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Aktuelles zum Flughafen Weeze NRN


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@Rolf: Jede Kapitalgesellschaft ist seit einigen Jahren verpflichtet seine Bilanzen beim E-Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für jeden einsehbar.

Danke. Die Airport-Holding ist aber eine niederländische. Inwieweit das eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

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Wenn nun aber so viele Klagen gegen Weeze erfolgreich sind, die gegen FRA, DUS oder HAM aber nicht, dann könnte das daran liegen, dass man bei NRN vielleicht doch etwas falsch macht?

Ich möchte nicht so verstanden werden, dass ich ausschließlich monokausale Erklärungsmuster für das Dilemma heranziehen möchte. Im Gegenteil. Die Langsamkeit der Justiz ist nur eines der Probleme. Du hast wahrscheinlich Recht, dass die Bezirksregierung (RP) als Genehmigungsbehörde Fehler gemacht zu haben scheint. Zwischen RP und Gericht kommt der Flughafen gewissermaßen unter die Räder!

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... Nein, das Problem liegt darin, daß heute jeder Hansel (mit Rechtsschutzversicherung) vor's VG oder OVG ziehen kann und auch tut. Die Hürden sind einfach zu niedrig. Aber, das ist meine persönliche Erfahrung aus meiner Schöffentätigkeit.

Genau so sehe ich das auch. Hinzu kommt eine Juristenschwemme. Viele "überzählige" Juristen werden Anwalt. Die brauchen Arbeit und stacheln ihre Mandanten folglich an, vor Gericht zu gehen. Die Folgen sind klar.

 

Ein Beispiel: In D. sollte eine neue ICE-Strecke gebaut werden (Köln-Frankfurt). Die Planungen und Prozesse zogen sich über Jahrzehnte. Ein einzelner Kläger im Raum Königswinter konnte die Realisierung um Jahre verzögern (pikant: ein "Grüner"). In Frankreich dagegen werden alle Klagen gegen eine Neubaustrecke zusammengefasst und in einem Verfahren für alle entschieden, und zwar zügig! Folge: Frankreich hat das dichteste Schnellverkehrsnetz Europas und darf sich als Musterland sehen, während Deutschland, nicht zuletzt wegen der juristischen Hindernisse, um Jahre hinterherhinkt. Ist Frankreich deswegen weniger demokratisch? Natürlich nicht! Frankreich wäre - zumindest in dieser Hinsicht - ein Vorbild für eine Justizreform in Deutschland (und nicht China).

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Dazu bedürfte es dann aber einer kompletten Umorganisation unseres Staates, weg von dem föderalen, hin zu einem zentralistischen System.

 

Denn das von Dir geschilderte Vorgehen ist nur möglich, weil immer das gleiche Gericht zuständig ist.

Um die Neubaustrecke Köln - Frankfurt mal als Beispiel zu nehmen, so ist bis Königswinter die Justiz in NRW zuständig, ab Montabauer aber dann die von RP.

 

Diese, und die allgemeine "Klagewut" unserer Landsleute ändert aber nichts an meiner vorherigen Aussage.

Andere Flughäfen haben auch Klagen am Hals, überstehen diese aber mit geringen Ausnahmen schadlos.

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.....Wie auch immer darf allerdings nach menschlichem Ermessen kaum davon ausgegangen werden, dass eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren anders ausfällt.

Das ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren und kein Strafprozess !

 

 

....Es ist allerdings nicht ganz richtig, wenn Du sagst, daß im Hauptverfahren ebenso entschieden wird. In der Regel schieben beide Parteien im Hauptverfahren noch weitere Beweismittel nach, die dann auch zu anderen Ergebnissen führen können.

 

....In der Strafprozessordnung gibt es keine einstweiligen Anordnungen.

 

zu a) das Nachschieben von Beweismitteln ist ein klassisches und beliebtes Instrumentarium der Verteidigung in Strafprozessen, eben deshalb habe ich da schon bewusst differenziert. In VG-Verfahren gibt es sowas in der Regel nicht. Was entscheidungsrelevant ist, steht in den Akten auf blütenweißem Papier geschrieben. Allenfalls lässt sich hier über ein neues (3./4.pp.) Gutachten noch was umbiegen.

zu B) doch, die vorläufige Ingewahrsamnahme (geiles Wort) eines potentiellen Straftäters stellt faktisch das gleiche dar. Bedarf ebenfalls der Unterschrift eines Richters.

 

So, und schon wieder vollkommen offtopic !

Zurück zu den Problemen von NRN-Airport !

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Andere Flughäfen haben auch Klagen am Hals, überstehen diese aber mit geringen Ausnahmen schadlos.

Das ist mir ein bißchen zu kurz gegriffen. Die Tendenz, wie ich sie beobachte, geht eher ins Gegenteil. Die Verfahrensdauer steigt stetig, und weil die Beklagten (häufig private oder kommunale Unternehmen) diese langen Verfahren scheuen, in denen nichts passiert, schließen sie mitunter faule Kompromisse, die niemandem dienen.

Beispiel: BRE brauchte Ende der 80er Jahre eine RWY von 2.640 m. Um das Vorhaben in vertretbarer Zeit durchführen zu können, wurde der faule Kompromiss mit einer Nachbargemeinde (Stuhr) und einem weiteren Gegner geschlossen, wonach nur Airbus-Transporte diese 2.640 m nutzen dürfen, alle anderen aber nicht. Die müssen mit 2.040 m auskommen, Sicherheit hin oder her.

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In D. sollte eine neue ICE-Strecke gebaut werden (Köln-Frankfurt).
Bei einer zentralistischen Struktur wie in Frankreich hätte man sich wahrscheinlich nichtmals mit den Planungen für so eine Stecke befasst - s. die Ausrichtung des dortigen TGV-Netzes

 

Bei den Flughäfen mit der i.A. internationalen Ausrichtung stellt sich aber zu Recht die Frage, ob darüber überhaupt schon auf Landesebene entscheiden werden sollte s. z.B. die Achse EDLP - EDVK - EDDE. Eine völlige Verzettelung in Kleinstregionen findet man in unserer föderalen Struktur spätestens dann, wenn auf Kreisebene darüber befunden wird.

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Die zentralistische Struktur in F mag die Planungen für Prestigevorhaben wie den TGV dort vorangebracht haben, eine Einflussnahme auf den Flugverkehr im regionalen Bereich kann ich allerdings nicht erkennen. Air Inter & Co sind von der Bildfläche verschwunden. Stattdessen wildert FR da ungeniert auf Routen nach Angouleme, Bergerac, Beziers, Pau usw. rum. Die Regionalfürsten dort scheint es genausowenig zu stören, wie die Zentralregierung.

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@pedersoli: Ich glaube, dass du dich in deinen Argumentationen mit der Wahl der Worte und der Ausdrucksweise in die unterste Schublade katapultiert hast. Unglaublich, was du da von dir gibst, wie Prostutation und Taschendiebe mit Ryanair-Paxen in Verbindung zu bringen, ist schon der Hammer.

Wenn bei Opel die Betriebsangehörigen um ihren Arbeitsplatz kämpfen, sind ja auch 20.000, dann ist es ok; tun es aber 1.000 AN des NRN, dann laufen sie MOL hinterher. Solch einen Schwachsinn kann man so nicht hinnehmen:

Hier geht es um Arbeitsplätze des NRN, nicht um Personal von FR. Zugegeben, durch FR sind hauptsächlich diese entstanden, aber das bedeutet noch lange nicht, dass man MOL-hörig ist.

Durch Umschulungen und andere Massnahmen hat man Langarbeitslose und schwer vermittelbaren Menschen eine neue Perspektive aufgezeigt,

die glücklich sind, wieder einen Arbeitsplatz zu haben; und darum kämpfen sie.

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Wenn ich mich recht erinnere, haben doch Gespräche zwischen der Klägerin und der GF des NRN stattgefunden, wobei es wohl um Entschädigungszahlungen gegangen sein soll -die wohl scheiterten- sonst hätte sie doch nicht die Gerichte bemüht.

Vielleicht waren ihre Forderungen für ihre Katstelle doch zu hoch, man kann es ja mal versuchen. FRA hat ja auch mehrere hundert Millionen für die Umsiedlung einer Fabrik gezahlt...

 

Ich denke, die Entscheidung des OVG ist nur ein Vorgeschmack auf das, was noch zu erwarten ist. Rolf hat ja so einige Zusammenhänge beschrieben, die mich doch nachdenklich stimmen. Fakt ist, dass die andere Klägerin, Frau Richterin, NRN platt machen will, was sie auch nicht bestreitet; und wenn die Leipziger Kollegen den Münsteranern schon "auf die Sprünge geholfen" haben, wer weiss, vielleicht fassen diese es als Demütigung auf, und schon können pedersoli und conrad jubeln.

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@pedersoli:

 

Leider hast Du meinen Punkt nicht so wirklich verstanden. Wirklich schade. Meine Sympathien liegen insbesondere bei den Mitarbeitern von FR und NRN - eben weil sie von den Stunts des Iren nun stark verunsichert sind.

Dann habe ich Dich auch nicht verstanden.

Vorschlag von mir: Du ordnest Deine Gedanken nochmal, streichst alles was mit Ryanair zu tun hat, und teilst uns dann mit, was Du zu NRN und der OVG-Entscheidung meinst. Und dann gehen wir das ganze nochmal durch.

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Will ich mich an der ganzen FR/NRN-Diskussion mal mit ein wenig weiterführender Information beteiligen: Das Az. des OVG Münster

lautet 20 B 156/09.AK - also handelt es sich um eine Berufung, d.h. 2. Instanz, die im Jahr 2009 eingegangen ist.

Nicht ersichtlich ist, ob es sich um eine Entscheidung in der Hauptsache

handelt - dann wäre aber wohl eine mündliche Verhandlung erfolgt und ich wage zu bezweifeln, daß bei einem Eingang beim OVG im Jahr 2009 die Sache schon im April mündlich verhandelt worden wäre. Ausnahme: Entscheidung über Zurückweisung einer Berufung - die geht auch ohne Verhandlung. Das scheint aber nicht zu passen, wenn hier bestimmte zeitliche Regeln "auf Antrag" aufgestellt wurden.

Vielmehr scheint es sich um ein Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz zu handeln, und zwar im Rahmen der Berufung betreffend die Hauptsache. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben, man kann dann nur auf die Hauptsache warten. Übrigens: Wird die Einstweilige Anordnung (die es hier wohl sein dürfte) später aufgehoben, hat der Obsiegende einen Schadensersatzanspruch gegen den Verlierer. Das würde dann für den klagenden Nachbarn doch recht teuer.

 

Jetzt kann ich doch nicht widerstehen: War der Nachbar überhaupt vor dem Flughafen (der Air Force Base) da oder ist er erst später in die Einflugschneise gezogen, hat die günstigen Mieten und Immobilienpreise genutzt und klagt jetzt den Flughafen klein? Sowieso: Flughäfen sollten nur zu Zeiten in Betrieb sein, in denen die Studienrats-Nachbarn im Unterricht sind, und vielleicht am ersten und letzten Ferientag zwecks Abflug vom Flughafen, den man bekämpft. Polemik? Öhhhhh...

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Warum wir hier eigentlich nur über das Urteil gemeckert, und nicht über FRs Reaktion?

 

Die momentanen Einschränkungen sind jetzt nicht außergewöhnlich, viele Flughäfen, die von vielen Airlines abgeflogen werden haben ähnliche oder auch teilweise strengere Nachtflugbestimmungen. Aber in NRN sind Nachtflugregeln natürlich so ein Drama, das Arbeitsplätze vernichtet und ganze Regionen in den Ruin reisst.

 

Warum wird hier das Urteil eines Gerichts angegriffen, aber nicht das Urteil eines Unternehmers aus Irland? Das Gericht hat ein Urteil nach Rechtsstaatlichen Prinzipien gesprochen. Jetzt versucht ein irisches Unternehmen dieses Gericht zu erpressen und alle schreien Hurra.

 

Ich bin auf jeden Fall glücklich in einem Rechtsstaat zu leben, indem nicht nur wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern auch der Lebensraum des einzelnen Menschen geschützt wird

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Nach den endlosen Diskussionen hier nochmals in Kurzform, um was es überhaupt geht:

Der Flughafen existiert schon seit 1954 als militärischer Airport der RAF.

Es versteht sich von selbst, dass es seitens der britischen Besatzungsmacht keinerlei Betriebsgenehmigung bedurfte. Nach der Wende wurde der Airport durch die RAF aufgegeben (1999). Eine erste Betriebsgenemigung für den zivilen Betrieb - und hiergegen richtet sich die Klage - wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahre 2001 erteilt. Seitens der Flughafengegner wird die Auffassung vertreten, dass bei der Erteilung der BG eine Interessensabwägung zwischen Lärmbelästigung und wirtschaftlichem Nutzen nicht in ausreichendem Masse stattgefunden hat.

Wer gerne viel liest, siehe im Detail hier:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw...il20060103.html

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@sammler75

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Das war wirklich zielführend. Nun kennen wir das AZ und können in den nächsten Tagen die Entscheidung lesen. Wenn ich mich nicht irre, müßte das OVG die Entscheidung ins Internet stellen.

Ich teile auch Deine Schlußfolgerung, daß es sich um eine einstweilige Anordnung handelt, hatte das auch schon vorher gepostet.

Ich meine auch hier im Thread gelesen zu haben, daß die Klägerin eine Richterin sein soll, die nun wiederum eine persönliche Verbindung zu dem Vorsitzenden der Kammer in Münster haben soll.

 

@Me86

Hier wird nicht über das Urteil (besser "Entscheidung") gemeckert, sondern wir versuchen zu analysieren.

Und nochmal: dies ist keine "causa Ryanair" sondern eine "causa NRN". Und wenn Du gerne über FR meckern möchtest, dann eröffne doch zweckmäßigerweise einen neuen Thread. Titelvorschlag: "FR-Reaktion zum Thema NRN".

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Will ich mich an der ganzen FR/NRN-Diskussion mal mit ein wenig weiterführender Information beteiligen: Das Az. des OVG Münster

lautet 20 B 156/09.AK - also handelt es sich um eine Berufung, d.h. 2. Instanz, die im Jahr 2009 eingegangen ist.

Nicht ersichtlich ist, ob es sich um eine Entscheidung in der Hauptsache

handelt - dann wäre aber wohl eine mündliche Verhandlung erfolgt und ich wage zu bezweifeln, daß bei einem Eingang beim OVG im Jahr 2009 die Sache schon im April mündlich verhandelt worden wäre. Ausnahme: Entscheidung über Zurückweisung einer Berufung - die geht auch ohne Verhandlung. Das scheint aber nicht zu passen, wenn hier bestimmte zeitliche Regeln "auf Antrag" aufgestellt wurden.

Vielmehr scheint es sich um ein Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz zu handeln, und zwar im Rahmen der Berufung betreffend die Hauptsache. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben, man kann dann nur auf die Hauptsache warten. Übrigens: Wird die Einstweilige Anordnung (die es hier wohl sein dürfte) später aufgehoben, hat der Obsiegende einen Schadensersatzanspruch gegen den Verlierer. Das würde dann für den klagenden Nachbarn doch recht teuer.

 

Jetzt kann ich doch nicht widerstehen: War der Nachbar überhaupt vor dem Flughafen (der Air Force Base) da oder ist er erst später in die Einflugschneise gezogen, hat die günstigen Mieten und Immobilienpreise genutzt und klagt jetzt den Flughafen klein? Sowieso: Flughäfen sollten nur zu Zeiten in Betrieb sein, in denen die Studienrats-Nachbarn im Unterricht sind, und vielleicht am ersten und letzten Ferientag zwecks Abflug vom Flughafen, den man bekämpft. Polemik? Öhhhhh...

 

Vielen Dank für die juristische Beratung!

 

Zu den Klägern: Kläger 1, der stets seine Frau vorschiebt, weil er eine Pleite hingelegt und den Finger gehoben hat (und nun viel Zeit hat zum Klagen) und gegen alles und jeden klagt, ist 1992 zugezogen, als die RAF gerade am Umorganisieren war. Die Tornados waren gerade weg, die Harrier noch nicht da. Es wurde damals wenig geflogen; das Haus war billig, und der Makler hatte suggeriert, der Flughafen sei am Ende. Der Herr war dann schwer überrascht, als es Ende 1992 mit den Harriern wieder richtig laut wurde. So wurde er Fluglärmgegner und sogar deren Vorsitzender. Inzwischen hat man ihn rausgeworfen, und er versucht nun alles, in seinem alten Verein wieder an die Macht zu kommen. Er schreckt nicht davor zurück, diesen zu verklagen und versucht (vergeblich) gleichzeitig sogar die Flughafenfreunde einzuspannen, um seine Nachfolgerin öffentlich fertigzumachen. Da er klamm ist, will er schlicht und ergreifend Geld und signalisiert, dafür ggf. seine Klage zurückzuziehen. Wahrscheinlich reichen ihm die angebotenen Kompensationen des Flughafens nicht; der ist halt knauserig (low cost).

 

Der zweite Kläger ist ein alteingesessener Landwirt, der schon heftig gegen die RAF protestiert hatte. Sein Gehöft liegt am nächsten zum Flughafen (ca. 2,5 km), und er ist in der Tat am schwersten betroffen. Er gehört zu denen, die wirklich schon alles erlebt haben (Tornados etc.). Da seine Familie schon vor der RAF (1954) am Ort war, hat er m. E. Schadenersatz verdient. Auch er will Geld, aber der Flughafen verhält sich wie in Fall 1

 

Klägerin 3 ist selbst Richterin und Vorsitzende der Flughafengegner. Bisweilen bestreitet sie, Klägerin zu sein. Das kann sein. Bei bestimmten Verfahren wird ihr Mann vorgeschoben; auch die Töchter durften schon mal ran. Der ist Ehemann ist Rechtsanwalt und arbeitet in verschiedenen Verfrahren für den Verein, deren Vorsitzende die Ehefrau ist. Wegen dieser merkwürdigen Konstruktion sind schon viele Vereinsmitglieder ausgetreten. Deren Anwesen, was von Kläger 1 als "Schicki-Micki-Anwesen" bezeichnet wird, liegt etwa 7 km entfernt in der Einflugschneise und wurde in der Spätphase der RAF erworben.

 

Der Abzug der RAF war seit Anfang der 90er Jahre erwartet worden, aber erst 1994 offiziell verkündet und bis 1999 vollzogen. Seit 1993 gab es die Flughafen Niederrhein GmbH, die den Auftrag hatte, eine unmittelbar anschließende zivile fliegerische Folgenutzung zu organisieren. Jeder, der da hin zog, konnte also wissen, was ihn erwartet. Da der Flugbetrieb - ungeplanter Weise - zwischen 1999 und 2003 jedoch unterbrochen war, wähnten sich die Flughafegegner in Sicherheit und verkündeten stets, dass Laarbruch (RAF-Name) nie wieder zum aktiven Flughafen würde. Darauf haben sich viele Zugezogene verlassen; und sie gehören jetzt zu den heftigsten Gegnern des Flughafens.

 

PS. Wenn hier jemand glaubt, diese Darstellung verstoße gegen den Persönlichkeitsschutz, dem sei gesagt, dass es sich bei den Klägern um Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses handelt, die in allen Medien (lokale Presse, TV) schon vielfach präsent waren. Das, was ich hier berichte, ist alles an anderer Stelle nachzulesen. Ich habe es nur kurz zusammengefasst.

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Nun wissen wir es (beinahe) ganz genau @rolf, aber wenn es so sein sollte, wie du es beschreibst, könnte man doch eigentlich gegen eine kleine Abstandszahlung diese Sache endgültig aus der niederrheinischen Welt schaffen und das Verfahren per Vergleich einstellen. Die Verfahrenskosten übernimmt die Staatskasse. Geld beruhigt bekanntlich und so könnte Ryanair auch zu nächtlicher Stunde noch über die Häuser brausen, während die Anlieger zufrieden schlummern. Wird wohl so kommen, denke ich ;-)

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...könnte man doch eigentlich gegen eine kleine Abstandszahlung diese Sache endgültig aus der niederrheinischen Welt schaffen und das Verfahren per Vergleich einstellen. Die Verfahrenskosten übernimmt die Staatskasse. Geld beruhigt bekanntlich und so könnte Ryanair auch zu nächtlicher Stunde noch über die Häuser brausen, während die Anlieger zufrieden schlummern. Wird wohl so kommen, denke ich ;-)

Wenn sich das erst mal rumspricht, dass der Flughafen zahlt, kommt der nächste und klagt. Der Flughafen ist 3. Liga und hat schlicht nicht die Kohle, alle aktuellen und künftigen Kläger mit Geld ruhig zu stellen. Außerdem, die ersten beiden Kläger wollen Geld, beim letzten sind die Motive unklarer. Sie äußern (auch wieder öffentlich), dass sie unter keinen Umständen kompromissbereit sind. Und ein Kläger ist so "schlimm" wie 3 Kläger. Für NRN ist Entschädigung daher vermutlich kein Weg (aber wer weiß, vielleicht wird gerade nur der Preis auf die Spitze getrieben...). Warten wir's ab!

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@Rolf

Welchem der drei Kläger folgte denn nun das OVG mit seiner Entscheidung?

Wenn ich recht informiert bin, Kläger 1 bzw. dessen Frau. Es sind noch zwei weitere Eilanträge anhängig, einer wg. Wochenendbetrieb. Das Damoklesschwert baumelt bedrohlich!

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Wenn sich das erst mal rumspricht, dass der Flughafen zahlt, kommt der nächste und klagt. Der Flughafen ist 3. Liga und hat schlicht nicht die Kohle, alle aktuellen und künftigen Kläger mit Geld ruhig zu stellen. Außerdem, die ersten beiden Kläger wollen Geld, beim letzten sind die Motive unklarer. Sie äußern (auch wieder öffentlich), dass sie unter keinen Umständen kompromissbereit sind. Und ein Kläger ist so "schlimm" wie 3 Kläger. Für NRN ist Entschädigung daher vermutlich kein Weg (aber wer weiß, vielleicht wird gerade nur der Preis auf die Spitze getrieben...). Warten wir's ab!

 

Warum in aller Welt sollte denn der Airport NRN zahlen ? Das habe ich nie gesagt ! Die Betreiber durften von der Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung ausgehen. Wenn hier einer zahlt, dann das Land NRW und somit quasi der Steuerzahler.

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