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Drohnt LEJ, CGN und Co. ein Nachtflugverbot aufgrund der heutigen Entscheidung wg. FRA?


5X-FX

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Falls die heutige Richterentscheidung betreff der Nachtflugregelung nach dem Ausbau von FRA stellt sich mir dir Frage ob die Nachtfluggegner in LEJ und CGN mit den gleichen Argumenten kommen können und Nachtflüge nur noch an Provinzairports wie HHN und NRN erlaubt sind?

 

Oder stellt sich die Situation in LEJ und CGN anders da?

 

Was könnten die Konsequenzen für die beiden Airport bedeuten wenn das Urteil in Leipzig bestätigt wird?

 

Könnte bzw. müsste HHN kräftig ausgebaut werden um CGN und LEJ ersetzen zu können?

 

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Oder stellt sich die Situation in LEJ und CGN anders da?
Ja! Den dort ist die Verfahren abgeschlossen, in EDDF aber noch nciht. Vor allem liegen EDDK und EDDP im Gegensatz zu EDVK in anderen Bundesländer. Da ist das Gericht nicht zuständig.

 

Interessant ist hier aktuell nur, wie sich Ede Koch zu einer möglichen Revison entscheiden wird und ob er sich dabei von seinen alten Versprechen leiten lässt. Die Kläger werden sicherlich so ziemlich alle das Verfahren weiter betreiben.

 

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Ändern könnte sich dann etwas, wenn eine neue Landesregierung neue Regelungen treffen will (was sie ja darf). Ypsilanti hatte das für FRA vor, und die "Grünen" etwa würden gerne in Köln-Bonn Restriktionen für den Nachtflug einführen. Da das aber nur in einer Koalition mit der SPD ginge, ist die Hürde recht hoch und die Wahrscheinlichkeit gering, da die SPD dem Flughafen CGN keine Beschränkungen auferlegen will. Fazit: Beschränkungen sind politisch (theoretisch) möglich, aber kurz- und mittelfristig sehr unwahrscheinlich!

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Ypsilanti hatte das für FRA vor
Verwechslest Du da nicht was? Sie hatte immer wieder betont, dass der Ausbau nur auf Basis des zunächst auch von der CDU getragenen Mediationsergebnisses erfolgen solle. Das haben jetzt ja auch die Richter in Kassel bestätigt. Insofern kann man leicht nachvollziehen, warum in den Medien das Urteil teilweise als persönliche Niederlage für Koch bezeichnet wird, Ob das haltbar sein wird, werden wir jedoch erst in einigen Jahren wissen. Bemerkenswert ist, dass eine Revison zum Ausbau im Allgemienn nicht zu gelassen worden ist. Nur die Nachtflugregelung soll nach dem Willen der OVG weiterhin auf dem Prüfstand stehen.
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Frage mich auch gerade, was Köln mit Hessen zu tun hat.

 

Herr Becker von den Grünen behauptet das Urteil von den Grünen sei auf die Anwohner

von Köln/Bonn übertragbar da "mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung» vor dem nächtlichen Fluglärm nicht zu vereinbaren".

Warum sollte seiner Meinung nach diese Regelung nur für FRA gelten und nicht auch für CGN bzw. für alle deutschen Flughäfen?

 

Ich befürchte da könnte eine gerichtliche Kettenreeaktion für andere Flughäfen erfolgen.

 

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Wenn Du mal beobachtest gibt es solche Klagen nur im Rahmen einer Flughafenerweiterung, wo ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde (Berlin, Leipzig, Frankfurt). Für Köln bestünde nur die Gefahr, wenn diese eine Flughafenerweiterung planen, die ein solches Verfahren benötigt. Ansonsten gibt es Bestandsschutz und somit sind diese Äußerungen des Herrn Becker der Wunsch eines Gedankens. Als nächstes Stünde München an, die ja die 3. Runway planen und bauen möchten.

 

Zu SU-34: der Zusammenhang besteht lediglich in der Frage, wenn das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällt wäre es auch gleichermaßen auf andere Flughäfen anwendbar. Dies ist aber nicht der Fall, das es sich um Einzelentscheidungen zur Sache handelt.

 

Andreas

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Na ja, so einfach ist es dann vielleicht doch nicht. Ich könnte mir schon vorstellen (Bestandsschutz hin oder her), daß die Gegner an den anderen Flughäfen, wo das ein Thema ist, es vielleicht doch versuchen werden, bestehende Betriebszeiten oder Homecarrierregelungen zu kippen, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren zu FRA ein Nachtflugverbot zwischen 2300 und 0500 aussprechen würde. Klar wird immer der jeweilige Einzelfall verhandelt. Nur gibt es keinen einzigen Airport in der Republik, der nicht in der Nähe von Wohnbebauung liegt.

In FRA wäre eine positive BVG-Entscheidung zugunsten der Kläger schon eine Katastrophe; wenn das dann für alle Flughäfen gelten würde, könnte man den Laden hier in Deutschland gleich dicht machen.

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Herr Becker von den Grünen behauptet das Urteil von den Grünen sei auf die Anwohner

von Köln/Bonn übertragbar da "mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung» vor dem nächtlichen Fluglärm nicht zu vereinbaren".

Warum sollte seiner Meinung nach diese Regelung nur für FRA gelten und nicht auch für CGN bzw. für alle deutschen Flughäfen?

 

Ich befürchte da könnte eine gerichtliche Kettenreeaktion für andere Flughäfen erfolgen.

 

Bitte den Ultragrünen Herrn Becker nicht ernst nehmen. Was der manchmal so vom Stapel lässt, ist nicht nur realitätsfern, ist oft nur wunschdenken. Selbst bei seinen Kampfgenossen ist er durch seine Forderungen und Äusserungen nicht unumstritten.

 

Ich glaube, dass diese richterliche Entscheidung, sollte einem Widerspruch beim BVG nicht stattgegeben werden, langfristig ein nicht wieder gut zu machender volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Ich glaube, dass sich die Richter über die Tragweite ihres Urteils nicht bewusst sind.

Auf der anderen Seite habe ich aber auch ein gewisses Verständnis für die Gegner, wobei man doch in der Lage sein müsste, einen Kompromiss zu finden, der allen gerecht wird; aber meistens gehen ja die Kläger bis in die letzte Instanz, was sich dann wieder über Jahre hinziehen kann.

Beim NRN hat es, wenn ich mich recht erinnere, bis jetzt 6 Jahre gedauert und ein Kläger (NL-Gemeinde)wird, so der Bürgermeister, auch weiter klagen, bis er seine Gewinnbeteiligung am NRN durchgesetzt hat. Aber das ist ein anderes Thema

 

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