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Überflüge General Aviation


MIchacgn

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Hi!

 

Hat jemaand ne ungefähre Ahnung wie das aussieht, wenn in der General Aviation einen Flug über mehrere Ländergrenzen hinweg aufgibt, wie das funktioniert insbesondere bezüglich der Überflugrechte?

 

Solange man in Europa bleibt kanni ch mir vorstellen,das eine Flugplanaufgabe bei Eurocontrol reicht?

Und für andere Ziele außerhalb Europas?

Gibt es da nochmal Unterscheidungen ob für gewerbliche oder private Zwecke?

 

Danke schön,

Micha.

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Hallo,

 

dieses Thema ist sehr differenziert!

Global betrachtet musst du davon ausgehen, dass du prinzipiell überall für Landung oder auch nur Überflug eine Genehmigung haben musst. Jedoch liegt es im Ermessen der Staaten, eigene Regeln und Ausnahmen festzulegen.

Varianten sind z.B.:

- Gleiche Genehmigung für alles und jeden nötig.

- Dito, aber mit abgestuften Voraussetzungen und Bearbeitungszeiten (scheduled flights - non-scheduled flights - private flights) (die häufigste Variante, Bsp. Russland)

- Überflug für private Flüge frei, für gewerbliche nur mit Genehmigung

- Alle Überflüge frei, aber Landung nur mit Genehmigung (z.B. Aserbaidschan, Armenien)

- Dito, Landung aber für Privatflüge frei

- Überflüge und Landungen abhängig von der Sitzplatzzahl frei (z.B. Türkei)

- Alles frei ;-)

 

Das sind nur die gängisten Varianten. Es ist eine Wissenschaft für sich, u.a. von der eine ganze Branche im Bereich der Business Aviation lebt (Agents, die die nötigen Permissions für Flüge organisieren).

 

Für Flüge innerhalb der EU reicht i.d.R. tatsächlich Flugplanaufgabe für private und kommerzielle Flüge aus (als Ausnahme fällt mir spontan Zypern ein). Schwieriger wird es schon, Verkehr von und nach außerhalb der EU durchzuführen. In diesem Fall werden manchmal Genehmigungen verlangt (z.B. Deutschland, Spanien, theoretisch Frankreich).

 

Lgr,

Hermann

 

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Schönes Thema, mir fällt auch immer wieder auf, wie unterschiedlich das Routing teilweise ist. Richtung Asien fliegen bsw. SQ und LH fast schnurstracks gerade aus, während andere einen wahren Zickzackkurs um manche Länder Vorderasiens machen. Ich denke das liegt an mangelnden bilateralen Abkommen (Überflugrechte) oder einfach an finanziellen Interessen.

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Ja, aber in der GA ist das auch zu beobachten, z.B. wenn man bei Ad-hoc Flügen auf die Schnelle die nötigen Permissions nicht bekommt (berüchtigt für bis zu einwöchige Bearbeitungszeiten: Indien, Pakistan, China). Dann werden manchmal Umwege nötig. Bei den genannten Länder aufgrund der Größe nicht ganz einfach <_<

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@ Michacgn:

 

Um auf Deine Frage zurück zu kommen:

Für die GA gilt in Europa folgendes:

 

VFR-Flüge:

Von Deutschland nach Österreich und Tschechien. Keine Flugplanpflicht.

D.h. Du setzt Dich in Deinen Flieger und fliegst einfach los.

Rest Europa:

Einfach Flugplan ausfüllen und per Fax an die DFS oder bei der DFS registrieren und online bei ais.dfs.de aufgeben. Dann bekommst Du entweder ein Fax zurück oder per eMail die Bestätigung. Noch nie eine Änderung oder Ablehnung erhalten. Entweder aktiviert die Luftaufsicht oder der Tower beim Start Deinen Flugplan oder Du lässt diesen bei Bremen/Langen/München-Information aktivieren. Dann meldest Du dich brav immer beim FIS an und alles ist gut. Nach der Landung Flugplan schließen und fertig. (Immer auf Slot-Regelung achten)

 

IFR-Flüge:

Flugplan aufgeben / Slot-Regelung beachten und alles nach Standardverfahren.

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