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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


Empfohlene Beiträge

Mal wieder was neues aus der großen weiten Welt der Rechtsfindung.

http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...n-koffern/25895

Der Kläger hätte sich lieber an STN-EBJ wenden sollen, dann hätte er auch gewonnen. :P

 

 

Manchmal verstehe ich nicht, dass man solche Klagen überhaupt zulässt. Wenn doch grundsätzlich schon geregelt ist, dass nur Materialschaden ersetzbar ist, sollte man Klage gar nicht erst zulassen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es lebe der deutsche Rechtsstaat!

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Danke für die Blumen, @AAspere! ;)

 

Aber wenn die sich an mich gewandt hätten, wäre sie wohl gar kein Kläger geworden. Wenn der Sachverhalt wirklich so ist, wie er in dem Beitrag wiedergegeben wird, war da wohl kein Blumentopf zu gewinnen.

 

Dass auch Klagen, die auf dem ersten Blick keine Aussicht auf Erfolg haben, zugelassen werden, macht schon Sinn. Ein Regulativ bilden hier im Idealfall die Anwälte, weil sie ihren Mandanten - hoffentlich - völlig sinnlose Klagen erfolgreich ausreden. Aber vielleicht haben die Kläger ja auch auf eigene Faust geklagt.

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Aber wenn die sich an mich gewandt hätten, wäre sie wohl gar kein Kläger geworden. Wenn der Sachverhalt wirklich so ist, wie er in dem Beitrag wiedergegeben wird, war da wohl kein Blumentopf zu gewinnen.

 

 

Das nenne ich mal Anständig!!!!

 

 

Aber das ist halt so, Geldgeier gibts überall, auch unter Anwälten... :D

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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Ich bin wohl in diesem Fred nur noch alleine unterwegs.

Na, dann mal ein neues Urteil

http://nachrichten.rp-online.de/regional/l...-frei-1.2717390

Der Richter hat es sich wohl etwas zu leicht gemacht. Beide Brüder waren dabei, haben nur dazu geschwiegen, wer denn den Knopf gedrückt hat. Ich hätte als Richter einen der beiden fürs Knopfdrücken und den anderen fürs Nichtdavonabhalten mit der gelichen Strafe belegt. Außerdem haben sich beide Brüder zu der Tat verabredet. Vielleicht ist ja der Staatsanwalt meiner Meinung und macht was draus.

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Tja, wir leben aber halt nun mal in einem Rechtsstaat, wo man nur für das verurteil werden kann, was man auch getan hat. Und wenn jemandem nicht nachweisen kann, dass er es getan hat, dann kann man ihn eben nicht verurteilen.

Gleicher Fall wie der Einbruch von diesen eineiigen Zwillingen, wo man zuordnen konnte, von wem die DNA stammte, die man am Tatort gefunden hatte...

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Klar leben wir in einem Rechtsstaat, aber die beiden Brüder haben sich zu einer gemeinschaftlichen Straftat verabredet. Nur als Beispiel: in Goslar wurde ernsthaft die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen diskutiert, und da erwischt man dann auch nicht den Täter. Vielleicht kann ja STN-EBJ aus seinem lang zurückliegenden Referendariat bei Strafgerichten etwas dazu beitragen.

 

Hallo STN-EBJ, aufwachen, oder biste schon wieder auf Sylt und genießt das Leben der Schönen und Reichen?

 

 

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die beiden Brüder haben sich zu einer gemeinschaftlichen Straftat verabredet.

 

Das ist eine Mutmaßung von Dir. Der Bruder, der nicht Täter war, hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Täter hat ein Aussageverweigerungsrecht. Folgerichtig kann auch nicht ermittelt werden wer sich der Unterlassung schuldig gemacht hat, so das in dem Fall überhaupt strafbar wäre.

 

Gruß

Thomas

 

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Hallo STN-EBJ, aufwachen, oder biste schon wieder auf Sylt und genießt das Leben der Schönen und Reichen?

 

Nein, ich sitze in Berlin und bin gerade aus dem Wohnzimmer geflogen, weil ich mich darüber lustig gemacht habe, dass Frau und Kind Dirty Dancing schauen... :)

 

Mit dem Strafrecht habe ich durchaus mehr Schnittpunkte als nur die Strafrechtsstation im Referendariat. Ist sozusagen eine Leidenschaft von mir, die seit einigen Jahren leider nicht wirklich mehr bedient wird.

 

Ich seh´ das im Übrigen genau wie Tommy. Wenn klar wäre, dass beide die Tat gemeinsam begehen wollten, wäre das ja kein Problem, sie zu verurteilen. Nur ist offenbar völlig unklar, wer was getan oder geplant hat. Da muss der Rechtsstaat dann eben kapitulieren. So ist das Leben.

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Nein, ich sitze in Berlin und bin gerade aus dem Wohnzimmer geflogen, weil ich mich darüber lustig gemacht habe, dass Frau und Kind Dirty Dancing schauen... :)

Tröste Dich, ich verliere auch immer und habe mein Eheweib und natürlich Tante Edith zu Hause.

Zum Rechtsfall: ist schon klar, ich wollte ja nur ein wenig provozieren.

Ich schick Dir noch ne PN wg. meiner ITB-Termine.

 

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  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Zwar logisch, aber sehr ärgerlich, da der PAX dafür nicht verantwortlich ist.

http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...-maschine/26879

 

so ganz erschliesst sich mir nicht, gegen was der Pax klagte: Dass er nicht befoerdert wurde trotz vereinbartter Befoerdungsbedingungen?

Den Aufenthalt in AMS und andere Kosten sollte ja wohl KL uerbernommen haben.

Ich finde das Urteil schon ziemlich einschneidend in dem Sinne, dass Airlines sich sehr "challenging" Umsteigezeiten auferlegen (um natuerlich mehr connections anbieten zu koennen) aber nun dem Pax rechtlich untermauert den Flug verweigern koennen.

Das kann doch eigentlich nicht sein, dass der Fluggast darunter zu leiden hat, dass Airline und Airport sich zuviel zumuten.

Bearbeitet von 757-300
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Die LVG hat das Ticket mit dem Wissen der Umsteigezeit verkauft und ausgestellt. Zusätzlich wurden auch die Boardkarten ausgestellt und der erste Teil der Beförderung durchgeführt.

 

Leider wird mir auch aus der Urteilsbegründung nicht klar, warum die LVG nicht schadenerstzpflichtig ist.

Vielleicht kann das mal ein Fachmann erklären?

 

Gruß

M-T

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Die Logik ergibt sich daraus, daß kein Gepäck ohne dazugehörigen Passagier befördert werden darf, was ja dann der Fall wäre, wenn der verspätete Koffer mit der nächsten Maschine befördert wird.

Der Pax klagte, so sehe ich das, gegen die Nichtbeförderung, bzw. deren Folgen. Das macht natürlich aus seiner Sicht Sinn.

Ich kann aber auch nicht nachvollziehen, warum er sogar beim OLG unterlag. Vielleicht hätte er gegen den Flughafen Amsterdam als den Verursacher (wahrscheinlich) klagen müssen. Also, alles ganz mysteriös.

 

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Vor allem finde ich es deshalb "merkwürdig", weil ich bereits geschlagene 7 mal mit exakt dem Gegenteil konfrontiert wurde.

 

Umsteigeflug und am Ziel war mein Gepäck nicht mit der Maschine mitgekommen und wurde mir am selben, oder einen Tag später angeliefert. (Davon wurde ich drei mal sogar am Flieger abgeholt und mit wurde schon während des Transfers gesagt, dass mein Gepäck dann wohl nachkommen würde.)

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Na ein wenig merkwürdig ist das schon.

 

- Hat ein Pax Gepäck eingecheckt erscheint aber selber nicht am Abfluggate wird sein Gepäck wieder ausgeladen

- schafft es das Gepäck nicht rechtzeitig in die Maschine vom Anschlussflug, darf der Pax nicht mit

- wird es knapp noch vor Betriebsschluss am Zielflughafen anzukommen werden die Paxe befördert und Gepäck am nächsten

Tag hinterher (passiert real in EDDH)

- fehlgeleitetes Gepäck macht teilweise regelrechte Weltreisen ohne dass sein Besitzer dabei ist

 

Auf der einen Seite macht das Urteil zwar Sinn, aber auf der anderen Seite muss man halt sehen was sonst mit Gepäck so getrieben wird.

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Endlich!

Endlich ist höchstrichterlich geklärt, dass Flugvorlegungen einen Reisemangel darstellen!

 

Bezeichnend ist, dass es sich selbst beim entschiedenen Fall um eine Türkeireise gehandelt hat! Auch ich wr schon mal von einer 11stündigen(!) Vorverlegung beim Rückflug in der Türkei betroffen und wurde vom Veranstalter auch auf Bitten und Nachhaken nicht aus dem Reisevertrag entlassen, obwohl mir die Verlegung 1 Tag vor Abreise per E-Mail mitgeteilt wurde!

 

Mit solchen Geschäftspraktiken ist jetzt Schluß!

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