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Ausgleichszahlungen auch bei Verspätungen ab 3 Stunden


STN-EBJ

Empfohlene Beiträge

Genau so sehe ich das auch. Das ist wie 500 EUR Bußgeld fürs Rauchen in einer Gaststätte. Da geht es nicht darum, ob der Raucher einen Schaden in so einer Höhe verursacht...

 

Na das ist doch mal ein Vergleich, der WIRKLICH hinkt!

 

Der Raucher in der Kneipe kann sich bewusst entscheiden, ob er die Fluppe anzündet.

 

Die Fluggesellschaft, kann nicht bewusst entscheiden, dass es aus vielfältigsten Gründen zu Verspätungen kommt. Die ganzen "Techniker". die hier meinen, das wäre durch straffere Wartung zu vermeiden, liegen meines Erachtens falsch (gibt´s hier keine Flugzeugmechaniker oder -ingenieure, die dazu was Substanzielles sagen können?)

 

Haltet mal alle schön die Hände auf! Mich ärgert, dass ich künftig schon bei der Buchung draufzahlen werde und dass hochwahrscheinlich die Buchungsbedingungen verschärft werden.

 

Die Zeiten ändern sich. Opel ist Pleite, Quelle ist pleite, sogar Dubai ist pleite, KLM/Air France ist pleite, British ist pleite, Iberia ist pleite, Alitalia ist pleite. Austrian von der LH geschluckt. LH lässt sich jetzt auch das zweite Gepäckstück über den Nordatlantik bezahlen. Die Reihe lässt sich endlos fortsetzen.

 

Die Airlines werden im Preiskampf nicht ewig billig bleiben können. Schon gar nicht, wenn diese (ganz exclusiv) mit pauschalen Entschädigungsleistungen überzogen werden. Diese Regelungen gibt es in keinem anderen Industriezweig.

 

Dann ist eben über kurz oder lang Air Berlin, Germanwings, TUIfly und wie sie alle heißen weg von der Bühne. Die, die übrig bleiben, werden die Bedingungen diktieren können, und die werden straffer sein als heute. Nachteiliger für die Passagiere, nicht nur finanziell. Wenn ich z.B. zu spät am Flugsteig eintrudele, werde ich möglicherweise aufgrund der dann geltenden Bedingungen haftbar gemacht, für die Verspätungsfolgen, weil mein Gepäck aus dem Flieger ausgeladen werden muss. Aber dafür werden dann sicherlich die Versicherer Angebote schneidern: Beispiel Flug Düsseldorf - London = 380€ + obligatorische Verspätungsverursachungsversicherung = 10%.

 

Für 20€ fliegen wollen und 250€ abgreifen, wenn die Verspätung 181 Minuten beträgt? Logisch? Sicher nicht! Für 250€ fliegen und 250€ Entschädigung erhalten, klingt da schon logischer.

 

Und hier auch nochmal: Ich warte lieber am Flughafen ab und fliege so sicher wie irgend möglich, als mit einer leuchtenden (aber ignorierten) Warnlampe, dafür aber pünktlich - wenn nichts dazwischen kommt.

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...(gibt´s hier keine Flugzeugmechaniker oder -ingenieure, die dazu was Substanzielles sagen können?) ...

Können schon, wollen aber nicht.

Warum mehr als nötig Energie in ein Forum stecken, wenn die Mods es nicht für nötig halten Troll-Abwehr zu betreiben...

 

Denk dir einfach die Smilies dazu und du weisst wen ich meine...

 

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Die Fluggesellschaft, kann nicht bewusst entscheiden, dass es aus vielfältigsten Gründen zu Verspätungen kommt. Die ganzen "Techniker". die hier meinen, das wäre durch straffere Wartung zu vermeiden, liegen meines Erachtens falsch (gibt´s hier keine Flugzeugmechaniker oder -ingenieure, die dazu was Substanzielles sagen können?)

 

Haltet mal alle schön die Hände auf! Mich ärgert, dass ich künftig schon bei der Buchung draufzahlen werde und dass hochwahrscheinlich die Buchungsbedingungen verschärft werden.

 

Es gibt jedoch typische Verspätungsgründe, und sie haben mit der Technik nichts zu tun. Der typischste Grund ist wohl, dass Verspätungen unter (geschätzt) 15 Min. vom Abfertigungspersonal wohl nicht als Verspätungen *wahrgenommen* werden. Besonders auffällig ist da der südeuropäische Raum und das Rheinland (gilt auch für andere Verkehrsmittel). Es gibt genug Flughäfen, wo mit Boardingzeiten sehr locker umgegangen wird. Ich tippe mal, dass nicht die Buchungsbedingungen verschärft werden, sondern man mehr Ansprüche an die Abfertigungslogistik stellen wird. Wenn die geplante Boarding Time 12:45 ist, sollte nicht um 12:50 oder 12:55, sondern tatsächlich um 12:45 geboardet werden, so dass der Flieger auch den geplanten Slot erwischt und voll im Flugplan bleibt. Alternativ kann man wie FR verfahren, die die Flugzeiten sehr locker berechnet.

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Die Airlines werden im Preiskampf nicht ewig billig bleiben können. Schon gar nicht, wenn diese (ganz exclusiv) mit pauschalen Entschädigungsleistungen überzogen werden. Diese Regelungen gibt es in keinem anderen Industriezweig.

 

Manche sind ja auch deswegen billig weil sie unlautere Praktiken (und dazu zähle ich die Inkaufnahme von übermässigen Verspätungen bzw. sogar Flugausfällen einfach mal) gezielt ins Geschäftsmodell einbauen.

Ach ja, ein bis zwei weitere Industriezweige fallen mir da schon noch ein, denk mal genau nach...

 

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AF7 von JFK nach CDG am 27.11.

 

Laut avherald gab es Probleme mit dem Autopiloten. Die Piloten entschieden, nach JFK zurückzufliegen und kamen schließlich mit 6:15 Stunden Verspätung in Paris an.

 

Ich weiß nicht, wieviele Passagiere da reinpassen, aber gehen wir mal von 350 aus. Nach Eu-Urteil sind jetzt 210.000 € fällig.

 

Wartungsprobleme bei einem nagelneuen Flugzeug?

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AF7 von JFK nach CDG am 27.11.

 

Laut avherald gab es Probleme mit dem Autopiloten. Die Piloten entschieden, nach JFK zurückzufliegen und kamen schließlich mit 6:15 Stunden Verspätung in Paris an.

 

Ich weiß nicht, wieviele Passagiere da reinpassen, aber gehen wir mal von 350 aus. Nach Eu-Urteil sind jetzt 210.000 € fällig.

 

Wartungsprobleme bei einem nagelneuen Flugzeug?

 

Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass man bei AF kein Risiko mehr eingehen will, nach dem was am 1. Juni passiert ist?

-kopfschüttel-

 

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Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass man bei AF kein Risiko mehr eingehen will, nach dem was am 1. Juni passiert ist?

-kopfschüttel-

 

Autsch...

 

du hast wohl meine bisherigen (wertvollen) Beiträge nicht gelesen. MICH brauchst du über "safety first" ganz sicher nicht zu belehren. Für die Piloten (von AF oder sonst einer Airline) braucht es keinen 1. Juni, um sich IMMER und AUSSCHLIESSLICH im Sinne eines sicheren Fluges zu entscheiden.

 

Lies doch mal meinen Beitrag zu Ende und kipp nicht bei der ersten Zustandsbeschreibung ab. Was ich bemängele ist, dass laut EU-Urteil nun - unabhängig von dem vorliegenden technischen Defekt - pauschale Ansprüche bestehen und dies Folgen haben wird für uns alle. Wie deutlich soll man diesen Zusammenhang eigentlich noch machen?

 

Also versuch mal schnell dein "kopfschütteln" wieder zu kalibrieren.

 

Übrigens: mir sind keine weiteren Industriezweige eingefallen, in denen in dieser pauschalen Weise Entschädigungsleistungen eingefordert werden können. Hilf mir mal auf die Sprünge...

 

@ northern star

 

Im gesamten Thread finde ich nicht einen einzigen Beitrag von einem "BER". Meinst du MICH damit? Und denkst du ggf. dass du mir einen Kosenamen geben willst, oder (evtl. gleichzeitig) damit rumprotzt für was SXFTXL steht? Tolle Leistung! Also nochmal für ALLE: SXFTXL steht für Berlin-Schönefeld und Berlin-Tegel. WOW.

 

Vertrau darauf: Mein "Urteilsstil" (vermutlich meinst du Urteilsvermögen) ist durch waches Interesse am Thema und durch allemal geeignete Sachkenntnis gestützt. Ich hab auch kein Problem damit, hier zuzugeben, dass mir sicherlich etwaige Fachkenntnis fehlt (die du als Lobbyist sicher hast).

 

Und falls du das nicht geschnallt hast: Bei mir findest du keine "Boulevardfeststellung", sondern eine Frage. Und zwar gezielt auf die zuvor in diesem Thread geführte "Tatsachenbehauptung" Verspätungen könnten durch "konsequentere Wartung" vermieden oder zumindest verringert werden.

 

Die A380 wird wohl aktuell noch recht wenige D-Checks hinter sich haben.

 

Mich würde wirklich (WIRKLICH) interessieren, wie denn wohl deiner Meinung nach die Abteilung in den Verwaltungen heißt, die sich mit der Abwehr von Ansprüchen der Passagiere befasst. Vielleicht Passagieranspruchsabwehrsquad? Und die Leute, die da arbeiten haben wahrscheinlich Abwehrismus studiert!?

 

Also nochmal exclusiv für northern star und 744pnf:

 

Selbstverständlich gibt es bei unklaren technischen Problemen keine andere Entscheidung als den Flug zu verspäten!!! Es geht für mich um die rechtlichen Folgen der Verspätungen und (NOCH WICHTIGER) die daraus resultierenden Veränderungen bei Preisen und Buchungsbedingungen. Macht es wie in der Schule: erst den ganzen Text lesen und den Inhalt erfassen, dann thematisch korrekt antworten und Meinungen ablassen (bei Bedarf). Ansonsten wird´s peinlich.

 

 

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>>>Lies doch mal meinen Beitrag zu Ende und kipp nicht bei der ersten Zustandsbeschreibung ab. Was ich bemängele ist, dass laut EU-Urteil nun - unabhängig von dem vorliegenden technischen Defekt - pauschale Ansprüche bestehen

 

Mein Gott, Du echauffierst Dich in diesem Zusammenhang immer, als sei das der Untergang des Abendlandes. Auf wie vielen Fluegen treten denn diesen um mehr als drei Stunden verspaetende technische Probleme auf? Bei mir persoenlich (bei halbwegs anstaendigem Stichprobenumfang) weit unter 1%.

 

>>> und dies Folgen haben wird für uns alle.

 

Ja, positive. Wir werden weniger der Willkuer von das Recht mutwillig missachtenden Airlines ausgesetzt sein. Finde ich toll.

 

 

>>>Vertrau darauf: Mein "Urteilsstil" (vermutlich meinst du Urteilsvermögen)

 

>>>erst den ganzen Text lesen und den Inhalt erfassen, dann thematisch korrekt antworten und Meinungen ablassen (bei Bedarf). Ansonsten wird´s peinlich.

 

Googeln hilft manchmal auch, wenn man etwas nicht verstanden hat (Stichwort peinlich...)

 

Ich habe es Dir mal abgenommen:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Urteilsstil

http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachtenstil

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  • 2 Wochen später...

@ Sickbag

 

Die reine Erläuterung des Begriffs "Urteilsstil" hilft hier nicht. Die falsche Verwendung des Begriffs an der Stelle wird bemängelt. Eine Meinung ist eine Meinung, nicht ein Urteil.

 

Hast du keine Antwort zu meinem konkreten AF-Beispiel? Du bist mir zu allgemein und konfrontativ. Irgendwie lobbyistisch!? Dein "Stichprobenumfang" (Von wievielen Flügen? In welchem Zeitraum? Mit wie vielen Umsteigeverbindungen? Unter Beteiligung wie vieler europäischer Airlines? DEP-ARR? usw.) ist willfährig und nichtssagend.

 

Und wenn du glaubst, dass die Folgen nur für die Airlines negativ bleiben, dann warten wir halt ab. Ich bleibe dabei: selbstverständlich (!) werden die Airlines Kosten weitergeben. Und zwar auch in Form geänderter Buchungsbedingungen.

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(...)

Und wenn du glaubst, dass die Folgen nur für die Airlines negativ bleiben, dann warten wir halt ab. Ich bleibe dabei: selbstverständlich (!) werden die Airlines Kosten weitergeben. Und zwar auch in Form geänderter Buchungsbedingungen.

Das streitet sicher niemand ab, aber eins möchte ich ergänzen: Preise und Buchungsbedingungen kenne ich weit im Voraus, mit Verspätungen werde ich erst dann konfrontiert, wenn es zu spät ist (im wahrsten Sinne des Wortes)...

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>>>Die reine Erläuterung des Begriffs "Urteilsstil" hilft hier nicht. Die falsche Verwendung des Begriffs an der Stelle wird bemängelt. Eine Meinung ist eine Meinung, nicht ein Urteil.

 

Deine Aussage "Nach Eu-Urteil sind jetzt 210.000 € fällig" ist Urteilsstil. Der hier angebrachte Gutachtenstil saehe so aus:

 

"Moeglicherweise hat AF Ausgleichszahlungen nach VO (EG) Nr. 261/2004 zu leisten. Das waere dann der Fall, wenn es hier zu einer Verspaetung von mehr als drei Stunden gekommen ist. Dies ist vorliegend wenigstens fuer die Passagiere zu bejahen, deren Endziel CDG war. Darueber hinaus duerfte die Verspaetungsursache nicht in einem aussergewoehnlichen Umstand liegen. Ob hier solche Umstaende vorlagen, kann angesichts der duerftigen Faktenlage nicht festgestellt werden, so dass keine abschliessende Aussage darueber getroffen werden kann, ob AF Ausgleichszahlungen zu leisten hat."

 

 

>>>Hast du keine Antwort zu meinem konkreten AF-Beispiel? Du bist mir zu allgemein

 

Doch, s.o. Ich kann mir kein Urteil erlauben.

 

>>>und konfrontativ.

 

Weil ich nicht Deiner Meinung bin und die meinige Dir gegenueber argumentativ vertrete?

 

>>>Irgendwie lobbyistisch!?

 

Noe.

 

1. ueber das Urteil erfreuter Passagier;

2. Jurist, der sich ueber das evident rechtswidrige Geschaeftsgebaren einiger Airlines jahrelang geaergert hat.

 

 

>>>Dein "Stichprobenumfang" (Von wievielen Flügen? In welchem Zeitraum? Mit wie vielen Umsteigeverbindungen? Unter Beteiligung wie vieler europäischer Airlines? DEP-ARR? usw.) ist willfährig und nichtssagend.

 

Wenn ich meine persoenliche Flughistorie in einem oeffentlichen Forum breittreten wollte, haette ich das getan. Dass die Fluege eines einzelnen Passagiers, wie viele auch immer es sein moegen, nicht repraesentativ sind, ist klar. Derartig wissenschaftlich saubere Bedingungen wirst Du in keinem oeffentlichen Internetforum finden.

 

Wenn Dir meine Aussage zu nichtssagend ist, guck Dir halt ein, zwei Wochen die Abflugstafeln von ein paar grossen Flughaefen im Internet an und zaehle die Verspaetungen groesser drei Stunden.

 

 

>>>Und wenn du glaubst, dass die Folgen nur für die Airlines negativ bleiben, dann warten wir halt ab.

 

Ich schrieb, dass die Folgen fuer Airlines und Passagiere positiv sein werden.

 

 

>>>Ich bleibe dabei: selbstverständlich (!) werden die Airlines Kosten weitergeben.

 

Natuerlich. Und wo ist das Problem dabei?

 

 

>>>Und zwar auch in Form geänderter Buchungsbedingungen.

 

Verstehe ich nicht. Wie meinst Du das? Dass die Airlines jetzt ueber die AGB die 261/04 aushebeln werden?

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@SXFTXL:

Deine Weltuntergangszenarien mit Hundertausenden von Euros/Flug Entschädigungen bringen niemanden weiter.

Allein aufgrund der Tatsache das die Rechtslage nun mal so ist wie sie ist, werden sich Airlines bemühen, die Deadline 3 Stunden unter allen Umständen zu vemeiden! Zweifellos zum Vorteil des Kunden. LH wird sicherlich viel eher eine Ersatzmaschine oder -crew bereitstellen können als FR oder EZY mit ihren ausgeknautschen Flugplänen!

Davon abgesehen halte ich es zumutbar, dass sich Airlines gegen solche Risiken ebenso versichern wie sie es mit sonstigen in die Zukunft gelagerten Finanzoperationen tun. Die Mehrkosten pro Ticket dürften vernachlässigbar sein.

Von Passagieren wird der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung für unerwartete Events ja auch erwartet.

Mal ne Frage.. würdest Du denn auf die zustehende Entschädigung verzichten? In der Regel haben Flugreisende (jaja, auch der gemeine Touri..) Anschlußtermine und -arrangements! Wer bezahlt denn die verpaßte Hotelübernachtung? Das gemietete Auto vielleicht weg, dass inzwischen weitervermietet wurde?

Insofern sind diese Pauschbeträge vielleicht noch viel zu niedrig.

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@ linie32

 

Aber genau diese Preise und Buchungsbedingungen (die du dann auch weit im Voraus kennen wirst) werden sich ändern. Und zwar zum Nachteil der Passagiere.

 

@ sickbag

 

Du brauchst dir kein Urteil zu erlauben, es genügt evtl. eine Meinung.

 

Nicht ich, sondern du hast einen "Stichprobenumfang" ins Feld geführt:

Bei mir persoenlich (bei halbwegs anstaendigem Stichprobenumfang) weit unter 1%.
Insofern verstehe ich nicht, warum du nun meinst dich dagegen wehren zu müssen, deine
...persoenliche Flughistorie in einem oeffentlichen Forum breittreten...
zu wollen. ICH hab das jedenfalls von dir nicht erwartet und das interessiert mich auch nicht.

 

Wenn Dir meine Aussage zu nichtssagend ist, guck Dir halt ein, zwei Wochen die Abflugstafeln von ein paar grossen Flughaefen im Internet an und zaehle die Verspaetungen groesser drei Stunden.

Demnach gibt es also kaum EU-VO-relevante Verspätungen. Aha! Wozu braucht es dann überhaupt eine EU-VO und noch viel wichtiger: Wie soll man dann das folgende Zitat verstehen?

2. Jurist, der sich ueber das evident rechtswidrige Geschaeftsgebaren einiger Airlines jahrelang geaergert hat.
Gibt es denn nun viele oder nicht so viele Verspätungen > 3 Stunden?

 

Nochmal zum leidigen Thema Urteilsstil: Das EU-Urteil (Thema dieses Threads) verpflichtet die Airline faktisch ohne Ansehen der Verspätungsgründe (außer Wetter) zu pauschalen Entschädigungen. Mein konkretes Beispiel (AF7 von JFK nach CDG am 27.11.) sollte nur als Argument für die Leute dienen, die immer mangelnde Wartung der Flugzeuge als Verspätungsgrund sehen. Eine neue A380 wird wohl kaum schlecht gewartet worden sein. Dass sich aus dem EU-Urteil ein rechnerischer Anspruch in der genannten Höhe ergibt, ist Mathematik und kein Urteil. Übrigens ist dein genannter "Gutachtenstil" auch inhaltlich falsch. Es ist völlig belanglos, ob die Passagiere CDG als Endziel hatten. Und die 3 Stunden wurden bei 6:15 Stunden Verspätung ganz offensichtlich erreicht bzw. überschritten.

 

@ snooper

 

Quote:

Allein aufgrund der Tatsache das die Rechtslage nun mal so ist wie sie ist, werden sich Airlines bemühen, die Deadline 3 Stunden unter allen Umständen zu vemeiden! Zweifellos zum Vorteil des Kunden.

 

Und Quote:

Davon abgesehen halte ich es zumutbar, dass sich Airlines gegen solche Risiken ebenso versichern wie sie es mit sonstigen in die Zukunft gelagerten Finanzoperationen tun.

 

Damit beschreibst du exakt das was ich meine. Die damit zusammenhängenden Kosten werden natürlich (!) auf die Passagiere umgelegt. Es geht aber darüber hinaus. Was die Buchungsbedingungen angeht (dies auch nochmal extra für sickbag, weil er danach fragt) werden wir darin Klauseln finden, die uns Passagiere in die Haftung nehmen für den Fall, dass es durch die Schuld des Passagiers zu Verspätungen kommt. Beispiel: ich bin eingecheckt, sitze aber im Internetcafé oder an der Bar oder mit dem Laptop auf dem Klo und verpasse das Boarding. Mein Gepäck muss ausgeladen werden, der Flieger verpasst den Slot und kommt mit 3 Stunden und einer Minute Verspätung an. Die fälligen Entschädigungsleistungen muss ich dann der Airline erstatten. Blödsinn?

 

Übrigens: Die EU-Ausgleichsleistung im Falle einer Verspätung würde ich garantiert auch annehmen, ich bin ja kein Heiliger. Aber wäre es nicht gerechter, nur tatsächlich entstandene Schäden ersetzen zu lassen und wurde das nicht ohnehin getan?

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Vielleicht mal ein erster Erfahrungswert "aus der Praxis" nach knapp einem Monat Verspätungs-Urteil:

 

Die Arbeit für viele meiner Mandanten hat sich extrem erleichtert. Dabei geht es im Moment noch kaum um klassische Verspätungen, sondern um faktische Annullierungen.

 

Das Problem an einem typischen Beispiel: Flieger hat technische Probleme. Abflugzeit für die Airline völlig offen. Was macht sie? Sie teilt Paxen mit, dass Flug "gestrichen" wurde, bzw. erweckt diesen Eindruck, indem sie den Flug von der Tafel nimmt und die Paxe auf alternative Flüge umbucht.

 

Passagiere gehen davon aus, dass Flug tatsächlich annulliert wurde. Sie haben ja auch kaum eine Chance, das wirklich zu überprüfen.

 

Wenn sie dann die Ausgleichspauschale geltend machen, die böse Überraschung: Flug wurde gar nicht annulliert. Umbuchung erfolgte aus reiner Kulanz. Flug ging x Stunden später (evtl. sogar als Lehrflug) raus.

 

Hintergrund: Ob ein Flug annulliert wird oder nicht, entscheidet alleine die Airline. Solange sie an ihrem Flug festhält, kann sie ihn auch durchführen, ggf. sogar erst Tage oder gar Wochen später.

 

Als Pax bzw. dessen Vertreter musst du das Gericht anhand von Indizien davon überzeugen, dass der Flug tatsächlich gestrichen wurde, die da wären: Dauer der Verspätung, Flugnummer, Veränderung der vorgesehenen Zusammensetzung der Paxe usw.

 

Nunmehr stellt sich diese Frage zumindest in den Fällen nicht mehr, in denen der Fluggast wenigstens drei Stunden verspätet sein Ziel erreicht.

 

Wie gesagt: eine sehr große Erleichterung. Durchaus sachgerecht wie ich finde.

 

Tendenziell dürfte sich übrigens kaum etwas ändern, daher die Airlines werden auch zukünftig jedenfalls nicht deutlich mehr zahlen. Dies ganz einfach deswegen, weil die Fluggesellschaften zwischenzeitig fast flächendeckend Fluggastrechte weitgehend ignorieren. Das ist zwar nicht "nett" von den Airlines, aber irgendwie nachvollziehbar, so lange es Airlines wie FR gibt. Wenn ich die Rechte meiner Fluggäste als Fluggesellschaft vollständig wahre, habe ich nämlich gegenüber Konkurrenten, die Fluggastrechte fast vollständig ignorieren, einen veritablen Wettbewerbsnachteil.

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Übrigens: Die EU-Ausgleichsleistung im Falle einer Verspätung würde ich garantiert auch annehmen, ich bin ja kein Heiliger. Aber wäre es nicht gerechter, nur tatsächlich entstandene Schäden ersetzen zu lassen und wurde das nicht ohnehin getan?

Ähm. ich meine mal, dass die Pauschbeträge, die je mainer Meinung nach am unteren Ende des Möglichen liegen, dazu dienen, solche Fälle schnell und unbürokratisch abzuwickeln! Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Airline viel spart, wenn sie Hunderte von Anspruchsfällen einzeln abarbeiten muss!

 

Passagiere gehen davon aus, dass Flug tatsächlich annulliert wurde. Sie haben ja auch kaum eine Chance, das wirklich zu überprüfen.

 

Wenn sie dann die Ausgleichspauschale geltend machen, die böse Überraschung: Flug wurde gar nicht annulliert. Umbuchung erfolgte aus reiner Kulanz. Flug ging x Stunden später (evtl. sogar als Lehrflug) raus.

Ähm.. das stimmt so nicht! Ist der Flug anulliert, greift die EU Vo 261/2004 voll.

Artikel 7 bestimmt (natürlich fein abgestuft nach Zeit und Entfernungen) die Entschädigungen.

Wird ein Ersatzflug (den die Airlines natürlich immer nur aus 'Kulanz' anbieten) angeboten und in Anspruch genommen, greift Artikel 8 der o.a. Verordnung, der genau für diesen Fall die Enrtschädigungsleistungen aus Artikel 7 um 50% reduziert.

Und dank dieser Verordnung hat mir AirBerlin für meinen anullierten DUS-LAX Flug jetzt exakt 600€ für 2 Personen überwiesen!

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Ähm.. das stimmt so nicht! Ist der Flug anulliert, greift die EU Vo 261/2004 voll.

Artikel 7 bestimmt (natürlich fein abgestuft nach Zeit und Entfernungen) die Entschädigungen.

Wird ein Ersatzflug (den die Airlines natürlich immer nur aus 'Kulanz' anbieten) angeboten und in Anspruch genommen, greift Artikel 8 der o.a. Verordnung, der genau für diesen Fall die Enrtschädigungsleistungen aus Artikel 7 um 50% reduziert.

Und dank dieser Verordnung hat mir AirBerlin für meinen anullierten DUS-LAX Flug jetzt exakt 600€ für 2 Personen überwiesen!

 

Irgendwie hast du mich nicht richtig verstanden, @snooper.

 

Bislang war die Frage, Flug annulliert oder nicht, entscheidend. Ob ein Flug tatsächlich annulliert wurde, erschließt sich aber dem Pax in vielen Fällen nicht. Es obliegt alleine der Airline, einen Flug zu annullieren. Behauptete eine Airline, der Flug sei nicht annulliert worden, sondern lediglich verspätet erfolgt, musste der Fluggast mühevoll das Gericht von der Annullierung überzeugen. Eines der Hauptprobleme in der täglichen Anwendung der Verordnung. Mehr habe ich nicht geschrieben.

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@ STN-EBJ

 

Zu deinem Beispiel aus der Praxis: Bei einer Beschwerde an die von mir genutzte Fluggesellschaft wegen der schlechten Informationen am Flughafen durfte ich mich belehren lassen, dass die Infos am Flughafen (also die Infomonitore und Anzeigetafeln) nicht etwa durch die Fluggesellschaften erfolgen, sondern vom Flughafen selbst. Die Fluggesellschaften hätten darauf keinen Einfluss.

 

Ich will das gern glauben. Auch wenn meine Vorstellung durchaus ein Szenario zulässt, in dem die Fluggesellschaft (vielleicht durch einen Vertreter vor Ort) den Flughafenbetreiber zeitnah über Verspätungen informiert und so eine Weitergabe von Informationen an die Passagiere möglich sein sollte. Dies jedoch sei zumindest aktuell nicht der Fall, die Flughäfen handeln autark.

 

Wenn es bisher für eine Fluggesellschaft sinnvoll sein konnte, einen eigentlich zu annullierenden Flug als Verspätung zu deklarieren und sich so möglicher Ansprüche zu entziehen, wird dies nun nach dem EU-Urteil obsolet. Denn die Ansprüche des Passagiers bestehen so oder so.

 

Aber auch hier gibt es nun einen Nachteil für die Passagiere: bisher hatte die Fluggesellschaft ein erhebliches Interesse daran, die Passagiere auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, um die Verspätung möglichst gering zu halten. Je nach Strecke und Entfernung wären auf diese Weise mögliche Ansprüche erst nach 4 Stunden und dann auch noch um die Hälfte gekürzt fällig geworden. Das ist vorbei. Nach 3 Stunden wird der volle Anspruch fällig. Warum sollte also die Airline große Anstrengungen darauf verwenden, eine absehbar länger als 3 Stunden dauernde Verspätung durch Umbuchungen zu mildern? Zumindest dann, wenn die Verspätung nicht mehr auf unter 3 Stunden zu drücken sein wird? Es bleibt für die Fluggesellschaft einerlei, ob der Passagier (also du und ich) in 181 oder 1810 Minuten am Ziel ankommt. Sie muss zahlen.

 

Passagiere gehen davon aus, dass Flug tatsächlich annulliert wurde. Sie haben ja auch kaum eine Chance, das wirklich zu überprüfen.

 

Also in diesem Fall hat der Passagier es doch ganz einfach. Trägt der "neue" Flug eine andere Flugnummer ist klar davon auszugehen, dass der ursprüngliche Flug annulliert wurde, oder dass der Kunde umgebucht wurde. Jedenfalls nicht wie vereinbart befördert wurde.

 

Was ich nicht verstehe ist, dass es so vielen Forumsteilnehmern lieber zu sein scheint, einen Betrag X in die Hand gedrückt zu bekommen (im Falle einer Verspätung). Man sollte doch ein viel größeres Interesse daran haben, dass die Fluggesellschaft eine möglichst unverzügliche Umbuchung (notfalls mit Umsteigen) anbietet, die zu einer möglichst gemilderten Verspätung führt. DAS wäre doch in meinem Interesse.

 

Das mit der "Kulanz" bei einer Umbuchung sehe ich etwas anders: Mag ja sein, dass es Fluggesellschaften gibt, die dumm genug sind Umbuchungen im Falle einer Verspätung als Kulanz zu deklarieren. Jedoch gilt in solchen Fällen meines Erachtens neben den EU-Rechten zumindest in Deutschland auch das BGB, da es sich bei einer Buchung um einen Beförderungsvertrag und somit um einen Werkvertrag handelt, der eingehalten werden muss und nicht beliebig veränderbar ist. Eine Umbuchung ist somit ein Abhelfen einer Schlechtleistung und also keine Kulanz. Übersehe ich was, oder missinterpretiere ich was?

 

@ snooper

 

Müsste AB bei deinem Beispiel (DUS - LAX) nicht 2 Mal 600€ zahlen? Nämlich pro Person. Aber war das tatsächlich eine Verspätung? Es hört sich eher nach einer Flugänderung an. Dann müssten die nur bei Nichteinhaltung von in der EU-VO festgelegten Grenzen zahlen. Haben die dir vorab mitgeteilt, dass der Flug an einem anderen Tag stattfindet? Oder hast du das erst am Flughafen erfahren?

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@ STN-EBJ

 

 

Also in diesem Fall hat der Passagier es doch ganz einfach. Trägt der "neue" Flug eine andere Flugnummer ist klar davon auszugehen, dass der ursprüngliche Flug annulliert wurde, oder dass der Kunde umgebucht wurde. Jedenfalls nicht wie vereinbart befördert wurde.

 

Änderung der Flugnummer ist EIN Indiz. Mehr nicht. Es kommt durchaus vor, dass sich die Flugnummer ändert, der Flug aber derselbe bleibt.

 

Wie schon geschrieben: Ein mühsames Unterfangen, eine Annullierung zu beweisen.

 

 

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@ snooper

Müsste AB bei deinem Beispiel (DUS - LAX) nicht 2 Mal 600€ zahlen? Nämlich pro Person. Aber war das tatsächlich eine Verspätung? Es hört sich eher nach einer Flugänderung an. Dann müssten die nur bei Nichteinhaltung von in der EU-VO festgelegten Grenzen zahlen. Haben die dir vorab mitgeteilt, dass der Flug an einem anderen Tag stattfindet? Oder hast du das erst am Flughafen erfahren?

600 Euro/Person (hängt von der Entfernung des Zieles ab..) werden fällig nach Artikel 7, wird der Flug annulliert. Artikel 8 der 261/2004 reduziert diese Ansprüche um 50%, wenn für den annullierten Flug ein Ersatzflug angeboten und angenommen wurde.

Was meinen Fall betrifft, habe ich erst in DUS (aus TXL kommend, durchgecheckt bis LAX!) erfahren, dass mein Flug gestrichen war. Er war von den Monitoren verschwunden und an der Info hieß es: Annulliert, keine Verspätung! Die entstand erst in den Wirren um den Ersatzflug nach JFK (wo ich nie hinwollte) mit Weiterflug nach LAX. Delay all over zum geplanten Flug rund 8,5 Stunden!

Ich meine, Air Berlin drückt sich da um eine konkrete Stellungnahme, ich habe meine Entschädigung wegen Annullierung nach Art 8 erhalten!

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@snooper:

 

Du liegst falsch. Eine Halbierung nach Art. 8 gibt es nicht. Guckst du hier

 

Du meinst vermutlich die Halbierung nach Art. 7 Abs. 2, die aber in deinem Fall nicht greift da Erreichen des Endziels > 4h

 

Ergo: Dein Sachverhalt als zutreffend unterstellt, hast du in der Tat Anspruch auf 600 Euro/Person.

 

Allerdings zwingt dich niemand, die auch einzufordern.

 

 

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