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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


Empfohlene Beiträge

Im übrigen weiß ich nicht warum mich deine Beiträge mit der (deiner?) velinkten Kanzlei an Zeitungsanzeigen von bestimmten Ärzten erinnern, die wöchentlich darauf hinweisen, dass ihre Praxis ein Tag geschlossen ist.

 

Wie bist denn du drauf?

 

Da vergeht einem glatt der Spaß am Posten.

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Könnt Ihr beide denn mal aufhören, Euch zu beharken. Das ist doch wirklich kein Thread, um persönliche Animositäten auszutauschen. Bitte, bitte.

Und SA261, was stört Dich denn, wenn STN-EBJ etwas Werbung für seine Kanzlei macht? Ich habe hier ja auch schon Stellenausschreibungen gemacht unter meinem Klarnamen.

Da fällt mir die Geschichte von einem Rentenberater Paul J. in Bremen ein. Der durfte damals auch keine Werbung machen, nur seine Urlaubs-Auszeiten verkünden. Was machte das pfiffige Kerlchen? Er schaltete an Freitagen Anzeigen im WK, daß er im Wochenendurlaub sei, und am Montag, daß er aus dem Wochenendurlaub zurück sei. Immer groß mit Paul J. - Rentenberater.

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  • 2 Wochen später...
Ein interessantes noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Düsseldorf zum Thema "Wer muß Schallschutzmaßnahmen bezahlen?"

http://www.derwesten.de/nachrichten/im-wes...-id5149784.html

Was zählt mehr, die Betriebsgenehmigung oder das Lärmschutzgesetz?

 

Den Text mal genauer lesen, insbesondere: Vor 2 Jahren gekauft.

Interessant sind die Lesermeinungen hierzu, von Leuten, die seit Jahren das Geschehen dort erleben.

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Evtl. etwas offtopic, aber mal ein wenig zum Thema "Fluglärm" aus meiner eigenen Erfahrung.

Ich arbeite ja jetzt seit knapp einem Jahr am Hamburg Airport und wohne nicht allzuweit davon entfernt. Also ich bekomme in meiner Wohnung auch bei entsprechender Start- und Landerichtung auch einiges mit. Ja ich höre es, aber ich empfinde es nicht als störend und ich würde den Fluglärm persönlich auch als den geringsten Lärmfaktor hier einstufen. Selbst wenn ich nachts bei offenem Fenster schlafe, sind es eher gröhlende, feiernde Jungendliche auf dem Heimweg der Disko, hupende Autos, Autos mit lautem Motor, kaputtem Auspuff oder laut redende Menschen auf der Straße, die mich evtl. aus dem Schlaf reißen als Flugzeuge. Selbst wenn ich direkt am Flughafen auf dem Mitarbeiterparkplatz an der Nordtorwache stehe, welcher sich ja ziemlich genau im Final der 23 befindet und wo die Flieger ja quasi direkt vor meiner Nase an mir vorbeirrauschen, würde ich es dort nie als "laut" einstufen.

 

Deswegen frage ich mich bei diesen ganzen Lärmschutzprotesten von Flughafennahen Anwohnern immer, ob die alle so hyperempfindliche Ohren haben, oder ob das Klagen vielleicht eine Art Volkssport geworden ist, weil irgendwelche Gerichte den Fluglärm vor Jahrzehnten mal als "störend und gesundheitsschädlich" deklariert haben und man dieses nun irgendwie als Aufhänger nimmt um sich Schallschutzfenster oder so bezahlen zu lassen.

 

Und das ausschlaggebendste Argument zum Schluss: Wenn ich mir ein Haus in Flughafennähe kaufe und es sich dabei um einen "aktiven" Flughafen handelt, muss ich mit entsprechender "Geräuschkulisse" rechnen. Wenn mich dieser Geräuschpegel stört, suche ich mir entweder woanders ein Häuschen oder informiere mich aber vor dem Hauskauf über den "Lärmschutzstand" des Hauses.

 

 

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Sollte das ein Rat oder ein Vorwurf sein? Beides ist untauglich, denn ich habe den Text sehr genau gelesen.

 

Weder ein Rat noch ein Vorwurf - vielmehr - wie mit allen Mitteln versucht wird, Gelder abzustauben.

 

Du musst nicht immer alles persönlich nehmen bzw. - auf sich bezogen - auslegen.

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@Phiraos

Lies mal hier http://www.hamburg.de/contentblob/153016/d...ndeplaetzen.pdf

Es gibt gesetzliche Grundlagen; da kommen wir nun mal nicht dran vorbei. Und ich finde auch, daß das gut ist. Übermäßiger Lärm, woher auch immer, kann krank machen. Auch das ist empirisch erwiesen; nicht jeden, aber eben viele. Beispiel: Jugendliche, die ständig die Stöpsel in den Ohren tragen, und die ganze Besatzung in der Straßenbahn muß nolens volens mithören. Diese Leute haben recht schnell Gehörschäden, die oft nicht mehr repariert werden können. Soviel dazu.

Du wunderst Dich, warum das heute im Umfeld von Flughäfen ein so wichtiges Thema ist? Ganz einfach. Es sind die Bürgerinitiativen, die es früher nicht gab. Für diese BIs ist das ein Kampfauftrag, und obwohl sie immer nur sagen, sie hätten garnichts gegen den Flughafen, nur der Lärm sei unerträglich, besonders nachts. Und leider haben sie an der Stelle eben doch auch wieder etwas recht. Etwas deshalb nur, weil die Flugzeuge in den letzten 20 Jahren erheblich leiser geworden sind und die Flughäfen mit weniger Starts und Landungen auskommen, um die selber Anzahl Paxe zu befördern. Aber nochmal zurück zu den BIs. Das sind ja Vereine, die sich sehr gerne in der Öffentlichkeit präsentieren und dort dann immer eine große Lippe riskieren. Ich weiß wovon ich spreche, ich habe selbst auf der anderen Seite jahrelang gegen eine BI gekämpft, und dann war immer eines meiner Argumente:

In einem Haus in Flughafennähe wohnen eine Familie mit dem Ernährer als Angestelltem des Flughafens und eine Familie, wo beide Eltern Lehrer und Mitglieder bei B90/GRÜNE sind. Er ist außerdem für seine Partei im Ortsbeirat und unglücklicherweise auch noch Mitglied der Fluglärmschutzkommission. Da kanste Dir vorstellen, wie unterschiedlich jeweils das selbe Fluglärmereignis wahrgenommen wird.

Bearbeitet von aaspere
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aaspere, ich wollte den Lärmschutz nicht kategorisch für lächerlich und unnötig erklären. Mir ist schon klar, dass er sinnvoll ist und dass Lärm auf Dauer krank machen und zu Gehörschäden führen kann. Aber ich bin und bleibe der Meinung, dass Fluglärm in der heutigen Zeit darauf nur einen recht geringen Einfluss hat. Wie du bereits schriebst, sehe ich die Jugendlichen mit den Stöpseln im Ohr oder die im Auto neben mir stehen "bumbubmbumbumbum, ufta ufta bum" wesentlich stärker gefährdet.

 

Was du da zu den Bürgerinitiativen schreibst, deckt sich ja doch in etwa mit mit meiner Vermutung des "Volkssports". Ich würde sogar mit dir Wetten, dass in vielen Fällen der Fluglärm nur den geringsten Anteil ausmacht im Gegensatz zu anderen Geräuschen denen der Mensch Tag und Nacht ausgesetzt ist. Ich habe es ja in meinem vorherigen Beitrag erklärt, aber da man ja den Leuten nicht verbieten kann sich auf der Straße zu unterhalten oder Autofahrern nicht so ohne weiteres die Durchfahrt durch öffentliche Straßen verwehren kann, muss man sich halt einen anderen Sündenbock suchen. Ob das nun mit Logik, Sinnhaftigkeit und Intelligenz verbunden ist, wird mir wohl nie in den Kopf wollen.

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http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/ap.../cp110111de.pdf

 

Wenn der Inhalt der Pressemitteilung sich mit dem Urteil deckt, wäre das ein weitere, für Fluggäste hervorragende Entscheidung.

 

Die zwei wichtigsten Punkte:

 

Ob ein Flug rechtlich als ANNULLIERT gilt, hängt nicht vom Zeitpunkt der Annullierung ab. Er kann insbesondere auch nach dem Abheben noch gestrichen werden.

 

Werden einem bei Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung keine Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten (Hotel, Verpflegung, Ersatzflug) und entsteht dem Fluggast dadurch ein finanzieller Schaden, ist die Ausgleichszahlung NICHT auf einen entsprechenden Schadensersatz anzurechnen. Der Fluggast erhält als die Ausgleichszahlung ZUSÄTZLICH zum Schadensersatz.

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Aber ich bin und bleibe der Meinung, dass Fluglärm in der heutigen Zeit darauf nur einen recht geringen Einfluss hat.

 

Ist nicht in Berlin eine Studie zum Fluglärm um Tempelhof im Giftschrank verschwunden weil die Gutachter aufrichtig rein geschrieben haben das es auf Grund des Lärms von Straßen und Eisenbahnen extrem schwer war verwertbare Messeungen zu bekommen?

 

Gruß

Thomas

 

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Bei Tempelhof kann ich mir das sehr gut vorstellen, zumal der Lärm von Straße und Schiene 24 Stunden am Tag vorhanden war und noch ist. Die Lage von Tempelhof, mitten in der Stadt tat sein übriges. Aber, diese Situation gibt es in Deutschland ja nicht nochmal. Selbst Bremen ist nicht vergleichbar, obwohl uns die Gegner das immer wieder weismachen wollen.

 

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Selbst Bremen ist nicht vergleichbar, obwohl uns die Gegner das immer wieder weismachen wollen.

 

Ich dachte so eher along the lines of "Wer nachts Flugverbot will, muss erst Recht nachts ein Fahrverbot fordern!". Fluglärm bitte über anderer Leute Dächer BIs dürften rapiden Mitgliederschhwund erreichen wenn mit dam Flugverbot von 22 bis 6 Uhr auch gleich ein Fahrverbot in der Zeit verhängt werden würde.

Gruß

Thomas

 

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  • 2 Wochen später...

Das AG München hat unter dem Az.: 136 C 6277/09 zugunsten eines Reiseveranstalters geurteilt. Der hatte im Internet eine eine elftägige Pauschalreise nach Dubai für zwei Personen für 1.392 Euro angeboten. Bei der Preisauszeichnung war ein Fehler unterlaufen. Richtigerweise hätte der Preis 4.726 Euro betragen müssen. Der Veranstalter muß diesen Reisevertrag nicht erfüllen entschied das AG, weil der Kläger das Mißverhältnis zwischen zwischen Preis und Leistung hätte erkennen müssen.

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http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/ap.../cp110111de.pdf

 

Wenn der Inhalt der Pressemitteilung sich mit dem Urteil deckt, wäre das ein weitere, für Fluggäste hervorragende Entscheidung.

 

Die zwei wichtigsten Punkte:

 

Ob ein Flug rechtlich als ANNULLIERT gilt, hängt nicht vom Zeitpunkt der Annullierung ab. Er kann insbesondere auch nach dem Abheben noch gestrichen werden.

 

Werden einem bei Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung keine Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten (Hotel, Verpflegung, Ersatzflug) und entsteht dem Fluggast dadurch ein finanzieller Schaden, ist die Ausgleichszahlung NICHT auf einen entsprechenden Schadensersatz anzurechnen. Der Fluggast erhält als die Ausgleichszahlung ZUSÄTZLICH zum Schadensersatz.

 

Bei solchen Urteilen ist es kein Wunder, dass FR eine EU261-Ausgleichszahlung von 2€ pro Passagier/Flug verlangt.

 

Tut mir leid, aber ich bin und bleibe der festen Ansicht, dass jeder Fluggast ausschließlich Anspruch auf den ihm tatsächlich entstandenen Schäden hat, nicht mehr und nicht weniger. Wobei der Fluggast in der Beweispflicht des entstandenen Schadens ist.

 

Selbst bei einem annullierten Flug (vermutlich gilt ein nach dem Start wegen technischen Problemem umkehren auch als annullieren), sollte es reichen wenn die Airline dem Fluggast entweder auf einen späteren Flug der selben Airline oder auf einen zeitnahen mit einem anderen Beförderer setzt und ihm je nach länge der Wartezeit einen Verpflegungsgutschein gibt.

 

Wozu sollen diese Ausgleichszahlungen eigentlich gut sein? Ich verstehe den Sinn dahinter einfach nicht. Dass einem entstandener Schaden ersetzt wird den man nicht selbst verschuldet hat, ist klar. Aber warum und wofür zum Teufel muss noch jeder so eine EU-Ausgleichszahlung in Höhe von x-hundert Euro bekommen?

 

Wenn ich auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleide und dadurch materiellen, körperlichen und finanziellen Schaden habe, bekomme ich von den gegnerischen Versicherungen diese Schäden zwar ersetzt, aber von einer Straßenverkehrsunfall-Ausgleichszahlung habe ich noch nichts gehört. Hoffentlich habe ich dich jetzt nicht auf dumme Ideen gebracht, aber es ist doch im Prinzip das gleiche in grün.

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Es ist ja nicht so, daß Deine Gedanken absurd sind, PHIRAOS. Nur sind sie von der Wirklichkeit inzwischen längst überholt. Was mir dabei Sorgen macht, ist die ausufernde Versorgungs- und Betreuungsmentalität, die sich krakenmäßig in alle Lebensbereiche entwickelt. Am Ende dieses Prozesses steht ein Gesellschaftssystem, bei dem selbst Marx und Lenin sagen würden, daß sie das so nicht gewollt hätten, und Anwälte für Verbraucherrecht hätten dann auch nichts mehr zu tun. Für unseren Freund STN-EBJ besteht aber noch keine akute Gefahr; das wird noch ein wenig dauern, und er selber ist dann wahrscheinlich schon ein vollumfänglich versorgter Rentner.

Bearbeitet von aaspere
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... Für unseren Freund STN-EBJ besteht aber noch keine akute Gefahr; das wird noch ein wenig dauern, und er selber ist dann wahrscheinlich schon ein vollumfänglich versorgter Rentner.

... dank EU261?

 

Aber offensichtlich bist du ja der Meinung, dass er dich als Kindermädchen benötigt.

 

 

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(...) Wozu sollen diese Ausgleichszahlungen eigentlich gut sein? Ich verstehe den Sinn dahinter einfach nicht. Dass einem entstandener Schaden ersetzt wird den man nicht selbst verschuldet hat, ist klar. Aber warum und wofür zum Teufel muss noch jeder so eine EU-Ausgleichszahlung in Höhe von x-hundert Euro bekommen?

Ganz einfach: Wenn eine Ausgleichszahlung gezahlt werden muss (also kein außergewöhnlicher Umstand vorlag), ist es auf ein Verschulden der Airline zurück zuführen. Der entstandene Schaden ist häufig gar nicht recht zu beziffern, obwohl er in den meisten Fällen vorhanden ist: Der Vertriebler bekommt einen Kunden nicht - ein Außendienstler kann weniger Stunden beim Kunden leisten und abrechnen - dem Urlauber fehlen Zeiten am Urlaubsort etc. pp.. Alles nur Beispiele. Aber alle passend, da es die Airline ist, die ihren Vertragsteil nicht erfüllt hat. Warum auch immer es so gekommen ist, in der Regel stehen immer wirtschaftliche Interessen dahinter - und genau das hat der Gesetzgeber erkannt und will eben mit der Ausgleichszahlung an genau dieser Stellschraube drehen.

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Ja es geht mir ja nicht darum, dass die Airline in der Pflicht steht Schaden Ersatz zu leisten, sondern dass es die Ausgleichszahlungen ja zusätzlich geben soll. Ich kann ja auch aufgrund eines Staus wichtige Geschäfte oder so verpassen aber ich wüsste nicht, dass ich den Stau Verursacher dann auf Schaden Ersatz oder gar Ausgleichszahlungen verklagen kann. Ich könnte jetzt noch eine Reihe weitere Beispiele aufzählen die alle ein nicht von mir verschuldetes Verspäten zur Folge haben aber bis auf diese absurden Regelungen für Flüge ist mir nichts anderes bekannt wo es zusätzlich zum Schaden Ersatz noch als Ausgleichszahlungen benanntes Taschengeld gibt.

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@PHIRAOS, ich glaube, du vermischt hier was. Im von STN-EBJ erwähnten Fall war lediglich die Rede davon, dass ein Schadensersatz bei nicht gewährten Betreuungsleistungen nicht auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden darf. Sprich, wenn der Passagier sein Hotel im Anschluss selbst buchen muss, muss die Airline diese Ausgabe erstatten, darf das aber nicht von der Ausgleichszahlung abziehen.

Im Prinzip:

Airline verursacht Störung -> Passagier ist nicht wie geplant am Zielort -> Ausgleichszahlung.

Airline betreut in Folge nicht wie vom Gesetzgeber vorgesehen -> Passagier wird ein zweites Mal nicht korrekt behandelt -> Nachträgliche Zahlung dieser Kosten.

Beide Zahlungen sind von einander unabhängig, da es im Endeffekt auch zwei "Fehlverhalten" sind. Nicht ohne Grund spricht EU261 ja auch von Betreuungs- und Ausgleichsleistungen, also zwei separaten Leistungen.

Dass die Ausgleichszahlungen pauschalisiert wurden, soll eigentlich dabei helfen, das System deutlich zu vereinfachen.

 

Dein Vergleich mit dem Stau ist schwierig. Wer ist denn für diese Störung verantwortlich, und vor allem, wer hat die bei welchem Vertragsabschluss zugesichert, zum Zeitpunkt x am Ort y zu sein? Wenn du diese Fragen sauber beantworten kannst, hast du auch die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern.

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> linie32

Vielleicht solltest du einfach akzeptieren, dass es auch Leute mit moralischen Bedenken wie PHIRAOS gibt, wenn hier fortlaufend Anleitungén geliefert werden, wie man aus einem 20 Euro-Ticket mit Hilfe z.B. nichtzahlender Kleinkinder mehrere Ausgleichzahlungen aus den Airlines pressen kann und diese dann noch nicht mal auf einen Schadenersatz bei nicht gewährten Betreuungsleistungen angerechnet werden.

 

Im Gegensatz zu dir sind mir die Bedenken von Phiraos dazu sehr gut verständlich!

 

 

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@SA261, wer sagt denn, dass ich das nicht akzeptiere, wenn jemand anderer Meinung ist? Von mir aus kann hier jeder, aus welchen Gründen auch immer, auf seine Rechte verzichten, wenn er diese für unangemessen erachtet. Ich persönlich halte diese grundsätzlich aber für gerechtfertigt und bin froh, dass es diese gibt.

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Nur mal zur Versachlichung:

 

Dass die Ausgleichszahlung NICHT auf den Schadensersatz angerechnet wird, der dem Fluggast alleine deswegen entsteht, weil die Fluggesellschaft ihre Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nicht erbringt, ist jetzt so neu nicht. Das war schon immer weit mehr als bloß herrschende Meinung. Eigentlich wurde die Frage nicht einmal ernsthaft diskutiert. Allerdings gelang es insbesondere U2, vor dem AG Königs Wusterhausen und dem Landgericht Potsdam diesen Phantomrechtsstreit in Titel zu verwandeln.

 

Dass eine solche Anrechnung nicht erfolgen KANN, ist eigentlich logisch. Denn im Falle einer Annullierung/Nichtbeförderung/Verspätung hat die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung ja ZUSÄTZLICH zu Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Ignoriert die Airline ihre Verpflichtung, Verpflegung, Ersatzbeförderung oder Hotelleistungen zu erbringen, wäre es widersinnig, hier eine Anrechnung vorzunehmen. Dann würde ja die rechtstreue Airline gegenüber der rechtswidrig handelnden Fluggesellschaft benachteiligt.

 

Allerdings kann die Ausgleichszahlung sehr wohl auf andere Schäden angerechnet werden. Beispiel: Der Fluggast hat einen Anspruch aus Montreal in Höhe v. 1000 Euro wegen eines verpassten Geschäftstermins UND einen Anspruch in Höhe v. 600 Euro aus der 261/2004 auf die Ausgleichszahlung. Dann erhält er trotzdem nur 1000 Euro. Oder der Pax hat zusätzliche Parkkosten in Höhe v. 50 Euro, die er ebenfalls nach Montreal erstattet verlangen kann. Dann bliebe es bei den 600 Euro Ausgleichszahlung, die sich nicht auf 650 Euro erhöht.

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Nur mal zur Versachlichung:

 

Ja! Nur mal zur Versachlichung: STN-EBJ weiß natürlich sehr genau, dass die EUVO 261/04 aus einem einzigen (guten!!!) Grund entwickelt wurde. Ausgehend von der Verordnung 295/91 sollte es Fluggesellschaften erschwert werden, Flüge aus WIRTSCHAFTLICHEN Gründen zu annullieren und Flüge aus WIRTSCHAFTLICHEN Gründen zu überbuchen.

 

Fluggäste, die von solchen Ereignissen betroffen sind, sollen eine entfernungsabhängige AUSGLEICHSLEISTUNG erhalten. Es soll also ein AUSGLEICH geschaffen werden, zwischen den WIRTSCHAFTLICHEN Vorteilen der Fluggesellschaft und den vom Passagier erlittenen Nachteilen.

 

Bei einer Flugverspätung (z.B. aus technischen - also aus SIcherheitsgründen) hat die Fluggesellschaft aber keinen wirtschaftlichen Vorteil. Ganz im Gegenteil! Schon ab der ersten Minute rasen die Kosten in die Höhe. Dass der EuGh hier also mit seinen Urteilen 402/07 und 432/07 von Flugverspätungen betroffene Passagiere denen von Nichtbeförderungen und von Annullierungen betroffenen Passagieren "gleichstellen" will, ist in meinen Augen die größte Fehlleistung seit Erfindung der EU.

 

STN-EBJ weiß ebenso, dass die Ausweitung der Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichszahlungen auf Flugverspätungen ein Riesenglücksfall für alle Advokaten war und ist. "Verbraucherschutzkanzleien" schießen wie Pilze aus dem Boden. Das ist inzwischen eine richtige Industrie. Die Advokaten klatschen sich vor Lachen auf die Schenkel, weil diese Kanzleien Gelddruckmaschinen sind. Sicherheit im Luftverkehr spielt KEINERLEI Rolle mehr. Es ist denen vollständig egal, dass wir sicher befördert werden wollen, dass meine Frau und meine Enkel sicher am Zielort ankommen. Nein, nur pünktlich müssen sie sein!

 

STN-EBJ bewirbt hier hemmungslos seine Kanzlei-Web-Site und tut so,als ob er sich hier wegen des interessanten Themas so engagiert (müsste man eigentlich mal standesrechtlich prüfen lassen, aber die Fluggesellschaften schnarchen ja bei solchen Fragen). Er tut so, als sei er Experte und ist traurig, wenn man ihm mal etwas entgegen hält, mag dann gar nicht mehr posten :-( Dabei sollte er an vorderster Front stehen, gegen diese ganz offenkundige Ungerechtigkeit, wenn er doch ein solcher Kenner der EUVO sein will. Er erkennt NATÜRLICH nur seinen eigenen Vorteil.

 

Die wären ja auch bekloppt, sich das entgehen zu lassen.

 

Dennoch ist es Unrecht! Eine Flugverspätung führt keinesfalls zu wirtschaftlichen Vorteilen für eine Fluggesellschaft. IM GEGENTEIL! Ergo ist die Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsleistungen eine Fehlinterpretation ohne Gleichen.

 

Bereits vor einiger Zeit habe ich darauf hingewiesen, dass ich sicher bin, dass wir alle diese Fehlentwicklung mitbezahlen werden. Und schaut euch jetzt einmal an, für was inzwischen alles mitbezahlt werden muss. Wie sich die Bedingungen für den Einzelnen immer weiter verschlechtern. Es wird immer teurer.

 

Ach so, und noch etwas: in der Urfassung der EUVO 261/04 (also im Entwurf der 295/91) waren Betreuungsleistungen und Unterstützungsleistungen nur für Personen vorgesehen, die besonderer Unterstützung bedürfen, nämlich Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und alleinreisende Kinder. Dies wurde allerdings durch (schlampige?) Übersetzungs-Arbeit bei der Übertragung ins Gesetz auf alle Passagiere ausgeweitet. Naja, kann passieren, kostet die Fluggesellschaften ja nur ein paar Mrd.

 

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