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Aktuelles zum Flughafen Weeze NRN


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Ah, die klassische "Wir sind für alles offen und man kann ja im Grunde über alles reden"-Managementantwort. :o)

Greift das nicht etwas zu kurz?

In FMO würde man sich FR sicherlich nicht verweigern (ja man könnte es gar nicht), wenn diese den Flughafen bedienen wollten und die üblichen Gebühren bezahlen würden?

Aber aus der derzeitigen Situation FMOs heraus, muss man gegenüber MOL nicht als Bittsteller auftreten, der jedwede Forderung klaglos akzeptieren würde. Auch weist Stöwer ohne DTM explizit zu nennen (es aber jedem klar ist, dass dieser Standort gemeint ist), darauf hin, welche Folgen eine derartige Zuwendung zu Low Costern auf die Bedienung durch Legacy Carrier haben kann.

 

Ich glaube, wir meinen das Gleiche. Wenn FR nach den Spielregeln des FMO spielt, würde man zusammen kommen, wenn nicht - nun, dann wird's halt vorerst nichts, aber man kann ja "Freunde bleiben" und sich nach ein, zwei Jahren noch einmal treffen und besprechen. :o)

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Ah ja, des irischen Rattenfängers Strategie geht auf, die Ratten sammeln sich wie zu erwarten war zu seinen Flötentönen.

 

Ich bitte, das mit den "Ratten" im literarischen Kontext zu verstehen.

Dein Ausflug in die vergleichende Literaturforschung ist zwar zulässig, bewegt sich aber dennoch am Rande der Geschmacklosigkeit.

Ich finde, die Freunde in NRN verdienen unsere volle Unterstützung aus mehreren Gründen.

1. Es dreht sich zwar in diesem Fall um Ryanair, aber nur vordergründig.

2. In Wirklichkeit geht es hier um's Prinzip, ob ein Flughafen in heutzutage vertretbarem und notwendigem Maße seine Betriebszeiten organisieren kann.

3. Und das kann jetzt jeden anderen Flughafen auch treffen, wo irgendein einsamer Kläger Gehör bei einem OVG findet.

4. Gerade hat das OVG Lüneburg die Klage eines Klägers aus dem Umfeld von Langenhagen auf Einschränkung von Nachtflügen abgeschmettert - zum Glück für HAJ.

5. Morgen oder übermorgen wird ein anderes Gericht anders entscheiden, und dann "Pedersoli" wirst vielleicht Du jammern und klagen und unsere Solidarität einfordern.

6. Ich sage Dir schon heute, daß Du meine Solidarität nicht bekommst.

7. Wenn das alles hier von den Gegnern von FR beklatscht wird, dann haben diese nicht begriffen, was die Aufgabe eines Flughafens heute ist.

8. Was immer MOL im Fall NRN sagt oder macht, spielt sich auf zwei völlig getrennten Ebenen ab. Auf der Marketingebene muß er drohen, weiß aber auch, daß er eine Gerichtsentscheidung nicht ändern kann. Auf der für uns nicht sichtbaren Sachebene werden die Beteiligten an der "causa NRN" nach Lösungen suchen und diese auch finden. Da bin ich ziemlich sicher.

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Ich finde Flughafenausbauten klasse - sowohl beruflich als auch privat profitiere ich davon. Ich kritisiere hier allein die Art der Öffentlichkeitsarbeit, die für mich mitarbeiterverachtend und hinsichtlich der Wortwahl teilweise auf RTL-"Niewoh" ist.

 

Beeindruckend ist zugegebenermaßen allerdings, wie gut das FR-Management die Massen (und hinter den Kulissen sicherlich auch die wirklich relevanten Entscheidungsträger) für seine Zwecke zu lenken weiß.

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Wie war doch der Aufhänger?

Das Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) hat heute einem Eilantrag der klagenden Anwohner stattgegeben, die Flugzeiten weiter zu beschränken.

Es handelt sich also um eine einstweilige Anordnung, die Bestand hat, bis die Verhandlung in der Hauptsache überhaupt stattfindet.

Abschließend ist hier also noch überhaupt nichts entschieden worden!

Und da das Gericht dem Flughafen und der Bezirksregierung nun schon die Vorgaben in seine Begründung hineingeschrieben hat, ist durchaus zu erwarten, dass es sehr kurzfristig einen neuen Antrag auf eine neue Regelung geben wird.

Und genau dafür kommt halt der Druck aus Irland.

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Ja, was denn nun ? Einstweilige Verfügung oder Urteil in der Hauptsache ?

In der Presse - und nur daraus ziehe ich meine Informationen bisher - ist klar von einem Urteil (hier: Auftrag an die Verwaltungsbehörde zur Nachbesserung der Betriebsgenehmigung) die Rede. Wie auch immer darf allerdings nach menschlichem Ermessen kaum davon ausgegangen werden, dass eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren anders ausfällt.

Das ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren und kein Strafprozess !

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Ah ja, des irischen Rattenfängers Strategie geht auf, die Ratten sammeln sich wie zu erwarten war zu seinen Flötentönen.

 

Ich bitte, das mit den "Ratten" im literarischen Kontext zu verstehen.

Dein Ausflug in die vergleichende Literaturforschung ist zwar zulässig, bewegt sich aber dennoch am Rande der Geschmacklosigkeit.

Ich finde, die Freunde in NRN verdienen unsere volle Unterstützung aus mehreren Gründen.

1. Es dreht sich zwar in diesem Fall um Ryanair, aber nur vordergründig.

2. In Wirklichkeit geht es hier um's Prinzip, ob ein Flughafen in heutzutage vertretbarem und notwendigem Maße seine Betriebszeiten organisieren kann.

3. Und das kann jetzt jeden anderen Flughafen auch treffen, wo irgendein einsamer Kläger Gehör bei einem OVG findet.

4. Gerade hat das OVG Lüneburg die Klage eines Klägers aus dem Umfeld von Langenhagen auf Einschränkung von Nachtflügen abgeschmettert - zum Glück für HAJ.

5. Morgen oder übermorgen wird ein anderes Gericht anders entscheiden, und dann "Pedersoli" wirst vielleicht Du jammern und klagen und unsere Solidarität einfordern.

6. Ich sage Dir schon heute, daß Du meine Solidarität nicht bekommst.

7. Wenn das alles hier von den Gegnern von FR beklatscht wird, dann haben diese nicht begriffen, was die Aufgabe eines Flughafens heute ist.

8. Was immer MOL im Fall NRN sagt oder macht, spielt sich auf zwei völlig getrennten Ebenen ab. Auf der Marketingebene muß er drohen, weiß aber auch, daß er eine Gerichtsentscheidung nicht ändern kann. Auf der für uns nicht sichtbaren Sachebene werden die Beteiligten an der "causa NRN" nach Lösungen suchen und diese auch finden. Da bin ich ziemlich sicher.

 

Danke für den sehr klugen Beitrag, @aaspere!

 

Es ist tatsächlich so, dass der Kampf des Flughafen NRN um seine Existenzgrundlage exemplarisch ist. Das Traurige an der Sache ist ja der, dass sich Richter immer stärker in die Politik einmischen uns sich anmaßen, sogar über die wirtschaftliche Notwendigkeit eines Flughafens urteilen zu können. Dies ist aber eigentlich ureigenstes Feld der Politik. Die Einmischung der Richter in die Aufgaben der Legislative und Exekutive geht entschieden zu weit und spricht der Gewaltenteilung Hohn. Montesquieu würde sich im Grab umdrehen. Nein, hier wird ein Trend sichtbar, der sogar über das Thema Flughäfen/Luftfahrt weit hinaus geht: Die Gerichte mischen sich immer mehr ein in Belange, die m. E. einzig der Politik zustehen. Diese ist immerhin demokratisch legitimiert, und die Regierenden kann man bei Nichtgefallen abwählen. Richter dagegen nicht. Nicht umsonst ist Deutschland ein Land, das immer mehr von seinen überbordenden Reglementierungen und eng gesetzten Grenzen gelähmt wird. Und darüber wachen dann Gerichte, die sich zunehmend wichtig nehmen und ihren Spielraum zugunsten selbstherrlicher Interventionen nutzen. Nicht umsonst schütteln ausländische Investoren den Kopf, wenn es darum geht, in Deutschland aktiv zu werden. Zu bürokratisch, zu unflexibel, zu starr, zu sehr reglementiert. Der Reglementierungswahn in Deutschland ist Weltspitze. Der größte Feind des Flughafen NRN ist nicht die Konkurrenz oder die wirtschaftliche Lage, sondern ein Gericht, das fern der nüchternen Realität nach sehr flexibel ausgelegtem eigenen Ermessen handelt. Ähnlich absurd ging es ja auch im Falle BBI zu. Da entscheiden demokratisch legitimierte Politiker, dass ein neuer Flughafen entstehen muss (per Wahl konnte darauf jeder Bürger Einfluss nehmen), investieren Milliarden, und ein Gericht zwängt den künftigen Großflughafen der Hauptstadt unseres Landes in ein Korsett, das die Entfaltung desselben massiv behindert. Wo sind wir hier eigentlich?

 

Und ein weiterer Witz im Falle NRN ist der, dass in Münster - zufällig - ein paar Alt-68-er Recht sprechen, die mit einer der Klagenden, der Vorsitzenden der Flughafengegner, beruflich in einem Boot sitzen. Man kennt sich: Die Dame ist selbst Richterin und hat mit einem der Beteiligten gemeinsam studiert! Das ist hart am Rande der Befangenheit!

 

Noch trauriger ist es, wie zufällig - und unterschiedlich - solche Entscheidungen in unserem Rechtsstaat ausfallen. In Hessen oder Schleswig-Holstein wäre der Prozess längst beendet worden; zu Gunsten der ökonomischen Vernunft. Hier setzen die Gerichte ganz andere Maßstäbe an als die Münsteraner Kollegen, die unbekümmert vom politischen Willen der Bevölkerung ihre Macht demonstrieren. Im Namen des Volkes, wohlgemerkt!

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@Rolf:

 

Weißt du mehr als wir? Kennst du das Urteil im Wortlaut?

 

Manchmal fällen Gerichte Entscheidungen, bei denen man sich als Laie fragt: Was geht das die Richter an? Ist das nicht Sache von Politik und Verwaltung?

 

Dieser subjektive Eindruck rechtfertigt aber noch lange nicht den Schluss, hier habe sich ein Gericht (quasi einem Trend entsprechend) in Belange der beiden anderen Gewalten eingemischt.

 

Schlage vor, dass wir das Urteil im Wortlaut abwarten und uns dann damit auseinandersetzen!

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Ja, was denn nun ? Einstweilige Verfügung oder Urteil in der Hauptsache ?

Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Kenntnisstand ist es eine einstweilige Verfügung als Reaktion auf einen Eilantrag. Zwei weitere Eilanträge, den Wochenendbetrieb betreffend, sind noch anhängig. Man darf Schlimmes befürchten. Der Prozess soll(te) im Juni fortgeführt werden. Bis dahin sollte die Bezirksgegierung eine neue Genehmigung vorlegen, die dann zu verhandeln gewesen wäre. Ob es nun dabei bleibt, weiß ich nicht.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch im Revisionsprozess 2008 differenzierte Begründungen für die Notwendigkeit längerer Öffnungszeiten eingefordert. Die Bezirksregierung war damit möglicherweise (so ist aus Münster zu hören) nicht schnell genug. So oder so, NRN ist ein Opfer der Bürokratie in diesem Land.

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@Rolf:

Weißt du mehr als wir? Kennst du das Urteil im Wortlaut?

Das ist m. W. noch kein Urteil, sondern eine vorläufige Verfügung des Gerichts. Dazu gibt es bisher nur mündliche Stellungnahmen des Gerichts, über die die Presse berichtet. Nachzulesen auf www.pro-nrn.de in der Presseschau. Auf der Webseite sind auch alle bisherigen Urteile in dem Verfahren verlinkt.

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Ich finde Flughafenausbauten klasse - sowohl beruflich als auch privat profitiere ich davon. Ich kritisiere hier allein die Art der Öffentlichkeitsarbeit, die für mich mitarbeiterverachtend und hinsichtlich der Wortwahl teilweise auf RTL-"Niewoh" ist.

 

Beeindruckend ist zugegebenermaßen allerdings, wie gut das FR-Management die Massen (und hinter den Kulissen sicherlich auch die wirklich relevanten Entscheidungsträger) für seine Zwecke zu lenken weiß.

Ach lieber Freund, wie kann man nur völlig unkritisch "Flughafenausbauten klasse" finden. Eine etwas differenzierte Betrachtung würde sicher weiterhelfen.

Was hast Du an der Öffentlichkeitsarbeit von NRN auszusetzen?

Und deine Wortwahl ist nun auch nicht gerade pulitzerpreiswürdig.

Last but not least: Wieso beschleicht mich eigentlich immer das Gefühl, es mit sogenannten "Gutmenschen" zu tun zu haben, wenn das Wort "menschenverachtend" benutzt wird?

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Ein kleiner Einwurf @Rolf: Ohne Deiner Hingabe bei der Kritik an Richtern einen Dämpfer erteilen zu wollen: Wenn die Politik eine Entscheidung trifft (hier Betriebszeiten eines Airports), von der sich ein Dritter (hier der Kläger) beeinträchtigt fühlt, kann er - zumindest in Deutschland - ein Gericht anrufen und die Entscheidung der Politik entsprechend seinen Argumenten prüfen lassen. Und schwupps sind Richter im vermeintlichen Feld der Politik. Auch die richterliche Prüfung von vermeintlichen wirtschaftlichen Notwendigkeiten kann da dazu gehören, da eine Sache durchaus im Interesse der Allgemeinheit sein kann, hinter die die Interessen eines Dritten (s.o.) zurückstehen müssen.

 

Nix für ungut....;-))

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schön deine Gedanken zur Gewaltenteilung @ Rolf, wenngleich wir damit langsam o.T. geraten. Grundsätzlich gebe ich Dir recht, bin selbst ein kleines Rädchen in der Exekutive und habe mir von der Judikative (VG) als "Beklagter" auch hin und wieder schon mal eine Klatsche abholen müssen.

Unser Staat ist aber nunmal so aufgebaut und das ist eigentlich auch o.K. so, wenn man die Geschichte vor 45 so betrachtet. Ja, Gerichte bestehen auch nur aus Menschen und da sieht der eine die Sache nunmal anders als der andere. Das Forum hier ist der beste Beweis, das es nicht nur eine gültige Meinung gibt.

Das "Einmischen" der Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten, die originär in die Hände der Legislative und/oder Exekutive gehören, ist zum Teil aber auch hausgemacht. Diverse Gesetze sind in jüngster Zeit im Schnellverfahren auf den Weg gebracht worden in vollem Bewusstsein, dass das Bundesverfassungsgericht damit letztinstanzlich beschäftigt werden möge und den "rechten" Weg vorweisen.

Abgesehen davon, die Klagefreudigkeit der Bevölkerung ist hier in den letzten Jahrzehnten immens angestiegen. Es gibt keinerlei Hemmschwelle mehr gegen alles und jedes zu klagen, man hat schließlich eine Rechtsschutzversicherung, im Prinzip kann man ja gar nichts verlieren, in der Folge sind die Gerichte inzwischen hoffnungslos überlastet. Also Urteile vom Fließband, sonst droht schon die

Dienstaufsichtsbeschwerde.

Den Freunden vom Niederrhein jedenfalls viel Glück und es ist ein Gerücht, dass im Westen die Sonne untergeht ;-)

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Ja, was denn nun ? Einstweilige Verfügung oder Urteil in der Hauptsache ?

In der Presse - und nur daraus ziehe ich meine Informationen bisher - ist klar von einem Urteil (hier: Auftrag an die Verwaltungsbehörde zur Nachbesserung der Betriebsgenehmigung) die Rede. Wie auch immer darf allerdings nach menschlichem Ermessen kaum davon ausgegangen werden, dass eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren anders ausfällt.

Das ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren und kein Strafprozess !

 

Die NRZ berichtet in ihrer heutigen Print-Ausgabe (der Text liegt mir als Scan vor), dass die Bezirksregierung den "Gegenschlag" bereits vorbereitet und bis Mittwoch eine neue Genehmigung vorlegen will. Diese soll dann erst mal gültig sein und muss dann neu "beklagt" werden, so die NRZ (Kurzfassung).

 

Ergo: Es ist noch nicht Feierabend für NRN, und der juristische Zank geht in die nächste Runde.

 

PS: Die NRZ kommentierte das nunmehr seit 8 Jahren (!!!) andauernde juristische Verfahren um NRN mit der Überschrift "Standortnachteil Justiz". Das spricht mir aus der Seele. Armes Deutschland!

 

PPS: Links werden nachgereicht, sobald die Texte online vorliegen.

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Armes Deutschland!
Tja, nicht im jedem Staat ist die Justiz so unabhängig, um auch gegen die Regierung die geltenden Gesetze anzuwenden. In China, Kuba,oder Nordkorea wäre das sicherlich anders.

 

Die lokalen Kommentatoren wie z.B.

http://www.derwesten.de/nachrichten/nrz/me...875/detail.html

sollten übrigens mal über den Tellerrand schauen und mal überlegen, welche nennenswerten Alternativen ein so extrem expandierende Airline wie die Ryanair hat. Eineige Flughäfen sind zar immer noch erpressbar, doch zunehend trifft das auch auf die FR zu. Nur hat das wohl noch nicht jeder mitbekommen.

 

Aber Pompons mit Lokalkolorot machen sich bei einem eingeschränkten Verbreitungsbegiet immer wieder gut.

 

Hat übrigens jemand mal eine Bilanz des Flughafens online gefunden?

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Ja, was denn nun ? Einstweilige Verfügung oder Urteil in der Hauptsache ?

In der Presse - und nur daraus ziehe ich meine Informationen bisher - ist klar von einem Urteil (hier: Auftrag an die Verwaltungsbehörde zur Nachbesserung der Betriebsgenehmigung) die Rede. Wie auch immer darf allerdings nach menschlichem Ermessen kaum davon ausgegangen werden, dass eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren anders ausfällt.

Das ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren und kein Strafprozess !

 

Ich bin mir da nicht ganz sicher, weil selber kein Jurist, nur mal 8 Jahre als Schöffe am OVG Bremen tätig. Das umfassendste, was ich gelesen habe, stand bei RP-Online (wurde hier auch verlinkt), und da wird von einer "Entscheidung", nicht von einem Urteil auf einen Eilantrag geschrieben. Das sieht doch eher nach einer einstweiligen Anordnung aus. Allerdings wohl ohne aufschiebende Wirkung.

Es ist allerdings nicht ganz richtig, wenn Du sagst, daß im Hauptverfahren ebenso entschieden wird. In der Regel schieben beide Parteien im Hauptverfahren noch weitere Beweismittel nach, die dann auch zu anderen Ergebnissen führen können.

Wann das Hauptverfahren eröffnet wird, steht aber nicht zu lesen.

Es scheint aber jetzt schon so zu sein, daß die Bezirksregierung und der Flughafen an einer neuen Betriebszeitenregelung arbeiten, die dann dei Chancen in der Hauptverhandlung für NRN verbessern.

NB. In der Strafprozessordnung gibt es keine einstweiligen Anordnungen.

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Armes Deutschland!
Tja, nicht im jedem Staat ist die Justiz so unabhängig, um auch gegen die Regierung die geltenden Gesetze anzuwenden. In China, Kuba,oder Nordkorea wäre das sicherlich anders.

Ein origineller Vergleich. Aber das ist das andere Extrem, was zweifelsohne noch weniger erfreulich ist!

 

Hat übrigens jemand mal eine Bilanz des Flughafens online gefunden?

Welches privatwirtschaftlich geführte Unternehmen veröffentlicht sowas, ohne dazu verpflichtet zu sein?

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PS: Die NRZ kommentierte das nunmehr seit 8 Jahren (!!!) andauernde juristische Verfahren um NRN mit der Überschrift "Standortnachteil Justiz". Das spricht mir aus der Seele. Armes Deutschland!

Soso, es sprichst Dir aus der Seele!

 

Aber Du hast recht!

Es würde uns wirklich richtig weiter bringen in diesem Land, wenn die Politiker und Beamten endlich frei Hand hätten, und sich niemand gegen deren Entscheidungen mehr wehren könnte.

Wir hätten endlich Zustände, wie in den fortschrittlichen und freien Ländern Nord-Korea, China oder Kuba! (um mal nur 3 zu nennen!)

 

Wenn seit 8 Jahren um und gegen den Flughafen prozessiert wird, dann hat das vielleicht Gründe?

Wobei man sich dann halt ansehen muss, wie erfolgreich dagegen geklagt wurde. Denn bei Flughäfen wie Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg gehört es seit Bestehen schon immer dazu, dass jemand sich genötigt fühlt, gegen den Flughafen zu klagen.

Wenn nun aber so viele Klagen gegen Weeze erfolgreich sind, die gegen FRA, DUS oder HAM aber nicht, dann könnte das daran liegen, dass man bei NRN vielleicht doch etwas falsch macht?

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@Rolf:

 

Weißt du mehr als wir? Kennst du das Urteil im Wortlaut?

 

Manchmal fällen Gerichte Entscheidungen, bei denen man sich als Laie fragt: Was geht das die Richter an? Ist das nicht Sache von Politik und Verwaltung?

 

Dieser subjektive Eindruck rechtfertigt aber noch lange nicht den Schluss, hier habe sich ein Gericht (quasi einem Trend entsprechend) in Belange der beiden anderen Gewalten eingemischt.

 

Schlage vor, dass wir das Urteil im Wortlaut abwarten und uns dann damit auseinandersetzen!

Diesem Vorschlag möchte mich beigesellen. Ich möchte hier mangels Kenntnis, und weil man das sowieso nur in Ausnahmefällen machen sollte, keine Richterschelte begehen. Ich glaube auch nicht, daß Rolf mit seiner Justizschelte richtig liegt, denn, wenn es einen Kläger gibt, dann muß das angerufene Gericht sich auch damit beschäftigen. Es kann die Klage als unbegründet abweisen, aber beschäftigen muß es sich mit der Klage, zumindest im Verwaltungsrecht.

Nein, das Problem liegt darin, daß heute jeder Hansel (mit Rechtsschutzversicherung) vor's VG oder OVG ziehen kann und auch tut. Die Hürden sind einfach zu niedrig. Aber, das ist meine persönliche Erfahrung aus meiner Schöffentätigkeit.

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