Zum Inhalt springen
airliners.de

Fluggerätmechaniker mit Techniker?


E-3A

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Ich habe vor kurzem meine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker abgeschlossen und habe nun vor über Fernstudium den Maschinenbautechniker zu machen

Welche Möglichkeiten habe ich anschließend,sind Techniker in der Luftfahrtbranche zur Zeit gesucht oder würdet Ihr mir eher davon abraten und einen andern Weiterbildungsweg vorschlagen?

 

Mein Schulabschluss ist Mittlere Reife,zudem besitze ich die EASA CAT A

 

Gruß Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja im Moment würde mir die Cat B relativ wenig bringen da ich im militärischen Bereich tätig bin.Wäre nur interessant falls ich zu Lufthansa,LTU etc gehen würde,was ich aber im Moment nicht glaube.

Auch mit der Arbeit selber bin ich mir noch nicht sicher,es sollte nur geldmäßig gut aussehen ;D

Auf jeden Fall strebe ich an,irgendwann nicht mehr nur Mechaniker zu sein,sondern auch Führungsaufgaben zu übernehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

Ich habe vor kurzem meine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker abgeschlossen und habe nun vor über Fernstudium den Maschinenbautechniker zu machen

Welche Möglichkeiten habe ich anschließend,sind Techniker in der Luftfahrtbranche zur Zeit gesucht oder würdet Ihr mir eher davon abraten und einen andern Weiterbildungsweg vorschlagen?

 

Mein Schulabschluss ist Mittlere Reife,zudem besitze ich die EASA CAT A

 

Gruß Florian

 

Hallo Florian,

 

es gibt auch den staatl. gepr. Techniker "Luftfahrtechnik".

Allerdings ist dieser in Vollzeit. Und soweit ich weiss wird dieser nur in Hamburg und Mönchengladbach ausgebildet. Aber du bekommst auch nen B1 dazu.

 

http://www.berufskolleg-technik-medien.de/...sub_fs_luft.htm

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zudem kann man mit einnem Techniker oder Meister in der Branche nicht viel anfangen. Im Endeffekt ist man für die Unternehmen dann "nur" ein CAT B1 mit ein paar Zusatzkenntnissen z.B. im Bereich Quality Management o.ä., welche jeder andere B1 durch kurze Zusatzlehrgänge auch abdecken kann. Die geforderten Qualifikationen werden in der Luftfahrt (zivil) durch EASA Part 66 abgedeckt.

Für höhere Posten werden dann meistens Ingenieure eingestellt.

Es sei denn man hat Vitamin B ;) .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...es gibt auch den staatl. gepr. Techniker "Luftfahrtechnik".

Allerdings ist dieser in Vollzeit. Und soweit ich weiss wird dieser nur in Hamburg und Mönchengladbach ausgebildet. Aber du bekommst auch nen B1 dazu.

 

http://www.berufskolleg-technik-medien.de/...sub_fs_luft.htm

Na so einfach geht das mit dem B1 nicht.

 

Hervorhebung von mir:

...Ergänzende Zielsetzung für den Bereich der Luftfahrttechnik ist das Erreichen der Leistungsvorgaben für die individuelle Anerkennung beim Luftfahrtbundesamt nach EASA-TEIL-66 CAT B1/B2 (Certifying Technician) – theoretischer Teil. Hierfür gelten vom Fachschulexamen abweichende Bedingungen. ...

 

...Für Techniker mit dem Schwerpunkt Luftfahrzeugtechnik wurde in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtbundesamt vereinbart, dass im Rahmen der Ausbildung nach erfolgreichem Technikerabschluss der theoretische Teil der Qualifikation EASA-Teil-66 Maintenance Certifying Technician, Category B 1 (ohne Type Rating) erreicht werden kann. ...

Fehlt also mindestens das Type Rating die Praxis und die Prüfung vor dem LBA

 

Nette Lektüre des LBA zum Lesen ist übrigens auch der

Leitfaden für Anwärter für freigabeberechtigtes Personal

 

Geforderte praktische Erfahrung

Freigabeberechtigtes Personal muss die Mindestanforderungen bezüglich der Erfahrung in der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen entsprechend der angestrebten Teil-66 Lizenz für freigabeberechtigtes Personal erfüllen. Die zuständige Behörde kann diese Mindestanforderungen gem. Teil-66.A.30 reduzieren, wenn ihr gegenüber zufriedenstellend nachgewiesen worden ist, dass entweder eine nach Teil-147 genehmigte Ausbildung oder eine andere entsprechende technische Ausbildung absolviert wurde. Für die Kategorien A und B1 oder B2 muss praktische Erfahrung vorliegen, d.h. der Bewerber muss Tätigkeiten innerhalb eines repräsentativen Querschnitts aus Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen

nachweisen.

Die Mindesterfahrung in der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen ohne eine mögliche Reduzierung beträgt für die Kategorien A, B1.2 und B1.4 drei Jahre und für die Kategorie B1.1, B1.3 und B2 fünf Jahre.

...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...