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Aktuelles zu Easyjet


TobiBER

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vor 7 Stunden schrieb Dummi:

Sind halt unterschiedliche Stellen, in Hamburg gibt offensichtlich die Umweltbehörde solche Ausnahmegenehmigung, und die Lotsen sind von der DFS die mit der Hamburger Regierung nichts zu tun haben.

Zum einen,ist denn die Umweltbehörde überhaupt zeitnah am späten Tagesrand erreichbar ,und wie schnell reagieren die ?

Und zum anderen,sind die 20.000 € einfach aus der Luft gegriffen,oder weiß jeder Pilot um die Höhe der Strafen (also ähnlich einem Bußgeldkatalog für Autofahrer ) ?

Aber,dazu passt auch folgendes :

http://www.airliners.de/hamburg-million-easyjet/43875

Klar,wenn Grüne  an der Macht sind,kann nur Sch.... rauskommen !

Das sollten dann wirklich Gerichte klären. Nur wird diese Kosten dann auch wieder der Steuerzahler tragen müssen,wegen so'nem grünen Idioten.

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vor 28 Minuten schrieb EDCJ:

Zum einen,ist denn die Umweltbehörde überhaupt zeitnah am späten Tagesrand erreichbar ,und wie schnell reagieren die ?

Die Nachtflugregeln dienen der Unterdrückung von Nachtflügen und nicht der reibungsloseren Ausbezahlung von Nachtarbeitszuschlägen in der Nachtflugambulanz der Umweltbehörde...

Wenn ich ein Knöllchen erhalte, bedaure ich natürlich zunächst die Entscheidung des Ordnungsamts, prüfe hernach den Sachverhalt und will natürlich nicht einfach so bezahlen. Ich meine - wo kämen wir hin?

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vor 39 Minuten schrieb EDCJ:

Zum einen,ist denn die Umweltbehörde überhaupt zeitnah am späten Tagesrand erreichbar ,und wie schnell reagieren die ?

Und zum anderen,sind die 20.000 € einfach aus der Luft gegriffen,oder weiß jeder Pilot um die Höhe der Strafen (also ähnlich einem Bußgeldkatalog für Autofahrer ) ?

Aber,dazu passt auch folgendes :

http://www.airliners.de/hamburg-million-easyjet/43875

Klar,wenn Grüne  an der Macht sind,kann nur Sch.... rauskommen !

Zur Erreichbarkeit der Behörde und der genaue Wortlaut der Nachtflugbeschränkungen: 

http://www.hamburg.de/contentblob/143706/675c4ad542b8509352d5e92c44625990/data/nachtflugbeschraenkungen.pdf

 

§58, Absatz 1, Nr 8a., LuftVG beschreibt die Ordnungswidrigkeit und §58, Absatz 2 LuftVG legt hierfür einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro fest.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html#BJNR006810922BJNG001302301

Bearbeitet von HAJ-09L
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vor 17 Minuten schrieb HAJ-09L:

 

§58, Absatz 1, Nr 8a., LuftVG beschreibt die Ordnungswidrigkeit und §58, Absatz 2 LuftVG legt hierfür einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro fest.

 

Danke dafür,also gibt es rechtliche Rahmen . Wußte ich SO bisher nicht ;)

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vor 19 Minuten schrieb EDCJ:

Danke dafür,also gibt es rechtliche Rahmen . Wußte ich SO bisher nicht

9_9 Wenn man sich an die Reaktion von Easyjet hält, regiert natürlich die Willkür. - Zweck der PR erfüllt.

Im Übrigen stehen Adresse und Tel in der AIP/Jepp, die jeder Luftfahrzeugführer verpflichtend an Bord hat.

Daher no excuses.

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vor 14 Stunden schrieb Flotte:

Im Übrigen stehen Adresse und Tel in der AIP/Jepp, die jeder Luftfahrzeugführer verpflichtend an Bord hat.

Nein, nicht wirklich. Die AIPs aller europäischen Länder werden nicht mitgeführt. Ob das bei Jepp drin steht bezweifle ich mal, tat es nicht als ich das letzte Mal mit Jeppesen gearbeitet habe, ist aber auch schon wieder über 10 Jahre her. Bei LIDO (Lufthansa System), das in Europa meist benutzt wird, stehen solche Informationen wie Adressen und Telefonnummern einzelner Behörden definitiv nicht drin. Macht auch normalerweise keinen Sinn da solche Leistungen wie Sondergenehmigungen kostenpflichtig sind und Piloten keine Kosten-Entscheidungen (außerhalb von Sprit/Enteisung etc.) fällen können. Dafür gibt es normalerweise so was wie ein OPS Center die sich um Sondergenehmigungen kümmern.

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vor 1 Stunde schrieb Dummi:

Ob das bei Jepp drin steht bezweifle ich mal, tat es nicht als ich das letzte Mal mit Jeppesen gearbeitet habe, ist aber auch schon wieder über 10 Jahre her.

[10-1P1] Behoerde fuer Umwelt und Energie Fluglaermschutz Neuenfelder Strasse 19 21109 Hamburg
Tel.: +49 40 42840-2548

Ryan nutzt mW Jepp, was nutzt Easy? Aerad?

vor 2 Stunden schrieb Dummi:

Macht auch normalerweise keinen Sinn da solche Leistungen wie Sondergenehmigungen kostenpflichtig sind und Piloten keine Kosten-Entscheidungen (außerhalb von Sprit/Enteisung etc.) fällen können.

Aber Bußgeld-Entscheidungen?

Im Übrigen sehe ich nicht, wie eventuelles faktisches Nichtverfügen über eine Telefonnummer einen Piloten davon exkulpieren soll, die Nachtflugregeln zu verletzen. Dieses Risiko liegt dann im Innenverhältnis Pilot-Airline. Bei Ryanair spannend...

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Geh doch einfach mal davon aus, dass kein Pilot hier einsame Entscheidungen treffen wird.
Da wird es eine permanente Rücksprache mit der OPS geben.

Denn ich gehe doch mal davon aus, dass ein Pilot bei der Flugvorbereitung und im Endanflug ein paar andere Dinge zu tun hat, als sich eine telefonische Freigabe von der zuständigen Umweltbehörde zu holen.

Denn wenn diese Situation eintritt, stellt sich nicht mehr die Frage ob es kostet, sondern nur noch wie viel es kostet.

Und spätestens da, ist der Pilot definitv raus. Denn er kann (und soll) nicht beurteilen, welchen Einfluss die Entscheidung auf den Flugplan des kommenden Tages hat, ob und wie man das Ground-Handling hin bekommen kann, usw.

Ich gehe davon aus, dass das Bußgeld in jedem Fall das erheblich kleinere Übel darstellt.
Deswegen würde es mich nicht wundern, wenn die Piloten eine Anweisung hätten solange zu Starten und zu landen, wie sie es nicht explizit verboten bekommen. Und da gilt dann wieder, wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten. Die, die man nicht hören will, könnten dann durchaus dabei sein. Also fragt man garnicht erst, sondern macht.

Nur wird man das natürlich nicht öffentlich herausposaunen. ;)

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vor 17 Stunden schrieb HAJ-09L:

§58, Absatz 1, Nr 8a., LuftVG beschreibt die Ordnungswidrigkeit und §58, Absatz 2 LuftVG legt hierfür einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro fest.

Wenn ich den angegeben Gesetzestext richtig interpretiere, gibt es keinen Grund, das Unternehmen "easyJet Airline Company PLC" mit einem Bußgeld zu belegen. Schließlich hat eine PLC gar nicht die erforderlichen Fähigkeiten, ein Luftfahrzeug zu führen. Wenn die Hamburger Behörde ein Bußgeld oder mehrere Bußgelder verhängen kann, dann doch sicher nur bei den einzelnen Piloten, oder?

Was dann Easyjet macht, kann das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern im Innenverhältnis klären.

Wer als Bus- oder Lkw-Fahrer gegen die jeweiligen Verordnungen verstößt, wird ja auch persönlich mit einem Bußgeld belegt – und nicht etwa der Arbeitgeber.

Spannend wird das Thema besonders dann, wenn der Luftfahrzeugführer gar nicht beim betroffenen Unternehmen arbeitet, sondern beispielsweise selbstständig ist. Dieses Bußgeld wird ja, wenn es durchkommt, nicht das letzte seiner Art sein...

 

 

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vor 30 Minuten schrieb jubo14:

Geh doch einfach mal davon aus, dass kein Pilot hier einsame Entscheidungen treffen wird.

Ich? Ist mir vollkommen gleich.

Hier wurde ab initio und locker aus der Hüfte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes infrage gestellt, und mich interessieren nur die insoweit angedachten Entschuldigungsgründe hinsichtlich des Captain.

Wie: unbekannte Behörde, Behörde nicht besetzt, Telefonnummer verlegt oder nicht an Bord und was noch. Du jetzt so: Flugvorbereitung (!!) ...

vor 42 Minuten schrieb jubo14:

Da wird es eine permanente Rücksprache mit der OPS geben.

Denn ich gehe doch mal davon aus, dass ein Pilot bei der Flugvorbereitung und im Endanflug ein paar andere Dinge zu tun hat, als sich eine telefonische Freigabe von der zuständigen Umweltbehörde zu holen.

Man muß halt immer schauen, sich die Dinge von den richtigen Leuten erlauben zu lassen, nich?

Gehe zurück auf Holmes: Verwaltungsgericht.

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Es mag ja sein, dass §58 des LuftVG Bußgelder vorsieht.
Nur wird man im gesamten LuftVG nichts über Nachtflugverbote, bzw. Betriebseinschränkungen in der Nacht finden.
Zudem könnten die im LuftVG genannten Bußgelder ausschließlich von Luftfahrtbundesamt verhängt werden. Aber mit Sicherheit nicht vom Lärmschutzbeauftragten der Stadt Hamburg!

Wenn ich es richtig verstanden habe, möchte der Lärmschutzbeauftragte nun ein "Bußgeld" erheben, das sich aus den gesparten Hotelübernachtungen und EU-Ausgleichszahlungen berechnet. Wie soll das denn berechnet sein? Das kann doch bestenfalls grob geschätzt sein. Und seit wann werden Bußgelder in Deutschland geschätzt?

Da wird man sich mit Sicherheit vor Gericht wiedersehen!

Aber die Tatsache, dass man bis 22:30 Uhr Ortszeit das angemeldet haben soll, wass erst an 23:00 Uhr (bei Starts), bzw. 24:00 Uhr (bei Landungen) eintritt, halte ich schon für eine recht zweifelhafte Regelung.
Man wirft der Airline vor Geld sparen zu wollen, spart sich aber selber das Geld für eine Nachtschicht in der zuständigen Behörde, die damit genau dann nicht besetzt ist, wo sie gebraucht wird.

Sehr, sehr dünnes Eis!

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1 hour ago, Allberto said:

Wer als Bus- oder Lkw-Fahrer gegen die jeweiligen Verordnungen verstößt, wird ja auch persönlich mit einem Bußgeld belegt – und nicht etwa der Arbeitgeber.

Bei Speditionen findet mittlerweile auch verstärkt die Gewinnabschöpfung Anwendung, bspw. bei Überladung. Hierbei wird gerade extra der Unternehmer belangt und nicht der Fahrer, sofern dieser nicht selbstständig ist.

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vor 27 Minuten schrieb jubo14:

Zudem könnten die im LuftVG genannten Bußgelder ausschließlich von Luftfahrtbundesamt verhängt werden. Aber mit Sicherheit nicht vom Lärmschutzbeauftragten der Stadt Hamburg!

Ist das so? Das LuftVG ist zwar ein Bundesgesetz, aber die Ausführung an die Länder delegiert. In den Ländern sind die einzelnen Aufgaben einer oder mehreren Behörden zugewiesen. In Hamburg ist die Behörde für Umwelt und Energie zuständig für Ausnahmen vom Nachtflugverbot. 

Ein anderer Punkt, der Fluglärmschutzbeauftragte kann sich möglicherweise auf Hamburger Landesrecht berufen, wenn er den Bescheid ausstellt.

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vor einer Stunde schrieb r00xster:

Bei Speditionen findet mittlerweile auch verstärkt die Gewinnabschöpfung Anwendung, bspw. bei Überladung. Hierbei wird gerade extra der Unternehmer belangt und nicht der Fahrer, sofern dieser nicht selbstständig ist.

Naja, die Überladung lässt sich aber auch exakt messen.

Die EU-Ausgleichszahlungen werden schon etwas schwerer, die Übernachtungskosten hingegen sind definitiv nicht zu berechnen. Somit sind wir wieder bei der Schätzung.
Und wenn ich so "rechne", oder exakter formuliert schätze, dann stellt sich mir eine ganz andere Frage. Warum fliegt Easyjet diese Strecke eigentlich bei der lausigen Auslastung von maximal 50%?
Denn wenn ich die EU-Ausgleichszahlungen von 240,- € nehme und dazu noch 80,- € für die Übernachtung und 20,- € für Transfers ansetze (wie gesagt alles geschätzt), dann sind das 340,- € pro Passagier. Bei den geforderten 468.000,- € sind das dann bei 21 Flügen, mal gerade 65 Passagiere pro Flug. Das kann ich mir nun aber überhaupt nicht vorstellen!

Hier wird also entweder etwas völlig anderes gerechnet oder sehr, sehr schlecht geschätzt. Und das wiederum kann ich mit bei Hanseaten auch nicht vorstellen.

 

 

vor 53 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Ein anderer Punkt, der Fluglärmschutzbeauftragte kann sich möglicherweise auf Hamburger Landesrecht berufen, wenn er den Bescheid ausstellt.

Das wird er schon müssen.

Denn das LuftVG gibt zu dem Thema wenig bis nichts her.

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vor 5 Stunden schrieb jubo14:

Es mag ja sein, dass §58 des LuftVG Bußgelder vorsieht.
Nur wird man im gesamten LuftVG nichts über Nachtflugverbote, bzw. Betriebseinschränkungen in der Nacht finden.

Na ja, dann in medias res:

§58, Abs. 1, Nr. 8a definiert eine OWi wie folgt:

Zitat

als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3 startet oder landet,

Und §25 enthält in den Absätzen 1 und 2 folgende Formulierung:

Zitat

(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen

1.

außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder

2.

außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder

3.

innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz

nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.

 

(2) Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn

1.

der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,

2.

die Landung auf einer Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse im Sinne von Absatz 4 erfolgt oder

3.

die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

Ich finde das ziemlich eindeutig...

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vor 7 Stunden schrieb jubo14:

Man wirft der Airline vor Geld sparen zu wollen, spart sich aber selber das Geld für eine Nachtschicht in der zuständigen Behörde, die damit genau dann nicht besetzt ist, wo sie gebraucht wird.

Sehr, sehr dünnes Eis!

Das dünne Eis bezieht sich auf deine Behauptung, oder?

Danke HAJ-09L.

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Habe dazu auch gerade einen Newsletter erhalten, mit Flügen ab TXL nach Jerez . Finde ich spannend,und ich könnte mit den Angebotspreisen im Juni durchaus leben :) (Ich glaube,jeder,der 2017 im Kino "Ostwind,Aufbruch nach Ora" gesehen hat,würde sofort nach Andalusien fliegen wollen ;) )

siehe hier :

Aber,ich habe gerade noch was neues entdeckt,auf der EZY-Hp: Da gibt es einen "Rettungstarif" : Bei verpasstem Flug (bis 2 Stunden nach dem gebuchten Flug ) kann man für 110€ pro Person den nächstmöglichen Flug nehmen. Das habe ich SO bisher bei keiner anderen Airline gelesen. Finde ich cool :D

edit: Noch mal zum Film (Andalusien) : Hätte EZY letztes Jahr schon den Flugplan für 2018 fertig gehabt, und im Kino zu jedem Film (Ora) einen Werbespott eingeblendet -"Wir fliegen euch nach Andalusien" - wäre das Jahr 2018 mit Flügen ausgebucht. Wäre eine Werbestrategie,Emotionen von Kinofilmen schon im Kino werbewirksam auszubeuten....

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vor einer Stunde schrieb MD-80:

Vielleicht steht es ja schon woanders, aber Berlin/Tegel - Warschau wird ab Ende März 2018 bedient werden.

Ist  bisher weder buchbar, noch taucht es in der Liste der Ziele ab Berlin auf. Wo hast Du die Info her, dass TXL-WAW kommen wird? Zumal Ende März recht kurzfristig wäre.

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Am 9.3.2018 um 21:10 schrieb 757:

 

 

Zum Rest des Posts fehlen mir einfach die Worte

Aha ? Marketing und Werbung sind Psychologie. Man muß die Menschen im Höhepunkt ihrer Euphorie davon überzeugen, ihnen IHRE Träume verkaufen zu können. Also-wie in diesem Beispiel-mitten im Filmtrailer durch eine Werbebotschaft vermitteln- IHR könnt dabei sein,WIR bringen euch dorthin !

Was ist daran schwer zu verstehen ? Die Menschen leben heute im digitalen Zeitalter eh immer mehr in einer irrationalen Welt. Sie glauben an das (nicht existente) Leben,wie sie es virtual vorgelebt bekommen,über welche Medien auch immer. Last sie drann glauben,und fokusiert das Marketing punktgenau darauf!!!

...Wenn dann tausende gebucht haben, und am Ende feststellen,das war es dann doch nicht-kann es dem Anbieter doch völlig egal sein,aber man hat VERKAUFT !!!

edit: Ich habe vor Jahren mal ein Posting zu einer Fast-Food- Kette geschrieben, WARUM ich lieber dort (als beim Konkurrenten esse . Ich habe geschrieben : "weils besser scmeckt" . Und kurz darauf lief über lange Zeit die Werbung von Burger King im Fernsehen genau mit diesem Satz....Ich bin heute noch stinksauer darüber,das ich mir damals diesen Satz nicht patentieren liese.

Bearbeitet von EDCJ
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