Zum Inhalt springen
airliners.de

Aktuelles zum Flughafen Düsseldorf


Carlo

Empfohlene Beiträge

Am 30.9.2017 um 12:49 schrieb hajo57:

Der   Bericht hat doch fast gar nichts  mit Luftsicherheit zu tun, schon gar nicht über den Stellenwert Luftsicherheit in der Behörde. Hauptsächlich geht es um den zukünftigen Standort der BPOL am FH DUS.

Da die Luftsicherheitskontrolle unter der Aufsicht der BP steht, hat es schon auch mit Luftsicherheit zu tun, wenn nur 70% der Stellen bei der BP besetzt sind, vor allen Dingen, wenn es wie die letzten Monate zu chaotischen Verhältnissen kommt !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am Monday, October 02, 2017 um 10:27 schrieb Waldo Pepper:

Da die Luftsicherheitskontrolle unter der Aufsicht der BP steht, hat es schon auch mit Luftsicherheit zu tun, wenn nur 70% der Stellen bei der BP besetzt sind, vor allen Dingen, wenn es wie die letzten Monate zu chaotischen Verhältnissen kommt !

Die Aufsicht kann ich mit 10 % schaffen. Die Luftsicherheit im Personenkontrollbereich wird durch die Firma Kötter gestellt.  Die 70% beziehen sich auf die anderen Aufgaben der Bundespolizei am FH DUS, vor allem grenzpolizeiliche Kontrollen und Rückführungen usw. Der Flughafen DUS hat es hierbei sogar noch gut, er wird von anderen BPOL Inspektionen in NRW sogar durch Abordnungen unterstützt. In den BPOL Inspektionen möchte den % Fehlstellenbedarf gar nicht wissen. Er dürfte mindestens in dem Bereich von DUS liegen

Bearbeitet von hajo57
rECHTSCHREIBUNG
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus aktuellem Anlass hier ein Artikel der Legal Tribune Online zur Frage der Haftung, wenn Passagiere den Flug aufgrund der Sicherheitskontrolle verpasst haben.

Zitat

Nach § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist es Aufgabe der Bundespolizei, Passagiere und Gepäck zu durchsuchen. Die Sicherheitskontrolle stellt also eine hoheitliche Aufgabe dar, [...] Weil solche Dienstleister verwaltungsrechtlich als Beliehene agieren, liegt die Verantwortung weiterhin beim Staat. [...]

[Unnötige intensive Sicherheitskontrolle, Fehler der Bundespolizei]
Denn wer als Verantwortlicher eines Gefahrerforschungseingriffs nach § 5 i.V.m. § 11 Abs. 1 LuftSiG in Anspruch genommen wurde, kann nach Aufopferungsgrundsätzen eine Entschädigung verlangen, sofern er die Entstehung des Gefahrenverdachts nicht zu verantworten hatte (OLG Frankfurt, Urt. v. 12. 8. 2013, Az. 1 U 276/12).

[...] Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Eintreffens liegt freilich beim Reisenden. [...] Wer Gefahr läuft, seinen Flieger zu verpassen, sollte nicht schicksalsergeben in der Schlange verharren. [...] Wer nichts unternimmt, hat doppelt Pech: Er verpasst nicht nur den Flug, sondern muss sich im Zweifel auch noch ein Mitverschulden ankreiden lassen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Bundespolizei nimmt die Aufgabe in NRW ausschließlich am FH DUS und CGN wahr. Also weder in DTM, FMO, PAD oder NRN dort nimmt die Bezirksregierung die Aufgaben der Luftsicherheit wahr. Also in Deutschland bei weiten nicht ausschließlich Aufgabe der Bundespolizei. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb bueno vista:

Auch in FRA arbeiten private Sicherheitsdienste, werden aber von der Bundespolizei beaufsichtigt.

Ja aber in NRW zum grossen Teil nicht. Dort ist der Laged ienst Luftsicherheit der Bezirksregierung für die Aufsicht zuständig. Die Bundespolizei nimmt an den genannten Flughäfen ausschließlich grenzpolizeiliche Aufgaben war. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Also in B habe ich Anfang Oktober 20 Minuten gebraucht, obwohl es wirklich leer war, aber es waren halt nur zwei Spuren offen. 

In A hatte ich max 5 Leute vor mir (5 mal ab dort diesen Monat). Bei Ankunft (vorbeilaufen) sah es jeweils ähnlich aus.

 

was mich heute gewundert hatte war, das Delta in A stand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist schon Bekannt, wie DUS seine Kapazitäten mit dem Ende der AB auf die Fluggesellschaften umverteilt?

Bislang war es ja ganz grob:

Terminal A: Star Alliance + Eurowings
Terminal B: Alles Kontinentale außer Star Alliance / Eurowings
Terminal C: Interkontinental außer Star Alliance / Eurowings

Irgendwas muss sich ja ändern mit dem immer drastisch werdenden Ungleichgewicht (A platzt völlig aus allen Nähten, einiges an freier Kapazität in B, teilweise in C).

Gibt es Pläne, bestimmte Bereiche neu zu bündeln? 

Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass man die Non-Schengen-Verkehre nur noch ab A und C macht und B neu aufteilt, z.B.:

A (hinten) ist Star/EW Non-Schengen
A (vorne) ist Star/EW Schengen (Citystrecken inkl. LGW)
B (unten) ist Star/EW Schengen (Leisurestrecken inkl. Niki)
B (oben) ist <Rest> Schengen (X3, ST)
C ist <Rest> Non-Schengen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aktuell scheint es keine durchgängig klare Aufteilung zu geben: Eurowings, Condor, SAS und Niki sind heute gemischt von Terminal A+B geflogen.

Wenn ich es richtig gesehen habe, nutzt BA als einzige verbliebene Airline den Non-Schengen Bereich im Terminal B.

Bearbeitet von linie32
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Kann mir jemand sagen aus welchem Terminal am Düsseldorfer Flughafen fliegen Charterflüge nach Hannover?

Da es keine direkt Flüge gibt nach Hannover von Düsseldorf aus!

Und von welchem Terminal aus In Düsseldorf fliegen die Linienflüge nach Hannover mit Stops?

 

Hoffe das jemand mir da was sagen kann

 

Danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...