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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


Empfohlene Beiträge

Sieh es andersrum:

 

Ohne Wirksamkeit der EU-Verordnung könnte die Airlline bequem und straflos (bis auf die kosten für die Hotelübernachtung) die Passagiere bei so einer Verspätung auf die nächste eigene Maschine 24h später umbuchen.

 

Mit der EU-Verordnung im Nacken ist der Anreiz deutlich höher, sie überhaupt erst in die Konkurrenzmaschine, die "nur" 4 Stunden später als ursprünglich gebucht landet, umzusetzen.

 

Und genau darum geht es doch bei der EU-Verordnung: Die Airlilnes dazu zu bewegen, alles, was möglich ist, in Bewegung zu setzen, um die Passagiere möglichst pünktlich an den Zielort zu bekommen.

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Sieh es andersrum:

 

Ohne Wirksamkeit der EU-Verordnung könnte die Airlline bequem und straflos (bis auf die kosten für die Hotelübernachtung) die Passagiere bei so einer Verspätung auf die nächste eigene Maschine 24h später umbuchen.

 

Mit der EU-Verordnung im Nacken ist der Anreiz deutlich höher, sie überhaupt erst in die Konkurrenzmaschine, die "nur" 4 Stunden später als ursprünglich gebucht landet, umzusetzen.

 

Und genau darum geht es doch bei der EU-Verordnung: Die Airlilnes dazu zu bewegen, alles, was möglich ist, in Bewegung zu setzen, um die Passagiere möglichst pünktlich an den Zielort zu bekommen.

 

 

Ist mir klar und auch verständlich. Dennoch bin ich der Meinung, dass es für die Verspätung einen Grund geben muss und ich schlicht und einfach nicht verstehe/begreife/akzpetiere warum im Falle von "höherer oder äußerere" Gewalt, die Airline trotzdem zahlen muss. Weil das ja ganz eindeutig der Grund war, warum einige Paxe in FRA ihre Anschlüsse nicht bekommen haben.

 

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass jeder Fall seperat bewertet werden muss und der Airline die Schuld für die Verspätung nachgewiesen werden muss. Soweit ich weiß, ist es nämlich so dass mir als Angeklagter meine Schuld nachgewiesen werden muss und ich nicht meine Unschuld beweisen muss.

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und der Airline die Schuld für die Verspätung nachgewiesen werden muss.

 

Und wie soll ein Kunde diesen Nachweis führen können? Wenn es sich nicht gerade um einen meldepflichtigen Zwischenfall handelt hat der Kund doch gar keine Chance, den wirklichen Grund herauszufinden. Und da die Airline nicht in der Beweispflicht wäre - warum sollte sie konstruktiv mithelfen?

 

"Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt ausgefallen. Beweisen Sie uns doch mal das Gegenteil!".

 

 

 

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Ok, 1:30h sollte auch in MUC und FRA reichen selbst wenn der Zubringer sich um eine halbe Stunde verspätet.

 

In FRA hab ich schon 10 Minuten geschafft :) Zugegebenermassen ganz anders als geplant.

 

Angenommen auf HAM-FRA löst in HAM jemand die Notrutsche aus, der Flieger verspätet sich drastisch, aber die Paxe können wir diesen Flug keine Ausgleichszahlungen beanspruchen weil die Airline den Vorfall ja nicht kontrollieren konnte. Richtig?

 

Schlechtes Beispiel, weil in HAM der nächste Flieger nach FRA schlimmstenfalls 60 Min später geht - aber es ist doch klar, worauf Du hinauswillst.

Das Auslösen der Notrutsche ist allerdings etwas, was die Fluggesellschaft kontrollieren kann - sie muss dafür sorgen, dass kein pax sie auslöst. Und oh Wunder stehen die Flugbegleiter beim boarden idR in der Nähe der Türen.

 

Auf dem Flug sind jetzt einige Paxe mit Anschlussflügen in FRA welche durch die Verspätung nicht mehr erreicht werden können. Diese Paxe werden auf die nächsten Flüge umgebucht und haben somit am Endziel eine Verspätung von 4 Stunden. Diese können nun wieder die Ausgleichszahlungen beanspruchen, weil es ja keiner Abflugverspätung bedarf, um die EU-VO gelten zu lassen. Richtig?

In dem Falle sind doch die Paxe mit Endziel FRA die "gea......."

 

Natürlich steht dem Weiterfligenden hier die Ausgleichszahlung zu.

Und der Lokalpax mit eben weniger als 3 Std Verspätung muss diese akzeptieren - alles bis zu diesen 3 Std nimmt man eben als übliches Risiko an.

 

Ich fänd ja was passender, was sich mehr an der Gesamtreisezeit orientiert. Auf HAM-FRA würde ich auch bei 90 Min eine Entschädigung angebracht finden. Auf HAM-ZQN nicht.

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Was ist das nur für eine Sch.... !!!! Was ist daran überfällig?

Weißt du überhaupt,was das bedeuted?

Die Airlines werden damit reihenweise in die Insolvens getrieben,da es nicht mehr möglich ist,Flüge zusammenzulegen.

Naja... vielleicht werden sie aber auch dazu angehalten, sorgfältiger zu planen...?

Und es ist für mich auch nicht einsehbar, dass der Pauschaltourist das Flugverlegungsrisiko ständig allein tragen soll! Die Airlines

tun dies aus wirtschaftlichen Gründen und schädigen dabei aber ihre Passagiere. Immerhin gibt es ja einen 3 Stunden Puffer, den der Reisende immer noch entschädigungslos zu tragen hat..

Es ist doch wirklich so, dass man einen Reise auch bewusst nach FLugzeiten auswählt. Ich war auch schon mal davon betroffen und wenn ein Rückflug von Antalya von 18.00 Uhr mal eben 13 Stunden(!) vorverlegt wird, bekommt man eine ganz andere Perspektive

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Ist das hier eigentlich ein Airliners-Forum... oder ein Anti-Airliners-Forum?

 

oftmals ist es leider ein Kindergartenforum geworden :)

 

 

 

Naja... vielleicht werden sie aber auch dazu angehalten, sorgfältiger zu planen...?

Und es ist für mich auch nicht einsehbar, dass der Pauschaltourist das Flugverlegungsrisiko ständig allein tragen soll! Die Airlines

tun dies aus wirtschaftlichen Gründen und schädigen dabei aber ihre Passagiere. Immerhin gibt es ja einen 3 Stunden Puffer, den der Reisende immer noch entschädigungslos zu tragen hat..

Es ist doch wirklich so, dass man einen Reise auch bewusst nach FLugzeiten auswählt. Ich war auch schon mal davon betroffen und wenn ein Rückflug von Antalya von 18.00 Uhr mal eben 13 Stunden(!) vorverlegt wird, bekommt man eine ganz andere Perspektive

 

sehe ich auch so, dass hier wahllos mit den Urlaubszeiten der bezahlenden Gäste gespielt wird, klar sehen die schon vorher diesen Teil, wenn sie ihren Reisevertrag unterschreiben, aber dennoch ist Verbraucherschutz lobenswert und weiterhin zu begrüßen!

 

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Naja... vielleicht werden sie aber auch dazu angehalten, sorgfältiger zu planen...?

Und es ist für mich auch nicht einsehbar, dass der Pauschaltourist das Flugverlegungsrisiko ständig allein tragen soll! Die Airlines

tun dies aus wirtschaftlichen Gründen und schädigen dabei aber ihre Passagiere. Immerhin gibt es ja einen 3 Stunden Puffer, den der Reisende immer noch entschädigungslos zu tragen hat..

Es ist doch wirklich so, dass man einen Reise auch bewusst nach FLugzeiten auswählt. Ich war auch schon mal davon betroffen und wenn ein Rückflug von Antalya von 18.00 Uhr mal eben 13 Stunden(!) vorverlegt wird, bekommt man eine ganz andere Perspektive

 

Wie ist das eigentlich bei Pauschalreisen? Die Veranstalter reservieren bei den Airlines doch die Plätze. Werden dann vom Veranstalter auch alle reservierten Plätze bezahlt oder nur die, die auch belegt/verkauft wurden? Streng genommen gibt es doch zwei Verträge, einmal zwischen Veranstalter und Tourist und einmal zwischen Veranstalter und Airline. Für mich stellt sich doch die Frage, was ist wenn die Airline einfach Flüge zusammenlegt bzw. die Zeiten ändert und dem Veranstalter das mitteilt.

Der darf laut dem aktuellen Urteil die Zeiten ja nicht mehr ändern. Hat er aber auch nicht, sondern die Airline.

Soll der dann zur Airline gehen und sagen, dass sie doch bitte zu den ursprünglich vereinbarten Zeiten fliegen sollen oder soll er die Paxe alle auf eine andere Airline umbuchen, die zeitlich "passender" fliegt.

 

Natürlich ist es unschön, wenn die Flüge so verschoben werden, dass einem ein ganzer Tag flöten geht, aber dennoch sollte man da eine flexiblere Lösung finden als "Veranstalter dürfen Flugzeiten künftig nicht mehr ändern". Wie ist das eigentlich wenn mein Rückflug statt am Morgen am Abend vorher geht. Dann müsste mir der Veranstalter doch eigentlich eine Hotelübernachtung erstatten.

 

Ich bin halt nicht so der typische Pauschaltourist.

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Der wahre Sündenbock ist die von niemandem legitimierte Europäische Kommission

 

Wie bitte? Die Regierungen der Mitgliedstaaten schlagen jeweils einen Kommissar aus ihrem Land vor, die Kommissare entstammen also i.d.R. denjenigen Parteien, die in ihrem jeweiligen Land die Regierung bilden (wobei letztere in Demokratien sehr wohl volle Bürgerlegitimation besitzt). Nach Deiner Definition, vorausgesetzt ich verstehe sie richtig, sind in Deutschland auch weder Bundespräsident noch Bundeskanzler vom Volk legitimiert nur weil sie nicht direkt gewählt werden, und das wird ja wohl keiner behaupten wollen.

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@phiraos

 

Zunächst mal wird ja nichts so heiß gegessen, wie's gekocht wird. TUI hat gegen das pro-Verbraucherzentrale gefallene Urteil des OLG Celle erst mal Berufung beim BGH angekündigt. Also hat sich momentan erst mal nichts geändert.

 

Sollte das BGH zu der gleichen Auffassung kommen, ist es an den Reiseveranstaltern, das Urteil für die Praxis umzusetzen. Wir sind uns wohl alle darin einig, dass das äußerst schwierig wird. Aber da müssen praktikable Lösungen her. Denn Flugzeitänderungen wird es zwangsläufig auch in Zukunft geben. Vielleicht werden Abweichungen im Stundentakt zur bestätigten Flugzeit vergütet oder nachbelastet, um einen Ausgleich zu schaffen. Wenn der Pauschalurlauber eine Änderung auch zum Anlaß nehmen kann, kostenfrei zurückzutreten, wird es natürlich eng. Mal schauen, was sich dann so tun wird.

 

Etwas anderes ist es, wenn Reiseveranstalter nur "Traumzeiten" auf ihren Homepages veröffentlichen, um Kunden erst mal zur Buchung zu bewegen. Ist die Buchung erst mal "im Kasten", werden die Passagiere auf andere Flüge umgesetzt - und Neukunden zunächst wieder auf die attraktiven Flüge eingebucht. . Das ist ja auch genau das, was teilweise zu Recht beanstandet wird. Auch das sollte man nicht verallgemeinern, kommt aber sicherlich vor. Oder eine Airline bietet kurzzeitig noch attraktive Sonderkonditionen, schwupps werden Paxe umgebucht.

 

Dein Beispiel mit Rückflug "am Abend vorher" funktioniert indes nicht, denn die Anreise- und Abflugtage sind fest und berechtigen sonst z.B. zum kostenfreien Rücktritt. Anders sieht es aus, Flug abends zurück bestätigt und vorgezogen auf den frühen Morgen. Oder Hinflug statt morgens erst kurz vor Mitternacht. Das ist bisher erlaubt.

 

Gruß emdebo, der auch wegen fehlender Flexibilität das Angebot Pauschalreisen links liegen läßt ...

Bearbeitet von emdebo
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Nur kann man ja Airlines und Veranstaltern nicht von vornherein prinzipiell schlechte Planung unterstellen. Die Sommerkataloge erscheinen in der Regel im Herbst, eine ganze Reihe Kunden buchen dann schon zeitig,weil sie den Frühbucherrabatt mitnehmen wollen. Wenn dann durch plötzliche Ereignisse (z.B. Ägypten oder Tunesien,oder Krise in Griechenland) die Buchungslage völlig zusammenbricht,muß man den Veranstaltern + Airlines schon das Recht einräumen,wenigstens den Rest ökonomisch sinnvoll abzuwickeln. Und das wird dann unausweichlich auch zu Flugzeitenänderungen führen . Da muß sich dann auch der Kunde mit einer "Risikobeteiligung" arrangieren (ist meine Meinung)

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Differenziert-kritische Auseinandersetzung mit luftfahrtbezogenen Themen hat auf jeden Fall mehr Nährwert als ein zusammengewürfelter Haufen von Claqueuren.

 

Sehr richtig... "Claqueure" trifft in diesem Fall auf mich voll zu! :lol:

Zur Zeit prozessiere ich nämlich gegen eine AL um 250 EUR Ausgleichsabgabe wegen einer 200 min. Verspätung voni einem 2-EUR-Flug, den ich gar nicht antrat.

 

Die ganze Verordnung und BGH-Auslegung ist ein Jouer... um bei deiner Wortwahl zu bleiben!

 

 

 

Bearbeitet von SA261
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Wie ist das eigentlich bei Pauschalreisen? Die Veranstalter reservieren bei den Airlines doch die Plätze. Werden dann vom Veranstalter auch alle reservierten Plätze bezahlt oder nur die, die auch belegt/verkauft wurden?

 

Ganz genau weiss ich es nicht. Im Vertrag Airline<=>Veranstalter ist aber festgelegt, wann die nicht "verkauften" Sitze an die Airline zurückgegeben werden müssen, in der Regel etwa 4 Wochen vorher. Diese werden dann wieder in den Pool des Einzelplatzverkaufes eingespeist.

 

Blockt bzw. kauft jetzt 12 Monate vorher auf einem x-beliebigen CGN-PMI die Firma Alltours 40 Sitze und verkauft bis 1 Monat vor Flug davon nur 30 kann sie nun die 10 Sitze - höchstwahrscheinlich kostenlos - an AB zurückgeben. Ein anderer Veranstalter, z.b. FTI, Neckermann etc. kann dann natürlich nochmal Sitze "einkaufen" wenn sie erwarten, dass ihr Pool an verfügbaren Sitzen nicht ausreichen.

 

Verkalkuliert sich nun Alltours muss sie die gekauften Sitze wenn sie frei bleiben höchstwahrscheinlich voll bezahlen. Das ist auch der Grund dafür, warum es in der Regel 4-5 Tage (teilweise auch 24h vorher) die besten Lastminute-Reisen gibt. In den letzten Wochen gab so öfters FTI-Reisen für etwa 200 Euro nach Sharm el Sheikh, Airline war jeweils immer SunExpress Deutschland. Das sowas nicht kostendeckend sein kann weiss ja jeder. Die Preise für solche Reisen sank teilweise sogar mehrmals täglich: Da gehe ich einfach mal davon aus, dass das ein Fall von "Fehleinschätzung" gewesen ist.

 

Neckermann Reisen, FTI, Alltours etc geben dann auf solche LastMinute-Reisen auch immer solche obskuren Rabatte a la "Sonnenschein-Rabatt", "Sonder-Abschlag", "Sonder-Doppel-Abschlag" wie man dann auf der Rechnung sehen kann. Ich gehe daher aus, dass in einem solchen Fall dann FTI (im Fall von den günstigen Reisen nach SSH) einfach so einen Sonnenschein-Rabatt gegeben hat und so "unter Einkaufspreis" verkauft. Besser mit aller Gewalt verkaufen, "nur" 80 Euro Verlust pro Person machen als den Einkaufspreis der Flüge (z.b. von 150 Euro) für die nicht verkauften Sitze an SunExpress Deutschland zu bezahlen. Die These würde ja Sinn machen...

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Wie bitte? Die Regierungen der Mitgliedstaaten schlagen jeweils einen Kommissar aus ihrem Land vor, die Kommissare entstammen also i.d.R. denjenigen Parteien, die in ihrem jeweiligen Land die Regierung bilden (wobei letztere in Demokratien sehr wohl volle Bürgerlegitimation besitzt)....

 

Wie ist es dort, im Wolkenkuckucksheim? Europa ist durch keinen einzigen europäischen Bürger legitimiert. Die Iren waren irre genug, ihr Volk zu fragen, ob sie mitmachen wollen in diesem Europa. Die irren Iren hatten sich im Referendum prompt dagegen entschieden. Hoppla. Aber warum sind die eigentlich doch dabei? Mach dich mal schlau (im Internet oder sonstwo).

 

Schau dir mal die "Rechtsprechung" des EuGH zum Thema Fluggastrechte an: Im so genannten "Sturgeon"-Urteil hatte der EuGH bestimmt, dass die EUVO 261/04 hinsichtlich Ausgleichsleistungen auch bei Verspätungen anzuwenden sei. Mit einem Abakus hatte man gleichzeitig aus den sonstigen Bestimmungen der Verordnung mit unfassbar abwegigen Annahmen konstruiert, dass also eine 3-stündige Verspätung die Grenze sei, ab der AGL zu zahlen seien. Das zeugt davon, dass diese Leute über keinerlei Sachverstand verfügen, was grundsätzlich nicht weiter schlimm wäre. Jedoch muss diesen Amateuren vorgeworfen werden, dass sie sich nicht den nötigen Sachverstand einholten.

 

In diesem Europa ist es möglich, dass ein einzelner Mann - nämlich der Generalanwalt am EuGH, der seit dem Sturgeon-Urteil an allen Folge-Verfahren zum Thema Fluggastrechte die Schlussanträge stellte - die gesamte europäische Luftfahrtindustrie in Grund und Boden stampft. Und warum? Jeder einigermaßen verständige Verbraucher weiß, dass das Sturgeon-Urteil falsch ist. Der EuGH musste natürlich in den Folge-Verfahren seiner Linie treu bleiben, um sich nicht selbst zu widersprechen. So folgt ein Fehlurteil nach dem anderen und wir alle werden dafür bezahlen, damit sich einzelne wegen 200 Minuten delay die Taschen füllen können.

 

Niemand zwingt die Airline, solche Verbindungen auf einem Ticket zu verkaufen. Wenn sie ohne Not eine Leistung verkaufen, die sie nicht erbringen können, bedarf es schon eines ziemich kruden Rechtsverständnisses, das Risiko auf den Passagier abwälzen zu wollen, der seine Leisutng, nämlich die Zahlung des Flugpreises, vertragstreu erbracht hat.

 

Nein, gezwungen wird die Airline nicht. Im letzten Urteil des EuGH ging es um eine Frau, die von Bremen nach ASU wollte. Dazu hat sie die Air France gebucht, die sie via CDG und GRU befördern sollte. Der AF Zubringer hatte 1,5 Std. delay. Diese Verspätung wird von der (falschen) Rechtsprechung des EuGH überhaupt nicht erfasst. Von der Verordnung schon grad gar nicht.

 

Zukünftig wird diese Frau im Reisebüro ausgelacht, wenn sie diesen Flug so buchen will. Sie wird hören: "Wie bitte? Wohin wollen Sie? Nach Südamerika? Haben Sie vergessen, wo wir hier sind? Wir sind in Posemuckel. Wenn Sie nach Südamerika oder an die Cote d´Azur wollen, können wir Ihnen einen Flug nach Düsseldorf verkaufen. Dort nehmen Sie Ihr Gepäck in Empfang und gehen zum Check-in für Ihren Weiterflug, den Sie auch hier kaufen können, aber nur in einer getrennten Buchung. Anschließend gehen Sie wieder durch den Security-Check und lassen sich nochmal abfummeln (Dies gilt für jede Umsteigestation).

 

Wann fangt Ihr endlich mal an nachzudenken?

 

Übrigens: das letzte Urteil des EuGH hat wiederum mehr Fragen offen gelassen als Antworten gegeben. Denn der verhandelte Fall bezog sich auf eine Strecke, auf der durchgehend nur eine Airline ausführender Luftfrachtführer war.

 

Wie verhält es sich, wenn ich im Reisebüro meinen Flug NUE-FRA-MIA kaufe und der von Augsburg Airways durchgeführte Zubringer verspätet sich um eine Stunde? Ich verpasse meinen LH-Flieger und bin erst 10 Stunden später am Strand in South Beach. Obwohl die von Augsburg gebaute Verspätung von der Verordnung und der kruden "Rechtsprechung" des EuGH überhaupt nicht erfasst wird, muss nun Augsburg die von mir geforderte AGL zahlen (LH braucht nicht zahlen, da die ihren Flug pünktlich durchgeführt hat). Der BGH hatte diese Frage noch ganz richtig bewertet, als es sagte, dass die Verordnung auf jeden einzelnen Flug und nicht auf eine Flugreise abstellt.

 

Fang an nachzudenken.

 

Dies trifft NATÜRLICH die ganzen Feeder und in der Folge auch alle Regionalflughäfen. Wir werden nur noch ab BER (wenn der je eröffnet), MUC, FRA und DUS abfliegen können. Und wir werden keine Flugreisen mehr buchen können, sondern nur noch einzelne Flüge, die wir höchstumständlich abfliegen müssen, mit Koffergeschleppe, Anstellen an Warteschlangen, Schuhe aus- und anziehen und Gerenne.

 

Es hilft nichts, nur von zwölf bis mittag zu denken.

 

Heute ist es endlich soweit. Der EuGH hat die C-11/11 entschieden.

 

Wie erwartet kommt es NICHT darauf an, wie sehr sich der ABFLUG eines Zubringerfluges verspätet. Entscheidend ist alleine der Zeitverlust am Endziel.

 

Klassiker: Zubringerflug A-B verspätet sich um Viertelstunde. Anschlussflug wird verpasst, Fluggast umgebucht. Zeitverlust am Endziel 3h+

 

Folge: Ausgleichszahlung.

 

Stimmt: 1 + 1 = 3 (?)

 

Rechne doch nochmal nach (kann doch nicht so schwer sein). Wenn der Zubringer (nehmen wir mal 4U) eine Viertelstunde Verspätung hat, wird dies weder von der (falschen) Rechtsprechung des EuGH, noch von der Verordnung erfasst. Ja, du verstehst das völlig richtig: DIESE VERSPÄTUNG IST VOLLKOMMEN IRRELEVANT! :)

 

Wenn der Weiterflug vom Abbringer umgebucht wird, wird dies ebensowenig von der "Rechtsprechung" und auch nicht von der Verordnung erfasst, weil dieser Flug nämlich pünktlich durchgeführt wurde. B)

 

Kein Anspruch auf AGL.

 

Lösung: 1 + 1 = 2

 

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In diesem Forum fehlt eindeutig der "Danke-Button"!

Den "Danke-Button" vermisste ich schon oft nach SXFTXL seinen Beiträgen zu dem Thema!

 

Die EUVO 261 ist nur noch eine schlechte Komödie und total an dem Ur-Ziel vorbei geschossen, dass ALs Ausgleichsabgabe bei Überbuchung zu leisten haben.

 

..............

 

Jetzt warte ich nur darauf ob es heute Morgen "differenziert-kritisch" französisch... oder zur Abwechslung mal wieder auf Latein "differenziert-kritisch" weiter geht.

 

 

 

Bearbeitet von SA261
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Angenommen auf HAM-FRA löst in HAM jemand die Notrutsche aus, der Flieger verspätet sich drastisch, aber die Paxe können wir diesen Flug keine Ausgleichszahlungen beanspruchen weil die Airline den Vorfall ja nicht kontrollieren konnte. Richtig?

 

Auf dem Flug sind jetzt einige Paxe mit Anschlussflügen in FRA welche durch die Verspätung nicht mehr erreicht werden können. Diese Paxe werden auf die nächsten Flüge umgebucht und haben somit am Endziel eine Verspätung von 4 Stunden. Diese können nun wieder die Ausgleichszahlungen beanspruchen, weil es ja keiner Abflugverspätung bedarf, um die EU-VO gelten zu lassen. Richtig?

 

Nein, das hast du falsch verstanden.

 

Unterstellt, das Ziehen der Notrutsche durch einen Pax ist ein außergewöhnlicher Umstand, gibt es weder für den Pax etwas, dessen Reise in FRA endet, noch für den, der von FRA aus weiterfliegt.

 

Wie schon oben erklärt, ist das Urteil weit weniger spektakulär oder bedeutend, als dies von diversen Medien dargestellt wurde.

 

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Wie hier bereits öfters erwähnt wurde, ist die Anzahl der Fälle wo tatsächlich eine Entschädigung geleistet werden muss gegenüber der Zahl der täglich stattfindenden Flüge eher gering. Noch geringer ist die Zahl der Fluggäste, welche die Entschädigung auch wirklich einfordern und sich auch von dem meist ablehnenden ersten Schreiben der Fluggesellschaft nicht abschrecken lassen. Somit dürfte der finanzielle Schaden eher überschaubar sein.

 

Ganz klar trägt die EU-Richtlinie m.E. aber dazu bei, dass eben mancher vorsätzlicher Missbrauch seitens der Fluggesellschaften eingedämmt wird, wie das kurzfristige Streichen von Flügen "aus technischem Grund" der in Wirklichkeit "mangelnde Auslastung" lautet. Die Paxe sitzen einen Tag in einer fremden Stadt fest, wo sie nicht hinwollten, etc....

 

Letztlich hat auch die neue Regelung, dass die Flugzeiten nicht einfach geändert werden können, einen Sinn. Nicht jeder wohnt im 10 km Radius um die großen Verkehrsflughäfen und kann sich flexibel auf die Zeitenänderungen einstellen. Nehmen wir mal an, ich buche eine Flugreise ab München, wohne aber in Kempten im Allgäu. Ich wähle eine Reise mit Abflug um 10:00 in München, diesen Flug kann ich bequem mit dem ersten Zug um 05:48 erreichen und habe noch genug Puffer für Check-In und evtl. Verspätungen des Zuges. 2 Wochen vorher würde mir der Reiseanbieter mitteilen, dass der Flug jetzt nicht mehr um 10:00 sondern um 07:00 abgeht. Ich habe keine Möglichkeit, den Flughafen zu dieser Zeit mit dem ÖPNV zu erreichen. Statt einer Zugfahrt für ca. 25 € bleiben mir nur noch die Optionen, falls vorhanden, mit dem Auto zu fahren und horrende Parkgebühren für den Zweiwöchigen Urlaub zu bezahlen, ein Taxi für ca. 150-200 € zu nehmen oder mit dem letzten Zug um 23:24 am Vorabend zu fahren und die Nacht schlaflos auf unbequemen Sitzbänken am Flughafen zu verbringen.

Nicht jeder ist unbegrenzt mit Geld gesegnet, dass er die Lösungen 1 oder 2 sich leisten kann und will, nicht jeder jung und fit, dass er sich die Lösung 3 in Erwägung zielt. Es ist nun einmal Fakt, dass Reiseanbieter oft Reisen verkauften mit relativ attraktiven Abflugzeiten, aber dann diese insbesondere auf "unchristliche" Zeiten wie 6:00 änderten, da ja zu dieser Zeit z.B. billigere Charterflüge aufgrund billigerer Slots verfügbar sind (d.h. die Gewinnmarge ist höher).

Wenn man das vorgenannte Beispiel betrachtet, macht die Regelung schon Sinn, und eine Ausgleichszahlung im Falle eines Verstoßes deckt in so einem Fall gerade einmal die dem Reisenden durch das Handeln der Fluggesellschaft entstehenden Zusatzkosten.

 

Auch die Thematik mit den Umsteigeverbindungen lehnt sich nur an das an, was z.B. bei der Bahn schon lange gilt. Für mich als Reisenden ist es doch irrelevant, ob z.B. der erste Flug nur 2 Std. Verspätung hat. Wenn ich dadurch im Extremfall (Gar nicht so selten bei manchen Langstreckenrelationen) erst 24 Stunden später am Zielort ankomme, habe ich eben 24 h und nicht 2 h Verspätung. Auch hier ist es nun einmal so, dass viele Fluggesellschaften Umsteigerelationen verkaufen, die selbst unter normalen Umständen nicht funktionieren (bis 30 Min. Verspätung). So werden reihenweise Umsteigeverbindungen International auf International in den USA angeboten (z.B. MEX-FRA via IAH) mit Umstieg unter 2h. Was an anderen großen Umsteigeflughäfen wie z.B. DXB, FRA, MUC, etc. kein Problem wäre, da hier ein direkter Umstieg im internationalen Bereich möglich ist und das Gepäck direkt durchgecheckt wird, ist in den USA sehr wohl ein Problem. Eine personell unterbesetzte Passkontrolle mit Schikanierung der Reisenden (Zeit ca. 10 min pro Pax) sowie die Pflicht, das Gepäck vom Band zu holen und neu einzuchecken machen das Erreichen des Anschlussfluges fast unmöglich. Dabei musste ich mir noch sagen lassen, dass IAH noch ein Vorzeigeflughafen in den USA ist und es an anderen FLughäfen noch viel schlimmer ist. Unser Flug LH441 nach Frankfurt hob schließlich mit 40 Minuten Verspätung ab, da bei Abflugzeit noch 10% der gebuchten Paxe fehlten. Wir waren dann trotzdem pünktlich in Frankfurt, leider aber ohne Gepäck, das bei 10% der Reisenden fehlte. Allein das dürfte Lufthansa Unsummen gekostet haben, in meinem Fall kam das Gepäck am nächsten Tag IAH-FRA und am Abend FRA-FDH, am darauffolgenden Tag per Taxi (bestimmt nicht billig) die rund 90 km von FDH nach Kempten bzw. EDMK.

 

Ich glaube, dass die entsprechende Gesetzgebung einfach dazu beiträgt, dass die Gesellschaften das Verhalten gegenüber Passagieren überdenkt und langfristig zu einer besseren Dienstleistung beiträgt.

 

 

 

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Ich glaube, dass die entsprechende Gesetzgebung einfach dazu beiträgt, dass die Gesellschaften das Verhalten gegenüber Passagieren überdenkt und langfristig zu einer besseren Dienstleistung beiträgt.

 

Und das ist der Punkt.

 

Nicht zu vergessen auch, dass Airlines (und Reiseveranstalter bei den angesprochenen Pauschalreisen) sich die aktuellen Regelungen durch ihr Verhalten vorher selbst eingebrockt haben.

Bearbeitet von foobar
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Wie hier bereits öfters erwähnt wurde, ist die Anzahl der Fälle wo tatsächlich eine Entschädigung geleistet werden muss gegenüber der Zahl der täglich stattfindenden Flüge eher gering. Noch geringer ist die Zahl der Fluggäste, welche die Entschädigung auch wirklich einfordern und sich auch von dem meist ablehnenden ersten Schreiben der Fluggesellschaft nicht abschrecken lassen. Somit dürfte der finanzielle Schaden eher überschaubar sein.

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Ich glaube, dass die entsprechende Gesetzgebung einfach dazu beiträgt, dass die Gesellschaften das Verhalten gegenüber Passagieren überdenkt und langfristig zu einer besseren Dienstleistung beiträgt.

 

Claro... weil Viele die ihnen gesetzlich zustehende Leistung nicht einklagen, ist das Gesetz richtig.

Was für eine Argumentation... da stellen sich mir die Haare zu Berg!

.

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Und ja... bessere Dienstleistung und dafür möglichst nicht mehr zahlen, schön!

Die Gesellschaften werden zweifelsfrei ihr "Verhalten" gegenüber den Passagieren überdenken... nur ob bis dahin kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen wie das Durchbuchen weiterhin in dem bisherigen Maße zur Verfügung gestellt werden, dürfte auf einem anderen Blatt stehen.

 

.......

 

Frage,

wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall... wenn also z.B. ein Südafrikaner mit einem Zubringerflug von CPT über JNB nach Europa fliegt und der Zubringer sich verspätet, so das am Ende 3h+ ergeben, wer zahlt dann die AGL... die Zubringer-Gesellschaft?

 

 

 

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Frage,

wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall... wenn also z.B. ein Südafrikaner mit einem Zubringerflug von CPT über JNB nach Europa fliegt und der Zubringer sich verspätet, so das am Ende 3h+ ergeben, wer zahlt dann die AGL... die Zubringer-Gesellschaft?

 

Die Antwort ergibt sich aus der Verordnung:

 

Artikel 3 Anwendungsbereich

 

(1) Diese Verordnung gilt

 

a. für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen

Flug antreten;

 

b. sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von

einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen

des Vertrags unterliegt, antreten, ...

 

Die Verordnung findet also in deinem Beispiel keine Anwendung. Das ist übrigens auch eine Facette dieser unfairen "Rechtsprechung". Die größte Konkurrenz europäischer Airlines, nämlich die ganzen Golfcarrier Qatar, Emirates, Etihad usw. brauchen sich zumindest für ihre Flüge NACH Europa über die Verordnung gar keine Gedanken machen.

 

Zur Beruhigung hier noch ein Passus aus der letzten Urteilsbegründung des EuGH (Originalzitat):

 

„Schließlich ergibt sich jedenfalls aus der Rechtsprechung, dass die Bedeutung, die dem Ziel

des Schutzes der Verbraucher und somit auch der Fluggäste zukommt, negative

wirtschaftliche Folgen selbst beträchtlichen Ausmaßes für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer

rechtfertigen kann (Urteil Nelson u. a., Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).“

 

Wir sehen also, dass der Untergang etlicher Luftfahrtgesellschaften für den Wirtschaftskreislauf (lt. EuGH) kein Problem darstellt. IAG schreibt tiefrote Zahlen, Alitalia ist praktisch insolvent, AF/KLM kann nur noch gemeinsam durchhalten, LH und airberlin fahren Einsparprogramme, die bereits erste Entlassungen zur Folge haben, Malev ist tot, Olympic Airways ist tot, OLT ist tot ... you name it.

 

Die Verteidiger der EuGH-"Rechtsprechung" werden jedoch auch hier wieder einen anderen Zusammenhang herstellen, um abzulenken. :mellow:

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Wir sehen also, dass der Untergang etlicher Luftfahrtgesellschaften für den Wirtschaftskreislauf (lt. EuGH) kein Problem darstellt. IAG schreibt tiefrote Zahlen, Alitalia ist praktisch insolvent, AF/KLM kann nur noch gemeinsam durchhalten, LH und airberlin fahren Einsparprogramme, die bereits erste Entlassungen zur Folge haben, Malev ist tot, Olympic Airways ist tot, OLT ist tot ... you name it.

 

Seit wann ist Recht relativ im Verhältnis zur wirtschaftlichen Verfassung der Teilnehmer am Rechtsverkehr? Wenn Karstadt also kurz vor der Pleite ist, gelten kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche der Kunden nicht, weil deren Erfüllung die Lage des Verkäufers verschlechtern könnte? Und Opel darf ohne rechtliche Konsequenzen mangelhafte Autos verkaufen, weil es denen schlecht geht, BMW aber nicht? Manchmal muss ich mich sehr wundern, welches Rechtsverständnis hier so vorherrscht....

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