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Probleme bei Buchungen über Buchungsportale


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Hallo,

ich habe gestern eine Pauschalreise über AIDU gebucht. Wochenendtrip nach London (Ende April 2014). Flug und Hotel. Heute bekam ich die Buchungsbestätigung per E-Mail und werde gebeten den kompletten Reisepreis binnen 7 Tage zu überweisen.

Ich habe Zweifel daran, ob das ganze so rechtens ist.

Ein Sicherungsschein kam zwar ebenfalls per pdf. Die Google-Suche ergab aber, dass wohl allenfalls eine Anzahlung in Höhe von 20-35% rechtens wäre. Der Veranstalter handelt aber laut seinen AGB gegen diese Auslegung der Gerichte.

Vielleicht kann mir jemand helfen, ob ich unbedingt 100% überweisen muss oder ob eine Anzahlung genügt.

Ich weiß, eine rechtliche Beratung darf nicht stattfinden. Ein Tipp oder eine nette PN würde mich aber sehr freuen. Danke vorab.

Frohes neues Jahr!

Fliegende Elchkuh

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Gebucht wurde über AIDU. Reiseveranstalter ist Urlaubstours - dieser wird auch über Unister/AIDU gesteuert. Es wird zur sofortigen Zahlung von 100% des Reisepreises (binnen 7 Tagen) aufgefordert, obwohl die Reise erst in rund 4 Monaten stattfindet. Entsprechende Klagen gegen Urlaubstours durch Verbraucherzentralen, aufgrund zu hoch angesetzter Anzahlungen, sind bereits zugunsten des Klägers entschieden worden. Ich denke, mit der sofortigen 100% Reisepreis-Forderung steht man dort auf recht wackeligen Beinen. Mal schauen! Gruß!

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Verständnis muss aber schon dafür haben. Schliesslich warten die beteiligten Airlines (z.b. Germanwings, Easyjet, Ryanair etc.) auch nicht 4 Monate auf ihr Geld, sondern die belasten auch umgehend auf der Kreditkarte des Veranstalters.

 

Unister kann es sich evt. noch leisten mit 20.000 x durchschnittlich 150 Euro Flugpreis über Monate in Vorleistung zu treten, die kleineren Veranstalter wie WTA X, TSS oder ONE Touristik aber nicht...

 

Selbst wenn auf LH, AF, OS, AZ etc. eingebucht wird, wird das Ticket umgehend bei Reiseunterlagen-Versand (was i.d.R. ja in Echtzeit wenige Momente nach Einbuchung passiert) ausgestellt. Auch sie wollen das Geld umgehend von den X-Veranstaltern haben.

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Auch beim "Dynamic Packaging" buchst Du eine Pauschalreise. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied. Eine 100% Vorauszahlung mehr als 3 Monate vor Reisebeginn ist gelinde gesagt eine Unverfrorenheit.

 

http://www.vz-nrw.de/40-Prozent-Anzahlung-fuer-Pauschalreise-unzulaessig-Verbraucherzentrale-NRW-klagt-erfolgreich-gegen-Urlaubstour-GmbH

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Hallo,

ich habe gestern eine Pauschalreise über AIDU gebucht. Wochenendtrip nach London (Ende April 2014). Flug und Hotel. Heute bekam ich die Buchungsbestätigung per E-Mail und werde gebeten den kompletten Reisepreis binnen 7 Tage zu überweisen.

Ich habe Zweifel daran, ob das ganze so rechtens ist.

Ein Sicherungsschein kam zwar ebenfalls per pdf. Die Google-Suche ergab aber, dass wohl allenfalls eine Anzahlung in Höhe von 20-35% rechtens wäre. Der Veranstalter handelt aber laut seinen AGB gegen diese Auslegung der Gerichte.

(...)

Die sicherste und beste Art, sich gegen solche Machenschaften zu schützen, ist doch gar nicht erst bei solchen Anbietern zu buchen, wenn Teile ihrer AGB, die du ja nun erwähnt und folglich auch gelesen hast, nicht rechtens sind. Man muss zudem ja quasi davon ausgehen, dass diese Veranstalter dann auch Probleme machen, wenn es während der Reise irgendwelche Reklamationen gibt usw.. Also besser dann gleich die Finger davon lassen und lieber nach Alternativanbietern suchen.

 

Verständnis muss aber schon dafür haben. Schliesslich warten die beteiligten Airlines (z.b. Germanwings, Easyjet, Ryanair etc.) auch nicht 4 Monate auf ihr Geld, sondern die belasten auch umgehend auf der Kreditkarte des Veranstalters.

 

Unister kann es sich evt. noch leisten mit 20.000 x durchschnittlich 150 Euro Flugpreis über Monate in Vorleistung zu treten, die kleineren Veranstalter wie WTA X, TSS oder ONE Touristik aber nicht...

 

Selbst wenn auf LH, AF, OS, AZ etc. eingebucht wird, wird das Ticket umgehend bei Reiseunterlagen-Versand (was i.d.R. ja in Echtzeit wenige Momente nach Einbuchung passiert) ausgestellt. Auch sie wollen das Geld umgehend von den X-Veranstaltern haben.

Jeder will möglich schnell an sein Geld, das ist schon verständlich, aber Recht ist halt Recht. Im Übrigen habe ich letztes Jahr über die Lufthansa eigene Plattform Lufthansa Holidays (die ja in Kooperation mit TC Touristik arbeitet) eine Städtereise gebucht und so auch nur 30% angezahlt. Zum Zeitpunkt der Buchung war dieser Betrag auch niedriger als der reine Preis für die Flüge, wenn ich sie zu genau dem Zeitpunkt direkt und separat gebucht hätte. Will heißen: Es geht auch korrekt, auch wenn die von dir beispielsweise zitierte LH dabei ist. :)

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  • 4 Wochen später...

Habe eine Frage zu einer Buchung bei seat24:

 

Die bieten FRA-HEL-SIN-AUH-FRA auf einem Ticket an. Ankunft in SIN 16:40, Rückflug mit Etihad ist 20:20 Uhr am selben Tag, alles gebucht mit AB flugnummer.

 

Wenn der Finnair Flug aus Helsinki verspätet wäre, und ich den Rückflug in Singapur somit verpassen würde, hätte ich dann Anspruch auf Umbuchung?

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Nein, ich dachte drüber nach.... :) der Weg ist ja schließlich das Ziel!

(...)

 

 

Wieso? Letztes Jahr sind einige Spotter-Freunde beim AZ Error-Fare nach Singapore bzw. Tokio same day return geflogen.

 

Das war keine Kritik meinerseits sondern spaßig gemeint! 'Ist mir schon klar, dass hier einige so "flugverrückt" sind, ich würde mich da selber ja gar nicht ausschließen :) , zumal ich auch schon öfter nach dem oben genannten Motto "Der Weg ist ja schließlich das Ziel" gebucht habe. Allerdings noch nicht auf der Langstrecke, das wäre mir persönlich dann doch zu anstrengend.

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  • 1 Monat später...

Hallo habe mal eine Frage zu einer eDreams Buchung

 

an 01.03.2014 habe ich einen German Wings Flug (im Juli 2014) bei eDreams gebucht und mit der American Express Karte von meinem Kumpel bezahlt. Es kamen umgehend eine Buchungsbestätigung von eDrems über den korrekten Betrag (in diesem Fall 42,99 EUR) und kurz darauf eine Buchungsbestätigung von German Wings mit Buchungscode von German Wings. Die Rechnung von German Wings war über einen Betrag von 59,89 EUR. Gezahlt wurde der Flug laut dem German Wings Beleg mit einer Mastercard. Kurz darauf kam von eDreams noch eine Rechnung mit einem negativen Betrag (also eine Gutschrift) in Höhe von 16,90 EUR (59,89 -16,90 damit hätten wir auch die ursprünglich-en 42,99 EUR wieder).

 

Mein Kollege kann auf seiner (online) Amex Abrechnung bis heute keine Transaktion von eDreams finden (!) - der Buchungscode zeigt meinen Flug ganz normal als bestätigt im System bei GWI an.

 

Meine Frage:

Wann bucht eDreams das Geld üblicherweise ab. Bzw. wann wird die Kreidtkarte belastet?

Und welcher Name wird auf der Kreditkarte angegeben? eDreams? Oder ein anderer...

 

Oder kann es sein, dass eDreams die KK Daten an GWI weitergegeben hat, mein Kollege dann eine Abbuchung

von GWI über 59,89 EUR auf seiner Karte hat und zusätzlich von eDreams (oder einem anderen Namen) eine Gutschrift von 16,90 EUR auf der Kreditkarte hat???

 

Gerne Info & die Frage ob meine Sorge unberechtigt ist und mein Kollege nur "besser / nach einem anderen Namen suchen muss bzw. eDreams sich viel Zeit mit der tatsächlichen Belastung lässt.

 

Vielen Dank

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Hallo Andy,

"... einmal gar nicht!"

OK, was ist dann mit Deiner (meiner) Buchung passiert?

Konntest Du fliegen oder gab das Probleme

 

Darauf habe ich am Ende keine Lust nicht einchecken zu können oder wo möglich

nicht oder nur zu einem hohen Preis mitfliegen zu können.

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So wie es aussieht, ist es eine ganz normale Screenscrapping-Buchung. 

 

Logge dich mit der PNR bei germanwings ein, wenn der Flug "bestätigt" ist (grüne Schrift), ist die Zahlung mit der edreams-eigenen Kreditkarte durch und die Buchung auch so abfliegbar. 

 

Ich würde dann auch nicht mehr darauf hoffen, dass edreams irgendwann mal belastet.  ;)

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