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Wartung und Instandhaltung


Boeing 777

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Bei Luftfahrzeugen, die gewerbsmäßig für die Beförderung von Personen oder Fracht verwendet werden, trägt der Betreiber die Verantwortung für den Erhalt der Lufttüchtigkeit. Der Betreiber kann die dazu notwendigen Arbeiten selbst durchführen, wenn er als zugelassener Instandhaltungsbetrieb gemäß EASA Annex 2 (Part-145) gilt. Andernfalls muss er mit der Instandhaltung einen zugelassenen Betrieb betrauen, der ihm für die durchgeführten Arbeiten Freigabebescheinigungen (Certificates of Release to Service) ausstellen darf.

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