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Anschlussflug mit Lufthansa. Erfahrung!!


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Hallo, wahrscheinlich wurde dieses Thema schon x mal behandelt aber ich musz mir Luft verschaffen.

Hatte diese Woche (mit einem Kollegen) einen Return Flug Amsterdam-Tel Aviv ueber Frankfurt gebucht. Alle Fluege mit Lufthansa in der sogenannten Business Class.

Hin Flug Ok. Rueckflug endete in einer kleinen Katastrophe. Der Flieger von Tel Aviv erreichte Frankfurt mit 1 1/4 stuendiger Verspaetung. Am Gate C16 um 20:35h.

Im Flieger wurde noch ueber die Bildschirme das Abflug gate nach Amsterdam verkuendet, i.e. A 40, Abflug 21:10h sowie noch einige andere Verbindungen. Mit einer Entschuldigung ueber die Verspaetung und einem vielsagendem Viel Glueck des Kapitaens verliess ich schlieslich den Flieger Richtung A40.

Nun von C16 nach A40 ist ein weiter Weg, Eine Passkontrolle und die obligatorische Sicherheitskontrolle noch dazu.

Um 21:15h (eine recht respektable Zeit) erreichte ich A40 nur um zu erfahren dasz um 21:10 (puenktlich natuerlich) der Amsterdam Flieger das Gate verlassen hat. Sorry, bitte beim Schalter 259 melden. Halle A.

Also kehrt marsch.

der nette Mitarbeiter der Lufthansa sagte uns dann wir sind bereits umgebucht und haben sogar eine Hoteluebernachtung. Leider war es meinem Kollegen und mir nicht moeglich dieses umwerfende Angebot der Lufthansa anzunehmen, da wir um 8 Uhr morgens in Amsterdam sein musszten!!

Wir schlugen dem netten Mitarbeiter vor, dasz Lufthansa uns einen Leihwagen bucht, aber laut Lufthansa Angestellten geht das Lufthansa nichts an, sie haetten getan, was sie tun muessten, naemlich Unterkunft und einen Ersatzflug anbieten.

Auch eine Kompensation kaeme nicht in Frage. Sorry!!

Naja, eine mehr als halbstuendige diskussion brachte nichts. Unser reisebuero, sagte uns auch uns wuerde Komepnsation zu stehen, aber was nuetzt diese Information, wenn man mit solchen Leuten reden musz, die auf ihre Bildschirme starren und gebetsmuehlenartig immer die gleiche hohlen Phrasen wiederholen.

Wir habe uns dann auf eigene Rechnung einen Leihwagen besorgt. Unser check in Gepeack verlangt, und sind dann schliesslich gegen 23:30 von Frankfurt Richtung Amsterdam aufgebrochen.

Abschlieszend musz ich sagen ich bin aueszerst enntaeuscht von dem angeblichen Lufthansa Business class service und werde in Zukunft diese Airline vermeiden, wo es nur geht.

Meine Frage, steht uns eigentlich irgendwelche Komensation zu? Immerhin handelt es sich um 2 Passagiere gebucht auf Businessclass die durch Lufthansa verschulden den gebuchten Anschlussflug verpasst haben.

Beste Gruesze, ein ziemlich mueder und unzufriedener Ex LH kunde

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Sorry, aber das ist das gängige Prozedere! Die Kollegen haben ein Angebot gemacht, wenn man das ausschlägt, selber schuld.

Mietwägen werden generell keine vergeben. Das hat nix mit LH zu tun, sondern hätte dir auch bei KL, AB, AF usw. passieren können und mit dem Business Class Service hat das Vorkommnis auch recht wenig zu tun.

Kompensation in Geldform oder Vouchern gibt es auch keine, ist richtig.

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Danke fuer deine schnelle antwort.

Habe unter Luftfahrtnews diesen Artikel gefunden:

 

http://www.airliners.de/tourismus/nachrich...articleid=12891

 

Der Header lautet: Anschlussflug wegen Verspätung verpasst: Airline muss zahlen

Urteil Amtsgericht Frankfurt etc.

 

Ist doch nicht ziemlich klar dies sogenannten EU regeln.

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Ja aber nur wenn dir kein Angebot gemacht wurde und das wurde dir gemacht. Hotel und Flug. Die Airline hat dich dahingehend unterstützt, dass sie dir hilft, du hast aber diese Hilfe abgelehnt. Und das ist der Punkt.

 

EDIT: Was du noch machen kannst, Mietwagenrechnung mit kurzem Anschreiben zur LH einreichen, eventuell werden auf Kulanzbasis die Kosten hierfür übernommen.

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@cityflyer

 

Interessant ist jedoch, dass im Urteil nichts davon steht, ob sich TK gem. der EU-Verordnung verhalten hat (Speiden, Getränke, Anrufe, Emails usw.). Das Gericht hat den selben Betrag wie bei Stornierung des gebuchten Fluges und Ersatzflug über 8 h später angesetzt, also 400 EUR!

 

Das ganze Urteil gibts z.B. hier: www.super-illu.de/recht/index.php?page=urteilssuche/index.html&id=13710&suchworte=

 

 

Streite mich wegen der gleichen Sache derzeit mit SAS. Hinflug BLL-CPH verspätet, Maschine in CPH weg. SAS hat mich eingebucht ins Hotel, Taxifahrten bezahlt und die Mahlzeiten sowie 2x2 Minuten Gesprächsguthaben fürs Telefon in Copenhagen. Alles gemäss EU-Richtlinie!

 

Leider konnte mir nur ein Platz auf der Frühmaschine angeboten werden, so dass ich nach 4 Stunden Schlaf wieder aufstehen musste.

 

Da ich mein Ziel mit über 10 Stunden Verpätung erreicht habe, fordere ich nun die bekannten EUR 250 von SAS.

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Sorry, aber das ist das gängige Prozedere! Die Kollegen haben ein Angebot gemacht, wenn man das ausschlägt, selber schuld.

Mietwägen werden generell keine vergeben. Das hat nix mit LH zu tun, sondern hätte dir auch bei KL, AB, AF usw. passieren können und mit dem Business Class Service hat das Vorkommnis auch recht wenig zu tun.

Kompensation in Geldform oder Vouchern gibt es auch keine, ist richtig.

 

Mag sein, dass dies Schema F ist. Aber etwas mehr Rücksicht oder Zugang auf den Kunden - der den ganzen Mist ja schließlich bezahlt - wäre doch wünschenswert.

 

Die wenigsten Kunden buchen Flüge, weil sie fliegen wollen, sondern weil sie von A nach B wollen, meist auch noch zu einer bestimmten Zeit.

Wenn nun mal etwas schiefgeht, was ja durchaus mal vorkommen kann, sollte es doch eigentlich das Ziel sein, den besten Kompromiss aus Kundenwünschen und Kosten zu finden. Und sei es ein Mietwagen oder eine Bahnfahrkarte. Wenn er dazu bereit ist, warum dann nicht?

 

Allerdings sollten die Kunden in diesen Fällen dann auch hinterher nicht noch auf zusätzliche Entschädigungen pochen, wenn solche Leistungen gewährt werden.

 

Ich selbst kann mich da nicht beschweren, bin bisher immer zu einvernehmlichen Lösungen gekommen.

 

Grüße, Carsten

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In der Praxis klingt alles super einfach und ich persönlich kann die Leute auch verstehen, wenn sie ein Mietwagen o.ä. fordern, nur, das ganze hat versicherungstechnische Gründe.

Die Airline kann dem Kunden nur das anbieten: Umbuchung auf einen nächsten Flug oder sofern möglich (innerdeutsch z.B. STR) Zug, alles weitere geht nicht.

Im obigen Fall, ist es leider so, dass abends keine andere Möglichkeit mehr gegeben ist den Kunden an den Zielort zu befördern; deshalb Hotel und Flug am Morgen.

Die Kollegen haben somit die EU Richtlinien erfüllt, wenn der Kunde dies ablehnt, dann ist es das Problem des Kunden.

Was anderes wäre es gewesen, wenn die Kollegen nix angeboten hätten (auch das gibt es). Dann wäre ein klarer Fall gegen die EU Richtline gewesen und somit Kompensation.

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Ich denke LH hat da nichts falsch gemacht. Nichtsdesto trotz würde es doch sicher nichts schaden mal die Rechnung an die LH zu schicken mit einem freundlichen Schreiben. Wenn Ihr nicht grad das teuerste Auto genommen habt und auch den Willen gezeigt habt die Kosten möglichst gering zu halten, dann geht ja vielleicht was, und wenn's nur ein Gutschein ist. Ich weiss natürlich nicht wie kulant sich LH bei sowas verhält, aber vielleicht kommt man einem Business-Class-Kunden - dessen Flugticket nach Tel Aviv sicher nicht günstig war - eher entgegen als anderen. Aber letztendlich ist klar, es wäre reine Kulanz, insbesondere wenn testerfra's Aussage über höhere Gewalt zutrifft.

 

Das mit den versicherungstechnischen Gründen habe ich aber noch nie gehört. Wir hatten vor 6 Monaten einen Kunden der mit Swiss über ZRH nach MIA fliegen sollte, dessen Flug abgesagt wurde. Er wurde auf dem Folgetag umgebucht und dem Kunden wurde angeboten einen Mietwagen der kleinsten Kategorie von Sixt heim nach Wolfsburg zu nehmen, das sei letztendlich günstiger gewesen als ein Hotel (was ich nicht glauben kann)... Der Wagen wurde nach Einreichen der Rechnung umgehend erstattet... Es geht also auch anders, auch wenn das natürlich nicht 1 zu 1 derselbe Fall war...

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Doch, mir wurde das damals so gesagt, dem Kunden keinen Mietwagen anzubieten wegen Versichungersaspekt.

Der Kunde hat einen Vertrag mit der Airline für die Beförderung abgeschlossen. Fährt er nun per Mietwagen, dann greift irgendein Gesetz aus einem Abkommen (welches genau müsste ich jetzt auch erst nachschlagen), bei einem möglichen Unfall, nicht.

Gleiches gilt auch, wenn der Flug auf einen anderen Flughafen verschoben wird oder Gäste ab einem anderen Flughafen abfliegen, als geplant. Auch hier dürfen die Gäste nicht mit dem eigenen Wagen oder per Mietwagen fahren, wenn offiziell ein Transfer-Shuttle angeboten wird.

Bei Hotelübernachtungen und Zugfahrten ist das widerum etwas anderes, die sind abgedeckt.

Sind sehr kompliziert diese Versicherungsverhältnisse; hab auch damals auf dem Lehrgang gestutzt.

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bitte auch daran denken was die ursache war. wir hatten diese woche diverse airportschliessungen wegen unwetter (gewitter, starkregen etc). frankfurt war diese woche allein 3x betroffen, die kollegen mussten teilweise bis nachts um 2 arbeiten wegen der delays.

 

Nicht nur in FRA. ;o)

 

PS: AB bietet bei MISCONNEX auf Anfrage auch Mietwagen-Voucher an (Sixt)

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Ich verstehe das Problem trotzdem nicht ... !

 

Sollte es versicherungstechnische Probleme geben, dann könnte man auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden einen Ausschluß von der Haftung (in Bezug auf dieses "ominöse" Abkommen) vereinbaren.

Ich denke schon, daß dies rechtlich "tragbar"zu machen ist.

LH hat eine "ausreichend versierte" Rechtsabteilung, um ein passendes Formular zu erstellen !

 

Ich finde, eine Airline sollte grundsätzlich flexibel auf solche Wünsche reagieren.

Insbesondere, wenn der Kunde geschäftlich unterwegs ist (dürfte in der C-Klasse die Regel sein).

Ich habe allerdings die Vermutung, daß LH sich kostenmäßig besser mit Hotelübernachtung und Flug am nächsten Tag steht. Zum Einen einfach deshalb, weil LH sehr günstige Hotelraten in ihren Vertragshotels bekommt und zum Anderen, weil LH in der Zwischenzeit (bis zum frühen Morgen) wohl kaum noch den C-Klasse Sitz anderweitig verkaufen kann.

 

Da ist es - für LH - vorteilhafter, den Kunden mit Hotelübernachtung auf die Frühmaschine zu buchen !

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Gast Michael Tantini
der nette Mitarbeiter der Lufthansa sagte uns dann wir sind bereits umgebucht und haben sogar eine Hoteluebernachtung. Leider war es meinem Kollegen und mir nicht moeglich dieses umwerfende Angebot der Lufthansa anzunehmen, da wir um 8 Uhr morgens in Amsterdam sein musszten!!

 

Ich würde meinen, dass dich der "nette" Lufthansa Mitarbeiter nach Strich und Faden verarscht hat!

 

Mein Tip: Nächstes mal mit einer anderen Airline fliegen!

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Gast Michael Tantini
@cityflyer

 

Interessant ist jedoch, dass im Urteil nichts davon steht, ob sich TK gem. der EU-Verordnung verhalten hat (Speiden, Getränke, Anrufe, Emails usw.). Das Gericht hat den selben Betrag wie bei Stornierung des gebuchten Fluges und Ersatzflug über 8 h später angesetzt, also 400 EUR!

 

Das ganze Urteil gibts z.B. hier: www.super-illu.de/recht/index.php?page=urteilssuche/index.html&id=13710&suchworte=

 

 

Streite mich wegen der gleichen Sache derzeit mit SAS. Hinflug BLL-CPH verspätet, Maschine in CPH weg. SAS hat mich eingebucht ins Hotel, Taxifahrten bezahlt und die Mahlzeiten sowie 2x2 Minuten Gesprächsguthaben fürs Telefon in Copenhagen. Alles gemäss EU-Richtlinie!

 

Leider konnte mir nur ein Platz auf der Frühmaschine angeboten werden, so dass ich nach 4 Stunden Schlaf wieder aufstehen musste.

 

Da ich mein Ziel mit über 10 Stunden Verpätung erreicht habe, fordere ich nun die bekannten EUR 250 von SAS.

 

Ist eigentlich ganz klar: Die Lufthansa muss zahlen! Nimm dir eine Rechtsschutzversicherung, so dass du für künftige Fälle gewappnet bist.

 

Den jetzigen Fall solltest du gegebenenfalls selbst vor Gericht bringen! Viel Glück gegen diese betrügerische Airline!

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Wie gesagt, es kommt darauf an, dass der Kunde nicht SELBST fährt. Wenn er gefahren werden würde, dann wäre das was anders:

Aus dem Artikel 8:

"b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren

Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt".

 

AB verstößt dann im Prinzip gegen die EU Verordnung, weil die Reisebedingungen nicht vergleichbar mit dem Flug sind! Denn der Kunde muss die Leistung hier selbst erbringen (fahren), während der Reisevertrag zwischen Kunde und Airline eine Beförderung, auch im Fall einer Verspätung, durch die Airline vorsieht. Im Prinzip könnten AB Gäste hier dann nochmal abkassieren, sofern im Kleingedruckten von AB eine Klausel geschrieben ist, die dann die Beförderung seitens der Airline nicht nichtig werden lässt.

 

Und Reifel hat es auch erkannt: Wenn der Kunde die Reise noch nicht angetreten hat, dann ist es etwas anderes, wie der vorliegende Fall von einem Transfer. Bei einem Transfer-Fall ohne Möglichkeit am gleichen Tag zu fliegen, sollte einem jede Airline das Hotel Angebot machen; das hat nix mit "verarsche" zu tun, sondern ist allgemein üblich und auch so in den Fluggastrechten geschrieben (Artikel 9). Nur mal so zur Info.

In der Theorie ist vieles einfach, im Bürokratie-Dschungel lässt sich vieles aber nicht realisieren.

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Danke für die Erläuterung der Sache mit dem Versicherungsschutz. Hatte ich nicht bedacht, ist aber einleuchtend.

Mal abgesehen von Kosten (Mietwagen vs. Hotelrate), was sicher auch eine Rolle spielt, ist diese Regel sicherlich Konsequenz davon, dass irgendwann mal ein Passagier einen Unfall oder Schaden mit einem Mietwagen oder ähnlichen als Ersatzbeförderung hatte und dann hinterher von der Airline diesen Schaden und womöglich auch Folgeschäden ersetzt haben wollte.

 

Und da die Airline eine solche eigenverantwortliche Reise in keinster Weise beeinflussen kann, hat man das wohl unterbunden.

 

 

Wiedermal eine Glanzleistung der Leute, welche Verantwortung immer anderswo suchen.

Dank dieses Verhaltensmusters wird alles immer detaillierter reglementiert.

 

 

Grüße, Carsten

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Hier wird mal wieder - wie so häufig - die Bedeutung der VO 261/04 überschätzt und Art. 12 Abs. 1 S. 1 VO 261/04 verkannt:

 

Art. 12 Abs. 1 S. 1 EUVO 261/04: "Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggasts."

Auf diesen weitergehenden Schadensersatzanspruch kann die Ausgleichsleistung angerechnet werden. Schadensersatz gibt es entweder nach BGB oder nach dem Montrealer Übereinkommen.

 

Art. 19 MÜ:

 

"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. "

Richtig ist, dass man keinen Anspruch darauf hat, dass die Fluggesellschaft einem einen Mietwagen mietet, auf eine andere Airline umbucht usw. Der einzige Anspruch ist Schadensersatz, d.h. ich finanziere vor (z.B. durch Miete eines KfZ, Kauf eines FLugtickets) und liquidiere diesen Schaden dann bei der Airline.

 

 

Ein Musterbeispiel ist die hier erwähnte Entscheidung des OLG Frankfurt. Ein Bundesland hatte dort für neun Abgeordnete einen Flug Hamburg - Kopenhagen - Kalingrad gebucht. Der Flug HAM-CPH war fünf Stunden verspätet, so dass der Anschluss weg war und es am selben Tag keinen Flug mehr gab. Daraufhin blieb die Gruppe in HAM, das Land charterte einen Flieger und liess die Abgeordneten nach Kaliningrad fliegen. Die entstandenen Kosten von 13.700 DM machte man dann als Schadensersatz gegenüber der Airline geltend. Diese hatte die üblichen Verteidigungen aufgeboten: Man müsse keinen Charterflug bezahlen, es liege ein "unverschuldeter" technischer Defekt vor, den PAxen wäre zumutbar gewesen, bis zum nächsten Tag zur warten und Linie zu fliegen usw. Wurde alles vom OLG vom Tisch gewischt und die Airline in vollem Umfang zur Zahlung verurteilt.

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Gast Michael Tantini

tochdown, deine lieblichen worte tönen wie eine wohlwollende frauenstimme in meinen ohren.

 

mit vergnügen werd ich mich auf diesen gerichtsentscheid abstützen beim nächsten zwischenfall mit lufthansa. und der wird kommen :-)

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Äh und? Nix anderes haben wir oben schon geschrieben; Einreichung des Mietwagens. Ich versteh jetzt nicht wieso etwas hier verkannt sein soll. Gegen Slots, geschlossene Flughäfen, etc. ist die Airline machtlos und ich denke mal, dass diese Umstände auch zu der verspäteten Ankunft der Maschine aus TLV geführt haben.

 

Die Kommentierung diverser anderer Kommentare erspare ich mir, hoffe das auch hier mal endlich gehandelt wird; aber wahrscheinlich nicht.

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mit vergnügen werd ich mich auf diesen gerichtsentscheid abstützen beim nächsten zwischenfall mit lufthansa. und der wird kommen :-)
Bei Diner Erfahrung kannst Du doch bestimmt auch ein paar Deiner Aktenzeichen anführen. Oder bist Du der einzige, mit dem sich die Airlines ohne Richter einigen?
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Doch, mir wurde das damals so gesagt, dem Kunden keinen Mietwagen anzubieten wegen Versichungersaspekt.

Der Kunde hat einen Vertrag mit der Airline für die Beförderung abgeschlossen. Fährt er nun per Mietwagen, dann greift irgendein Gesetz aus einem Abkommen (welches genau müsste ich jetzt auch erst nachschlagen), bei einem möglichen Unfall, nicht.

 

Hmm, warum gibt es dann bei LH ein Formular, mit dem man bei allen Mietwagenfirmen einen Mietwagen anmieten kann? Wurde mir letztens ausgegeben, als ich wegen einer Flugstreichung nicht anders nach Hause hätte kommen können. Gültig war das für einen Mietwagen für einen Tag inkl. Vollkasko und Insassenunfall, wenn ich mich recht entsinne.

 

Neben dem Mietwagen hätte ich den Gutschein übrigens auch für eine Bahnfahrkarte nutzen können...

 

Viele Grüße - Dirk

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Das gibt es innerdeutsch z.B. für STR und CGN, wegen den Zügen und wenn der Flughafen geschlossen ist, wenn kein Flugverkehr möglich ist; Sturm o.ä. und der Flug offiziell KOMPLETT gestrichen ist.

 

Den Voucher habe ich bekommen, um von NUE nach MUC zu fahren und dann von dort aus zu meinem Ziel zu fliegen. 1:10 für 171km...;-)! Gestrichen war damals NUE-FRA...

 

Viele Grüße - Dirk

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Ja sag ich doch: innerdeutsch und Du bist auch noch nicht geflogen gewesen und bis zu einer bestimmten Kilometeranzahl. Diese Voucher sind aber nur auszugeben, wenn es gar nicht mehr anders geht bzw. wenn kein Transfer organisiert wurde. Also muss es da schon eine extreme Situation gegeben haben und wie gesagt, der Flug muss offiziell komplett gestrichen sein. Wenn nicht, hattest Du Glück und die Leute in NUE haben gepennt. Auch da kommt es drauf wie man sich so auskennt in den Regelungen.

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