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Freiheiten der Luft


spoony

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Ich habe mal eine Frage zu den Freiheiten der Luft. Ich weis nicht ob das der richtige Thread ist, aber die anderen passen wohl noch weniger.

 

also:

Es gibt ja insgesamt 9 Freiheiten, wobei die 9. Freiheit besagt, dass eine Airline Flüge innerhalb einem anderen Vertragsstaat durchführen darf.

 

Innerhalb der EU besitzen -so weit ich weis- alle Staaten die 9. Freiheit. Das heisst jede EU Airline kann innerhalb der EU prinzipiell fliegen wie sie will (Slots usw. mal aussen vor)

 

Wie sieht es jedoch bei Flügen in die Schweiz aus ? Gibt es hier auch Abkommen mit den EU Staaten ?

 

Könnte eine deutsche Airline z. Bsp. Flüge innerhalb der Schweiz anbieten ?

 

Falls da jemand schlauer ist als ich, sag ich schon mal Danke.

 

Spoony

 

P.S.: Nein, ich will keine Airline aufmachen. Interessiert mich einfach nur.

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Also der EU OpenSky Vertrag beinhaltet die Länder des EWR, also die Schweiz, Norwegen und Island.

Allerdings gibt es eine Einschränkung:

EWR Airlines dürfen innerhalb eines EU-Landes keine Inlandsflüge durchführen, EU-Airlines dürfen keine Inlandsflüge in EWR Ländern durchführen.

Also konkret: Swiss dürfte nicht NUE-HAM fliegen, Cirrus nicht ZRH-LUG. Allerdings gilt hier auch eine weitere Auslanahme, die insbesondere Cirrus schon genutzt hat. Fliegt Cirrus im Auftrag von Swiss und das ausschließlich unter Swissflugnummer, dann ist das wiederum problemlos möglich. Flöge Swiss für LH ausschließlich unter deren Flugnummern NUE-HAM wäre das selbstverständlich ebenfalls erlaubt.

Swiss dürfte aber jederzeit NUE-LCY unter eigener Flugnummer anbieten, Cirrus jederzeit LUG-LCY.

Selbiges gilt für Norwegen und Island natürlich auch

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Es gibt ja insgesamt 9 Freiheiten, wobei die 9. Freiheit besagt, dass eine Airline Flüge innerhalb einem anderen Vertragsstaat durchführen darf.

Die 9. Freiheit muss eine Neuschöpfung von dir sein ;-) Es gibt nämlich nur 8 Freiheiten, und das wären:

 

1. Überflug: Die Fluggesellschaft kann vom Heimatstaat das Land A überfliegen um in B zu landen.

2. Technische Zwischenlandung: Recht auf Zwischenlandung zu nicht kommerziellen Zwecken (z. B. zum Tanken).

3. Direkter Transport (bringen): Recht auf Beförderung von Passagieren oder Fracht vom Heimatstaat der Fluggesellschaft ins Ausland (z. B. Lufthansa (LH) fliegt Frankfurt – Warschau).

4. Direkter Transport (holen): Recht auf Beförderung von Passagieren oder Fracht vom Ausland in den Heimatstaat der Fluggesellschaft (z. B. Lufthansa (LH) fliegt Warschau - Frankfurt).

5. Transport zwischen fremden Staaten (Start- oder Endpunkt im Heimatstaat): Die Fluggesellschaft vom Heimatstaat befördert Passagiere oder Fracht nach Land A, kann dort Passagiere aufnehmen und diese nach Land B zu bringen. Passagiere von Land B aufnehmen in Land A entladen und dort Passagiere wieder aufnehmen und zum Heimatstaat bringen (z. B. LH fliegt Frankfurt-Warschau-Kairo und dann Kairo – Warschau – Frankfurt).

6. Transport zwischen fremden Staaten (Zwischenlandung im Heimatstaat): Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht zwischen Land A und B mit Zwischenlandung in ihrem Heimatstaat (z. B. LH fliegt Warschau – Frankfurt – Kairo).

7. Transport zwischen fremden Staaten (ohne Berührung des Heimatstaates): Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht zwischen zwei fremden Staaten ohne Stopp im Heimatstaat (z. B. LH fliegt Dubai – Kairo).

8. Kabotage: Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Staates ohne Berührung des Heimatstaates (z. B. LH fliegt Los Angeles – New York).

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheiten_der_Luft

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8. Kabotage: Eine Fluggesellschaft befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Staates ohne Berührung des Heimatstaates (z. B. LH fliegt Los Angeles – New York).
Die Zahl "Acht" scheint zwar üblich zu sein, manche unterscheiden aber bei der Karbotage zwei Fälle und kommen so auf neun Freiheiten:

 

8. Flugzeug kommt aus dem Heimatland, nimmt aber im Partnerstaat bei einer Zischenlanding Pasagiere für den Weiterflug im Inland auf (Bsp: LX fliegt ZRH-JFK-LAX mit Zusteigern ab JFK)

 

9. Inlandsverkehr im Partnerstaat ohne Berührung des Heimatstaates - "Stand Alone Carbotage" (Bsp: Maschine der LX fliegt nur innerhalb der USA)

 

Quelle: BAZL

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