr beherzt reagieren muss. Man rechnet ja nicht mit solchen Dingen.

Aber dafür sind wir ja als FL ausgebildet und auch unsere Scheine und Lehrberechtigungen gelten nicht ewig.

Viele Grüße

der Husky

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Hallo liebe Freunde der Luftfahrt,

nach einmal mischt sich heir jemand in die Diskussion, der selbst Fluglehrer ist. Im Grunde wurde schon alles gesagt, denn nach den zitierten Gesetzen und Verordnungen (LuftPersV und natürlich auch in den JAR/FCL) darf natürlich grundsätzlich niemand das Steuer eines Luftfahrzeuges übernehmen, der nicht im Besitz einer GÜLTIGEN Berechtigung für Typ, Klasse, Art usw. des LFZ und dem Modus des Fluges (IFR/VFR) ist. Für die Gültigkeit braucht's u.a. auch das GÜLTIGE Medical, jedenfalls spätestens zum ersten Alleinflug.

Eine Übernahme durch andere Interessierte zu "genehmigen" hat auch ein Fluglehrer keinerlei Berechtigung. In der Ausbildung ist eine bestehende Ausbildungsmeldung an die lizenzverwaltende Behörde (DAeC bei UL, Landesluftfahrtbehörde bei PPL und LBA bei "höherwertigen" Berechtigungen) die Grundlage dafür, dass "Fussgänger" das Steuer ohne gültige Lizenz übernehmen dürfen, zunächst nur unter Aufsicht des FL, später auch allein mit schriftlichem Flugauftrag des FL. Eine Ausnahme sind natürlich Piloten, deren Berechtigung nur abgelaufen ist oder aus sonstigen Gründen ruhte. Wenn die ihre Pflichtübungen zur "Reaktivierung" ihrer Lizenz machen, dürfen sie natürlich auch steuern unter Aufsicht des FL oder auch allein (allein kommt in der Praxis in solchen Fällen wohl eher selten vor). Akzeptiert wird heute - auch wenn es immer noch umstritten ist, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt - der sogenannte "Schnupperflug" mit einem Fluglehrer. Also wenn jemand eine Ausbildung fest plant, aber vorher erst mal probieren möchte. Nach meiner Ansicht gibt es aber dafür keine Rechtsgrundlage. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Es gibt eigentlich kein richtiges Argument gegen diese Praxis, denn die Verantwortung hat IMMER, bis ein Eleve einen gültigen Schein in den Händen hält, also auch nach bestandener Prüfung bis zur Übergabe des Scheines, der Fluglehrer. Unter er sollte auch in der Lage sein, Eingriffe Fremder zu "verdauen". Ich hatte auf Gästeflügen schon mehrmals unbeabsichtigte heftige Eingriffe der Gäste. Meist tritt man aus Unwissenheit in die Pedale. Das kann einen die Landung heftig versauen, ist aber nicht so gefährlich. Einmal zog sich ein ziemlich korpulenter Gast kurz nach dem Abheben am Knüppel hoch, weil er unbequem saß. Das war schon ziemlich brenzlig, weil dann sofort die Fahrt weg ist und man sehr schnell und sehr beherzt reagieren muss. Man rechnet ja nicht mit solchen Dingen.

Aber dafür sind wir ja als FL ausgebildet und auch unsere Scheine und Lehrberechtigungen gelten nicht ewig.

Viele Grüße

der Husky

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