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Flugausfall und Fluggastrechte


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Hallo liebes Forum,

 

die LH hat mich vor kurzem leider in LNZ stehen lassen. Grund hierfür war angeblich ein technischer Defekt der Bremsen (Fluggerät: EMB 190). Auf wiederholtes Bitten wurde mir keine Entschädigungsleistung, wie sie in der EG Norm 261/2004 geregelt wird gewährt. Man beruft sich darauf, daß es sich hier um außergewöhnliche Umstände handelt, wobei es hierzu ja auch ein Urteil gegen die Alitalia vom EUGH gibt, welches technische Probleme nicht als außergewöhnliche Umstände erachtet. Was denkt Ihr über dieses Thema? Meint Ihr, ich sollte einen Anwalt einschalten?

 

Viele Grüße vom Wingman.

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Die Fluggesellschaften argumentieren vor dem Hintergrund des von dir angesprochenen Urteils damit, dass nur dann kein außergewöhnlicher Umstand vorliege, wenn sich der technische Defekt während der Wartung zeigt. Die in der Praxis relevanten Fälle sind aber diejenigen, in denen der Fehler während des laufenden Betriebes auftritt.

 

Im Ergebnis scheitern die Fluggesellschaften mit dieser Argumentation so gut wie immer, was sie nicht daran hindert, an ihrer Strategie festzuhalten. Heißt für dich, dass du auf die Ausgleichszahlung bestehen, sie anwaltlich wirst geltend machen und notfalls einklagen müssen. Ist etwas mühsam, aber richtig angegangen eine annähernd sichere Sache.

 

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