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airliners.de

Probleme bei KLM-Flugbuchungen/Reisen


kulumba

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich habe leider auf der Internetseite von KLM nichts finden können.

Ich muss leider spontan den Ruckflug umbuchen (Hinflug schon angetreten).

Gebucht bin ich in Klasse N.

 

Da das Ticket nicht unbedingt ein Schnapper war, habe ich Hoffnung, dass ich im 'Take Off (flexible)' gelandet bin -> siehe: http://www.klm.com/travel/nl_en/travel_inf...ation/index.htm

Das würde bedeuten ich könnte gegen 50eur umbuchen, sofern die Klasse natürlich frei ist.

 

Wäre super wenn mir jemand helfen kann. Ich würde das Reisebüro erst morgen erreichen können und es ist leider dringend. Ansonsten würde ich jetzt schon mal Recherche betreiben wie ich anders zum Ziel komme.

 

Danke.

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weiss zwar nicht von wo nach wo du geflogen bist aber wenn dein tarif Nstayde heisst sprich du innerhalb Europas unterwegs bist, muss ich dich entäuschen, tix ist nicht umbuchbar.

 

UNLESS OTHERWISE SPECIFIED NOTE - RULE 16EU IN IPRG APPLIES FOR SUPER/SPECIAL INSTANT PURCHASE FARES CHANGES ANY TIME CHANGES NOT PERMITTED. CANCELLATIONS ANY TIME TICKET IS NON-REFUNDABLE IN CASE OF CANCEL. TICKET IS NON-REFUNDABLE IN CASE OF NO-SHOW

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  • 2 Jahre später...

Servus,

 

ich habe ein Problem mit der KLM, welches in erster Linie wetterbedingt war.

 

Sache war folgende... Am 6. Januar sollte ich mit KL 1022 (LHR ab 17:05/AMS an 19:25) bis AMS fliegen und dort dann auf KL 1879 nach STR (AMS ab 20:50/STR an 22:10) fliegen. Bereits vor Aufbrechen zum Flughafen gegen 13:30 GMT war klar, dass der Flug KL 1022 zumindest eine Stunde verspätet ist. Dies wurde dann auch am Baggage Drop-Off bestätigt. Dennoch wurde keine Umbuchung auf Flug KL 1018, welcher erst gegen 17:30 am LHR weggekommen ist, angeboten, obwohl dies zumindest zeitlich sicher noch möglich gewesen ist, da ich um 14:30 bereits am LHR war.

 

Airside zeigten die Monitore 17:50 als erwartete Abflugszeit an, auch, als es schon längst nach 18:00 war. Den Passagieren wurden keine Informationen gegeben, die den Status des Fluges betreffen. Durch Zufall kam ich am Gate eines weiteren KLM-Flug nach Amsterdam vorbei, wo mir und einem weiteren Passagier erklärt wurde, dass das turn-arround-aircraft nicht vor 20:00LT in LHR ankommen wird und buchte uns auf Flug KL 1024 (LHR plan: ab 18:10/AMS plan: an 20:30) um, welcher 40-60 Minuten früher nach Amsterdam losfliegen sollte. Auf mein Erwidern hin, dass es doch grundsätzlich sinnlos ist, da mein Anschluss in AMS sowieso schon weg ist und ob ich nicht lieber nochmal eine Nacht in London bei meinen Verwandten verbringen könne und stattdessen am nächsten Morgen fliegen könnte, sodass ich mir die Übernachtung in Amsterdam sparen könne, wurde mir erwidert, dass ich von KLM in Amsterdam untergebracht werde und automatisch umgebucht werden würde.

 

Die Passagiere, die, außer sie machten sich selber auf die Suche nach verwertbaren Infos, keinerlei Informationen oder Unterstüzungsleistungen seitens KLM bzw. dem Handling Partner in LHR bekamen, verzichteten größtenteils auch darauf, die gastronomischen Betriebe aufzusuchen, da sie davon ausgingen/ausgehen mussten, dass das Boarding jederzeit beginnen könnte und dass sie den Flug weiter verzögern könnten, sollten sie nicht rechtzeitig am Gate eintreffen.

 

So verging dann die Zeit, bis es für mich zumindest, um 21:00 mit KL1024 ab in Richtung Amsterdam ging. Der Flug war sehr entspannt und die Crew versuchte ihr Bestes, um die Unannehmlichkeiten für die Pax so gering wie möglich zu halten. (Vllt. wussten sie nur, dass die Transfer-Passagiere gleich nochmals richtig enttäuscht werden würden...).

 

Denn in AMS angekommen, versuchte ich mich am Self-Service-Transfer-Counter gleich über den weiteren Verlauf meiner Rückreise zu informieren, wurde aber leider enttäuscht, da der Automat meine Buchung nicht mehr erkannte. Also lief ich weiter zum nächsten, personalbesetzten Transfercounter, um mich dort über das weitere Vorgehen zu informieren. So sprach ich den erstbesten Mitarbeiter an und fragte diesen, aber dieser wies mich schroff ab und verwies auf die Transferautomaten, sinnvoll, denn diese erkannten meine Buchung natürlich auch nicht. So versuchte ich weiter und weiter dem Automaten irgendwie eine Information zu entlocken, was ich natürlich nicht schaffte, bis sich nach 5 Minuten endlich mal eine Mitarbeiterin meiner annahm und innerhalb von 10 Sekunden erkannte, dass ich zu einem personalbesetzten Schalter müsste (Hey, es geht doch... Wieso hat mir ihr werter Herr Kollege schon sagen können.). Also Nummer gezogen, und gewartet, zwischendurch wurde Wasser ausgeteilt und ich wurde trotz klarer Handmeldung und bitten, zweimal ausgelassen, bis sich eine weitere Passagierin meiner annahm und sich 2 Wasserflaschen geben ließ und mir eine davon überließ.

 

Am Schalter angekommen, erfolgte erstmal die vorhergesehene Umbuchung auf KL 1869 am nächsten Tag (AMS ab 09:25/STR an 10:40), die Ausgabe einer "Telefonkarte" für Gespräche, die insgesamt maximal 5 Minuten lang sein durften (Schöner Witz für einen 16-jährigen Alleinreisenden), einen Verpflegungsgutschein über 10€ (der zweite Witz, wenn man bedenkt, wieviele gastronomische Betriebe um Mitternacht airside am AMS noch offen sind und man dann noch das Preisgefüge am Amsterdam bedenkt) und dann der größte Witz, einen 50€ Fluggutschein für eine zukünftige Buchung bei KL/AF und Konsorten, den man nur über eine Hotline oder eine KL-Buchungsstelle einlösen kann, nicht aber über die KL-Homepage. Da "es KL zu teuer gewesen ist", die Paxe in Hotels unterzubringen, wie von der Station LHR mehrmals zugesagt, verteilten sie lieber die Gutscheine, "als Zeichen des guten Willens..." (Wer´s glaubt...). Auf meine Nachfrage hin, wo man dann wohl schlafen solle, wurden einem die "Sleeping Chairs" im airside-Bereich ans Herz gelegt, die oh Wunder, natürlich alle schon besetzt waren, genauso wie die anderen, halbwegs komfortablen Schlafmöglichkeiten.

 

Zeit verging, gegen 06:30 machte der McDonalds auf und ein Großteil der gestrandeten Passagiere strömte zum McDonalds, um ihre Gutscheine einzulösen, genauso wie ich, der nach einem turbulenten Abend und einer schlaflosen Nacht endlich mal wieder etwas Nahrung zu sich nehmen konnte. Auch hier will ich nochmals erwähnen, dass nach 00:45 kein KLM-Mitarbeiter mehr für weitere Nachfragen, bzw. Assistance der Passagiere zur Verfügung stand und die Passagiere auf sich alleine gestellt waren und nichts mehr zu trinken oder gar zu essen gestellt bekamen.

 

Weitere Zeit verging und mein Flug nach Stuttgart sollte abfliegen, an Bord nochmals die Info, dass es wiedermals eine marginale Verspätung von 15 Minuten geben wird, wg. Verzögerungen beim Verladen des Gepäcks. In Stuttgart dann mit 5 Minuten Verspätung angekommen und das Gepäck beschädigt wiederbekommen. Da ich nicht der einzigste war und auch 8-9 weitere Passagiere dasselbe Problem hatten, dauerte es etwas länger, bis der Schaden gemeldet war und meine S-Bahn war in der Zwischenzeit auch schon weg (ergo: weitere 30 Minuten Verspätung). Irgendwann dann, mit gut 13 Stunden Verspätung endlich zu Hause angekommen.

 

Frage, habe ich da irgendwelche Rechte, außer auf die Reparatur meines Gepäcks, welches übrigens auch auf dem Hinflug beschädigt wurde und müssen Airlines alleinreisende Minderjährige (unter 18) nicht gesondert behandeln?

 

Klar war die Verzögerung wetterbedingt, aber KL konnte schon um 14:30 GMT (eigentlich schon früher, da die geplante Maschine schon um 13:30 eine umlaufbedingte Verzögerung von 70 Minuten mit sich brachte) vernünftigerweise davon ausgehen, dass ich meinen Anschluss nicht machen würde und hätte seit dem Moment die Gelegenheit gehabt, mich auf eine andere Verbindung umzubuchen, um meine Gesamtverspätung am Zielort so gering wie möglich zu halten.

 

Danke im Vorraus!

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Das ist natürlich eine sehr ärgerliche Erfahrung und das hätte seitens KLM sicher besser laufen können. Man muss aber beachten, dass es sich hierbei um einen Fall von höherer Gewalt handelt, insofern ist KLM auch nicht verpflichtet Dich auf eine andere Airline umzubuchen, damit Du möglichst frühzeitig ankommst. Es hätte ja auch gut sein können dass in AMS der Weiterflug ebenfalls wegen Wetter erheblich verspätet ist und Du dann doch noch ohne grosse Verspätung in STR ankommst. Insofern ist klar: Man fliegt Dich erstmal so gut es geht nach AMS, und dann schaut man eben wie es dort am Besten weitergeht. Und bezüglich des früheren Fluges: Wer weiss ob da überhaupt noch Platz war? Das eine Flug fliegt ist ja eine Sache, aber ob Platz ist eine andere. Sofern Eco ausgebucht war hätte man Dich also schlecht mitnehmen können. Ich weiss natürlich nicht inwiefern KLM das auf Deine Bitte hin auch tatsächlich geprüft hat.

 

Ich will KLM nicht in Schutz nehmen, man hätte ja auch gut auf Dein Angebot eingehen können die Reise komplett auf den nächsten Tag zu verschieben. Andererseits, wer weiss ob Platz in den Maschinen gewesen wäre, am Ende wärst Du auf Standby geflogen und nicht mitgekommen und hättest noch mehr Ärger gehabt.

 

Ich glaube aber dass Dir KL zumindest ein Hotel zur Verfügung hätte stellen müssen, will mich darauf aber nicht festnageln lassen. Der Gutschein wäre jedenfalls definitiv keine Pflicht gewesen und durchaus kulant.

 

Und natürlich steht Dir eine Entschädigung für den beschädigten Koffer zu, was aber eine komplett andere Baustelle ist. Ich hoffe Du hast den Schaden gleich nach Ankunft gemeldet und hast noch Kaufbelege für den Koffer um Neupreis und Alter nachzuweisen, denn mit diesen Daten wird die Höhe der Erstattung berechnet.

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Für einen 16-Jährigen, und nicht nur für den, artikulierst du dich aber extrem gut, muss ich sagen. Respekt.

 

Zur Sache: Das Problem ist, dass die eigentlichen Unannehmlichkeiten dir beim Umsteigen widerfahren sind. Und in solchen Fällen hat der BGH entschieden, dass die maßgebliche EU-Verordnung schlicht nicht zur Anwendung kommt. Ich meine, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und entweder von legis-, ansonsten aber von judikativer Seite irgendwann nachgebessert wird.

 

In LHR, wo die Verordnung Anwendung fand, warst du als allein reisender Minderjähriger möglicherweise bevorzugt zu behandeln, ja. Aber ein Recht zur Umbuchung ist bei Verspätungen nicht vorgesehen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung v. 19. November 2009 von Verspätungen Betroffene nur in Hinblick auf die Ausgleichszahlung von Annullierungen Betroffenen gleichgestellt. Und ob die zu zahlen ist, hängt letztlich davon ab, ob die Verspätung vermeidbar war. Das kann von hier aus nicht beurteilt werden, aber vor dem Hintergrund der extremen Wetterbedingungen zuletzt ist es eher unwahrscheinlich.

 

Insofern ist recht wenig Nektar zu saugen aus deinem Fall. Sorry.

 

 

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@Reifel und @STN-EBJ

 

Zu erst einmal, vielen Dank für eure Einschätzungen der Lage.

 

Nachdem ich in der Zwischenzeit etwas weiter rumgeforscht habe, sind mir Zweifel an der Darstellung seitens KLM gekommen, dass die Verspätung rein wetterbedingt war, bzw. dass das Wetter keinen Flug zeitnah zu den geplanten Flugzeiten zugelassen hat. Sodass ich letztenends zu der Erkenntnis gekommen bin, dass dieser Fall doch nach EG 261/2004 zu behandeln ist...

 

Dazu sprechen meiner Auffassung nach folgende Tatsachen. KLM hat die Möglichkeit eines Wechsels des Flugzeugs (in AMS wird sich bestimmt ein backup-Flieger auftreiben lassen) zur Verminderung der Verspätung des Umlaufs unterlassen. (Aber in EG 261/2004 heißt es ja, dass die Airline erst dann von allen Forderungen befreit werden kann, wenn sie alles zumutbare getan hat, um die Verspätung zu vermeiden, bzw. so gering wie möglich zu halten.

 

Ein zeitgleicher KLM-Flug zwischen Amsterdam und London kam mit ca. 30-minütiger Verspätung an (also ließen die Wetterbedingungen zu dem Zeitpunkt sicher noch Flüge zu).

 

Aber die Tatsache, die meine Auffassung am ehesten stüzt, ist die, dass selbst der Flug, welcher planmäßig erst eine Stunde später Amsterdam verlässt, Heathrow eine Stunde eher erreicht hat, als die Vorleistung meines ursprünglichen Fluges, bei welchem es dann kurzfristig auch noch einen Aircraft Change gab (von 739 auf 738), sodass ich eher vermute, dass ein kurzfristiger technischer Defekt, der afaik keine höhere Gewalt darstellt, Hauptverursacher des Delays war. Dies führt dann imho dazu, dass es sich doch wieder um EG 261/2004 handelt und mir somit die Betreuungsleistungen zugestanden hätten, oder sehe ich das falsch?

 

Danke nochmals!

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Kommt drauf an, was du willst.

 

Zunächst hattest du ja danach gefragt, ob dir in Amsterdam ein Hotel etc. hätte gestellt werden müssen. Hier lautet die Antwort: Zumindest nach der Verordnung derzeit nicht, da dort nicht anwendbar.

 

Sofern es dir nun offenbar um die Ausgleichszahlung geht, ist natürlich die ursprüngliche Verspätung in LHR maßgeblich.

 

Die Zahlung außergerichtlich fordern kannst du natürlich immer, aber notfalls auch gerichtlich darauf zu bestehen, ist eine ganz andere Frage. Zwar muss die Airline die außergewöhnlichen Umstände beweisen, aber bei einer MÖGLICHEN wetterbedingten Entlastung ist es natürlich hoch riskant, darauf zu spekulieren, dass der Nachweis misslingen wird.

 

Aber wie schon gesagt: Außergerichtlich kann man es ja zumindest versuchen. Wenn´s gut läuft, gibt´s ein wenig Taschengeld.

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Mmh... ich bin davon ausgegangen, das für den Fall, dass die Verspätung unter EG 261/2004 fällt, die Airline automatisch dazu verpflichtet ist, die im Absatz 9 vorgeschriebenen Betreuungsleistungen zu erfüllen.

 

Außerdem habe ich die Regelung so intepretiert, dass die Airline dazu angehalten ist, entweder den Gesamtschaden bzw. die Unannehmlichkeiten für den Paxen so gering wie möglich zu halten (ergo in diesem Falle entweder Umbuchung auf eine Verbindung mit einem anderen Beförderer, der mich schneller ans Ziel gebracht hätte, bzw. Beförderung erst am darauffolgenden Tag, um die absehbare Übernachtung in Amsterdam zu umgehen. -> Prinzip der Geringhaltung).

 

 

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Die Verordnung ist leider nicht so einfach zu lesen, wie es den Anschein hat.

 

Nochmal, korrigiere mich, wenn ich den Sachverhalt falsch aufgefasst habe! Du warst von London über Amsterdam nach Deutschland gebucht.

 

Der Abflug in London hat sich verzögert. Hier gilt die Verordnung, heißt: du warst insbesondere zu verpflegen. Wohlgemerkt: In London! Da die massive Verspätung an deinem Endziel letztlich Folge der Abflugverspätung in London ist, hasst du prinzipiell auch Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Hier gilt aber, dass sich die Airline "exkulpieren" kann, z.B. wegen des Wetters. Ist also gegenwärtig nicht zu beantworten, ob dir das Geld zusteht oder nicht.

 

Verspätet bis du in Amsterdam eingetroffen, hattest deinen Anschlussflug verpasst, wurdest letztlich umgebucht und musstest die Nacht auf dem Airport verbringen, korrekt?

 

Hier verhält es sich so, dass die Verordnung wegen Art. 3 Abs. 2a) leider nicht angewendet werden kann, denn du bist nicht rechtzeitig zur Abfertigung erschienen. Dass du dafür gar nichts kannst, ja letztlich vielleicht sogar die gleiche Airline verantwortlich ist, die dich weiter befördern sollte, ist unerheblich. Hat der BGH längst so entschieden. Möglich, dass der EuGH, wenn er denn von einem nicht deutschen Gericht zu dieser Frage mal angerufen wird, das anders entscheidet, aber derzeit ist das die Rechtslage, von der du ausgehen musst.

 

Fazit, wie schon in meinen letzen Beiträgen: Anspruch auf Betreuung in London +, auf Ausgleichszahlung ? (hängt davon ab, ob sich die Airline erfolgreich auf das Wetter beziehen kann) und Betreuung in Amsterdam -

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  • 4 Monate später...

Hallo Leute,

 

ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet weil ich mal eine Frage habe.

 

Sachverhalt:

 

Ich habe Mitte April einen KLM Flug für Ende Mai von NUE nach PHL via CDG gebucht.

Die Bezahlung erfolgte mittels Lastschriftverfahren vom Konto meines Bruders, da er meinen Fug bezahlen wollte.

So, mein Bruder und ich waren dann in den USA und er sagte mir, da war eine Lastschrift über 400 Euro ( die Fluggebühr ) von der er nicht wusste was sie ist und hat sie wegen Widerspruch zurückgegeben. ( Seinen eigenen Flug hat separat gebucht weil er von FRA geflogen ist ).

Nunja, beim Rückflug am CheckIn Schalter in Philadelphia sagte man mir, dass keine Reservierung für den Rückflug vorliegt und nach einer Stunde haben die mir gesagt dass der Flug storniert wurde weil die Lastschrift zurückgegeben wurde.

Ok, Panik...Ein oneway Ticket hätte ca. 2500 Dollar gekostet, was mir zuviel war.

Hab mir dann ein Hotelzimmer genommen und per Internet einen "relativ" günstiges Return Ticket PHL-FRA/FRA-PHL für 1200 Dollar für den nächsten Tag gebucht.

So, ich brauche natürlich den Rückflug nach Philadelphia nicht mehr und hier meine Frage:

Soll ich nichts unternehmen und den Flug nicht absagen oder soll ich KLM Info geben dass ich den Rückflug nicht antreten werde.

Können da weitere Kosten auf mich zukommen oder bekomme ich evtl. was erstattet?

 

Danke für Eure Antworten.

 

Gruß

 

Martin

 

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Ok jetzt hab ichs verstanden....die Vorgeschichte hat mich ganz schön verwirrt.

 

Grundsätzlich bringt es hier nichts, da der Return in dem Fall ja bestimmt billiger ist als der One-Way-Flug und KLM dann den Tarif neuberechnen könnte. Ich habe aber keine Ahnung ob KLM das wie die böse Lufthansa genauso macht. Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit, sonst ruf mal bei KLM an und stell dich doof und frage mal ohne den speziellen Flug zu erwähnen wie das Prozdere in dem Fall ist.

 

Nächstes Mal bitte im folgenden Thread posten: http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=40256

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Hallo Paule,

 

danke für Deine Antwort und sorry für das falsche Forum.

Jo, ich denke ich werde mal bei KLM nachfragen und sagen dass ich den Rückflug aufgrund privater Umstände nicht antreten kann. Mach ich einen Tag vor dem geplanten Rückflug.

 

Danke Dir soweit.

 

VG

 

Martin

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  • 1 Jahr später...

Hallo,

 

ich habe eine Flugverspätung von über 11 Stunden mit KLM Amsterdam-Shanghai wegen techn. Defekt.

 

Weiß jemand, wo und wie ich am besten die Forderung nach den 600 Euro lt. EU-Verordnung bei KLM (oder China Southern weil über die gebucht?) einreiche und wie hoch die Chancen stehen?

 

Werde z.b. auch zusätzliche Kosten übernommen wenn Ankunft in Shanghai 14 Uhr sein sollte und es nun 01.00 Uhr ist und ich zu dieser Zeit nicht mehr zu meinem Ziel per Bus/Bahn komme und ein Flughafenhotel in Shanghai brauche?

 

Danke für die Hilfe!

 

Andi

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Hallo,

 

ich habe eine Flugverspätung von über 11 Stunden mit KLM Amsterdam-Shanghai wegen techn. Defekt.

 

Weiß jemand, wo und wie ich am besten die Forderung nach den 600 Euro lt. EU-Verordnung bei KLM (oder China Southern weil über die gebucht?) einreiche und wie hoch die Chancen stehen?

 

Werde z.b. auch zusätzliche Kosten übernommen wenn Ankunft in Shanghai 14 Uhr sein sollte und es nun 01.00 Uhr ist und ich zu dieser Zeit nicht mehr zu meinem Ziel per Bus/Bahn komme und ein Flughafenhotel in Shanghai brauche?

 

Danke für die Hilfe!

 

Andi

 

Anspruchsgegner ist das ausführende Luftfahrtunternehmen - unabhängig davon, mit wem du den Vertrag geschlossen hast.

 

Wenn der Defekt nicht gerade die Folge von Sabotage oder eines Attentats gewesen sein sollte, liegen deine Chancen fast bei 100 Prozent - allerdings zahlt auch KLM zumeist nicht freiwillig, sprich: du wirst am Ende wohl klagen müssen. Ob das in Deutschland möglich ist, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen. Das wäre der Fall, wenn du einen Zubringerflug von Deutschland aus nach Amsterdam gehabt hättest, insbesondere wenn der auf ein Ticket mit dem Anschlussflug erfolgte. Alternativ ggf., falls du über ein deutsches Reisebüro gebucht hast. Fürs Erste reicht es aber, wenn du deinen Anspruch über die KLM-Homepage anmeldest.

 

Die Zusatzkosten fürs Hotel am Zielort sind mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen.

 

 

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danke für die Antwort.

 

Deshalb hat mich gewundert, wieso KLM in ihrer eigenen Verspätungs/Annulierungsbroschüre schreiben, dass es die Entschädigung nur bei Annulierungen aber ausdrücklich nicht bei Verspätungen gibt..

 

Ich meine auch, dass die Belehrung über die Möglichkeit die Ausgleichszahlung zu erhalten, auch die Verspätungs-Fälle umfassen muss. Aber das sehen die Airlines natürlich anders, zumal sie ja fleißig daran arbeiten, die entsprechende Rechtsprechung so oder so wieder zu kippen.

 

Letztlich müssten sich hier mal die Verbraucherschützter ranwagen. Auf Abmahnungen von Konkurrenz-Airlines kann man wohl lange warten...

 

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

ich habe schon gegoogelt, aber wirklich weitergekommen mit meiner Frage bin ich noch nicht.

 

Die Sachlage:

 

Ich werde in der Weihnachtszeit mit KLM von DUS über AMS nach Montreal fliegen und werde dort Freunde besuchen. Im Moment finde ich noch sehr günstige Flüge für den Zeitraum.

Mein Problem ist aber, dass die Freunde noch nicht wirklich wissen, ob sie zur Weihnachtszeit in Montreal oder Cleveland (Ohio) sind.

Dies wird sich erst in 2-3 Wochen herausstellen.

Mal angenommen ich würde jetzt einen Flug nach Montreal buchen, wäre es dann dennoch möglich meinen Eco- Spartarif umzubuchen, sodass ich dann ggfs. über AMS (oder CDG oder von sonstwo) nach CLE fliegen könnte? Wenn ja, wie viel würde mich die Umbuchung vorraussichtlich kosten?

 

MfG Dirk

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@fleckenmann:

 

nimms sportlich B)

 

Bei KLM ist das mit dem Umbuchen eigentlich erklärt:

 

Economy

Attraktive Tarife in Economy Class

 

Hinflug: von Berlin (Tegel Airport) nach Amsterdam (Schiphol) Die Kosten für Änderungen betragen EUR 50,00 pro Änderung/pro Person

Falls Sie Ihr Ticket ändern, kann sich dessen Preis aufgrund einer Neuberechnung der Steuer und Tarifverfügbarkeit ändern.

Bei Nichterscheinen (no-show) sind Änderungen nicht gestattet.

Stornierungen sind nicht gestattet.

Sie reisen in R-Klasse mit dem Tarif RSRDE.

Flying Blue-Mitglieder sammeln 187 Meilen, ein Upgrade mit Meilen ist nicht möglich

 

 

Schöne Grüße

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