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Flugplan Air Berlin + Reiserecht


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Hallo,

 

ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:

 

Wir haben eine Kreuzfahrt pauschal bei Hurtigruten mit Flug gebucht, der auch einen innerdeutschen Anschlussflug ab/bis STR nach DUS beinhaltet.

 

2 Monate nach Buchung und 3 Monate vor Reiseantritt bekommt er eine Nachricht, dass auf Grund einer Flugplanänderung der innerdeutsche Anschlussflug gestrichen wurde und erst am nächsten Tag ein Weiterflug möglich ist.

 

Dabei sollte der Flug von der Kreuzfahrt in DUS um ca. 19 Uhr landen und der Flug DUS-STR mit AB um 20.15 Uhr gehen, so wie im jetzigen Winterflugplan. Im Sommer geht der letzte Flug allerdings um 19.10 Uhr (keine Ahnung ob das schon immer so war oder ob es tatsächlich eine Flugplanänderung bzw. seit wann bekannt ist dass der letzte Flug um 19.10 Uhr geht)

 

Daher frage ich mich:

 

Wie finde ich heraus, ab wann bekannt ist, dass der letzte AB-Flug des Tages DUS-STR im Sommer um 19.10 geht?

AB ist da nicht sehr auskunftsfreudig (mehrere Änderungen des Flugplans - keine Ahnung wann)

Auf jeden Fall sollen wir nun die Übernachtungskosten in DUS bis zum Flug am nächsten Morgen selbst bezahlen. Zu Recht?

 

Wenn ja:

 

Hat man ein Recht darauf, auf einen alternativen Flughafen oder eine andere Reise umzubuchen bzw. zu stornieren oder mit einer anderen Airline vom Kreuzfahrtziel nach STR fliegen zu dürfen?

 

Danke für die Hilfe :)

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Nur zum Verständnis: Der Flug DUS-STR war auch Bestandteil der Pauschalreise bzw. des Komplettpakets? Falls dem so ist, muss der Reiseveranstalter die Übernachtungskosten bezahlen. Solltest Du aber nur einen Flug bis DUS als Pauschalreise gebucht und die Verbindung DUS-STR selbst "dazugebucht" haben, sieht die Sache anders aus.

 

Handelt es sich aber um einen Pauschalreiseflug, dann ist auch nicht AB, sondern der Veranstalter zuständig!

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Ist komplett über den Veranstalter gebucht.

 

Es steht dann aber folgendes in der Rechnung:

 

 

Flug STR DUS ....

Flug DUS Bergen ...

 

Kreuzfahrt xx Euro

 

Flug Bergen DUS .... xx Euro

Flug DUS STR 20.15 - 21.15 xx Euro

 

Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.

 

 

 

Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten.

----------------

 

xx Euro

 

 

 

 

Die Frage ist: Ist das so rechtens? D.h. kann sich der Veranstalter das einfach herausnehmen?

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naja, abgesehen davon dass das die Rechnung war und ich sie somit nicht unterschrieben haben sondern von diesem netten Satz erst nach der Buchung erfahren habe und nicht alles was man unterschreibt auch rechtens sein muss bzw. unwirksam sein kann (z.b. wenn der Einzelpreis der Zubringerflüge nicht angegeben wäre), geht es mir letzlich nun um etwas anderes, was nichts mehr mit dem Fall direkt zu tun hat:

 

 

Angenommen ich buche eine solche Kreuzfahrt als Pauschalangebot inkl. Flug. Dabei bestelt die Wahlmöglichkeit von optionalen Zubringerflügen.

Man bucht einen solchen, der dann auf der Rechnung aber getrennt ausgewiesen ist, also

 

Kreuzfahrt inkl. intern. Flug XX Euro

 

Zubringerflug YY Euro.

 

---------------------------------------

ZZ Euro

 

 

 

Ist es richtig, dass ich dann selbst für das Erreichen des intern. Flugs verantwortlich bin, d.h. dass es mein "Pech" ist, wenn durch eine Verspätung des Zubringerflugs der Anschlussflug und die Kreuzfahrt weg ist? Ist dafür nicht eigentlich nur relevant, ob beide Flüge auf einem oder zwei Flugscheinen ausgestellt sind?

Und gilt selbiges auch für die Stornierung, kann der Veranstalter z.b. den Zubringerflug stornieren oder verschieben ohne dass man die Kreuzfahrt stornieren oder umbuchen kann?

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So wie du es schilderst ist der Flug DUS-STR kein Teil der Pauschalreise, sondern eine andere Leistung, die Dir der Veranstalter nicht als eigene Leistung verkauft, sondern als Fremdleistung vermittelt hat (anders als bei in einem Pauschalpreis inkludierten Rail&Fly). Auf den ersten Blick bist Du da gekniffen, weil Du zwar isoliert betrachtet Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Flug hast, der Dir aber nichts nützt. Du könntest allenfalls die Karte ziehen. dass die Flugbuchung als solches ein absolutes Fixgeschäft ist und Dir die Airline ein Zimmer oder Alternativtransport am selben Abend spendieren muss. Ob Du damit durchkommst, erscheint mir aber sehr zweifelhaft. Ob auf den zweiten Blick irgendwas anders beim Reiseveranstalter geht, müsste ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt in Ruhe prüfen, das hängt evtl. auch vom Papierkram etc. ab, wie dir was exakt verkauft worden ist.

 

Aber wie ich sehe, zapfst Du ja bereits das Know-How in mehreren Foren an, vielleicht gibt es ja irgendwo umfassenderen Rechtsrat.

 

Ich würde die Sache pragmatisch sehen - eine einfache Lösung gibt es sicherlich nicht, also stell Dir die Frage, ob Du einen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang willst. Wenn nein. fahr mit dem ICE von DUS nach Stuttgart. Ein selbstgestrickter Flug-Anschluß am Abend war da ohnehin shcon im Ansatz die zweitbeste Lösung.

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