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Erlass von Modulen bei der Certifying Staff-Ausbildung


MartinS

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Ich bin Handwerker (gelernter Radio- und Fernsehtechniker) und studiere jetzt Elektrotechnik. Wenn ich Ingenieur bin, will ich handwerklich in der Flugzeugwartung und -instandhaltung (Avionik) arbeiten.

 

Nach entsprechender Praxis und theoretischer Schulung kann man ja seinen Certifying Staff (ehemals Prüfer von Luftfahrtgerät)-Schein machen. Es werden einem ja als Ingenieur einige Module erlassen.

 

Was heißt dies denn genau? Bedeutet dies, dass ich die entsprechenden Module nicht besuchen, aber die jeweiligen Prüfungen dafür dennoch absolvieren muss oder heißt dies, dass ich die Module und die dazugehörigen Prüfungen gar nicht machen muss?

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Für diese Module musst du nichts mehr machen, weder Lehrgang noch Prüfung.

Allerdings wird dieses Wissen dann vorrausgesetzt. Da kann es schonmal sein das die eine oder andere Grundlage fehlt. Das kann in Einzelfällen zu Problemen führen. Wenn man aber ein gewisses Maß an Intelligenz hat und sich eventuelle Defizite durch Eigenstudium entfernt sollte das kein Problem sein.

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...Wenn ich Ingenieur bin, will ich handwerklich in der Flugzeugwartung und -instandhaltung (Avionik) arbeiten.

...

Meinst du mit "handwerklich" den CAT B2?

Dann hast du noch einige Module samt Test und eine CAT B2 Prüfung vor dir.

 

Wenn es dir um den CAT C geht, reicht m. W. die Teilnahme an einem Musterlehrgang.

 

Der pure CAT C ist aber ein reiner Papiertiger. Da ist nichts mit "handwerklich".

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Ich danke euch allen für eure Antworten!

 

Als erstes will ich meinen CAT A und dann den CAT B2 - natürlich nach entsprechender Praxis - machen.

Es stimmt, dass man als Ingenieur "mehr oder weniger direkt" seinen CAT C machen kann und dass dies Arbeit im Büro bedeutet. Jedoch kenne ich persönlich keinen CAT C-Inhaber (damals Prüfer Klasse 1), der nur im Büro sitzt, sondern auch selber handwerklich am Flugzeug arbeitet. Aber leider, egal ob CAT A, CAT B1 / B2 oder C, hat die Dokumentation extrem zugenommen. Da hat man kaum noch Zeit am Luftfahrzeug zu arbeiten.

Früher brauchte man für die Klasse 1 neben der Praxis einen Technikerabschluss oder eine bestandene Techniker-Gleichwertigkeitsprüfung. Also wenn jemand keinen Technikerabschluss hatte. Außerdem musste man noch einen Theorie-Lehrgang absolvieren. Bei der Umstellung von Klasse 1 nach CAT C hieß es damals, dass ein Technikerabschluss nicht mehr ausreicht, sondern dass man einen Ingenieursabschluss haben muss. Mittlerweile kann man natürlich selbstverständlich nach entsprechender CAT B1 / B2-Zeit seinen CAT C machen.

 

Ich habe mich mal bezüglich des CAT B2 (hier Voraussetzung: Ingenieursabschluss) informiert. Dort benötige ich zwei Jahre Praxis am Luftfahrzeug und die entsprechenden Module. Jedoch benötige ich nicht die Module, wie zum Beispiel Mathematik, Physik, Grundlagen der Elektrik / Elektronik und Digitaltechnik!

Es würde mich eigentlich auch wundern, wenn ich in diesen Modulen Prüfungen machen müsste, da ich ja diese Thematiken auf der Hochschule gelernt habe.

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Ah, ja! Das stimmt, BobbyFan. Vielen Dank für deinen Hinweis! Ich erinnere mich wieder. Zwei ehemalige Praktikumskollegen (beide Prüfer Klasse 1 Avionik) hatten mir von der mündlich-praktischen Prüfung erzählt. Ein Kollege musste unter anderem die Antennen am Flugzeug (Platzierung etc.) erklären. Der andere sagte zu mir, dass er während eines Werkstattfluges geprüft wurde und daher auch ein Flugzeug mit Besatzung mieten musste.

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Eine Frage hätte ich da noch:

Und zwar will ich im Vereinigten Königreich arbeiten. Am liebsten in England. So kann ich ja dann meine CAT-Scheine bei der CAA machen. Die CAT-Lizenzen sind ja europäisiert (EASA). Man muss nur die Luftfahrzeug-Dokumentation, an dem gearbeitet wurde, für die jeweilige Luftfahrtbehörde aufheben. Zum Beispiel für das LBA, wenn das Luftfahrzeug zum Zeitpunkt der Arbeiten eine deutsche Registrierung hat. Oder für die CAA, wenn das Fluggerät zu diesem Zeitpunkt im Vereinigten Königreich eingetragen ist.

Ich habe mal gehört, dass das LBA es nicht so gerne hat, wenn man an einem, zu diesem Zeitpunkt, in Deutschland registrierten Luftfahrzeug arbeitet und seine CAT-Scheine bei einer anderen europäischen Luftfahrtbehörde gemacht hat bzw. dort selber eingetragen ist.

 

Kann es zu irgendwelchen Schwierigkeiten kommen, wenn ich meine CAT-Zertifikate bei der CAA mache, dort registriert bin und dann an einem, zu diesem Zeitpunkt, in Deutschland eingetragenen Luftfahrzeug arbeite?

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Also wenn ich deine Frage richtig verstehe willst du mit einer in England erworbenen CAT Lizenz Flugzeuge freigeben, welche in D Registriert sind? Wenn das so ist, dann ist das kein Problem. Du musst dann nur von deinem 145er Betrieb zum freigeben berechtigt werden.

Das einzige Problem welches mit einfällt ist die Verlängerung der Lizenz. Die muss nämlich immer dort beantragt werden wo sie das erste mal ausgestellt wurde.

Um vom Betrieb zum Freigeben berechtigt werden musst du aber noch einen Vorschriftenlehrgang in Landessprache machen, also in Englisch. Wenn du mit deiner Cat-B den Betrieb wechselst musst du unter Umständen nochmal eine CAT B Prüfung in Sachen Vorschriften und Dokumentation machen.

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  • 4 Wochen später...

MartinS:

 

Jedoch kenne ich persönlich keinen CAT C-Inhaber (damals Prüfer Klasse 1), der nur im Büro sitzt, sondern auch selber handwerklich am Flugzeug arbeitet. Aber leider, egal ob CAT A, CAT B1 / B2 oder C, hat die Dokumentation extrem zugenommen. Da hat man kaum noch Zeit am Luftfahrzeug zu arbeiten.

Früher brauchte man für die Klasse 1 neben der Praxis einen Technikerabschluss oder eine bestandene Techniker-Gleichwertigkeitsprüfung. Also wenn jemand keinen Technikerabschluss hatte. Außerdem musste man noch einen Theorie-Lehrgang absolvieren. Bei der Umstellung von Klasse 1 nach CAT C hieß es damals, dass ein Technikerabschluss nicht mehr ausreicht, sondern dass man einen Ingenieursabschluss haben muss. Mittlerweile kann man natürlich selbstverständlich nach entsprechender CAT B1 / B2-Zeit seinen CAT C machen.

 

Also hier werden mehrere Sachen durcheinander gemischt!

 

1. Cat C war noch nie gleichbedeutend mit Klasse 1 !

2. Klasse 1 wurde bei der JAR zu C-NP und bei der EASA zu NP1-FT

3. Einen Ingenieurabschluß mußte und muß man dafür bis heute nicht

haben.

4. Entweder man macht seinen Techniker in Vollzeit oder nebenberuflich,

oder man besucht einen sog. Gleichwertigkeitslehrgang,

oder man legt beim LBA in Braunschweig eine Prüfung ab

"Nachweis des Wissens eines Technikers", wobei dieser Punkt laut

"Flurfunk" angeblich nicht mehr möglich ist.

5. Die Person die nur eine Cat C Lizenz besitzt, ist für das LBA jemand

der schreiben und lesen kann (Orginalzitat LBA-Mitarbeiter).

6. Wer eine Cat B1.1 Lizenz besitzt und nachweislich bei Base

Maintenance Ereignissen teilgenommen hat, bekommt auf Antrag den

Cat C eingetragen, wenn er den Cat B1 (bin mir nicht sicher) 2 oder 3

Jahre besitzt.

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