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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Blue air


Empfohlene Beiträge

Wie gesagt:

 

Nach der Fluggastrechte-VO berechtigt eine Verspätung grundsätzlich nicht zu einer Geldentschädigung.

 

Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Du könntest ggf. die Kosten für ein Getränk und ein Schnittchen gerichtlich einklagen, wenn Du keinen Verzehrgutschein bekommen hast.

 

Ein (verschuldensabhängiger) Schadensersatzanspruch nach BGB setzt einen materiellen Schaden voraus. Ungemach, Lästigkeit etc. ist kein Schaden.

 

Schmerzensgeld gibt es nur bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Und nein, eine Flugversptätung ist keine Verletzung der Freiheit.

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