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Frage zur EU-Verordnung


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Hallo zusammen!

 

Habe gerade einen kleinen "Streit" mit Turkish Airlines laufen, sie weigern sich die EU-Verordnung 261/2004 anzuerkennen, weil sie, was ja faktisch stimmt, keine Gesellschaft sind, die innerhalb der EU zugelassen ist. Konkret handelt es sich aber um einen Flug von Antalya via Istanbul nach Düsseldorf, da der Zubringer von Antalya nach Istanbul Verspätung hatte, verpassten vier meiner Kollegen den letzten Flug nach DUS und konnten erst einen Tag später fliegen.

 

Nun meint aber TK, die Ausgleichszahlung nicht entrichten zu müssen, weil sie eben keine Gesellschaft der EU sind. Ich habe gerade einmal in der EU-Verordnung nachgelesen, und dort steht wirklich unter §3.1 Absatz B) "Anwendung", dass diese Verordnung nur gilt, "sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist".

 

Ist das wirklich so korrekt??? Dies würde ja heißen, dass alle Nicht-EU-Airlines quasi "Narrenfreiheit" haben.

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Korrekt, die EU Verordnung findet nur Anwendung für NON EU Airlines, wenn der Abflug in der EU beginnt.

 

Baut hingegen eine NON EU Airline bei einem Abflug von der NON EU in Richtung EU Mist (Beispiel AYT - IST delayed und Anschlussverlust wie in deinem Fall), ist die Airline raus.

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