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Probleme bei Flugbuchungen/Reisen mit British Airways


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Hey,

 

ich habe eine Umsteigeverbindung über Heathrow mit BA gebucht (online alles ganz normal auf einem Flugschein).

Allerdings beträgt die Umsteigezeit nur 50 min.

Daher meine Frage: Es stimmt doch, dass ich (im Gegensatz zu einer Buchung auf zwei Tickets) das Recht auf die Beförderung über diese Strecke habe, auch wenn der Anschlussflug schon weg ist, weil der Zubringer verspätet war, oder?

Wie verhält man sich am besten, wenn man merkt dass es knapp wird?

Schon hier am Flughafen in D auf den Anschluss aufmerksam machen? Die Steawardessen im Flugzeug fragen und darauf hinweisen? Wohin sich in Heathrow wenden, wenn man am Gate ankommt und der Flug weg ist?

 

Gruß

Andii

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1. Versuchen den Flieger noch zu bekommen

Falls nicht möglich

2. In LHR zum Flight connection Desk gehen und sagen, dass Du den Flieger verpasst hast (wg. Verspätung des Zubringers). Dort wirst Du dann umgebucht.

 

Mit dem Ablauf hast Du recht, nur können 50 min schon sehr ambitioniert sein.

 

Wir kennen ja gar nicht den genauen Reiseverlauf.

 

Wo gebucht. Wurde bei der Buchung die MCT beachtet.Falls nicht,zicken manche Gesellschaften schonmal gerne wenn es nicht klappt.

 

Umsteigen innerhalb des gleichen Terminals oder nicht.

 

Eingechecktes Gepäck oder nicht.Gerade wenn es eng wird bleibt Gepäck gerne mal stehen.

Kann dann aufwendig werden hinter seinem Gepäck zu telefonieren wenn man vom Zielflughafen noch weiter reist.Sprachkenntisse sollten dann mehr als ausreichend vorhanden sein.

 

Fragen überFragen.

 

Ich persönlich hätte ohne Not, nicht so eine Verbindung gebucht.

 

 

 

 

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Die 50 Minuten sind echt sportlich..............

 

Bei unserem BA-Flug im April FRA-JFK haben wir das Umsteigen sogar in 40 Minuten geschafft.

 

Gepäck wurde durchgecheckt und in Frankfurt mit einem extra Aufkleber versehen.Allerdings kamen wir in T5 an uns flogen auch dort wieder ab.

 

Auf dem Heimflug haben wir für die gleiche Prozedur über 90 Minuten benötigt..........

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bin ende juni mit LH von DUS nach LHR zu terminal 2 (damals noch) geflogen und musste in T5, um mit BA weiter nach JFK zu donnern.

hatte zwar so fast 3 Std. zeit, wo auch viele meinten: "ouu das wird knapp". im endeffekt, hab ich trotz 2 verschiedener airlines mein gepäck von DUS aus durchchecken lassen, so dass ich mich in LHR nur auf die flight connection konzentrieren musste. haben damals das umsteigen von T2 nach T5 inkl. sicherheitskontrolle in T5 in circa 30 bis 40 min. geschafft.

klar kann es auch mal länger dauern. wenn du allerdings von T5 nach T5 musst, dann ist es denk ich mal überhaupt kein thema.

 

vor allem, wenn du eh alles in einem rutsch gebucht hast und es als anschlußflug verkauft wurde, brauchst du keine sorgen machen. die mindest umsteigezeit wurde dann beachten. wobei die laut BA bei T5 1,5 std. betragen soll, so jedenfalls ein BA mitarbeiter am telefon zu mir.

 

ansonsten würd ich direkt beim aussteigen an so einem desk dort bescheid geben, dass das andere flugzeug auf dich "wartet". die mindest umsteigezeit wird bei 50 min. im übrigen eh knapp wenn es um gepäck geht, gell?

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Ist Stuttgart - Heathrow 11.55 - 12.55

Heathrow - Shanghai 13.55 - 08.00

offenbar beidesmal T5

 

mit BA via Expedia gebucht

war aber auch bei BA direkt so angeboten

 

Wenn der Flieger pünktlich ist, sollte es eigentlich klappen.

 

Einziges Problem ist, BA fliegt soweit ich weiss, nicht täglich nach PVG. 1-3-567

 

Die Airlines zicken schonmal wenn es um die Umbuchung auf eine andere Gesellschaft geht,

und Hotel könnte auch schwierig werden.

 

Einfach mal schauen wie pünktlich der STR-LHR Flieger die letze Zeit so ist.Da kann man schon einen Trend erkennen, ob der Flug umlaufbedingt zu Verspätungen neigt.

 

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

irgendwo hier war schon einmal die Rede davon, aber ich finde es leider nicht mehr.

Habe bei expedia.fr ein Ticket mit dem AA-Wurm gebucht und im e-Ticket steht nun folgendes beim Heimflug:

 

"Nicht gültig vor 2009 9 27 / Nicht gültig nach 2009 9 26" :o

 

Bei wem steht das noch so in der Art im Ticket? Was würdet ihr tun, bzw. was habt ihr gemacht? Bei der BA-Hotline hat man mich an die Franzosen verwiesen...

 

Bin für jeden Tipp dankbar!

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  • 4 Monate später...

Hallöchen allerseits, ich hätte mal eine Frage. Bin dabei, einen Claim an British Airways zu schicken nach Reisedesaster im Dezember, bin mir aber nicht sicher, welche Rechte ich habe. Kurze Info (oder zumindest das ganze Ding so kurz wie möglich):

 

- Aberdeen-Heathrow-Frankfurt, 18. Dezember

- in Heathrow Wetter Chaos, Flugzeug 3 Stunden verspätung

- Boarding, aber kein takeoff, weil Flugzeig enteist werden muss

- Rumstehen auf Landebahn (im vollen 22-Reihen Mini-Flieger, mit Kleinkindern und einem 6 Monate alten Baby etc), 2 1/2 Stunden später enteist

- Immer noch kein Take off, weil wir Landeerlaubnis in FRA brauchen, die angeblich "nicht ans Telefon gehen" (ja klar)

- Pilotin erzählt schmarrn, macht widersprüchliche Aussagen, mittlerweile schaffen es 3 Leute per Handy Frankfurt selber anzurufen und zwei spätere Heathrow-London-Flüge starten und landen während wir noch in Heathrow rumstehen

- Kein Essen, Passagier muss nach Getränken fragen, bis wir welche bekommen

- Flug eventuell gecancelled gegen 23h weil die Crew über das 14-hour Arbeitslimit geht

- Im Airport Chaos, laut BA keine Plätze in Flügen verfügbar bis Dienstag (es war Freitag), BA sagt, sie haben keine Hotelzimmer

- Gegen 6 Uhr früh am nächsten Morgen BA Hotline wieder angerufen, Zitat:

" We have no flights available. We have no idea how to get all these people out of Heathrow."

- Ich frage nach irgendeinem Flug zu irgendeinem europäischen Festlandflughafen (ich biete ihr selber Venedig, Kopenhagen, etc an, alles von wo aus ich nen Zug nach D nehmen kann), sagt sie immer noch nein

- Wenn ich sie frage, ob sie mir irgendeine andere Nummer geben kann die ich anrufen kann, sagt sie nein

----> Panik, weil keine Verwandten/Freunde in London und kein Geld, selber Hotelzimmer zu buchen für 3 Tage

----> Gruppe macht sich selber auf den Weg mit Fähre nach Frankreich & Mietwagen nach Deutschland - nich gerade billiges, 36 Stunden langes Abenteuer für das ich dann auch noch Geld leihen musste.

 

So, ich hab jetzt die EU Regulation 261 durchgelesen, bin mir aber nicht sicher, ob und wie ich die anwenden soll.

 

Grund für die Cancellation war am Ende das 14-Stunden-Limit der Crew. Die Crew hätte ersetzt werden können, ich nehme aber mal an, dass BA das als extraordinary circumstances zusammen mit dem Wetter zitieren würde.

Mir ist aber nicht klar, ob, sobald sie extraordinary circumstances zitieren, irgendwelche andere Post-Cancellation Regeln noch gelten?

 

z.B. Right to care mit Essen und Trinken, sowie auf Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug mit Recht aufs Hotelzimmer wenn Flug am nächsten Tag oder später?

 

British Airways ist keinem einzigen dieser Dinge nachgekommen (haben mir ja auch keinen Ersatzflug direkt angeboten, nur gesagt, dass welche ab Dienstag verfügbar sind), also kann ich dafür dann Entschädigung verlangen?

Mir geht es besonders darum, wie absolut inkompetent und unmöglich sich BA verhalten hat mit dem stundenlangen rumstehen auf der Landebahn, widersprüchlichen Aussagen etc, und dann die Leute vollkommen alleine lassen mit nicht mal einem Hotel Zimmer. Und ich hätt gerne mein Geld wieder (wenigstens für den nicht geflogen Heathrow-FRA Teil) , das ich auf dem ganzen Trip ausgegeben hab. Irgendwelche Vorschläge, auf was ich mich berufen soll?

 

 

 

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also ich mach dir mal keine Hoffnung. Ich hatte einen ähnlichen, wenn auch nicht so extremen Fall mit Lufthansa auf einem Flug von Dresden via Frankfurt nach Helsinki. Schlechtes Wetter in Frankfurt, kein Slot, 1h im Flugzeug auf dem Rollfeld gesessen und zur Krönung noch den Anschluss verpasst und auf den nächsten Lufthansa-Flug 5h später umgebucht worden. Aber immerhin hat sich die Crew reizend um die Passagiere gekümmert und mit Kaffee versorgt :) Was ja bei BA anscheinend nicht der Fall war.

 

Die Antwort von BA wir sein: "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen auf Ihrem Flug widerfahren sind. Da die Verspätung bzw. der Flugausfall auf ein Wetterchaos in London zurückzuführen ist, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Wir würden uns freuen, Sie schon bald wieder auf einem British Airways Flug begrüßen zu dürfen." ;)

 

Das einzige was du vielleicht zurückerstattet bekommst ist dein nicht genutzter Flug. Aber bei allem anderen besteht da wenig Hoffnung!

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Irgendwelche Vorschläge, auf was ich mich berufen soll?

 

Ist natürlich alles wenig kundenfreundlich, was du da beschreibst. Zudem auch nicht im Sinne der EU-Verordnung.

 

Aber der Reihe nach: Da der Flug annulliert wurde, habt ihr prinzipiell Anspruch auf die Ausgleichszahlung in Höhe v. 250,00 Euro/Person. Die ist aber nicht zu zahlen, wenn BA darlegen und beweisen kann, dass Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Die Vorgabe des EuGH ist aber, dass außergewöhnliche Umstände nur ganz ausnahmsweise vorliegen können. Keinesfalls ist der Hinweis auf schlechtes Wetter ausreichend.

 

Unabhängig davon waren euch Verpflegung und Unterkunft zu stellen. Hier hat BA keine Möglichkeit, sich auf außergewöhnliche Umstände etc. zu berufen. Gleiches gilt für die Verpflichtung, eine ersatzweise Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen zum frühest möglichen Zeitpunkt anzubieten. Dafür hätte sich das Unternehmen auch der Konkurrenz bedienen dürfen und müssen, ggf. auch eine Umsteigeverbindung.

 

Da BA all dies nicht gemacht hat, hättet ihr euch selbständig eine alternative Beförderung suchen dürfen. Verpflegung und Unterkunft wie auch der Preis der alternativen Beförderung wären von BA zu erstattet gewesen.

 

Das aber vor allem für zukünftige Fälle, denn in eurem Fall ist es etwas komplizierter: Ihr habt euch für eine ersatzweise Beförderung entschieden, die möglicherweise nicht mehr als "vergleichbar" bezeichnet werden kann.

 

Zum Verständnis: Die Diskussion, welche Beförderung "vergleichbar" ist, findet normalerweise umgekehrt statt. Daher Fluggesellschaften bieten Bahnverbindungen oder Mietwagen an, aber der Passagier argumentiert, eine solche Beförderung unterscheide sich doch sehr deutlich von der gebuchten. Ist also durchaus spannend, dass in eurem Fall die Airline vermutlich entgegen ihrer üblichen Routine argumentieren wird.

 

Notfalls bleibt auch aber der Rückgriff aufs Privatrecht. BA hat ja in jedem Falle seine Informationspflichten aus der EU-Verordnung verletzt. Letztlich ist eure unkonventionelle Lösung Ergebnis dieser Pflichtverletzung. Insofern wird BA nur schwer umhinkommen, euch die Kosten für Verpflegung, Mietwagen etc. zu erstatten. Wenn und soweit ihr euch im Rahmen eurer Schadensminderungspflicht bewegt habt: Auf Ersatz bestehen, notfalls einklagen!

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  • 3 Monate später...

Hallo Airliners,

 

ein Freund von mir würde Euch gerne eine Frage stellen:

 

In welchem finanziellen Umfang muss eine Fluggesellschafft (aktuelles

Beispiel BA) fuer die Zahlung eines Ersatzfluges mit einer anderen

Airline aufkommen, wenn die eigene Crew streikt? Hat man ein Anrecht auf

ein erhoehtes Befoerderunsgentgeld, wenn nur noch Maschinen andere

Fluglinien an dem gewuenschten Tag zum Zielort fliegen? (zB.

urspruenglicher Flugpreis £150 -> Preis bei anderer Airline £500)

 

Cheers,

Seb

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Lass´ es mich so erklären: Wenn ein Flug streikbedingt annulliert wird, muss die Airline dem Fluggast eine ersatzweise Beförderung zum Endziel - auf Wunsch des Fluggastes - zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Unterlässt sie dies, kann sich der Fluggast diese Beförderung selbst organisieren und die Kosten hierfür erstattet verlangen. Dass der Ersatzflug ggf. teurer als der ursprüngliche Flug ist, spielt keine Rolle. Die Airline kann sich auch unter keinen Umständen auf den Streik berufen.

 

Zusätzlich hat der Fluggast nach meiner Auffassung Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Diese Frage ist bei Streiks im eigenen Hause aber noch nicht höchstrichterlich entschieden worden.

 

 

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Zudem spielt der aktuelle Tagespreis einer anderen Airline, wie z.b einer Umbuchung eines LHR-JFK Fluges(gebucht bei British Airways für 240 GBP) auf Virgin America(aktueller Tagespreis 1810 GBP in Eco Flex) keine grosse Rolle.

 

Die Airlines bezahlen bei "Fremdumbuchungen" ganz andere Preise und greifen sicherlich nicht auf den tagesaktuellen Endpreis zurück. Die Airlines handeln unter sich grosse Rabatte bei Fremdumbuchungen aus. Erfahrungsgemäss ist der Endpreis bei Fremdumbuchungen weniger als 50% des aktuellen Tarifpreises...

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  • 3 Wochen später...

Hallo Airliners,

 

also ich habe folgendes Problem mit meinem geplanten BA Flug TXL-LHR-PEK-LHR-TXL. Start der Reise 24.06.2010

 

Mein Rückflug von LHR nach TXL ist gebucht am 28.12. um 19:20 Uhr. Dieser wurde nun von BA storniert. Mir wurde ein anderer flug zugewiesen, selber Tag Abflugzeit 15:45 Uhr, Problem ist ich komme aus PEK erst um 15:20uhr in LHR an. Daraufhin habe ich BA kontaktiert. BA bietet mir nun folgende Möglichkeiten an. Umbuchung auf einen Tag Später, dies würde bedeuten ich AKZEPTIERE die Umbuchung auf einen späteren Tag und müsste mir auf eigene Kosten ein Hotel suchen. Andere Möglichkeit ich kann kostenlos stornieren und dann neu buchen, diese würde mich derzeit ca. 300€ mehr Kosten als der ursprüngliche Flug. Da ich denen das Problem geschildert habe werde ich nun auch nicht für den Flug um 15:45 uhr zugelassen. Laut BA werden Sie mir kein Hotel bezahlen, wenn ich die Umbuchung akzeptiere.

 

Hat jemand Erfahrung damit? Wie ist die Rechtslage, da ich ja die Reise auch noch nicht angetreten habe und Airline und ich wissen, dass ich den Anschlussflug nach TXL nicht bekommen kann? Habe ich Recht auf Erstattungsleistungen?

 

Grund für die ursprüngliche Stornierung, werden wahrscheinlich wirtschaftliche sein.

 

BA Customer Care Center hat gesagt eventuell, aber sehr unwahrscheinlich ist, dass sie mir im nachhinein, wenn ich mich beschwerde( Anfang 2011) das Hotel erstatten könnten, aber wahrscheinlich eher nicht, da bei mir schon ein Vermerk steht, keine Kosten-übernahme für ein Hotel...

 

Das ist doch ne Frechheit. Man kauft etwas, hat es in der Hand ohne Hinweis auf Zusatzkosten und wenn man es dann Nutzen will heißt es ich soll nochmal im Nachhinein draufbezahlen obwohl davon nicht die Rede war... Sorry für meine naive Rechtsanschauung, ich kenne mich da leider gar nicht aus.... Ich findes es einfach extrem unfair, dass ich dafür Aufkommen soll, weil die nicht die geforderte Leistung erfüllen...

 

vielen Dank :)

 

Was würdet ihr tun?

 

P.S. Eine Lufthansa Maschine und andere fliegen am selben Tag später, derzeitiger Preis im Netz für ein LH Flug um 17:30uhr 63 €...

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Erfahrung: ja.

 

Die Sache ist ganz einfach. Du kannst darauf bestehen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ersatzweise zum Endziel befördert zu werden. Wenn dir BA als frühestmöglichsten Ersatzflug einen solchen am Folgetag anbietet, muss das Unternehmen dir Hotelkosten und angemessene Mahlzeiten stellen. Tut es das nicht, ganz du unbesorgt auf eigene Faust ein Hotel buchen und die Kosten hierfür anschließend erstattet verlangen (z.B. am AG Wedding). Ist eine sichere Sache, da es auf den Grund der Annullierung nicht ankommt.

 

Beachte: Alternativ kannst und solltest du gegenüber BA darauf bestehen, auf einen Drittanbieter umgebucht zu werden, um noch am selben Tage dein Ziel zu erreichen. Falls BA das ebenfalls ausschlägt, kannst du dir alternativ zum Hotel diesen Flug selbst buchen und ebenfalls ohne Risiko erstattet verlangen.

 

Alles klar?

 

 

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BA soll da nicht so nen Heckmeck machen, scheint ja oft zu funktionieren so ein Käse, eigentlich unglaublich. BD fliegt an dem Tag doch noch zweimal nach TXL, die sollen dich gefälligst darauf umbuchen. Nenne am Telefon gleich die Flugnummer:

 

BD 847 LHR 17:30 TXL 20:20 319 0 C5 D4 J4 Y9 O9 S9 B9 K9 M9 H9 Q9 V9 W9 G9 T9 N9 E9 R0 X1 I1

BD 849 LHR 19:45 TXL 22:35 319 0 C9 D7 J7 Y9 O9 S9 B9 K9 M9 H9 Q9 V9 W9 G9 T9 N9 E9 R2 X2 I4

 

So sich BA immernoch streubt, wie von STN-EBJ beschrieben. Ist alles ungemütlich aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Airline wie BA es soweit kommen lässt. Die Hotelgeschichte ist auch mehr als haarstreubend.

 

Edit: Falls du die Grundlage für deine Rechte suchst um sie beim Anruf besser durchsetzen zu können: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...001:0007:DE:PDF

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vielen Dank für die schnelle Antwort,

 

ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich über Flugladen.de gebucht habe.. die haben mich dann an British Airways verwiesen bzw. nehmen auch keine Verantwortung auf sich. Haben auch versucht mit BA zu reden, auch ohne Erfolg... Sie haben mir jetzt aber den LH Flug um 17:30uhr für 50 € angeboten...

 

Bisher meint Flugladen und BA, das sie keine Kosten übernehmen, da ich ja die Reise noch nicht angetreten habe...

 

Sollte ich also einen letzten Versuch starten bei BA mich umzubuchen auf den 17:30uhr Flieger mit androhung der entsprechenden Gesetzestexte???

 

 

 

 

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