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Aktuelles zu Easyjet


TobiBER

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vor einer Stunde schrieb EDCJ:

Wäre es für Dich @EZY denn denkbar, das man auch TXL (beispielsweise) mit LGW verbindet ? ex TXL beispielsweise um 06:00 Uhr anstelle von PMI. PMI bekommt mann auch später eingebaut in den Flug/Slot-Plan. LGW ist ja auch ein EZY-Airport,wenn auch nur für Touri-Ziele. Aber dort wären wohl im Gegenpol zu TXL am ehesten Zeitfenster für Landung/Start zu finden , da man die eigenen Touriziele eher "schieben" kann...

Ich sag so (ganz unprofessionell und leienhaft):

Maschine ex TXL fliegt (06:00) TXL-LGW-PMI-TXL (und am Nachmittag mit neuer Besatzung) TXL-PMI-LGW-TXL.

Maschine ex LGW fliegt (06:00)  LGW-TXL-PMI-LGW /und am  Nachmittag) LGW-PMI-TXL-LGW .

Somit hätte man am frühen und späten Tagesrand jeweils Berlin-London(+zurück),und auch 2x täglich London/Berlin-Palma  , zu Zeiten,wo es in Palma keine Probleme mit Slots geben dürfte...

Das wäre quatsch.

Easyjet' Kerngeschäft sind hochfrequentierte Routen Und wenn TXL als Businessflughafen dienen sollte, dann kommt man mit 1 Rotation nicht weit.

Und wenn die Kundschaft eher Incoming als Outbound sind dann muss es so angepasst werden das die Engländer abends wieder zuhause sind. Arm aber Sexy darf gerne übernachten.

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Am 28.12.2017 um 20:04 schrieb EDCJ:

Das DFB-Pokal-Finale war noch nie ein Grund, um (Flug-)Kapazitäten anzupassen,da auf Grund der Spielzeit (Anpfiff um 20:00 Uhr) eine tagesgleiche Anpassung nicht funktioniert (Rückflüge durch Nachtflugbeschränkung erst am Sonntag möglich) . Es ist auch nicht zu erwarten,das der DFB die Anstoßzeit deshalb auf den Nachmittag vorverlegt. Dagegen können Sonderzüge der DB auch nach Spielschluß in der Nacht fahren.

Es ging mir um das gesamte Wochenende.

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vor 17 Stunden schrieb oldblueeyes:

Und wenn die Kundschaft eher Incoming als Outbound sind dann muss es so angepasst werden das die Engländer abends wieder zuhause sind. Arm aber Sexy darf gerne übernachten.

Wenn Du das Routing genau durchliest,wären die Engländer am Abend wieder zu Hause (siehe Nachmittagsflug LGW-PMI-TXL-LGW) Wäre genau an den späten Tagesrand angepasst.

 

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23 hours ago, EZY said:

Echt lustig, was hier für Spezialisten unterwegs sind ;)

Bei ´ner Airline ist das nicht zu machen. Bitte mal bedenken, dass bis August 2017 niemand mit diesem ganzen Szenario gerechnet hat

Das ist schlichtweg falsch. Sollte Easyjet sowas wie "strategische Planung" nicht haben, bitte nicht auf andere Luftfahrtkonzerne in Europa schließen. Seit mindestens zwei Jahren gab es auch hier von mehreren "Antispezialisten" die Meinung, Air Berlin kann nicht gut gehen. Von Quartal zu Quartal wurden die Verluste größer. Das Geld aus Emiratii konnte nur noch unter Tricks verbucht werden. Wenn da nicht eine Air-Com ein paar Masterarbeiten mindestens drauf gesetzt hat.... Aber Easy ist doch eigentlich viel weiter als Du mit Deinem "niemand bis August 2017" geschrieben hast.

____

Willkommen zurück Luna, unverkennbar, Streckenplanung wie sie leibt und lebt. Das ist nunmal weniger als CSI für Arme... :x

Bearbeitet von medion
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Muss es nicht eigentlich  bei der Buchung angegeben werden, von welcher Fluggesellschaft ein Flug durchgeführt wird? Weil wenn man Flüge ab Berlin-Tegel bucht, steht zwar unten, dass manche Flüge von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, aber nicht mit welcher Fluggesellschaft genau dieser Flug durchgeführt wird.

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Am 4.1.2018 um 10:37 schrieb me1chiot:

Die WDL wirst du ab 11.1 auf den ZRH & VIE Routen finden, Condor auf den innerdeutschen Strecken und SmartLynx so ziemlich auf allen Routen auch innerdeutsch.

Condor nur zwischen TXL und MUC, SmartLynx teilweise auch nach VIE und ZRH.

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vor 56 Minuten schrieb alxms:

Condor nur zwischen TXL und MUC, SmartLynx teilweise auch nach VIE und ZRH.

Condor fliegt mit

A321 EZY5500/5503/5504/5511/5512/5519 ex/to DUS

A320 EZY5540/5543/5544/5553/5554/5559 ex/to FRA

B757 EZY5560/5563/5564/5565/5566/5589 ex/to MUC

 

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vor 22 Stunden schrieb germanfly:

Muss es nicht eigentlich  bei der Buchung angegeben werden, von welcher Fluggesellschaft ein Flug durchgeführt wird? 

Nein. Die Airline muss den Bestimmungen genügen (=LBA hat den Wetlease zugelassen), das war´s.

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Mit dieser Aussage steht EZY Easyjet offenbar außerhalb geltender EU-Bestimmungen: 

 

"VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005
...  Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens .. 

Artikel 11

Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

(1) Bei der Buchung unterrichtet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom genutzten Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).

(2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht.

(3) Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. (4) Das Luftfahrtunternehmen oder gegebenenfalls der Reiseveranstalter sorgen dafür, dass der betreffende Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens"

Nicht umsonst gibt z.B. Condor diese Informationen auf der Homepage nach Bekanntwerden im Detail an 
und unterrichtet Fluggäste zusätzlich per Mail. 

 

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12 hours ago, emdebo said:

Mit dieser Aussage steht EZY Easyjet offenbar außerhalb geltender EU-Bestimmungen: 

Vielleicht sieht man sich nach dem Brexit nicht mehr an die EU-Vorgaben gebunden... 9_9:P

Nein, im Ernst! Wie Du selbst schreibst, "sobald die Identität feststeht"! Es kann immer zu kurzfristigen Flottenplanänderungen führen - aber easyjet informiert die Gäste sobald die Maschine am Gate steht und damit 100% feststeht, dass dieses Flugzeug für easyjet fliegt - so steht es regelkonform in der Betriebsanweisung. In LTN wird man wirklich kirre, wenn dauernd Ansagen kommen "Today flight U29999 to XXX is operated by Smartlynx", "Today flight U29999 to XXX is operated by easyjet Europe" etc.!

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Kurzfristige Änderungen, keine Frage.

Nur, hier stehen die Fluggesellschaften schon fest - und da gilt eben die umgehende Informationspflicht sofort nachdem die Identität feststeht. Nicht erst am Abflugtag. Das ist ausdrücklich auf ad-hoc-Änderungen beschränkt.  

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@jubo 14

Es gibt so etwas wie eine Flugplanung für die kommenden Wochen, die sogar schon veröffentlicht wurden. 
Condor A321 nach Düsseldorf usw.. Ersetzt aber nicht die Benachrichtigung durch die Airline an den Kunden.  

Für kurzzeitige Wechsel gibt es eben ergänzende Regeln.
Bei der Gesetzeslage brauchte man das eigentlich gar nicht diskutieren. Machen, tun ist angesagt. 

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Darf ich nochmal auf die ursprüngliche Frage (genau lesen) zurückkommen:

Am 4.1.2018 um 21:58 schrieb germanfly:

Muss es nicht eigentlich  bei der Buchung angegeben werden, von welcher Fluggesellschaft ein Flug durchgeführt wird?

Korrekt ist folgendes:

vor 16 Stunden schrieb emdebo:

(2) Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht.

Kurzversion: Es wird bei Buchung informiert, dass der Flug ggf mit einer Partnerairline durchgeführt wird. Welche das im konkreten Fall ist, darf zunächst offen bleiben. Braucht es aber nicht, da für eine solche improvisierte Operation wie TXL (mehrere Monate) sowieso feststeht, welche Airlines für EJ operieren, da langfristige Verträge bestehen. Nur kann es durchaus sein, dass sich die Zuweisungen auf den Strecken mal ändern. Das kann man dann einfach ad-hoc (per SMS/app etc) mitteilen. 

Eine Auswahlmöglichkeit ("mit denen fliege ich nicht und will mein Geld zurück") hat der Kunde letztendlich m.E. sowieso nicht, sofern die Transportleistung an sich (Strecke/Flugzeit) sowie die durchführende Airline die Kriterien (EU/LBA) erfüllt.

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Es ist richtig, daß der Kunde die Option "mit denen fliege ich nicht und will mein Geld zurück" offenbar nicht hat, wenn er zuvor korrekt informiert wird. Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: Wird er nicht ergänzend zur Buchung ( ohne Detailangabe) nach Vorliegen der Information zur eingesetzten Airline nochmals informiert, dann könnte er aus meiner Sicht durchaus den Flug verweigern.

Die Konsequenzen wären noch zu klären. Jedenfalls liegt dann eindeutig ein Verstoß gegen die Informationspflichten der Airline vor.
Oder wozu soll diese EU-Verordnung sonst dienen? 

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Schon während der Flugauswahl steht folgender Satz unterhalb der Preise:

"Wichtige Information zu Deinen Flügen:
Berlin Tegel: 
Einige unserer Flüge von und nach Berlin Tegel werden in unserem Auftrag vorübergehend von einer Partner-Airline durchgeführt. 

Es war uns wichtig, die Flüge zeitnah aufzunehmen, damit Dir auch weiterhin eine möglichst groβe Auswahl an Destinationen zur Verfügung steht. Piloten und Crew unserer Partner (Condor by Thomas Cook, Smartlynx, WDL) wurden darauf geschult, den gewohnt sicheren und freundlichen Service zu liefern, den unsere Kunden von uns erwarten. Ab Ende Sommer 2018 werden dann sämtliche Flüge ab Berlin Tegel von easyJet durchgeführt. "

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Die wichtige Information benennt allerdings nicht explizit den eingesetzten Flugpartner des ausgewählten Fluges.
Der ist namentlich zu benennen. Es geht nicht um Flug-Roulette. 

Denke, da ist jetzt eigentlich alles Wesentliche zu gesagt und ausgetauscht. 

easyjet wird entsprechend reagieren - oder nicht. 
 

 

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vor 5 Stunden schrieb BAVARIA:

Es war uns wichtig, die Flüge zeitnah aufzunehmen, damit Dir auch weiterhin eine möglichst groβe Auswahl an Destinationen zur Verfügung steht. Piloten und Crew unserer Partner (Condor by Thomas Cook, Smartlynx, WDL) wurden darauf geschult, den gewohnt sicheren und freundlichen Service zu liefern, den unsere Kunden von uns erwarten. Ab Ende Sommer 2018 werden dann sämtliche Flüge ab Berlin Tegel von easyJet durchgeführt. "

Jetzt mal völlig unabhängig von der Rechtslage finde ich genau das zitierte geradezu vorbildlich. Natürlich ist das PR-verformuliert, aber sie machen überhaupt keinen Hehl aus den Subchartern, sagen wen sie beauftragt haben, und sagen was sie planen. Soviel Transparenz ist in dieser Branche durchaus nicht selbstverständlich.

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Die Rechtslage ist aber nicht zu vernachlässigen. Wenn von vornherein sowieso klar ist, dass es sich um einen anderen operating carrier handelt, muss dies auch gekennzeichnet sein. Wird der Fluggast nicht bis 14 Tage vor Abflug informiert, kann sich daraus auch eine Kompensationszahlung ableiten.

Musste LH damals auch "lernen" als man die dezentralen Strecken auf Germanwings übertrug und die unzufriedenen Kunden dann über FRA/MUC routen musste. 

Hatte den (für den Pax positiven) Nebeneffekt, dass man damit auch ein Loophole für Miles & More hatte, um sich einen Tag vor Abflug noch in Buchungsklasse Y umbuchen zu lassen und das gleich auf zwei Legs.

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Zitat

 

Die Rechtslage ist aber nicht zu vernachlässigen. Wenn von vornherein sowieso klar ist, dass es sich um einen anderen operating carrier handelt, muss dies auch gekennzeichnet sein.

Also das scheint hier ja echt einige zu beschäftigen....Eindeutiger geht es doch nicht mehr.

screenshot 41.jpg

Bearbeitet von EZY
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