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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Air France


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Nur weil in DUS und CDG kein schlechtes Wetter war heisst es ja nicht dass der Ausfall nicht doch wetterbedingt war. Wer weiss wo die Maschine davor rumgeflogen ist und wo evtl. schlechtes Wetter war. Ausserdem dauert es sowieso immer eine gewisse Zeit bis ein Flugplan nach wetterbedingten Chaostagen wieder ins Lot kommt. Auch wenn am nächsten Tag wieder alles Bestens ist heisst es ja nicht dass alles auf Anhieb klappt, und mal eben eine Menge Ersatzmaschinen hat man auch nicht unbedingt auf dem Hof.

 

Auch kann es sein dass der Flug vorsorglich gestrichen wurde. Man schaue sich die letzten Schneetage in Deutschland an: Es war klar dass es nicht klappen wird alle Flüge durchzuführen (Abstände, Enteisungen, Schneeräumen) und LH streicht eben vorsorglich einen Grossteil der innerdeutschen Flüge, damit die wertvollen verblebenden Starts und Landungen von den "grossen", "wichtigen" Maschinen durchgeführt werden. Das ist ärgerlich für die wenigen, die den innerdeutschen Flug haben wollen, aber erleichternd für die hunderte die in einem Jumbo um die halbe Welt wollen.

 

Ich sag nicht dass es in diesem Fall so war, aber nur ein Paar Beispiele warum es durchaus eine wetterbedingte Streichung sein kann, nicht alle Hintergründe sind bekannt.

 

In Deinem konkreten Fall hast Du ja erneut gegenüber AF argumentiert, warte mal die Antwort ab. Ansonsten musst Du eben rechtliche Schritte einleiten, andererseits wirst Du nicht viel mehr ausser eine Kompensationszahlung einklagen können, ich meine: Ausser Stress und Zeitverlust scheint Dir ja kein Schaden entstanden zu sein, den Du geltend machen könntest...

 

Natürlich verstehe ich die Verärgerung, und man sollte sich auch nicht alles gefallen lassen, also warte doch vielleicht noch die Antwort von AF ab. Aber ich glaube ich persönlich würde ohne Rechtschutzversicherung kein Kostenrisiko tragen wollen, für Geld welches ich nicht mal verloren habe (ich meine Du hast ja keinen finanziellen Schaden erlitten). Lass uns wissen wie es weiter geht.

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Außergerichtlich bis 300 EUR Streitwert eigene Kosten 99,96 EUR - bis 600 EUR Streitwert 173,74 EUR. Geht es vor Gericht und Du verlierst - Gesamtkosten (eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten) 265 EUR bzw. 469 EUR

 

(angesichts dieser Anwaltsgebühren bitte auch mal selbst kritisch hinterfragen, wie engagiert ein Anwalt sowas betreiben wird, wenn es komplizierter wird - andererseits besitzen solche Klagen deshalb für Airlines auch einen gewissen Lästigkeitswert, den man u.a. durch Erfüllung in letzter Minute vor Klage beseitigt...).

 

 

 

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Ich würde in deinem Fall wahrscheinlich auf der Hotline anrufen und nachfragen, ob du für die Bahnfahrt DUS-Münster ein Ticket vorab erhältst (Zug zum Flug) oder du in Vorkasse gehen musst. Du hast schliesslich eine Verbindung nach Münster gebucht, da kann die Reise ja nicht einfach in DUS enden. Da Nahverkehrsmittel (RE/RB/S) in der Regel nicht für Menschen mit viel Gepäck ausgelegt sind, würde ich auf jeden Fall via Fernverkehr und auch mit Sitzplatzreservierung anfragen bzw. buchen.

 

Mal ein Update:

 

Hotline in Deutschland hatte mich ja abgeblockt, ich solle die Bahnkarten später einreichen, aber Erstattung kann nicht versprochen werden blabla.

 

Das Ticket hatte meine Freundin aber bei Air France in Brasilien gebucht, also hat sie dann auch nochmal die AF Hotline in Brasilien abgerufen. Inkl. Weiterleitung zum Supervisor lag dann 3 Tage später das umgeänderte Eticket im Mailfach.

Paris-Muc-FMO (letzter Abschnitt LH). Ging also doch.

 

Jetzt aber noch eine andere Sache, Hinflug war FMO-Paris-Gru-CNF. In Gru hatte ich ein Zeitfenster von ca 2,5 Stunden um den letzten Flieger um 23:10 nach CNF zu kriegen. In Paris dann das Desaster, sind mit 2 Stunden Verspätung raus und ich konnte den Flieger in GRU aufgrund von Zoll/neuer Checkin mit Gepäck) nicht mehr kriegen (Hotelübernachtung durch AF gestellt bekommen, Flug nächsten Vormittag um 9:30 und damit mit fast 12 Stunden Verspätung am Zielort angekommen).

 

Die 2 Stunden haben sich so summiert:

Gate war von Anfang eines für Bus-Boarding, das wurde aber wohl viel zu spät/lahm begonnen. Boarding war erst ca 1 Stunde nach Abflugzeit beendet. Direkt im Anschluss ein Kofferproblem, allerdings nicht durch fehlende Passagiere, sondern Passagiere im Flieger mußten ihre Gepäcktickets zeigen, also hat da eher AF etwas beim Beladen verbockt etc, Dauer ca 30min. Im anschluss noch Enteisung, nochmal 30min.

 

Ich hab den Flieger in Gru nur um ca 30min verpaßt, d.h. alleine ohne das verbockte Außenboarding oder die Gepäcksache hätte schon gereicht um den Flieger zu kriegen.

 

So, macht es Sinn AF eine Mail zu senden bzw Gutschrift/preisminderung?

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Dank für die Antworten!

Bisher hat sich Air France noch nicht gemeldet, ich bin mal gespannt ob und wann es soweit sein wird.

 

@ Reifel:

 

Der Grund warum ich eben nicht das Wetter als den Auslöser für die Verspätung sehe ist, dass an dem ganzen Tag insgesamt vielleicht 10 Flüge gestrichen wurden, davon der Großteil nach UK wo wirklich schlechtes Wetter herrschte.

 

Wenn man eine Air France Maschine nach der anderen starten sieht, und auch der Lufthansa Flug nach Düsseldorf planmäßig stattfindet, kann man nun mal nicht so recht glauben, dass wirklich das Wetter der Grund für den Flugausfall sein soll.

 

Stefan

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Spielt ja für den Verspätungs-Anspruch auch keine Rolle. Denn selbst wenn der Flug in Paris nicht gestrichen worden wäre, wärst du aufgrund der Abflugsverspätung in JFK wesentlich verspätet in DUS eingetroffen. Ursächlich für die wesentliche Ankunftsverspätung am Endziel ist also in jedem Fall der JFK-delay.

 

Über die Annullierung in CDG musst du dir nur dann einen Kopf machen, wenn du überlegst, eine "doppelte" Ausgleichszahlung zu beanspruchen, also neben den 600,00 weitere 250,00.

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  • 3 Monate später...

Was ist das denn?:

Automatischer Check-in

Sie werden automatisch für Ihre Flugreise eingecheckt.

 

Ihre Bordkarte wird Ihnen automatisch 30 Stunden vor Abflug per E-Mail an folgende Adresse gesendet:

 

Wählen Sie Ihren Sitzplatz aus*:

 

Fenster

 

Gang

 

Geben Sie bitte Ihren Sitzplatzwunsch an.

Wir bemühen uns, Ihren Sitzplatzwunsch zu erfüllen.

 

Kann man das irgendwie umgehen oder kann man sich seine Sitzplätze noch wie sonst üblich selbst aussuchen?

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  • 4 Monate später...

Das Problem ist allgemeiner Natur, aber im Kontext mit Air France aufgetaucht, deshalb poste ich es mal hier:

 

Es heißt ja in Art 8 Abs. 1 VO 261/04, dass bei Annullierung Anspruch auf anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der ursprünglichen Abflugzeit besteht. Bei einer langfristig im voraus erfolgenden Annullierung wäre, anders als bei einem "klassischen" Flugausfall am Abflugtag, eine Alternative freilich häufig auch eine Beförderung zu einem (geringfügig) früheren Zeitpunkt.

 

Beispiel: Der letzte Direktflug am Abend wird Wochen im voraus gestrichen. Man könnte auf einen Flug mit einer Fremdairline mit Umsteigen ein bis zwei Stunden vor dem eigentlich gebuchten Abflug umgebucht werden (in konkret wäre sogar statt "AF direkt" "KL mit Umsteigen", also eine "hausinterne" Lösung, möglich). Die Umbuchung erfolgt aber auf einen Flug mit der Airline am Folgetag (im konkreten Fall unter dem blödsinningen Hinweis, dass man aber keine Hotelkosten übernehme - Art. 9 lässt grüßen). Mir ist keine Gerichtsentscheidung bekannt, in der das Problem, ob im Terminus "frühestmöglicher Zeitpunkt nach der ursprünglichen Abflugzeit" als Minus quasi auch ein (geringfügig) vor dem gebuchten Zeitpunkt liegender Abflug steckt. Der Fall ist ja von den Urheber der VO offensichtlich nicht bedacht worden, da die Regelungssystematik der VO auf am Abflugtag erfolgende Streichungen zugeschnitten ist. Normalerweise würde eine vernünftige Airline so etwas machen, aber gerade, wenn die Umbuchung auf eine Fremdairline erfolgen müsste und man zunächst mal darauf setzt, dass der Passagier Übernachtungskosten nicht einfordert, kann es sich für die Airline auch lohnen, erst am Folgetag auf einem eigenen zu transportieren (evtl. ist eine Übernachting auch billiger als der Einkauf eines Fremdtickets).

 

Da der Vertrag deutschem Recht unterfällt, ließe sich das Ganze auch nach deutschem BGB durchexerzieren, mich interessiert aber einfach die "Rechtsfrage".

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Das mit dem "NACH der ursprünglichen Abflugzeit" hatte ICH ja mal zum besseren Verständnis eingefügt. In der EU-Verordnung selbst steht davon nichts. Und der Gemeinschaftsgesetzgeber ging durchaus davon aus, dass auch Flüge angeboten werden, die vor der planmäßigen Abflugzeit liegen, wie sich schon aus Art. 5 Abs. 1 c ii und iii ergibt.

 

Maßgeblich ist stets der geringste Zeitverlust am Endziel.

 

Wenn also eine ggf. auch etwas früherer Abflugzeit für dich geeignet ist, eine möglichst geringe Verspätung am Endziel zu erzielen, ist dir diese Verbindung meiner Meinung nach auch anzubieten. Unterlässt die Airline das schuldhaft, können die Kosten hierfür erstattet verlangt werden.

 

Hoffe, dass ich deine Frage richtig verstanden habe... <_<

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Ja, durchaus ;)

 

Die Frage ist halt, ob die Pfiffikusse sich auf den Standpunkt stellen, dass im Sinne von Art. 8 "frühestmöglich" Bezug nimmt auf den gebuchten Abflug und deshalb immer nur nach dem ursprünglichen Abflugzeitpunkt sein kann - weil die Aussagen in Art. 5 keinen verallgemeinerungsfähigen Grundsatz enthalten, sondern "nur" die Frage betreffen, wie man bei kurzfristigen Stornierungen als Airline um die Ausgleichszahlung herumkommt.

 

Bei all' den lustigen Detailfragen, die hier schon diskutiert worden sind, wird es Zeit für einen ersten Beck'schen Kommentar zur EU-VO.

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  • 2 Wochen später...

Hallo!

 

Es wurde hier mit Sicherheit bereits angesprochen.

Daher schon einmal Entschuldigung, dass ich das gesamte Forum nicht nach dieser Fragenstellung durchsuche.

 

Es geht um folgendes:

 

Ein Freund wollte vor wenigen Tagen CDG - DUS mit Air France fliegen.

Er hatte CDG - DUS - CDG gebucht.

Er besaß bereits ein pdf-File und war somit wohl bereits eingecheckt.

Nach eigener Aussage erreichte er den Baggage-Drop-off Counter allerdings 5min zu spät, so dass man ihm die Gepäckaufgabe verwehrte. Er reiste somit per Zug nach Deutschland.

 

Kann er den Rückflug nun problemlos antreten oder könnte es zu Problemen durch den nicht-angetretenen Hinflug kommen ?

 

Vielen Dank vorab!

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U.a. LH hat doch Anfang des Jahres einen entsprechenden Prozess vor dem BGH verloren. Entsprechende Klauseln, die den Fluggast zwingen, das Ticket in angegebener Reihenfolge abzufliegen und das Ticket ansonsten ersatzlos ungültig wird, sind ungültig. Zumindest LH hat seine AGB inzwischen entsprechend den Vorgaben des Gerichtshofs angepasst. Schätze mal, dass das bei AF auch der Fall sein wird.

 

Macht also Sinn, wenn dein Kumpel mach nachschaut, was in seinem Fall vereinbart wurde. Wenn er das Ticket z.B. schon im April erworben haben sollte, hat er gute Chancen.

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U.a. LH hat doch Anfang des Jahres einen entsprechenden Prozess vor dem BGH verloren. Entsprechende Klauseln, die den Fluggast zwingen, das Ticket in angegebener Reihenfolge abzufliegen und das Ticket ansonsten ersatzlos ungültig wird, sind ungültig. Zumindest LH hat seine AGB inzwischen entsprechend den Vorgaben des Gerichtshofs angepasst. Schätze mal, dass das bei AF auch der Fall sein wird.

Also die Folgerung aus dem Urteil ist nicht, dass man jetzt Flugtickets in billiger Reihenfolge abfliegen kann (und somit auch das erste Segment zum Schluss fliegen oder ganz verfallen lassen kann). Stattdessen gibt es jetzt einen Tarif, wo genau das möglich ist, der ist allerdings auf den meisten Strecken noch teurer als ein Full-Flex-Ticket und wird somit wohl sehr geringen Absatz haben. Für alle anderen Tickets gilt weiterhin, dass man sie nur in der angegebenen Reihenfolge fliegen kann und ein verpasster Flug auch weiterhin den Storno der nächsten Abschnitte zur Folge hat.

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Also die Folgerung aus dem Urteil ist nicht, dass man jetzt Flugtickets in billiger Reihenfolge abfliegen kann (und somit auch das erste Segment zum Schluss fliegen oder ganz verfallen lassen kann).

 

Das entsprechende AGB unwirksam sind, kann man in der Tat z.B. den Hinflug verfallen lassen, aber den Rückflug nutzten. Allerdings hat der BGH Hinweise darauf gegeben, wie die AGB umgestaltet werden können, um nicht unwirksam zu sein. Es kommt also darauf an, was die Airline mit den Fluggästen vereinbart hat. Insbesondere LH hat die AGB entsprechend geändert. Ob das bei AF auch der Fall ist, müsste man sich ansehen.

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In der Praxis wird es aber so sein, Urteil hin oder her:

 

Der Tarif (war ja sicher ein günstiger) sagt in seinen Bedingungen klar aus, dass die Segmente in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen. Da der verpasste Hinflug ganz klares Eigenverschulden war, wird vermutlich der Rückflug jetzt schon storniert sein. Deinem Freund bleibt nur ein neues Ticket für den Rückflug zu kaufen und sich bei AF die Flugsteuern für den nicht in Anspruch genommenen Hin- und Rückflug erstatten zu lassen...

 

So wird es in diesem Fall jedenfalls sein. Natürlich kann man dagegen klagen usw... Aber wegen den Paar Euronen?

Das LH-Urteil ist wie oben erwähnt nur bedingt anwendbar. Es sagt ja lediglich aus, dass es grundsätzlich auch Tarife geben muss, bei denen es egal ist, in welcher Reihenfolge die Coupons abgeflogen werden. Es sagt aber auch explizit aus, dass die Fluggesellschaft auch für gewisse Tarife festlegen kann, dass die Coupons in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen. LH hat daher einen superteuren YCOUPON-Tarif eingeführt, den sowieso aufgrund des horrenden Preises kaum jemand buchen wird, und für den Rest ist alles unverändert.. Das Urteil stärkt sogar die LH weil diese nun ein Urteil hat, welches Ihr explizit erlaubt vorzuschreiben dass die Reihenfolge eingehalten werden muss. Das war davor nicht so. Es würde mich sehr wundern wenn AF inzwischen das Urteil nicht umgesetzt hätte und somit nun rechtlich genauso auf der sicheren Seite ist als LH (und somit explizit und mit dem Urteil im Rücken darauf bestehen kann dass man die Flüge in der gebuchten Reihenfolge abfliegt). Ist natürlich nur Spekulation. Aber selbst wenn AF das nicht umgesetzt hat, wäre nun die Praxis so dass Dein Freund momentan keinen Rückflug hat und am Flughafen dann ein neues Ticket kaufen müsste... Klagen kann er im Zweifel dann immer noch, aber er wird auf jeden Fall Probleme bekommen!

 

Deinem Freund würde ich daher raten unbedingt mit AF Kontakt aufzunehmen und nach Kulanz zu fragen ob er nicht doch noch den Rückflug nutzen kann. Die Aussichten dass die sich darauf einlassen sind jedoch sehr gering, zumal sich der Freund hätte umgehend melden müssen, denn inzwischen dürfte der Rückflug im System schon lange automatisch storniert worden sein und daher gibt es nicht mal mehr eine Buchung auf dem Rückflug die der Air France Mitarbeiter vor der Streichung aus Kulanz probieren könnte zu "retten".

 

Die Idee hinter diesen Bedingungen ist, dass es rein theoretisch sein könnte dass ein Flug CDG-DUS-CDG günstiger ist als ein Flug DUS-CDG-DUS. Insofern könnte man Deinem Freund unterstellen dass er nur DUS-CDG fliegen wollte und nur CDG-DUS-CDG buchen wollte damit es günstiger ist. Ob in diesem Fall die Preise gleich teuer sind und/oder Dein Freund noch am Airport aufgeschlagen ist und somit AF wusste dass er keine Absicht hatte den Hinflug verfallen zu lassen ist leider relativ irrelevant.

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Hallo!

 

Vielen Dank für die Beiträge.

 

Um die Sache klarzustellen. AF läßt den Rückflug nicht zu (zumindest nicht bei seinem Ticket!). Ihm wurde angeboten sich die Flughafengebühren & Steuern erstatten zu lassen. Dem hat er natürlich zugestimmt. Der übrige Flugpreis ist in den Sand gesetzt und nicht erstattbar. Beide Legs somit futsch. :(

 

Gruß & happy Halloween

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Hier findest du den aktuellen Passus bei AF:

 

"3. Reihenfolge der Verwendung der Flugcoupons

Die Änderung des Abflug- oder Bestimmungsorts der Reise durch den Fluggast (zum Beispiel wenn dieser den ersten Coupon nicht verwendet) kann zu einer Tarifänderung führen. Zahlreiche Tarife gelten nur für die auf dem Flugschein eingetragenen Daten und Flüge. Sie können gegebenenfalls unter dem Vorbehalt der Zahlung eines Tarifzuschlags geändert werden."

 

Wie unschwer zu erkennen ist, hat AF mithin seine AGB nach dem Urteil auch geändert. Die Formulierung erscheint mir allerdings etwas arg schwammig. Sie dürfte daher ebenfalls unwirksam sein, will mich in dieser Frage aber noch nicht festlegen.

 

Nochmal: Wenn dein Kumpel noch die alten Ticketkonditionen hat, etwa in der Form "Strecken sind entsprechend der Reihenfolge abzufliegen, andernfalls wird das Ticket ungültig", dann wäre diese Regelung definitiv unwirksam, weil sie deinen Kumpel unangemessen benachteiligt. Hintergrund ist ja, dass viele derartige Tickets kaufen, obwohl sie nur eine Teilstrecke nutzen wollen. Da hat die Airline natürlich ein Interesse dran, das zu unterbinden, was der BGH auch berücksichtigt hat. Allerdings kann es ja auch passieren, dass man schlicht eine Teilstrecke verpasst, krank wird oder was auch immer. Entsprechend hat der BGH gefordert, dass die Airline prinzipiell bestimmen kann, dass Flugstrecken entsprechend der Buchung abzufliegen sind. Geschieht das nicht, behält das Ticket seine Gültigkeit, es ist allerdings ein Aufpreis in der Höhe zu zahlen, den das Ticket am Tag der ursprünglichen Buchung für die einfache Teilstrecke gekostet hätte. Folge für deinen Kumpel: Er hätte ein gültiges Ticket!

 

Wird ihm die Beförderung verweigert, hat er alles Ansprüche aus der 261/2004. Insbesondere kann er jede Strecke die Ausgleichszahlung verlangen. Darüber hinaus hat er den Anspruch auf ersatzweise Beförderung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.

 

 

Es geht daher auch nicht nur um ein paar Euro, wie ein Vorredner falsch schrieb, sondern unter Umständen um ganz ordentliche Beträge (Ausgleichszahlung + Kosten für Ersatzflug etc.).

 

 

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Hallo!

 

Borussia Dortmund spielt am Donnerstagabend, 21:05 Uhr, auswärts bei Paris St. Germain.

Für mich soll es mein erstes auswärts Europa League-Spiel werden.

 

Am Donnerstag soll es mit AF1907 um 16:25 Uhr von DUS nach CDG gehen.

Am Samstag mit AF2406 um 18:30 Uhr zurück.

 

Wie der Teufel will, so wurde zum Streik bei den Fluglotsen und beim AF-Personal aufgerufen.

 

Hat jemand nähere Infos mit welchen Einschränkungen ab wann zu rechnen ist ?

 

Lieben Dank

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  • 4 Monate später...

Ich habe gerade für 2 AF Flüge am morgigen Tag eingechecked. Dabei ist mir aufgefallen, dass in meinen Buchungen (fliege DUS-LYS-TLS + TLS-DUS, dabei liegt der "Transit" bzw der Aufenthalt in Toulouse unter 24h) der Rückflug TLS - DUS am Sonntag(!), also in mehr als 30 Stunden ebenfalls schon offen für den Online Check In war.

 

Bekannte von mir hier aus dem Forum fliegen hingegen DUS - AMS - TLS + TLS - DUS. Dabei landet AMS-TLS 20 Minuten später als mein LYS - TLS. Trotzdem ist TLS - DUS in ihren Buchungen noch nicht für den Check In offen.

 

Liegt es einfach daran, dass unserer Tickets auf AF Ticketstock ausgestellt sind, meine Bekannten hingegen auf KL Ticketstock fliegen?

 

Normal hätte ich ja für den Rückflug TLS - DUS erst morgen früh (für einen Abflug am Sonntag) einchecken können.

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  • 5 Monate später...

Habe folgende Frage:

wollte heute einen AF-Flug buchen. Beim ersten Mal bin ich bis zum vorletzten Schritt gegangen, d.h. habe Passagier-Namen, aber dann keine Zahlung eingegeben; wollte testen, ob da noch KK-Gebühren zukommen.

Dann, ca. 30 Min später, wollte ich buchen, und bin eben auch den letzten Schritt gegangen.

Anschließend wurde mir zwei (identische) Buchungen, aber mit unterscheidlichen B-Nr. angezeigt. Bei beiden stand jedoch, dass die Buichung noch nicht bestätigt ist.

Jetzt, zwei Stunden später finde ich weder eingeloggt in meinem Profil, noch über "Buchung verwalten" die eine oder andere Buchung.

Kennt das Problem jemand? Wer weiß, ob ich nun keine, eine oder zwei Buchungen habe?

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  • 8 Monate später...

Ich habe eben für zwei Personen online eingecheckt für folgende Strecke: München - Paris/CDG - Dublin.

Pro Person habe ich allerdings nur eine Boardkarte geschickt bekommen. Bisher kenne ich es so, das es pro Flugsegment ein Ticket gab. Gilt die eine Boardkarte also nun für beide Flüge?

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Ich habe eben für zwei Personen online eingecheckt für folgende Strecke: München - Paris/CDG - Dublin.

Pro Person habe ich allerdings nur eine Boardkarte geschickt bekommen. Bisher kenne ich es so, das es pro Flugsegment ein Ticket gab. Gilt die eine Boardkarte also nun für beide Flüge?

 

..was steht denn auf der Bordkarte bzw. hast du für beide Strecken deine Sitzplätze bekommen?

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