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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Die Beförderungsbedingungen von Condor sagen nichts darüber aus, ob man mitgebrachte Alkoholika an Bord konsumieren darf oder nicht. Insofern könnte das auch der Fall gewesen sein. Aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen, wie die Crew sich in solchen Fällen verhält, wenn sie merkt, dass sich jemand während des Fluges mittels mitgebrachten Alkohols die Birne zuknallt.
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Das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada zum Austausch von Fluggastdaten ist vorerst gestoppt. Der EuGH hat in einem Gutachten für das EU-Parlament festgestellt, dass das Abkommen zu weit gefasst ist um mit EU-Datenschutzbestimmungen in Einklang zu sein. Wenn die Kritikpunkte überarbeitet werden, kann das Abkommen in Kraft treten.

Kritikpunkte sind: 

  • Daten müssen klarer und präziser definiert werden;
  • Nutzung der Daten muss auf Terrorismus und schwere, grenzüberschreitende Kriminalität beschränkt werden;
  • Daten dürfen nur an Drittländer (USA) weitergegeben werden, wenn diese ein gleichwertiges Abkommen mit den USA haben;
  • Weitere Nutzung der Daten als zur Ein- und Ausreise unterliegt besonderen Bestimmungen (Richtervorbehalt, Aufsicht, Information)
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vor 3 Stunden schrieb aaspere:

Die Beförderungsbedingungen von Condor sagen nichts darüber aus, ob man mitgebrachte Alkoholika an Bord konsumieren darf oder nicht. Insofern könnte das auch der Fall gewesen sein.

Selbst wenn es offiziell verboten wäre - da die Passagiere nicht zu 100% überwacht werden, lässt sich das durch die Crew kaum verhindern (im Zweifelsfall wird halt auf dem Klo gesoffen) bzw. wird erst bemerkt, wenn es schon zu spät ist...

 

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Völlig richtig. Deshalb hätte ich als Amtsrichter in dem mündlichen Parallelverfahren in Frankfurt auch den Rüpel als Zeugen geladen, um festzustellen, ob ein Versäumnis am Gate oder bei der Crew vorgelegen hat. Alkoholisierte Paxe können ja nach den AGBs von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Tante Edith, um sie mal wieder ins Spiel zu bringen, sagt gerade: "In Zukunfrt müssen alle Paxe über 18 Jahre vor dem Gate ins Röhrchern pusten." :)

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Und was soll der Rüpel Zeuge sagen: Ja ich habe mich am Flughafen und / oder an Bord so abgeschossen, dass meine Impulskontrolle kurz vor den Azoren aussetzte. Ich verstehe auch nicht, wieso man mich an Bord gelassen hat und dann weiter mit Sprit versorgt hat.

Wenn der Zeuge vernünftig ist, oder zumindest gut beraten beruht er sich auf sein Aussage-Verweigerungsrecht und bedankt sich für die Spesen und die gut ausgestattete, vom Kläger zunächst bezahlte Hotel-Minibar. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, das Kläger oder Beklagte den Zeugen vorladen.

Als Beklagter zeige ich, dass ich Richtlinen/Hinweise für Boden- und Kabinen-Personal habe, um die Gefahr zu erkennen, dass das Personal diese kennt und anwendet und dann muss der Kläger zeigen, dass es für das Personal in dem Fall erkennbar war, das der Rüpel nicht an Bord durfte. Viel erfolg dabei.

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vor 2 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Wenn der Zeuge vernünftig ist, oder zumindest gut beraten beruht er sich auf sein Aussage-Verweigerungsrecht und bedankt sich für die Spesen und die gut ausgestattete, vom Kläger zunächst bezahlte Hotel-Minibar. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, das Kläger oder Beklagte den Zeugen vorladen.

Na ja, es ist ja ein Zivilverfahren gewesen. Und ich denke, dass, wenn es ein Strafverfahren gegen den Rüpel gegeben hat, dieses längst abgeschlossen sein dürfte. Und dann hätte er nämlich kein Aussageverweigerungsrecht gehabt.Insofern hätte es sogar genügt, die Akte des Strafverfahrens ins Zivilverfahren mit einzubeziehen.

Bearbeitet von aaspere
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In den USA haben Passagier- und Fluggastrechteverbände die FAA aufgefordert zu prüfen, ob die immer geringer werdenden Abstände zwischen den Sitzreihen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Passagiere haben kann. Die FAA hat den Antrag abgelehnt, dabei auf unbestimmte Studien und nicht näher definierte Tests verwiesen. 

Das fand das Berufungsgericht unangemessen und hat die FAA angewiesen, den Antrag erneut zu bearbeiten die Entscheidung vernünftig und nachvollziehbar zu begründen. 

Das bedeutet noch nicht, dass es in naher Zukunft FAA-Auflagen gibt, der einen Mindestabstand zwischen zwei Sitzreihen vorschreibt.

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vor 13 Stunden schrieb aaspere:

Ein Mindestabstand wäre aber zu begrüßen. Wenn sich dann die FAA dazu entschließen würde, wie und wann würde das denn dann auch eine Bindungswirkung für europäische Airlines entfalten?

Die Regulierung würde nicht direkt ganze Airlines betreffen, sondern nur die Flugzeuge die im amerikanischen Luftraum fliegen sollen. Natürlich bedeutet dies, dass die amerikanischen Airlines komplett betroffen wären.

Sollte eine Regulierung auch Widebodies betreffen müssten alle Flugzeuge, die den amerikanischen Luftraum anfliegen wollen ab einem Stichtag die Regulierung erfüllen.

So lange die EASA aber nicht nachzieht, müsste keine EU-Airline dem Folge leisten, wenn Sie z.B. nur innereuropäisch fliegt.

Auf der Single-Aisle-Flotte gäb es also gar keine Veränderungen und auch im Widebody-Segment könnte es sich lohnen für Flüge in die USA eine Teilflotte aufzubauen. Besonders bei Airlines, die sehr viele Sitze in die Flugzeuge packen würde ich eine "Asienflotte" und eine "US-Flotte" erwarten. 

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Ich würde mir nicht zuviele Hoffnungen darauf machen, dass sich hier etwas ändert. Die Kläger wollten die Regulierung für drei Aspekte (Sicherheit, Gesundheit, Komfort) vor dem Hintergrund, das Sitzabstand und Sitzbreite geschrumpft sind, die Menschen aber gleichzeitig größer werden. 

Die FAA hat ein Regulierungsverfahren abgelehnt. Zur Sicherheit hat sie ausgeführt, dass die FAA Vorschriften zur Evakuierung hat, die auch Abstände von 28 und 29 inch umfassen und die Tests erfolgreich absolviert hat. Zu Gesundheit/Komfort hat sie gesagt, es gibt keinen Unterschied zwischen Economy, Business, bzw. alle Tätigkeiten die langes Sitzen erfordern.

Das Berufungsgericht hat nur die Begründung zur Sicherheit kassiert, nicht zur Gesundheit. Und diese vor allem aus prozedualen Gründen: 

Zitat

[...] We agree with Flyers Rights that the Administration failed to provide a plausibleevidentiary basis for concluding that decreased seat sizes combined with increased passenger sizes have no effect on emergency egress. [...] Because the Administration claims to have access to the information that would fully justify its denial of the petition for rulemaking, an order to engage in rulemaking is unwarranted at this point. [...] 

 

Zitat

[...] The study considered, among other things, the ability of wider passengers to pass through the emergency exit row and door. Importantly, this test found that increased passenger width had the greatest effect on exit speed of all the variables tested  The Administration also overlooks that its studies are outdated. They were conducted in the 2000s when, according to the petition, seat dimensions were larger. [...]

Finally, the Administration stated in its decision that emergency evacuation tests have been successfully run with seat dimensions as small as those being used by commercial airlines. The problem is that not one of those tests is in the record. So they provide no evident support for the Administration’s conclusion. [...]

But this case is different because the Administration admits it relied materially on information it has not disclosed, and the Administration has pointed this court to that information as a basis for affirmance. [...]

Because the Administration claims to have access to the information that would fully justify its denial of the petition for rulemaking, an order to engage in rulemaking is unwarranted at this point.[...]

 

Gesundheit, hier unter anderem insbesondere Thrombose, ist grundsätzlich Teil des Regulierungsauftrags. Hier gelang es der FAA aber zu zeigen, dass die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden.

Zitat

That includes protecting passengers’ physical health in flight, even from harms that are not occasioned by the flight. [...] the Administration acknowledged its authority to protect the health of passengers, stating that it would “continue to monitor seat designs and effects on safety and health.” [...] Rather, the Administration decided that it should not address those issues at this time, [...] with respect to the risk of deep vein thrombosis, the Administration cited evidence showing that it rarely occurs and, regardless, is not caused by seat size or spacing.

 

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Wieder eingecheckte no-shows, die wegen Gepäckentladung zur Verspätung führte.
http://www.airliners.de/verspaetung-ausladen-gepaeck-airline/42045
Ich kann die Gerichtsentscheidung ja nachvollziehen, weil das wahrscheinlich so häufig vorkommt, dass man nicht mehr von außergewöhnlichen Umständen sprechen kann. Auf der anderen Seite würde ich als Airline mal ein Exempel statuieren und die Verursacher zur Kasse bitten.

 

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So einen Fall hatte ich auch neulich. Wieso checken Leute ein, geben Gepäck auf und erscheinen nicht zum Boarding? Zu lange in Duty-Free Shops? Wäre ja ne Frechheit, wenn dann die Airline Schuld wäre. Bzw dann dürfte sie nicht warten.

Ich glaube wegen solchen Leuten verzögern sich so viele Flüge- auch bei AB, da hatte ich das. Erklärt vllt auch einen Teil derer Misere..

Bearbeitet von d@ni!3l
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vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

Bleibt noch, das große Geheimnis, warum berichtet airliners.de zweimal über das selbe Urteil?

Ja, richtig. Mir war doch so, als ob ich das schon mal gelesen hätte. Den Link dazu hatte ich am 12. Juni gesetzt. Ich unterstelle a.de hier aber nur ein verzeihliches Versehen.

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vor 13 Stunden schrieb d@ni!3l:

So einen Fall hatte ich auch neulich. Wieso checken Leute ein, geben Gepäck auf und erscheinen nicht zum Boarding? Zu lange in Duty-Free Shops? Wäre ja ne Frechheit, wenn dann die Airline Schuld wäre. Bzw dann dürfte sie nicht warten.

Ich glaube wegen solchen Leuten verzögern sich so viele Flüge- auch bei AB, da hatte ich das. Erklärt vllt auch einen Teil derer Misere..

Neben dem Duty-Free gibt es aber noch einige andere Möglichkeiten:

- kein Durchkommen an der Security

- Probleme & Verzögerungen beim Ausreisen

- Reisen mit älteren Personen und fußläufiges Erreichen weit entfernter Gates <- das hätte mir beim Umstieg in BCN einmal fast das Genick gebrochen

- zu geringe Umsteigezeit

- Unfälle/Zwischenfälle, die eine Weiterreise unmöglich machen

Und mein Favorit: in DUS haben wir beinahe den Flieger verpasst, weil der Rollstuhlservice von Klüh für 5 Rollis in einem Flieger nur einen MA geschickt hat, der immer zwischen Norwegian-CI am Übergang zu Terminal C und Gate im Terminal A pendeln musste. 

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Ok, danke, daran hab ich nicht gedacht. Und wie handeln das die meisten Airlines. Wird i.d.R. auf eingecheckte Passagiere gewartet und Verspätungen in Kauf genommen oder sagen sich die meisten, dass, wenn die Leute es nicht zum Boarding schaffen eben das Gepäck ausgeladen wird und Abflug? Gibt es da Tendenzen welche Airline eher Variante a und welche eher Variante b nutzt?

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Das ist aus meiner Sicht keine Frage, wie sich eine Airline verhält. Ich glaube, es gibt in Deutschland keine Airline, die eigenes Personal am Gate einsetzt (wohlgemerkt: Gate, nicht beim CI). AHS ist ja wohl der Marktführer beim Handling. Und AHS hat klare Anweisungen, wie die Prozedur abläuft. Da wird, wenn das Boarding-Ende näher kommt, und es fehlen Paxe, die aber schon eingecheckt haben, diese ein- oder zweimal ausgerufen. Und dann ist Schluß. Die Klappe fällt. Mit Sicherheit findet darüber aber eine Kommunikation zwischen Gate und Flieger statt.

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Am 2.8.2017 um 20:51 schrieb aaspere:

Ich kann die Gerichtsentscheidung ja nachvollziehen, weil das wahrscheinlich so häufig vorkommt, dass man nicht mehr von außergewöhnlichen Umständen sprechen kann.

 

Konnte man im Normalfall auch noch nie, denn das sind rein betriebliche Umstände.

Am 2.8.2017 um 20:51 schrieb aaspere:

Auf der anderen Seite würde ich als Airline mal ein Exempel statuieren und die Verursacher zur Kasse bitten.

 

Sehr smart. Aber das mit der Kausalität hattest du dann wohl nicht mehr vertieft... :-D

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Der Bundesgerichtshof, dessen Aufgabe es unter anderem ist, unbestimmte Rechtsbegriffe zu definieren hat außergewöhnliche Umstände so definiert: 

Zitat

[...] Genannt werden mithin Ereignisse, die der Sphäre keiner Vertragspartei zuzuordnen sind, sondern von außen auf die Lebensverhältnisse der Allgemeinheit oder einer unbestimmten Vielzahl von Personen einwirken. [...] Aufgeführt werden mithin auch insoweit die allgemeinen Lebensverhältnisse betreffende Ereignisse, die beide Vertragsparteien gleichermaßen treffen und deshalb nicht der Risikosphäre der einen oder anderen zugeordnet werden können.

Für die VO 261/2004 hat der BGH festgehalten:

Zitat

Es sollen Ereignisse erfasst werden, die nicht zum Luftverkehr gehören, sondern als jedenfalls in der Regel von außen kommende besondere Umstände seine ordnungs- und plangemäße Durchführung beeinträchtigen oder unmöglich machen können.

 

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Am 8/3/2017 um 11:28 schrieb aaspere:

 Ich glaube, es gibt in Deutschland keine Airline, die eigenes Personal am Gate einsetzt (wohlgemerkt: Gate, nicht beim CI). 

Hm, LH in MUC und FRA kommt mir als Gegenbeispiel / Ausnahme in den Sinn. Ich lasse mich aber gerne korrigieren. 

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vor 25 Minuten schrieb HAJ-09L:

Hm, LH in MUC und FRA kommt mir als Gegenbeispiel / Ausnahme in den Sinn. Ich lasse mich aber gerne korrigieren. 

Ich orakel jetzt mal ...

aaspere wollte wohl eher sagen:

"Ich glaube, es gibt in Deutschland keine ausländische Airline, die eigenes Personal am Gate einsetzt"

Bearbeitet von MHG
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vor 29 Minuten schrieb HAJ-09L:

Dann warten wir mal auf die Einlassungen von den Gestaden der Unterweser. :-) 

Heute aus Wacken. Tante Edith wollte es so.

Das glaubt mir wieder kein Schwein. :D

Aber, das war mein Satz:
"Ich glaube, es gibt in Deutschland keine Airline, die eigenes Personal am Gate einsetzt (wohlgemerkt: Gate, nicht beim CI)."
Und das war doch eindeutig. Ich weiß es nicht genau, glaube es aber. Es mag sein, dass LH in FRA und MUC eigenes Personal an den Gates einsetzt; es würde mich aber wundern. Und ausländische Airlines sowieso nicht.

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