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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


Empfohlene Beiträge

Haha, wie geil, ich wusste gar nicht, dass FR Mitglied des BDL ist. Oder ryanairisiert LH immer weiter?

Ryanairisierung. Tolles Wort. Würde ich an Deiner Stelle sofort Gebrauchsmusterschutz anmelden.

 

Analog zu Trigema:

Und was sagt unser Staranwalt dazu?

 

Tante Edith, die kluge, sagt:

STN-EBJ ist damit beschäftigt einen Schriftsatz für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erstellen. :lol:

 

 

Edit:

Schon wieder ein Urteil, das unseren Staranwalt freuen wird.

http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...ullierung/24944

Bearbeitet von aaspere
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Analog zu Trigema:

Und was sagt unser Staranwalt dazu?

 

Tante Edith, die kluge, sagt:

STN-EBJ ist damit beschäftigt einen Schriftsatz für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erstellen. :lol:

 

 

Edit:

Schon wieder ein Urteil, das unseren Staranwalt freuen wird.

http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...ullierung/24944

 

Muss eigentlich dieses provozierende/lächerlich machende "Staranwalt" sein? Ich gehe mal davon aus, dass Du das nicht im Sinne eines Kompliments meinst. Finde es nicht die feine Art, jemanden persönlich anzugreifen bzw. lächerlich zu machen.

Die Beiträge von STN-EBJ fand ich in der Vergangenheit ganz gut und hilfreich und es wäre schade, wenn wir ihn hier verlieren würden.

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Muss eigentlich dieses provozierende/lächerlich machende "Staranwalt" sein? Ich gehe mal davon aus, dass Du das nicht im Sinne eines Kompliments meinst. Finde es nicht die feine Art, jemanden persönlich anzugreifen bzw. lächerlich zu machen.

Die Beiträge von STN-EBJ fand ich in der Vergangenheit ganz gut und hilfreich und es wäre schade, wenn wir ihn hier verlieren würden.

Du scheinst der Einzige zu sein, der sich darüber aufregt. Das ist von mir als nettes humorvolles Kompliment gemeint, und STN-EBJ weiß das auch. Du liegst auch damit völlig richtig, daß seine Beiträge hilfreich sind. Also, Du regst Dich völlig unnötig auf.

 

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Du scheinst der Einzige zu sein, der sich darüber aufregt. Das ist von mir als nettes humorvolles Kompliment gemeint, und STN-EBJ weiß das auch. Du liegst auch damit völlig richtig, daß seine Beiträge hilfreich sind. Also, Du regst Dich völlig unnötig auf.

 

@aaspere

 

In dem Fall sorry, kam bei mir anders an!

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:rolleyes:

 

Die Schlichtungsstelle ist ja schon lange im Gespräch. Weiß nicht so recht, was ich davon halten soll.

 

Wenn mein Flug annulliert wird, steht mir regelmäßig die Ausgleichszahlung zu. Was gibt´s da zu schlichten? Das Ergebnis wird sein, dass einige Fluggesellschaften (weiter) erst mal gar nicht zahlen und sich dann mit dem Rest auf eine Teilzahlung einigen. Andere Airlines werden sich weiter vollständig verweigern.

 

Viel sinnvoller wäre es, Fluggesellschaften, die wiederholt gegen die 261/2004 verstoßen, konsequent mit harten Geldbußen zu belegen. DAS würde dann meine Tätigkeit womöglich tatsächlich überflüssig machen.

 

Die Entscheidung des LG Hamburg halte ich in dieser Frage für alternativlos, weil ein Flugabbruch ja unzweifelhaft ein Abweichen vom Flugplan darstellt. Haben wir bislang auch immer so vertreten, wenngleich nicht selten mit hohem argumentativen Aufwand.

 

"Ryanairisierung" :)

 

 

 

 

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@aaspere

 

In dem Fall sorry, kam bei mir anders an!

Kein Problem. Freundschaft. :)

 

 

:rolleyes:

Die Schlichtungsstelle ist ja schon lange im Gespräch. Weiß nicht so recht, was ich davon halten soll.

Tante Edith singt gerade: "Er ist wieder da........" (Marianne Rosenberg)

 

Gib es zu, STN-EBJ, Du warst mit FR auf Malle und hast Dir in Andratx bei den Reichen und Schönen ein paar Tage gegönnt.

Dann kann ich für Dich nur hoffen, daß man nicht auf die Idee mit den hohen Geldbußen kommt.

 

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Neues vom Amtsgericht Nürtingen. :D

 

Nürtingen ist eine Kleinstadt in der Nähe von Stuttgart. Das Gericht ist für STR zuständig.

 

Das Amtsgericht hat vor Monaten für Aufsehen gesorgt, weil es sich als damals (wohl) erstes Gericht gegen die Rechtsprechung von EuGH und BGH stemmte, wonach auch Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge eine Ausgleichszahlung erhalten. http://www.fluggastrecht.eu/index.php/urte...010-11-c-121910 Fairerweise muss man aber sagen, dass dies nur für einen einzelnen Richter zutraf, nämlich den der Zivilabteilung 11 C.

 

Im Sommer war der Spuk dann vorbei, nachdem das Landgericht Stuttgart die Entscheidung in denkwürdiger Weise aufgehoben hat. http://www.fluggastrecht.eu/index.php/urte...2011-13-s-22710

 

Dachten wir jedenfalls... Jetzt haben wir einen Hinweis eben dieses Richters in einem Rechtsstreit erhalten, dass er nicht nur beabsichtige, WEITERHIN gegen BGH und EuGH zu urteilen, sondern darüber hinaus auch das LG-Urteil für "nicht überzeugend" hält. :wacko:

 

Ich könnte darüber lachen, wenn ich nicht dem Mandanten erklären müsste, warum er den Rechtsstreit wohl in erster Instanz verlieren wird... :ph34r:

 

Mal sehen, wie sich der Fall entwickelt.

 

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Dachten wir jedenfalls... Jetzt haben wir einen Hinweis eben dieses Richters in einem Rechtsstreit erhalten, dass er nicht nur beabsichtige, WEITERHIN gegen BGH und EuGH zu urteilen, sondern darüber hinaus auch das LG-Urteil für "nicht überzeugend" hält. :wacko:

 

Ich könnte darüber lachen, wenn ich nicht dem Mandanten erklären müsste, warum er den Rechtsstreit wohl in erster Instanz verlieren wird... :ph34r:

 

Mal sehen, wie sich der Fall entwickelt.

Geht es denn in dem ersten Fall in die Revision zum OLG/BGH?

 

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Dachten wir jedenfalls... Jetzt haben wir einen Hinweis eben dieses Richters in einem Rechtsstreit erhalten, dass er nicht nur beabsichtige, WEITERHIN gegen BGH und EuGH zu urteilen, sondern darüber hinaus auch das LG-Urteil für "nicht überzeugend" hält. :wacko:

 

Pass auf, so einer wird ganz schnell zweiter Bürgermeister: http://de.wikipedia.org/wiki/Ronald_Schill

 

;)

 

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Wir haben jetzt erst mal einen Befangenheitsantrag gestellt. Kurioserweise den zweiten innerhalb von zwei Wochen - nachdem wir jahrelang ohne ausgekommen sind. Und noch kurioser: In beiden Fällen heißt der Gegner Condor, was aber wirklich Zufall ist und rein gar nichts mit der Airline zu tun hat.

 

In dem anderen Fall geht es um eine Richterin am Amtsgericht Frankfurt. Die möchte der Condor-Argumentation folgen, wonach ein Kind, das formal kostenlos, nämlich zusammen mit seinen vollzahlenden Eltern fliegt, nicht in den Schutzbereich der 261/2004 fällt. Ich empfinde es eigentlich schon als Skandal, dass Condor derartig argumentiert. Aber dass ein deutsches Gericht im Zeitalter von Gleichberechtigungsgesetzen sich dafür erwärmen kann, ist schon krass.

 

Das ist für mich etwa so, als wenn Media Markt eine "Nimm-zwei-zahl-eins"-Aktion macht und dann ein Gericht auf die Idee käme, für das vermeintlich kostenlose Gerät Schenkungs- statt Kaufrecht anzuwenden. :o

 

 

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In dem anderen Fall geht es um eine Richterin am Amtsgericht Frankfurt. Die möchte der Condor-Argumentation folgen, wonach ein Kind, das formal kostenlos, nämlich zusammen mit seinen vollzahlenden Eltern fliegt, nicht in den Schutzbereich der 261/2004 fällt.

 

Vielleicht sollte man dann in dem Fall Condor offenlegen lassen, ob es den kostenlosen Transport des Kindes ordnungsgemäß als geldwerten Vorteil zu Gunsten des Kunden beim zuständigen Finanzamt versteuert hat ;-)

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Die Begründung des Amtsgerichts, wenn denn korrekt wiedergegeben, ist Nonsens.

 

Auch eine nur zehnminütige Vorverlegung IST rechtlich eine Annullierung, da der ursprüngliche FLugplan aufgegeben und durch einen neuen ersetzt wurde.

 

Ein Lehrbeispiel dafür, dass auch ein falscher Lösungsweg zum richtigen Ergebnis führen kann.

 

@sa261: Vielleicht solltest du bedenken, dass auch ein vermeintlich kostenlos reisendes Kleinkind in Falle einer Annullierung / Nichtbeförderung etc. versorgt, ggf. untergebracht und ersatzweise befördert werden muss - und nicht nur seine Eltern.

 

 

 

 

 

 

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@sa261: Vielleicht solltest du bedenken, dass auch ein vermeintlich kostenlos reisendes Kleinkind in Falle einer Annullierung / Nichtbeförderung etc. versorgt, ggf. untergebracht und ersatzweise befördert werden muss - und nicht nur seine Eltern.

Nein - das kann ich im Gegensatz zu dir nicht "bedenken".

Bei einem kostenlos reisendem Kleinkind sind weder bei einer Ersatzbeförderung, Unterbringung und auch nicht bei der Versorgung markante Extra-Kosten zu erwarten.

 

Im übrigen weiß ich nicht warum mich deine Beiträge mit der (deiner?) velinkten Kanzlei an Zeitungsanzeigen von bestimmten Ärzten erinnern, die wöchentlich darauf hinweisen, dass ihre Praxis ein Tag geschlossen ist.

 

 

 

Bearbeitet von SA261
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Die Begründung des Amtsgerichts, wenn denn korrekt wiedergegeben, ist Nonsens.

Ich habe ja auch nur geschrieben, daß die Entscheidung logisch ist; zur Begründung habe ich mich nicht geäußert.

Die Begründung ist aber dennoch kein Nonsens, weil sie bei 10 Stunden gefühlt auch logisch ist, während sie bei 10 Minuten kleinkariert denkend zwar auch logisch wäre, aber praktisch denkend Unsinn wäre.

Manchmal steht Ihr Juristen eben auch Euch selber etwas im Wege. :P

 

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