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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Weil ich es gerade im Newsletter gelesen habe, daß beim AG Köln ein Urteil zum Thema Ausgleichszahlungen gesprochen wurde, eröffne ich mal hier einen Gerichts-Fred und wäre begeistert (STN-EBJ vielleicht auch?), wenn hier fleißig reingestellt wird, was in der Republik so an Rechtsprechung stattfindet.

 

http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...schewolke/24260

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Ich finde das Urteil bemerkenswert. Aussergewoehnlicher Umstand (+), daher Ausgleichszahlung (-), Betreuungsleistungen/Umbuchung (+), geschenkt, auch wenn ich bzgl. des letzten Punktes nicht finde, dass sich ein Gerichtssprecher so obiter-dictum-artig quasi rechtsberatend einlassen sollte.

 

Dass aber nicht auf die tatsaechliche Nichtdurchfuehrung des Fluges sondern die vorhergehende Annulation rekurriert wird, finde ich, wie gesagt, bemerkenswert.

 

(Wiewohl ich vor ausfuehrlicherer Gerichtsschelte das Urteil kennen muesste.)

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(Wiewohl ich vor ausfuehrlicherer Gerichtsschelte das Urteil kennen muesste.)

Also, nach dem Pressetext sehe ich keinen Grund für Gerichtsschelte.

Hier http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php

wird man die Urteilsbegründung unter AZ: 132 C 314/10 AG-Köln lesen können, wenn sie dort eingestellt sein wird.

Bearbeitet von aaspere
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Bin gerade dabei, die Lufthansa zu verklagen (Klage eingereicht). Sie haben mich auf Grund eines technischen Defektes (Bremsdefekt an einer Embraer) in Linz übernachten lassen und weigern sich, die Ausgleichszahlung zu leisten. Lasse Euch wissen, was raus kommt.

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>>>Also, nach dem Pressetext sehe ich keinen Grund für Gerichtsschelte.

 

"Die Kölner Amtsrichterin wies nun die Klage des Fluggastes ab, obwohl der Luftraum am Morgen des geplanten Reisetages bereits wieder freigegeben worden war. Die Fluggesellschaft sei von Ausgleichszahlungen befreit, weil die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehe, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."

 

Wie ist denn der Rekurs auf die Annulierung und nicht die Nichtdurchfuehrung des Fluges zu erklaeren? Doch nur durch sklavisches, geradezu begriffsjuristisches Klammern an den Text der VO. Wenn es wirklich so waere, was ich wie gesagt noch nicht abschliessend beurteilen kann, waere das nicht sachgerecht.

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Hoffentlich wird die Berufung abgelehnt. Es kann nicht sein, dass man sich aufgrund dieser EU-Verordnungen von den Airlines evtl. einen guten Zuschuss zum Urlaub dazuverdienen kann. Ich persönlich würde für eine viel strengere Regelung der Schadenersatzleistungen appelliern.

 

1. Airline hat nur zu zahlen, wenn sie für den Flugausfall, Verspätung etc. selber und direkt verantwortlich ist

2. Schadenersatzleistungen decken nur die den Passagieren entstandenen bzw. entstehenden kosten ab. Also die paar hundert oder tausend Euro oben drauf für die "Urllaubskasse" werden wieder gestrichen. Also im Klartext, der Pax wird entweder anders (Bus/Bahn/Taxi zum Ziel gebracht wenn er es denn sehr eilig hat) oder er kommt in ein Hotel und kann auch auf Kosten der Airline dort Essen. Allerdings muss auch da irgend eine fester Tagessatz festgelegt werden. Ich glaube für 20€ am Tag sollte man nicht verhungern.

3. gegen nicht airlineverschuldete Ausfälle und Verspätungen (Betreuungsleistungen vor Ort während der Aschewolke) soll sich der Pax durch freiwillig zubuchbare Versicherungen absichern.

 

In meinen Augen sollte man den Leuten, die geziehlt günstige Flüge buchen und dann auf Ausfälle hoffen um die Ausgleichszahlungen einzustecken, den Hintern versohlen. Juristisch gesehen mag die Sache dann zwar rechtens sein, von der moralischen Seite in meinen Augen nicht. Aber man muss heutzutage ja ein Arschloch sein, um in dieser Welt Erfolg zu haben.

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@ PHIRAOS

Zunächst einmal, eine Berufung kann nicht abgelehnt werden, wie Du es forderst. Das meinst Du wahrscheinlich aber auch nicht. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, das der Überprüfung eines Urteils einer Vorinstanz dient, und nur dann nicht möglich ist, wenn die Vorinstanz die Berufung ausschließt, was wohl in unserem Fall nicht gegeben ist.

Du meinst sicher, daß das LG im Berufungsfall der Berufungsklage des Reisenden wieder nicht folgt und zugunsten der beklagten Airline entscheidet.

Auf den ersten Blick entspräche eine solche Entscheidung der EU-Verordnung 261/2004, wonach in unsrem Fall die Airline zwar den Flugpreis erstatten muß, zu weiteren Entschädigungsleistungen oder Ausgleichszahlungen nicht verpflichtet ist. Betreuungsleistungen sind davon ausgenommen. Das ist, wie gesagt, aber auch nur auf den ersten Blick so.

Auf den zweiten Blick muß natürlich hinterfragt werden, ob die Entscheidung zur Flugannullierung am Vorabend des Fluges der Situation (Sperrung des Luftraumes) angemessen war, obwohl der Luftraum tatsächlich am Folgetag (Flugtag) wieder freigegeben war. Das AG Köln hat dies bejaht. Die Frage ist aus meiner Sicht aber doch immerhin so interessant, daß aus subjektiver Sicht des Klägers eine Berufung nicht von vornherein aussichtslos sein dürfte. Ich persönlich glaube das zwar nicht, aber möglich wäre es immerhin.

Die EU-Verordnung ist zwar sehr weitreichend, deckt aber doch nicht alle Konfliktesituationen ab, weshalb in den nationalen Rechtsprechungen die Lücken der Verordnung ausgefüllt werden müssen. Das ist auch o.k.

Die andere Frage, die Du aufwirfst, ist eine grundsätzliche Frage, ob jemand (vielleicht aus reiner Verärgerung oder weil er ein Prozeßhansel ist) Ansprüche durchsetzen darf oder kann, die wir nach unserem gesunden aber auch nicht objektiven Menschenverstand nicht als rechtens sehen. Und dafür gibt es eben dann die Gerichte, um das zu klären. Nicht alle Deiner Forderungen finden meine Zustimmung, wenngleich ich für Deinen letzten Satz auch Verständnis habe; es ist wohl in vielen Lebenslagen heutzutage so, leider.

Bearbeitet von aaspere
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@ Phiaros,

 

also ich habe selber schon ein paar mal die Erfahrung gemacht, daß ich nicht befördert wurde und das ist alles andere als schön. Zu Deinen Punkten:

 

1. Airline hat nur zu zahlen, wenn sie für den Flugausfall, Verspätung etc. selber und direkt verantwortlich ist

 

Das verweigert mir z.B. die LH gerade. Sie sagt, daß ein Ausfall im Bremssystem ein ungewöhnlicher Umstand ist. Ist die Airline dann für z.B. Konstruktionsmängel eines Flugzeugs oder mangelhafte Teile direkt verantwortlich? Ist eine Airline dafür verantwortlich, wenn sie veraltetes Equipment einsetzt und z.B. Flughäfen bei Nebel nicht anfliegen kann und die Wettbewerber schon. Im Gesetz steht ja eigentlich, daß die Gesellschaft nur dafür zahlen muß, wofür sie verantwortlich ist.

 

 

2. Schadenersatzleistungen decken nur die den Passagieren entstandenen bzw. entstehenden kosten ab. Also die paar hundert oder tausend Euro oben drauf für die "Urllaubskasse" werden wieder gestrichen. Also im Klartext, der Pax wird entweder anders (Bus/Bahn/Taxi zum Ziel gebracht wenn er es denn sehr eilig hat) oder er kommt in ein Hotel und kann auch auf Kosten der Airline dort Essen. Allerdings muss auch da irgend eine fester Tagessatz festgelegt werden. Ich glaube für 20€

am Tag sollte man nicht verhungern.

 

Also ich möchte echt mal wissen, wer sowas freiwillig macht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es davon mehr als ein paar wenige gibt. Ich für meinen Teil habe i.d.R. Termine am nächsten Tag und muß meine ganze Planung verschieben und ggfs. ein anderes Mal anreisen. Die Kosten dafür sind oftmals um ein vielfaches höher. Dann kostet einen so eine Sache wenn man nicht gerade am Heimatflughafen ist oftmals auch eine Menge Freizeit. Glaub mir, wenn Du viel unterwegs bist, ist Freizeit deutlich mehr wert als die Kohle, die Du bekommst, wenn z.B. ein Europaflug ausfällt (250€). Wenn Du bei einem Urlaubsflug sitzen gelassen wirst und z.B. 3 Tage später zur Arbeit kommst, musst Du dann 3 Tage extra Urlaub nehmen. Ist das nicht etwas, wofür Du einen Ausgleich erwarten würdest. Der Tagessatz von 20€ ist übrigens sehr sehr tief gegriffen. Versuch mal, Dich mit 20€ anständig zu ernähren, v.a. wenn Du z.B. in Nordeuropa oder in Metropolen unterwegs bist. Es ist normalerweise auch so, daß die Airline Dir Gutscheine gibt oder das Essen dannirekt im Hotel stattfindet. Außerdem: ich schließe ja mit der Luftfahrtgesellschaft einen Beförderungsvertrag ab. Im normalen Leben sind Vertragsstrafen wegen Verzug die Regel, warum sollten Airlines das dann nicht auch bezahlen, wenn Sie den Vertrag nicht anständig erfüllen. Gerade das Thema Überbuchung geht mir ganz schön gegen den Strich, den das geschieht mutwillig.

 

3. gegen nicht airlineverschuldete Ausfälle und Verspätungen (Betreuungsleistungen vor Ort während der Aschewolke) soll sich der Pax durch freiwillig zubuchbare Versicherungen absichern.

 

Da gebe ich Dir Recht.

 

In meinen Augen sollte man den Leuten, die geziehlt günstige Flüge buchen und dann auf Ausfälle hoffen um die Ausgleichszahlungen einzustecken, den Hintern versohlen. Juristisch gesehen mag die Sache dann zwar rechtens sein, von der moralischen Seite in meinen Augen nicht. Aber man muss heutzutage ja ein Arschloch sein, um in dieser Welt Erfolg zu haben.

 

Sorry, ich habe Erfolg und bin glaube ich kein Arschloch. Was das Zocken mit den günstigen Flügen angeht, würde ich lieber mein Geld in Fußballwetten investieren. Wenn Du einen Billigflug buchst, ist er oftmals nur billig, wenn Du früh buchst und die Buchungslage noch nicht angespannt ist. Wenn ein Flug gut gebucht ist, sind die Tarife i.d.R. dann schon so teuer, daß der Einsatz doch ziemlich hoch ist.

 

P.S. Du solltest wirklich bei Deinen Gedanken die Geschäftsreisenden mit einschließen, denn das sind die Leute, die im Schnitt am meisten von solchen Vorfällen betroffen sind.

Bearbeitet von Wingman78
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> Wingman78

 

Welche Airline Du gerade wegen eines techn. Defekts verklagst und welche nicht, sollte natürlich Dir alleine überlassen bleiben, soweit so gut.

 

Aus dem Unterton Deines Beitrages ist aber auch heraus zu hören, dass Du mit der gleichen Airline die Du zuvor verklagt hattest, wieder fliegen würdest und sie bei nächster Gelegenheit wieder verklagst. Womit Du Dich nach meiner Meinung nach nicht von den von PHIRAOS erwähnten Ryanair-Fluggästen abhebst, die 7 Euro-Flüge nach der Wettervorhersage buchen..

 

Hand aufs Herz, es ist nicht logisch nachvollziehbar, wenn ein "erfolgreich Geschäftsreisender" seinen Erfolg darin sieht, eine Airline zu verklagen mit der er hinterher nochmals fliegt.

 

PS:

Tipp: Falls es Dir gegen meine Vermutung nicht darauf ankommt aus einem gebuchten Flug möglichst viel Geld raus zu schlagen, solltest Du vielleicht in Zukunft mit der pünklichsten Airline fliegen.

 

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, jedem sollte es selber überlassen bleiben mit welcher Airline er fliegt, nur sollte er sich dann hinterher auch nicht über Verspätungen beschweren.

 

Soweit zu dem Thema Geschäftsreisende!

 

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Hallo STN-EBJ,

Würde die Angabe des AZ helfen, oder hast Du einen anderen Vorschlag?

 

Interessanter Fred. Angabe AZ ist ja nie schlecht.

 

Zum Urteil:

 

Wir haben selbst einige Fälle, die ähnlich gelagert sind, es also zu Annullierungen unmittelbar nach Beendigung der Sperrung des Luftraums gekommen ist. Einige laufen noch. In den abgeschlossenen Fällen haben wir entweder die Ausgleichszahlung zugesprochen bekommen oder uns verglichen.

 

Eigentlich ist die Angelegenheit ja auch denkbar klar: Luftraumsperrung: Ausgleichszahung -. Keine Luftraumsperrung (mehr): Ausgleichszahlung +. Das ist deswegen zwingend, weil die Annullierung eben nicht auf die Aschewolke zurückgeht, sondern auf eine unternehmerische Entscheidung. Auch bei Streiks (des nicht eigenen Personals) ist ja herrschende Meinung, dass mit Beendigung des Streiks keine außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen.

 

Der Entscheidung liegt aus meiner Sicht ein ganz grundsätzliches Problem zugrunde: Deutsche Richter denken qua Ausbildung fast immer in Verschuldens-Maßstäben. Mit das Zeit- Nervenaufreibendste ist es, den Gerichten klarzumachen, dass es sich bei der Ausgleichszahlung nicht nur nicht um eine verschuldensfreie Haftung, sondern um gar keine Haftung handelt - nämlich eben um einen AUSGLEICH.

 

Das andere Problem, das ich hier sehe, ist der Standort des Gerichts. Ohne hier etwas unterstellen zu wollen, aber wir klagen speziell gegen die Lufthansa nur in Köln, wenn es sich prozessual gar nicht vermeiden lässt.

 

Höchstrichterlich ist die streitentscheidende Frage übrigens schon mal angekratzt worden, nämlich hier: http://www.fluggastrecht.eu/index.php/urte...2010-xa-zr-9609

 

Ich meine, dass die Begründung des BGH auf den Kölner Fall bezogen eher FÜR als gegen eine Ausgleichszahlung spricht, aber das kann man auch anders sehen.

Bearbeitet von STN-EBJ
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Es gibt bei der Geschichte ein ganz großes grundsätzliches Problem:

 

Urteile von Amtsgerichten stellen im Prinzip nicht viel mehr als die Einzelmeinung eines Richters dar. Wie es in anderen identisch gelagerten Fällen vor einem anderen Richter aussieht, kann man dadurch nicht einmal ansatzweise erahnen. Man kann in so einem Fall für die Rechtssicherheit eigentlich nur hoffen, dass der Fall den Instanzenweg hoch zum BGH nimmt, der dann eine Grundsatzentscheidung trifft.

 

Wenn die Airlines allerdings pfiffig sind und einsehen, dass sie keine Chance beim BGH hätten, dann geben sie spätestens beim Landgericht auf, damit die Entscheidungen weiterhin Einzelfallentscheidungen bleiben und die Kunden der Airline kein BGH-Urteil auf den Tisch knallen können, dass das ganze eindeutig macht.

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Es gibt bei der Geschichte ein ganz großes grundsätzliches Problem:

...

Wenn die Airlines allerdings pfiffig sind und einsehen, dass sie keine Chance beim BGH hätten, dann geben sie spätestens beim Landgericht auf, damit die Entscheidungen weiterhin Einzelfallentscheidungen bleiben und die Kunden der Airline kein BGH-Urteil auf den Tisch knallen können, dass das ganze eindeutig macht.

Das deckt sich zu 100% mit meiner Ansicht.

 

Mir ist nämlich auch nicht ein Fall bekannt, wo eine Airline, die zur Zahlung verurteilt worden ist, in die nächste Instanz gegangen wäre. Grundsatzurteile sind hier sehr offensichtlich nicht erwünscht.

 

Für mich zeigt sich da ein Loch in unserer Prozessordnung. Wenn in einem bestimmten Zeitraum, wegen eines vergleichbaren Vorfalls die x-te Klage erhoben wird, müsste es möglich sein, den Fall sofort an die höheren Instanzen "durchzureichen", weil ja ein mehr als deutliches Anzeichen für die Notwendigkeit einer Grundsatzentscheidung gegeben ist.

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AZ:132-C-314/10

 

Zum Urteil:

Wir haben selbst einige Fälle, die ähnlich gelagert sind, es also zu Annullierungen unmittelbar nach Beendigung der Sperrung des Luftraums gekommen ist.

Aber hier handelte es sich ja um eine Annullierung vor Beendigung der Sperrung des Luftraumes. Und wenn die Informationslage bei der Airline zu dem Zeitpunkt so war, daß nicht mit einer Entsperrung zum Zeitpunkt des Abfluges am nächsten Tag zu rechnen war, dann erscheint mir das Urteil gerechtfertigt. Die Informationslage ist wohl der entscheidende Punkt in dem Verfahren.

@STN-EBJ

Wie können wir erfahren, ob der Kläger in die Berufung geht, damit wir den Fortgang beobachten können?

 

Noch ein Vorschlag zum Grundsätzlichen in diesem Fred, nachdem STN-EBJ mit der Angabe des Aktenzeichens einverstanden ist:

Wir sollten das Aktenzeichen in der o.a. Schreibweise, also ohne Leerzeichen, vor jeden Beitrag stellen, der sich mit einem Urteil befaßt. Das erleichtert das Auffinden über die Suchfunktion.

Weiterhin sollten, abgesehen von den Diskussionsbeiträgen, nur neue Fälle eingestellt werden, die bereits ein Urteil enthalten; da kommt eben das Aktenzeichen zur Geltung.

 

Tante Edith grummelt im Hintergrund und meint, das sei nicht fair. Sie wollte nämlich beim nächsten Mal, wo ihr die Mitnahme ihres sensiblen Dobermann-Rüden in die Kabine verwehrt werde, sofort gegen die Airline klagen und das Verfahren als Musterprozeß bis zum BGH mit STN-EBJ durchfechten. Und wenn man das gebührend im Forum behandeln würde, dann seien die Richter sicherlich beeindruckt und würden zu ihren Gunsten entscheiden. Das käme überhaupt nicht infrage, erklärte ich ihr, und nun ist sie etwas verschnupft. :)

 

Also, Urteile und keine Berichte oder Fragen/Diskussionen über Klagechancen. Das würde dann nämlich ein Rechtsberatungsfred, und dafür ist das Forum schließlich nicht da. Seid Ihr damit einverstanden?

 

 

 

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Aber hier handelte es sich ja um eine Annullierung vor Beendigung der Sperrung des Luftraumes.

 

Hatte mich unpräzise ausgedrückt. Ich meinte Annullierungen von Flügen, zu deren planmäßiger Abflugzeit der Luftraum bereits wieder freigegeben war.

 

EDIT: Der Unterschied zur zitierten BGH-Entscheidung ist ja gerade, dass dort feststand, dass zur planmäßigen Abflugzeit nicht gestartet werden konnte. Unklar war lediglich, wann dieses Hindernis entfiele. Im Kölner Fall war hingegen unklar OB die Sperrung zur planmäßigen Abflugzeit noch vorliegen werde.

 

Wie können wir erfahren, ob der Kläger in die Berufung geht, damit wir den Fortgang beobachten können?

 

Zwei Monate nach der Verkündung beim Gericht anfragen, ob Urteil rechtskräftig...?

 

Tante Edith grummelt im Hintergrund und meint, das sei nicht fair. Sie wollte nämlich beim nächsten Mal, wo ihr die Mitnahme ihres sensiblen Dobermann-Rüden in die Kabine verwehrt werde, sofort gegen die Airline klagen und das Verfahren als Musterprozeß bis zum BGH mit STN-EBJ durchfechten.

 

:lol:

 

Sag ihr, wir klagen nur, wenn wir auch gewinnen. Da helfen selbst beste Forums-Beziehungen nichts. ;)

Bearbeitet von STN-EBJ
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ZITAT(aaspere @ 30.05.2011 - 12:36) *

Tante Edith grummelt im Hintergrund und meint, das sei nicht fair. Sie wollte nämlich beim nächsten Mal, wo ihr die Mitnahme ihres sensiblen Dobermann-Rüden in die Kabine verwehrt werde, sofort gegen die Airline klagen und das Verfahren als Musterprozeß bis zum BGH mit STN-EBJ durchfechten.

 

 

laugh.gif

 

Sag ihr, wir klagen nur, wenn wir auch gewinnen. Da helfen selbst beste Forums-Beziehungen nichts. wink.gif

 

Tante Edith ist enttäuscht. Sie sagt: "No risk, no fun."

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> Wingman78

 

Welche Airline Du gerade wegen eines techn. Defekts verklagst und welche nicht, sollte natürlich Dir alleine überlassen bleiben, soweit so gut.

 

Aus dem Unterton Deines Beitrages ist aber auch heraus zu hören, dass Du mit der gleichen Airline die Du zuvor verklagt hattest, wieder fliegen würdest und sie bei nächster Gelegenheit wieder verklagst. Womit Du Dich nach meiner Meinung nach nicht von den von PHIRAOS erwähnten Ryanair-Fluggästen abhebst, die 7 Euro-Flüge nach der Wettervorhersage buchen..

 

Hand aufs Herz, es ist nicht logisch nachvollziehbar, wenn ein "erfolgreich Geschäftsreisender" seinen Erfolg darin sieht, eine Airline zu verklagen mit der er hinterher nochmals fliegt.

 

PS:

Tipp: Falls es Dir gegen meine Vermutung nicht darauf ankommt aus einem gebuchten Flug möglichst viel Geld raus zu schlagen, solltest Du vielleicht in Zukunft mit der pünklichsten Airline fliegen.

 

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, jedem sollte es selber überlassen bleiben mit welcher Airline er fliegt, nur sollte er sich dann hinterher auch nicht über Verspätungen beschweren.

 

Soweit zu dem Thema Geschäftsreisende!

 

Lieber Aaspere,

 

vielen Dank für Dein Feedback. Ja, ich würde wieder mit der Airline fliegen, denn die Lufthansa und ihre Partner sind nunmal in Deutschland, Österreich und der Schweiz diejenigen, die das dichteste Streckennetz haben. Und was bleibt mir anderes übrig? Ich nehme von A nach B die Airline, welche die beste Verbindung anbietet. Von daher unterscheide ich mich schon von den Ryanair Schönwetterbuchern. Und wenn man, wie in meinem Fall um die 800 Euro für einen Europaflug bezahlt, weil da halt gerade die LH die einzige Gesellschaft ist, die fliegt, dann kann man denke ich schon eine Leistung verlangen. Bei Deinem "Hand aufs Herz" Spruch gebe ich Dir absolut Recht. Ich sehe nicht meinen Erfolg darin, eine Airline zu verklagen. Mir geht es hier auch weniger ums Geld als um das Prinzip. Wenn Airlines systematisch Flüge überbuchen bzw. bei technischen Defekten nicht für Ersatz sorgen, ist das ihr unternehmerisches Risiko. Wenn man dann noch systematisch die Forderungen der Kunden nach einer Ausgleichszahlung ablehnt und es auf eine Klage ankommen lässt, ist das schlichtweg eine Sauerei. Das ist der Grund, warum ich hier Klage erhoben habe (und ja, ich gebe es zu, auf meiner Lebensliste mit Dingen, die ich machen will, steht auch, daß ich einen Großkonzern verklagen will.... :rolleyes: ). In meinem Fall war es sogar so, daß der Flieger, der aus Frankfurt nach Linz kommen sollte (Ankunft etwa eine Stunde später) auch gecancelt wurde und die Passagiere über Wien gebracht wurden. Das verwundert schon ein wenig, v.a. wenn man von Flughafenangestellten gesagt bekommt, daß dies wohl für diesen Flug in der letzten Zeit öfter vorkommt. Ist das dann ein systematischer Fehler (in der Verantwortung der Airline) oder doch eher Zufall.

 

Was die Kommentare mit dem BGH anbelangt: das unterstützt ja meine These (die ich noch nicht so verkündet habe), daß die Airlines einfach per se erstmal alle Ansprüche ablehnen. Da geben dann neben den Leuten, die sowieso nichts von Ihren Rechten wissen auch nochmal einige auf. Dann geben nochmal sehr viele auf, wenn sie auf wiederholtes Nachfragen per Email die Antwort "für uns ist dieser Fall abgeschlossen und wir bitten Sie um Verständnis, daß wir weitere Emails hierzu nicht mehr beantworten" hören. Dann bleibt nur noch ein kleiner Rest, der wirklich am Ende des Tages Klage erhebt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt....oder doch ein Fall für den Verbraucherschutz?

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Dann geben nochmal sehr viele auf, wenn sie auf wiederholtes Nachfragen per Email die Antwort "für uns ist dieser Fall abgeschlossen und wir bitten Sie um Verständnis, daß wir weitere Emails hierzu nicht mehr beantworten" hören. Dann bleibt nur noch ein kleiner Rest, der wirklich am Ende des Tages Klage erhebt.

 

Die eigentlich interessante Frage ist, welcher Prozentsatz dieses Rests seine Klage gewinnt.

 

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Die eigentlich interessante Frage ist, welcher Prozentsatz dieses Rests seine Klage gewinnt.

 

Wenn du mit "gewinnen" auch einen guten Vergleich meinst, geht die Anzahl zumindest unserer Siege stark auf die 100 Prozent zu. :lol:

 

Im Ernst, es ist wie in allen zivilrechtlichen Bereichen: Ganz falsch wäre es, "auf eigene Faust" zu klagen, nur weil das in den meisten Fällen (bis Streitwert 5000 Euro) rechtlich möglich ist. Gut beraten ist weiter, wer sich einen Kollegen sucht, der sich mit der Materie auskennt. Und dann sollte man als Mandant auf seinen Anwalt einwirken, dass er wirklich nur klagt, wenn er vom Obsiegen überzeugt ist (sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber nicht).

 

Worauf ich hinaus will: Die Rechtslage spricht oft für den Fluggast. Sie erlaubt Erfolgsquoten, von denen man in anderen Bereichen des Zivilrechts nur träumen kann. Heißt: Wenn nicht hier klagen, wo dann?

 

Angesichts der sehr guten Rechtslage hat man es nur mit zwei Problemen zu tun:

 

1. Der Gegner ist oft selbst sehr gut vertreten (während man im Feld-Wald-Wiesen-Fall ja hoffen kann, dass die Gegenseite einen eben solchen Anwalt hat).

 

2. Nach wie vor kennen sich viele Gerichte mit der Materie nicht aus. Hier ist dann oft entscheidend, dass dein Anwalt eben nicht nur über die gleiche Leitsatz-Sammlung verfügt wie auch das Gericht, sondern dass er in der Lage ist, dem Gericht die 261/2004 tatsächlich zu erklären (der Gegner-Vertreter ist dazu nämlich definitiv in der Lage).

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Da es auch hier noch mal gut reinpasst, poste ich auch hier noch einmal das aktuelle Urteil zum Ausbau des FMO.

 

http://www.muensterschezeitung.de/lokales/...;art967,1302859

AZ:nicht vorhanden - OVG Münster in Sachen FMO

Danke madda, so hatte ich mir das auch vorgestellt. Nun geht die Chose also doch weiter. Erstmal Beschwerde gegen die Revisionsverweigerung (wahrscheinlich eher erfolglos), dann Planänderungen mit unabsehbaren Folgen. Neuer PFB mit anschließender BUND-Klage, usw., usw. Never ending story. Wer hatte doch noch geschrieben, daß man den 20. Geburtstag erleben würde? Das sehe ich jetzt auch so.

Das OVG hat sich die Sache zu einfach gemacht.

 

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Auch wenn ich die Frage schon im FMO-Thread gestellt hab, stell ich sie jetzt noch mal hier, weil die Diskussion ja jetzt nach hierhin verschoben wurde. Wäre es nicht möglich gewesen, dass das OVG ein klares Urteil fällt, keine Revision beim BVG zulässt und sich mit dem BVG einig ist, dass auch der Beschwerde gegen diese Entscheidung nicht stattgegeben wird? Dann hätte man doch ein endgültiges Erlebnis, egal wer gewonnen hat.

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