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Alternate mit Nachtflugbeschränkung


gaypilot

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ist ein flughafen mit nachtflugverbot (etwa düsseldorf) legal als destination alternate eines ifr fluges zu nutzen, wenn die voraussichtliche landung spät abends oder in der nacht erfolgt? und ist dann eine landung eigentlich dort möglich?

was passiert eigentlich wenn man in frankfurt wenige minuten vor der nachtruhe landen möchte, durchstartet und den nächsten landeversuch kurz nach der schießung des flughafens durchführen möchte. braucht man dann eine ausnahmegenehmigung?

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ist ein flughafen mit nachtflugverbot (etwa düsseldorf) legal als destination alternate eines ifr fluges zu nutzen, wenn die voraussichtliche landung spät abends oder in der nacht erfolgt? und ist dann eine landung eigentlich dort möglich?

 

Ohne dort ein Experte zu sein , sag ich mal ja.

Auf den AOI charts steht nämlich, dass die airport zeiten nach 22Z weiter gehen, aber nur für Emergencies.

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In Deutschland wird man sich dann einen anderen Airport für die Diversion aussuchen müssen. Das Netz der Airports die (teilweises eingeschränkt) Nachtlandungen zulassen ist ja nicht zu klein, im Süden NUE, im Westen FRA, HHN und CGN, im Norden HAJ und RLG, im Osten LEJ und (noch SXF).

Solche Fragen werden aber hoffentlich schon bei der Planung vor Abflug des Fluges geklärt sein.

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Ob ein Airport während der Nachtstunden als Alternate genutzt werden kann geht auf jeden Fall aus der AIP hervor.

Für EDDL z.B. : kann als Ausweichsflughafen wegen Technischen, Meteorologischen Gründen genutzt werden (Text nicht vollständig).

 

EDDN z.B. lehnt Ausweichslandungen von Flügen ab die von anderen Flughäfen aus Lärmschutzgründen (Nachtlandebeschänkungen) nichtt angenommen werden.

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Ob ein Airport während der Nachtstunden als Alternate genutzt werden kann geht auf jeden Fall aus der AIP hervor.

Für EDDL z.B. : kann als Ausweichsflughafen wegen Technischen, Meteorologischen Gründen genutzt werden (Text nicht vollständig).

 

Das selbe steht auch in den AOI Kartren von Lido .

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Zur zweiten Frage: für geplante Flüge gibt es nach Beginn des Nachtflugverbotes oft noch eine Gnadenfrist, währed der sie als "verspätete Flüge" landen und manchmal auch starten dürfen. Wenn die Fluggesellschaft dort ihre Überholungsbasis hat, kann sich diese Gnadenfrist noch einmal verlängern. Über Ausnahmegenehmigungen entscheidet die [suchbegriff eingeben] örtliche Luftaufsichtsstelle. Für Düsseldorf sieht das konkret so aus:

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenb..._2007-11-13.pdf

 

Und eine weltweite Lärmschutz-Auflistung (inklusive Nachtflugverboten "curfews") gibt es hier:

http://www.boeing.com/commercial/noise/listcountry.html

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In Deutschland wird man sich dann einen anderen Airport für die Diversion aussuchen müssen. Das Netz der Airports die (teilweises eingeschränkt) Nachtlandungen zulassen ist ja nicht zu klein, im Süden NUE, im Westen FRA, HHN und CGN, im Norden HAJ und RLG, im Osten LEJ und (noch SXF).

Solche Fragen werden aber hoffentlich schon bei der Planung vor Abflug des Fluges geklärt sein.

 

Das mit LEJ hat sich doch auch schon seit ca.1/2 Jahr erledigt,oder?

Bleibt dort (glaub ich) nur noch DRS + SXF

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