Zum Inhalt springen
airliners.de

Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


Empfohlene Beiträge

Das wird ja immer schlimmer. Was darf eine Airline überhaupt noch heutzutage ohne dass die Fluggäste die Hand aufhalten und Sachen wie Entschädigung und Ausgleichszahlung sagen?

 

Abgesehen davon geht aus dem Fall nicht hervor warum die Maschine nicht in HAM gelandet ist. Vielleicht schon zu spät? Abgesehen davon hat die Airline ja dafür gesorgt, dass die Paxe an ihren Zielort, nämlich nach Hamburg gelangen. Warum eine Ersatzbeförderung mit Bussen diese Pflicht nicht erfüllen soll, bleibt mir ein Rätsel. Man kann jetzt höchstens die Nichteinhaltung der geplanten Ankunftszeit beklagen, was aber allerhöchstens eine Klage bzgl. Verspätung rechtfertigen würde.

 

So was ist wenn mein Flug anstatt in Tegel in Schönefeld landet und ich in Berlin dann mit dem ÖPNV auch zu meinem Endziel komme und dadurch keinen Zeitverlust erleide? Womöglich ist SXF für mich ja auch besser gelegen als TXL? Sorry, aber dann wegen vermeintlicher Annullierung des Fluges die Hand aufzuhalten, widerstrebt mir und würde mir eher ein schlechtes Gewissen bereiten.

Ich glaube, du siehst das sehr viel übler als es wirklich ist. Rollen wir das Ganze mal von vorne auf:

Aus irgendeinem Grund landet der Flug nicht da, wo er landen sollte. Damit ist die ursprüngliche Verbindung von A nach B annulliert. Mit dem Flug nach C und Bustransfer hat die Airline zunächst dafür gesorgt, dass du dein Endziel erreichst, das ist vollkommen unabhängig von Ausgleichszahlungen immer zu tun.

Nun sieht die Verordnung Ausgleichszahlungen vor: Hier muss dann halt geschaut werden, warum überhaupt die Umleitung stattfindet (war es im wirtschaftlichen Interesse der Airline oder wurde sie dazu gezwungen). Nur wenn dann der Nachweis ausbleibt, dass die Airline die Annullierung nicht hat vermeiden können (z.B. wegen Wetter), dann steht der Ausgleich ja erst überhaupt zu. Und dann ist es für den Passagier auch völlig in Ordnung, diesen Ausgleich einzufordern.

Bei den Fällen, wo der Ausweichflughafen nicht weit weg ist, mag die Ausgleichszahlung unverhältnismäßig erscheinen. Das ist bei Pauschalen aber grundsätzlich so, diese gehen eben nicht auf die konkrete Situation ein, hier hat der Pax dann halt mal Glück gehabt. Hier aber Ausnahmen zu schaffen, würde ein Chaos ohne Ende bedeuten, denn dann würde jeder Fall vor Gericht landen, da die klare Grenze fehlen würde.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Nach der heutigen Urteilsverkündung verstehe ich gar nicht, warum man noch ein weiteres Urteil benötigt. Es ist doch ganz klar von Verspätung am Endziel die Rede, warum brauche ich dann noch diese qualifizierte Abflugverspätung?

 

Heute ist es endlich soweit. Der EuGH hat die C-11/11 entschieden.

 

Wie erwartet kommt es NICHT darauf an, wie sehr sich der ABFLUG eines Zubringerfluges verspätet. Entscheidend ist alleine der Zeitverlust am Endziel.

 

Klassiker: Zubringerflug A-B verspätet sich um Viertelstunde. Anschlussflug wird verpasst, Fluggast umgebucht. Zeitverlust am Endziel 3h+

 

Folge: Ausgleichszahlung.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das war schon lange überfällig !

 

Was ist das nur für eine Sch.... !!!! Was ist daran überfällig?

Weißt du überhaupt,was das bedeuted?

Die Airlines werden damit reihenweise in die Insolvens getrieben,da es nicht mehr möglich ist,Flüge zusammenzulegen.

Beispiel: Veranstalter+Airlines planen Flüge nach Ägypten oder Tunesien. Irgendwann im Frühjahr gibt es Unruhen. Es wird weniger gebucht,und (normalerweise!) legt man dann Flüge zusammen,ändert somit Flugzeiten und Flughäfen.

Und die Folge? wegen vielleicht täglich 10 verblödeten Touris,die von nix Ahnung haben,und eben ihren Flug machen wollen,soll dann ne 738 von D nonstop nach Ägypten oder Tunesien düsen,nur weil paar bekloppte Richter das so sehen???

Bin fassungslos,aber,nachdem ich den letzten Tatort am Sonntag gesehen habe,ist mir alles Klar (Richter+BKA allet Verbrecher)...Gute Nacht!!!!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist das nur für eine Sch.... !!!! [...]

 

Im Prinzip volle Zustimmung! Allerdings mit einer Einschränkung: die Richter haben nur die verhängten Bestimmungen so ausgelegt, wie sie mußten. Der wahre Sündenbock ist die von niemandem legitimierte Europäische Kommission, die diese völlig lebensfremden Fluggast-"Rechte" erlassen hat. Noch vor wenigen Jahrzehnten konnte niemand sicher sein, ob er sein Ziel auf der südlichen Halbkugel auch wirklich lebend erreichen würde. Wenn man heute gezwungen würde, eine 24-stündige Verspätung als normales Lebensrisiko hinzunehmen, schiene mir das nur recht und billig. Im Europa-Verkehr müßte die Bestrafungs-Schwelle bei 5-6 Stunden liegen. Soviel braucht eine Fluggesellschaft, die guten Willens ist, um einen Ersatz zu organisieren.

Bearbeitet von DM-STA
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Airlines werden damit reihenweise in die Insolvens getrieben,da es nicht mehr möglich ist,Flüge zusammenzulegen.

 

Schade, dass es wohl nur die Pauschalreisen betrifft. Wie wäre es generell mit erst gründlich planen, dann mit verbindlichen Zeiten zur Buchung freigeben??? Airlines, die es nicht können, können von mir aus pleite gehen. Als Kunde habe ich ständige Flugverschiebungen, -streichungen und -zusammenlegungen satt. Wenn man einen Direktflug bucht, dann gibt es dafür einen guten Grund! Wenn man einen Flug mit Abflug gegen Mittag bucht, hat man ebenfalls gute Gründe, nicht in der Früh oder spätabends wegfliegen zu wollen!

 

Wie schafft es bloss die Bahn? Schon mal von einem wegen schwacher Auslastung gestrichenem ICE gehört?

 

Bei der LH grenzt es an einen Vorsatz: erst viele Verbindungen ins Buchungssystem einstellen, um die Kundschaft zu locken, dann 2-3 Monate 70% davon streichen und hoffen, dass die gebuchten Paxe die Änderungen akzeptieren. Das Spiel beobachte ich seit Jahren, zumindest ab DUS.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie schafft es bloss die Bahn? Schon mal von einem wegen schwacher Auslastung gestrichenem ICE gehört?

 

Der Vergleich hinkt, da ein ICE nie "voll" ist und man somit bequem an der Minimalauslastung entlangplanen kann. In Spitzenzeiten (z.B. Freitagnachmittag) stehen dann eben 2/3 der Fahrgäste. Genau das geht bei Flügen nicht, was aber beileibe keine Rechtfertigung für das beschriebene Verhalten sein soll.

 

 

Bei der LH grenzt es an einen Vorsatz: erst viele Verbindungen ins Buchungssystem einstellen, um die Kundschaft zu locken, dann 2-3 Monate 70% davon streichen und hoffen, dass die gebuchten Paxe die Änderungen akzeptieren. Das Spiel beobachte ich seit Jahren, zumindest ab DUS.

 

Meiner Erfahrung nach läuft es etwas anders: einige Flüge stehen zwar von Anfang an im System, für sie werden aber, jedenfalls zur Buchung über Reisebüros, erst dann Reservierungen entgegengenommen wenn zeitlich benachbarte eine gewisse (nach aussen nicht kommunizierte) Auslastungsschwelle überschritten haben. Da von den betroffenen Kunden bislang offenbar nur wenige Rabatz machen (bzw. bei der nächsten anstehenden Buchung trotzdem wiederkommen) geht die Rechnung auf, da hier juristisch offenbar eine passagierbenachteiligende Grauzone ausgenutzt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Vergleich hinkt, da ein ICE nie "voll" ist und man somit bequem an der Minimalauslastung entlangplanen kann.

 

Der entscheidende Punkt ist eher, dass die Bahn vorher schlichtweg nicht weiß, wie voll ein konkreter Zug wird. Es gibt jede Menge Tickets ohne Zugbindung, eine Reservierung ist in Zügen, von denen der Kunde aus Erfahrung eh weiß, dass nicht stark ausgelastet sind, überflüssig. Bei Flugpassagieren ist hingegen der Anteil der "gebundenen" Passagiere deutlich höher, und dank dem frühzeitig möglichen Online-Checkin erfährt man von den restlichen Passagieren auch von Minute zu Minute genauer, wieviele wirklich mitwollen. Die Bahn erfährt sowas erst, wenn der Schaffner durch die Gänge geht...

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klassiker: Zubringerflug A-B verspätet sich um Viertelstunde. Anschlussflug wird verpasst, Fluggast umgebucht. Zeitverlust am Endziel 3h+

 

Ja nee is klaar! Wenn sich der Zubringer um 1 Stunde oder mehr verspätet mag das ja noch alles ok sein. Aber wenn ich bei einer Verspätung von 15 Minuten des Zubringers meinen Anschluss verpasse, dann bin ich prinzipiell selbst Schuld weil ich eine so knapp kalkulierte Verbindung gebucht habe. Klar, Airline bietet an, muss also auch liefern. Aber der erfahrene Fluggast weiß, dass "Verspätungen" von bis zu ca. 30 Minuten öfters vorkommen. Wenn ich dann sehe, dass ich zum Umsteigen nur ca. 45 Minuten habe und ich auch noch recht weit von einem Gate zum nächsten muss, evtl. erst Einreiseformalitäten erledigen etc.,

wird mir doch klar, dass das ein reines Glückspiel wird.

 

Auf der anderen Seite muss man sich natürlich auch fragen, warum die Airlines so knappe Anschlussflüge anbieten.

 

Trotzdem wünsche ich mir immer noch mal ein paar Richter mit Mumm in den Knochen, die mal nem klagenden Pax sagen, dass er bei so knapp gebuchtem Anschlussflug auch selbst Schuld ist. Nein, aber immer nur Airline bietet an, Airline muss liefern und bei der kleinsten Abweichung gibt es Geld für die Paxe.

 

m Prinzip volle Zustimmung! Allerdings mit einer Einschränkung: die Richter haben nur die verhängten Bestimmungen so ausgelegt, wie sie mußten. Der wahre Sündenbock ist die von niemandem legitimierte Europäische Kommission, die diese völlig lebensfremden Fluggast-"Rechte" erlassen hat. Noch vor wenigen Jahrzehnten konnte niemand sicher sein, ob er sein Ziel auf der südlichen Halbkugel auch wirklich lebend erreichen würde. Wenn man heute gezwungen würde, eine 24-stündige Verspätung als normales Lebensrisiko hinzunehmen, schiene mir das nur recht und billig. Im Europa-Verkehr müßte die Bestrafungs-Schwelle bei 5-6 Stunden liegen. Soviel braucht eine Fluggesellschaft, die guten Willens ist, um einen Ersatz zu organisieren.

 

Endlich einer mit einer vernünftigen Sicht der Dinge!

 

Schade, dass es wohl nur die Pauschalreisen betrifft. Wie wäre es generell mit erst gründlich planen, dann mit verbindlichen Zeiten zur Buchung freigeben???

 

Absolut meine Meinung, aber leider laut dem Urteil auch verboten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Trotzdem wünsche ich mir immer noch mal ein paar Richter mit Mumm in den Knochen, die mal nem klagenden Pax sagen, dass er bei so knapp gebuchtem Anschlussflug auch selbst Schuld ist. Nein, aber immer nur Airline bietet an, Airline muss liefern und bei der kleinsten Abweichung gibt es Geld für die Paxe.

 

Niemand zwingt die Airline, solche Verbindungen auf einem Ticket zu verkaufen. Wenn sie ohne Not eine Leistung verkaufen, die sie nicht erbringen können, bedarf es schon eines ziemich kruden Rechtsverständnisses, das Risiko auf den Passagier abwälzen zu wollen, der seine Leisutng, nämlich die Zahlung des Flugpreises, vertragstreu erbracht hat.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja nee is klaar! Wenn sich der Zubringer um 1 Stunde oder mehr verspätet mag das ja noch alles ok sein. Aber wenn ich bei einer Verspätung von 15 Minuten des Zubringers meinen Anschluss verpasse, dann bin ich prinzipiell selbst Schuld weil ich eine so knapp kalkulierte Verbindung gebucht habe. Klar, Airline bietet an, muss also auch liefern. Aber der erfahrene Fluggast weiß, dass "Verspätungen" von bis zu ca. 30 Minuten öfters vorkommen. Wenn ich dann sehe, dass ich zum Umsteigen nur ca. 45 Minuten habe und ich auch noch recht weit von einem Gate zum nächsten muss, evtl. erst Einreiseformalitäten erledigen etc.,

wird mir doch klar, dass das ein reines Glückspiel wird.

 

Aha, Du verlangst also ernsthaft vom Kunden, dass er sich darüber informiert, an welchen Gates die Maschinen gewöhnlich abgehen, dann die Laufwege berechnet, abschätzt, wie lange er ggfs. für Sicherheitskontrollen benötigt usw. usw. usw? Und dann auch noch erahnt, wieviel Verspätung welcher seiner Flüge gewöhnlich mal hat?

Und das alles bei Buchung Wochen vor dem Flug, wo die konkreten Gates noch nicht mal feststehen?

 

Die MCT herauszufinden, ist bei manchen Airports für den "Normalkunden" schon recht schwierig, vor allem wenn man den Fachbegriff nicht kennt. Wieviel sollte ein Kunde denn der MCT Deiner Meinung nach zuschlagen? Zumal die meisten Buchungsportale einem bei dem Zubringerflug doch überhaupt keine freie Wahl lassen, das ist doch meist "friss oder stirb".

 

Hinzu kommen noch regelmäßige Verschiebungen zwischen Buchung und Reiseantritt. Bei meiner letzten Langstrecke wurde ich nachträgelich auf einen späteren Anschluss umgebucht, weil nach einer kleinen planmäßigen Verschiebung 5 Minuten zur MCT fehlten. Ende vom Lied war, dass die Langstrecke 20 Minuten verfrüht war, wir aber trotdzdem nicht auf den früheren Flug durften und beim kompletten Boarding des Vorgängerfluges zuschauen durften...

 

Für meine kommende Langstrecke gab es auf dem Zubringer nach MUC bereits zwei Verschiebungen, ich bin echt mal gespannt, was am Ende an Umsteigezeit rauskommt. Aber gerade bei München habe ich keine Bedenken, ich habe auch schon in FRA einen Wechsel von A/B innerhalb von 15 Minuten hinbekommen und das Gepäck kam auch mit... (nein, so war es nicht geplant...).

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Vergleich hinkt, da ein ICE nie "voll" ist und man somit bequem an der Minimalauslastung entlangplanen kann.

 

Doch, auch Züge sind zu Spitzenzeiten und bei Fahrzeugmangel seitens der Bahn ab und an

so voll, dass sie dann per Bundespolizei zwangsgeräumt werden müssen.

 

Bloss sind die Erstattungsregeln für Bahnkunden nicht annähernd so kostenträchtig

für das Unternehmen, als dass sich ein Umdenken rentieren würde. Außerdem hinkt die

Industrie mit der Lieferung neuer Züge ähnlich weit hinterher wie Berlin

mit der Eröffnung ihres Flughafens.

 

Viele Grüße

Goofy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein das verlange ich nicht so genau, aber gerade bei größeren Flughäfen ist mit längeren, zeitintensiveren Wegen zu rechnen. Und gerade wenn diese Möglichkeit besteht, ist es für mich vollkommen normal eine großzügigere Umsteigezeit bei meiner Buchung einzuplanen.

 

Abgesehen davon, finde ich das Urteil dass es nur auf die Verspätung am Endziel ankommt auch wieder etwas "weltfremd".

Es kommt meiner Meinung nach nämlich sehr wohl darauf an ob, wie viel , warum und vor allem wodurch sich der Zubringer verspätet hat.

 

Wie kann es sein, dass eine vom Passagier ausgelöste Notrutsche etwas darstellt, was die Airline nicht beeinflussen kann und eine daraus folgende Verspätung nicht in Ausgleichszahlungen der Airline endet, aber die Airline dann für die Paxe "blechen" kann die einen Anschlussflug verpassen? Das ist doch überhaupt nicht durchdacht.

 

Klingt zwar merkwürdig, aber so wie STN-EBJ geschrieben hat müsste es dann echt so sein.

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja nee is klaar! Wenn sich der Zubringer um 1 Stunde oder mehr verspätet mag das ja noch alles ok sein. Aber wenn ich bei einer Verspätung von 15 Minuten des Zubringers meinen Anschluss verpasse, dann bin ich prinzipiell selbst Schuld weil ich eine so knapp kalkulierte Verbindung gebucht habe. Klar, Airline bietet an, muss also auch liefern.

 

Das ist der Punkt: wenn die Airline das anbietet, muss sie das liefern.

Ergo: schlicht nicht mein Problem.

 

Aber der erfahrene Fluggast weiß, dass "Verspätungen" von bis zu ca. 30 Minuten öfters vorkommen.

 

Nicht jeder Fluggast ist erfahren.

Abgesehen davon, dass das nicht das Problem des Beförderungsfalls^WFluggastes sein kann.

 

Wenn ich dann sehe, dass ich zum Umsteigen nur ca. 45 Minuten habe und ich auch noch recht weit von einem Gate zum nächsten muss, evtl. erst Einreiseformalitäten erledigen etc., wird mir doch klar, dass das ein reines Glückspiel wird.

 

Die Entfernung der Gates weiss ich bei der Flugbuchung nicht.

Interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht.

 

Auf der anderen Seite muss man sich natürlich auch fragen, warum die Airlines so knappe Anschlussflüge anbieten.

 

Weil es in der Regel klappt.

Und wenn nicht, muss die Airline das halt geradeziehen.

 

Trotzdem wünsche ich mir immer noch mal ein paar Richter mit Mumm in den Knochen, die mal nem klagenden Pax sagen, dass er bei so knapp gebuchtem Anschlussflug auch selbst Schuld ist. Nein, aber immer nur Airline bietet an, Airline muss liefern und bei der kleinsten Abweichung gibt es Geld für die Paxe.

 

3 Stunden Verspätung sind keine "kleinste Abweichung".

 

Absolut meine Meinung, aber leider laut dem Urteil auch verboten.

 

Meinung ist nicht verboten.

 

Ich habe im übrigen - trotz ziemlich hohen Flugvolumens und vielen Verspätungen, letztes Jahr waren mehr Flüge nicht wie gebucht geflogen als regulär - noch nie die Kompensationszahlungen eingefordert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um das Thema realistisch anzugehen:

 

2010 waren nach Aussage des EUGH bei der Bewertung und Urteilsfindung zu C-12/11 weniger als 0,15 Prozent aller Flüge in Europa von einer Verspätung betroffen, die Ansprüche gem. EU-Verordnung 261/2004 auslösen.

 

Eine Airline wie Ryanair, die pro Flug und Passagier 2 Euro dafür kassiert, dürfte somit eine lukrative Einnahmequelle generiert haben. Zumal Auszahlungen dort ja ohnehin nur marginär sein dürften.

Bearbeitet von emdebo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein das verlange ich nicht so genau, aber gerade bei größeren Flughäfen ist mit längeren, zeitintensiveren Wegen zu rechnen. Und gerade wenn diese Möglichkeit besteht, ist es für mich vollkommen normal eine großzügigere Umsteigezeit bei meiner Buchung einzuplanen.

 

Abgesehen davon, finde ich das Urteil dass es nur auf die Verspätung am Endziel ankommt auch wieder etwas "weltfremd".

Es kommt meiner Meinung nach nämlich sehr wohl darauf an ob, wie viel , warum und vor allem wodurch sich der Zubringer verspätet hat.

 

Wie kann es sein, dass eine vom Passagier ausgelöste Notrutsche etwas darstellt, was die Airline nicht beeinflussen kann und eine daraus folgende Verspätung nicht in Ausgleichszahlungen der Airline endet, aber die Airline dann für die Paxe "blechen" kann die einen Anschlussflug verpassen? Das ist doch überhaupt nicht durchdacht.

 

Klingt zwar merkwürdig, aber so wie STN-EBJ geschrieben hat müsste es dann echt so sein.

Solange die MCT eingehalten wird und es auf einem Ticket steht haftet dafür eben der Carrier.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solange die MCT eingehalten wird und es auf einem Ticket steht haftet dafür eben der Carrier.

 

Nur letzteres.

Keine (gemeinsamen) Tickets auszustellen, bei denen die MCT nicht eingehalten wird, ist ebenfalls Job des Carriers und nicht der des Passagiers.

 

(In der Praxis ist das ja egal, da automatisiert überwacht und bei jeder Flugzeitenänderung erneut überprüft).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist natürlich ein drolliges Beispiel. Bei einer von einem Pax ausgelösten Notrutsche kann man sehr leicht argumentieren, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Und schon ist die Airline aus der "Haftung".

 

Mindestens acht von zehn Richtern würden in einer solchen Konstellation gegen die Ausgleichszahlung entscheiden.

 

An der allgemeinen Rechtsprechung zu Ausgleichszahlungen bei verspäteten Flügen hat sich durch die neue Entscheidung ja nichts geändert. Klargestellt wurde nur, dass es keiner wesentlichen Abflugverspätung bedarf, um in den Anwendungsbereich der VO zu gelangen. Vom BGH abgesehen war das aber auch vorher so ziemlich jedem klar, der damit zu tun hat.

 

Man muss auch klar sagen: Die Airlines haben es in der Hand, ob sie realistische Verbindungen anbieten, die Kleinstverspätungen tolerieren, oder eben nicht. Selbstverständlich führen verlängerte Umsteigezeiten zu längeren Reisezeiten, aber mir ist es hundertmal lieber, etwas länger unterwegs zu sein, als meinen Termin wegen einer geringen Verspätung des Zubringerfluges zu verpassen.

Bearbeitet von STN-EBJ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Airlines haben es in der Hand, ob sie realistische Verbindungen anbieten, die Kleinstverspätungen tolerieren, oder eben nicht. Selbstverständlich führen verlängerte Umsteigezeiten zu längeren Reisezeiten, aber mir ist es hundertmal lieber, etwas länger unterwegs zu sein, als meinen Termin wegen einer geringen Verspätung des Zubringerfluges zu verpassen.

 

Das stimmt natürlich, allerdings bieten eben viele Preisportale bei der Anzeige möglicher Flugverbindungen neben der aufsteigenden Ergebnissortierung nach Preis auch die nach Reisezeit an. Ich kann mir schon vorstellen, dass da ein Vorteil von 15 Minuten bei annähernd gleichen Preisen einige zur Buchung der "schnelleren" Verbindung bewegt. Der Rest ist eine Risikoabschätznung, bei der man aber dank der Pünktlichkeitsstatisstik auf flightstats.com als Passagier auch nicht alleine gelassen wird. Nur solchermassen kümmern muss man sich als Pax eben am besten schon vor der Buchung und nicht erst im Nachhinein jammern wenn's mal wieder schiefgegangen ist. Trotzdem, bitte nicht falsch verstehen: ich finde es gut, dass die Rechtslage so verbraucherfreundlich ist wie sie nun noch einmal bestätigt wurde, bin schliesslich selbst einer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann mir schon vorstellen, dass da ein Vorteil von 15 Minuten bei annähernd gleichen Preisen einige zur Buchung der "schnelleren" Verbindung bewegt.

 

Meist ist es - je nach Taktung der Zubringerflüge - aber eher eine Entscheidung zwischen 1:30h oder 3:00h Aufenthalt am Hub. Und wenn der Zubringerflug dann auch noch innerdeutsch ist, macht es irgendwann keinen Sinn mehr zu fliegen und man kann gleich die Bahn nehmen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber eher eine Entscheidung zwischen 1:30h oder 3:00h Aufenthalt am Hub

 

Ok, 1:30h sollte auch in MUC und FRA reichen selbst wenn der Zubringer sich um eine halbe Stunde verspätet.

 

An der allgemeinen Rechtsprechung zu Ausgleichszahlungen bei verspäteten Flügen hat sich durch die neue Entscheidung ja nichts geändert. Klargestellt wurde nur, dass es keiner wesentlichen Abflugverspätung bedarf, um in den Anwendungsbereich der VO zu gelangen. Vom BGH abgesehen war das aber auch vorher so ziemlich jedem klar, der damit zu tun hat.

 

Sorry aber das verstehe ich jetzt nicht. Ich gebe zu, dass mein Notrutschen Beispiel vielleicht etwas weit hergeholt ist, aber ich versuche es nochmal genauer zu erklären.

 

Die Notrutschenauslösung durch den Pax wurde ja als etwas bewertet, was die Airline nicht beeinflussen kann und somit auch keine Ausgleichszahlungen zu leisten hat. Richtig?

 

Angenommen auf HAM-FRA löst in HAM jemand die Notrutsche aus, der Flieger verspätet sich drastisch, aber die Paxe können wir diesen Flug keine Ausgleichszahlungen beanspruchen weil die Airline den Vorfall ja nicht kontrollieren konnte. Richtig?

 

Auf dem Flug sind jetzt einige Paxe mit Anschlussflügen in FRA welche durch die Verspätung nicht mehr erreicht werden können. Diese Paxe werden auf die nächsten Flüge umgebucht und haben somit am Endziel eine Verspätung von 4 Stunden. Diese können nun wieder die Ausgleichszahlungen beanspruchen, weil es ja keiner Abflugverspätung bedarf, um die EU-VO gelten zu lassen. Richtig?

 

In dem Falle sind doch die Paxe mit Endziel FRA die "gea......."

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...