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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Und sie müsste womöglich nicht immer mit Ryanair fliegen... :P

Hab ich das nie erwähnt? Tante Edith steigt nie in ein Flugzeug wg. unüberwindlicher Flugangst. Außerdem kann ihr niemand bislang erklären, warum sowas überhaupt fliegen kann. Sie hält das alles für Trickserei, genau so wie die Mondlandung. :o

 

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Bin gerade dabei, die Lufthansa zu verklagen (Klage eingereicht). Sie haben mich auf Grund eines technischen Defektes (Bremsdefekt an einer Embraer) in Linz übernachten lassen und weigern sich, die Ausgleichszahlung zu leisten. Lasse Euch wissen, was raus kommt.

 

Hallo liebes Forum,

 

nachdem ich Klage gegen die LH eingereicht habe, zahlen die mir um den Gerichtstermin abzuwenden wird Lufthansa "...aus kundendienstlichen Gründen auf die Führung des Entlastungsbeweises nach Art. 5 Abs. 3 VO 261/04..." verzichten. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht..." wird mir die LH das Geld überweisen. Das ist schon eine interessante Masche, welche die LH da fährt. Die Kosten für die Klage, die man jetzt bezahlen muß, sind ja verhältnismäßig niedrig wegen des niedrigen Streitwertes. Auf der anderen Seite lassen sich so doch eine Menge Leute abwimmeln, die ihre Ansprüche geltent machen.

 

Viele Grüße

 

 

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Wenn Ihr denkt, das gibt es doch nicht, doch das hat es gegeben und vom Flughafen Hannover bis vors Arbeitsgericht an der Leine geschafft.

http://wirtschaft.t-online.de/streit-um-sp..._47867316/index

Die am Ende des Artikels zitierte Kollegin von STN-EBJ hat wohl irgendwas falsch verstanden, wenn man über die Notwendigkeiten zum Thema Integration diskutiert.

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Ergebnis richtig, Ansatz falsch, würde ich sagen. Wenn der Vogel schon abgehoben hat, dann aber wieder gelandet ist, ist das rechtlich eine Annullierung, keine Verspätung. Gebucht war nämlich A-B und nicht A-A-B. So argumentieren wir jedenfalls in derartigen Fällen - und die Generalanwältin vor dem EuGH neuerdings auch. Wenn jetzt noch der Gerichtshof entsprechend entscheidet, ist alles in Butter.

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Wenn Ihr denkt, das gibt es doch nicht, doch das hat es gegeben und vom Flughafen Hannover bis vors Arbeitsgericht an der Leine geschafft.

http://wirtschaft.t-online.de/streit-um-sp..._47867316/index

Die am Ende des Artikels zitierte Kollegin von STN-EBJ hat wohl irgendwas falsch verstanden, wenn man über die Notwendigkeiten zum Thema Integration diskutiert.

 

Ich greife dieses Thema nochmal auf. Ich arbeite ja selber in der Branche am Flughafen Hamburg, und wir haben auch türkische und andere nicht-Deutsche Kollegen die sich untereinander in ihrer Muttersprache unterhalten. Es stört mich auch nicht großartig, solange da zwei Kollegen nur mal eben 2-3 Sätze austauschen. Unschön wird es für mich halt mehr oder weniger wenn ich als einziger echter Deutscher an einer Kontrollstelle nur von türkischen oder russischen Kollegen umgeben bin. Es gibt aber schlimmeres und es kommt nur sehr selten vor.

 

Auf der anderen Seite muss man ja auch sehen, dass es gerade am Flughafen wo internationales Publikum rumläuft gerade wichtig und richtig ist, möglichst viele Sprachen bieten zu können. Ohne türkische Kollegen wäre ich manchmal ziemlich aufgeschmissen wenn ich so eine Horde von einem TK-Flug vor mir stehen habe.

 

Wenn dem Herren aus Hannover nun im Beruf die türkische Sprache komplett verboten wurde, was macht der denn wenn vor ihm ein türkischer Fluggast steht, der kein Wort Deutsch spricht?

 

 

 

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Wenn dem Herren aus Hannover nun im Beruf die türkische Sprache komplett verboten wurde, was macht der denn wenn vor ihm ein türkischer Fluggast steht, der kein Wort Deutsch spricht?

Dieser konstruierte Fall war ja nicht Gegenstand des Verfahrens. Natürlich ist es hilfreich und sicher auch gewünscht, wenn der Luftsicherheitsassistent mit türkischer Herkunft einem türkischen Pax in seiner Muttersprache Anweisungen oder Erklärungen liefern kann. Hier handelte es sich ja um die Frage, ob ein Gespräch unter Luftsicherheitsassistenten auf Türkisch geführt werden darf, der verantwortliche Schichtführer aber kein Türkisch versteht. Und da hat das Arbeitsgericht meiner Meinung nach richtig entschieden.

 

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  • 2 Wochen später...

Nun nochmal zum Urteil des OVG Münster zur geplanten Bahnverlängerung am FMO, über das wir vor einiger Zeit ja schon diskutiert haben. Das schriftliche Urteil liegt nun vor, was einiges Medienecho nach sich zieht:

 

NOZ

GZ

WN

 

Das nur mal als Lesestoff. ;)

 

Letztlich liest sich das für mich als Laie so: Es lag wohl an nach Meinung des Gerichts fehlerhaften und damit unglaubwürdigen bzw. zu optimistischen Gutachten. Etwas seltsam für mich als Laie ist, was ja auch in einem der Artikel gesagt wird, dass das gleiche OVG Münster vor ein paar Jahren aufgrund der gleichen Gutachten zu einem völlig gegenteiligen Schluss/Urteil gelangt ist.

 

Damit muss der FMO für das Planergänzungsverfahren neue Gutachten liefern, was man auch tun wird (siehe hier). Wie letztlich die Chancen auf eine "Heilung" des Planfeststellungsbeschlusses aussehen, weiß ich nicht, aber für mich hört sich das schriftliche Urteil so an, als wären die Chancen eher gering.

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Es sind fünf Jahre vergangen und da sehen vielleicht die Gerichte die Entwicklungsperspektiven an kleineren Flughäfen realistischer. Keine Frage, der Luftverkehr ist eine Wachstumsbranche. Nur muß man halt differenzieren. Die großen Flughäfen werden weiter wachsen, bei den kleineren werden früher oder später die Träume überproportionalen Wachstums ausgeträumt sein. Der FMO ist da sicher kein Einzelfall.

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Nein jetzt darf man nichts durcheinander bringen. Beim aktuellen "Nachbessern", also beim Planergänzungsverfahren, geht es, soweit ich weiß, immer noch um den vollen 3600m Ausbau. Also wenn das durchgeht, dann komplett.

Das halte ich aktuell aber leider für eher unwahrscheinlich.

 

Dennoch wird natürlich über andere Ideen diskutiert. Und ich meine, es gab auch mal Verlautbarungen, dass für den Fall des endgültigen Scheiterns der 3600 m Planungen quasi sofort mit Planungen für eine kürzere Bahn (ca. 3000 m) begonnen werden soll. Das wäre meiner Meinung nach sinnvoll, denn ob der FMO dauerhaft mit einer 2170 m Bahn konkurrenzfähig ist, ist wohl eher fragwürdig. Und so viel Aufwand sollte das ja nicht sein, schließlich hat man die Planungen für die erste Ausbaustufe auf 3000 m schon der in Tasche.

Bearbeitet von jet
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Nein jetzt darf man nichts durcheinander bringen. Beim aktuellen "Nachbessern", also beim Planergänzungsverfahren, geht es, soweit ich weiß, immer noch um den vollen 3600m Ausbau. Also wenn das durchgeht, dann komplett.

Das halte ich aktuell aber leider für eher unwahrscheinlich.

 

Dennoch wird natürlich über andere Ideen diskutiert. Und ich meine, es gab auch mal Verlautbarungen, dass für den Fall des endgültigen Scheiterns der 3600 m Planungen quasi sofort mit Planungen für eine kürzere Bahn (ca. 3000 m) begonnen werden soll. Das wäre meiner Meinung nach sinnvoll, denn ob der FMO dauerhaft mit einer 2170 m Bahn konkurrenzfähig ist, ist wohl eher fragwürdig. Und so viel Aufwand sollte das ja nicht sein, schließlich hat man die Planungen für die erste Ausbaustufe auf 3000 m schon der in Tasche.

 

Es ist leider viel Aufwand. Weil man nicht einfach den Planfeststellungsbeschluss für die 3000m nehmen kann und die Bahn damit ausbauen kann. Dieser Planfeststellungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Ausbau für 3600m.

Also müsste, wenn man jetzt nur auf 3000m ausbauen will, alles komplett neu einreichen, soweit ich weiß.

Das würde wieder dementsprechend lange dauern.

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Habe es vielleicht nicht ganz präzise ausgedrückt:

Ja, klar müsste man ein neues Planfeststellungsverfahren einleiten, was dauert. Daher hat der FMO bisher ja auch den Weg für die 3600 m so weit es geht beschritten und konnte z.B. nicht auf einen Vorschlag des NABU eingehen, die Bahnlänge auf ca. 3000 m zu beschränken.

Ich meinte, dass man intern im Prinzip ja schon alles geplant hat für 3000 m Bahn, auch wenn vielleicht dann noch einige Änderungen nötig werden (?). Jedenfalls würde man nicht bei Null anfangen und könnte eine neue Planfeststellung vielleicht relativ schnell einleiten, wenn jetzt letztlich die Pläne für 3600 m scheitern.

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Habe es vielleicht nicht ganz präzise ausgedrückt:

Ja, klar müsste man ein neues Planfeststellungsverfahren einleiten, was dauert. Daher hat der FMO bisher ja auch den Weg für die 3600 m so weit es geht beschritten und konnte z.B. nicht auf einen Vorschlag des NABU eingehen, die Bahnlänge auf ca. 3000 m zu beschränken.

Ich meinte, dass man intern im Prinzip ja schon alles geplant hat für 3000 m Bahn, auch wenn vielleicht dann noch einige Änderungen nötig werden (?). Jedenfalls würde man nicht bei Null anfangen und könnte eine neue Planfeststellung vielleicht relativ schnell einleiten, wenn jetzt letztlich die Pläne für 3600 m scheitern.

 

Ok. Dann könnte man sich ja darauf einstellen, dass wenn der NABU bei 3000m auch keine Beschwerde einlegen würde, dass in 10 Jahren angefangen werden kann zu bauen, weil dann der Beschluss wieder durch alle Behörden gewinkt wurde. :D

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  • 2 Wochen später...

 

Bestimmt, das Urteil ist schon vom Maerz und wurde damals in den Fachkreisen durchaus registriert.

 

Ich finde die Zusammenfassung etwas ungluecklich, da sie von dem Kern der Entscheidung etwas ablenkt. Der interessante Punkt ist, dass die Haftungshoechstgrenze pro Person und nicht pro Koffer gilt.

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Deshalb ist ja auch das Aktenzeichen angegeben, damit man die Entscheidung im Wortlaut lesen kann.

 

Edit (nicht Tante Edith :D):

Ich habe mir die Revisionsentscheidung jetzt mal durchgelesen. Da ging es um 750 Euro. Das AG hat diesen Anspruch gegen die Airline abgelehnt und auch das LG in der Berufung hatte so entschieden, aber die Revision zugelassen. Die erfolgte dann auch bei BGH mit dem Ergebnis, daß die sache an das LG zur neuen Verhandlung zurück verwiesen wurde. Die Sache ist also noch offen.

Dennoch, wegen 750 Euro (Golfausrüstung) machen die so ein Theater. Entschuldige bitte STN-EBJ, das ist nicht gegen Deinen Berufsstand gerichtet, aber müssen wir mit solchen Kleinigkeiten wirklich den BGH beschäftigen?

Bearbeitet von aaspere
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Entschuldige bitte STN-EBJ, das ist nicht gegen Deinen Berufsstand gerichtet, aber müssen wir mit solchen Kleinigkeiten wirklich den BGH beschäftigen?

 

Warum nicht? Wenn´s ´ne grundsätzliche Frage ist...

 

Der Fall klingt aber so konstruiert, der könnte glatt aus ner Uni stammen: Eine Frau, die noch Platz in ihrer Tasche für die Golfausrüstung ihres Mannes hat... Hallo! Wie weltfremd ist das denn...? :lol:

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Warum nicht? Wenn´s ´ne grundsätzliche Frage ist...

 

Der Fall klingt aber so konstruiert, der könnte glatt aus ner Uni stammen: Eine Frau, die noch Platz in ihrer Tasche für die Golfausrüstung ihres Mannes hat... Hallo! Wie weltfremd ist das denn...? :lol:

Mit Deiner ersten Anmerkung zieht Ihr Anwälte Euch immer aus der Affäre. B)

Und die Frau ist wahrscheinlich nur mit dem Putter gereist.

 

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"Problematisch sei auch die Forderung der Fluggesellschaften nach einer Bearbeitungsgebühr für Kunden".

 

Haha, wie geil, ich wusste gar nicht, dass FR Mitglied des BDL ist. Oder ryanairisiert LH immer weiter?

 

Was genau waere denn der Sinn einer Schlichtungsstelle, wenn nicht der, Gerichts- und Anwaltsgebuehren zu sparen? Oder, auf die Airlines gemuenzt, wer sich gleich "inhouse" rechtmaessig verhaelt, braucht auch keine teure Schlichtungsstelle.

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