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FDR, CVR und Circuit Breaker


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Hallo Leute.

Für eine interne Schulungsunterlage, bzw. interne Anleitung, suche ich schematische Darstellungen und Bilder über die Postionen der FDR, CVR und der dazugehörigen Circuit Breaker.

Bin Airside Duty Manager am Flughafen Frankfurt und gleichzeitig Flughafenbeauftragter der BFU und bei Bedarf und Beauftragung durch die BFU müssen wir die Recorder auch ziehen. Doch leider kann man sich nicht für alle Flugzeugtypen die Positionen der Geräte und Breaker merken.

Gibt es dafür in irgendwelchen Manuals etwas?

Habe zwar angefangen schon selbst Bilder zu machen und im Internet nachzuforschen, aber die ganze Sache ist doch sehr umfangreich.

Würde mich freuen wenn Ihr mir da was zur Verfügung stellen könntet.

VG

Johannes :)

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Wo genau der FDR sitzt ist zum Teil nicht mal in den Unterlagen fürs fliegende Personal vorhanden. Circuit-Breaker kommt nicht nur auf den Typ, sondern auch auf die Variante und leider in vielen Fällen aufs einzelne Flugzeug an, kann also in zwei Flugzeugen derselben Serie an anderer Stelle sitzen. Dumm, ist aber leider so.

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Wo genau der FDR sitzt ist zum Teil nicht mal in den Unterlagen fürs fliegende Personal vorhanden. Circuit-Breaker kommt nicht nur auf den Typ, sondern auch auf die Variante und leider in vielen Fällen aufs einzelne Flugzeug an, kann also in zwei Flugzeugen derselben Serie an anderer Stelle sitzen. Dumm, ist aber leider so.

Danke...Jo, soweit bin ich auch schon! Werde es trotzdem versuchen! ;-)

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Für Arbeiten an Flugzeugen gibt es nur EINE GÜLTIGE UNTERLAGE. Diese nennt sich AICRAFT MAINTENANCE MANUAL. An diese Unterlage solltest du dich halten. Mal abgesehen davon, dass ein Ausbau des FDR/Voice Recorder und das ziehen der dazugehörigen CB´s sicherlich nur von einen 145er Betrieb durchgeführt werden darf.

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 Ich würde auch sagen, dass "Ihr" (und dafür gibt es doch sicherlich innerhalb der BFU ein entsprechendes Verfahren) eine Wartungsgesellschaft beauftragt, diese Stellt dann auch die korrekte Dokumentation sicher und kann beim Wiedereinbau auch die korrekte Funktion zertifizieren. Manipulation ist dabei eigentlich nciht möglich, man kann zwar den FDR mit einem Zusatztgerät auslesen, die Daten auf dem FDR aber nciht ändern. Der CVR kann nach dem Flug durch die Cockpitbesatztung gelöscht werden, wenn sie den wollen.

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Na hauptsächlich geht es um die Circuit-Breaker und wo die sich befinden, denn wir hatten schon Piloten die sich geweigert hatten diese zu ziehen. Klar ausbauen werden wir diese so gut wie nie, aber nice to know wo die sich befinden! Also wie gehabt wer mir da weiterhelfen kann ist willkommen!

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Auch bei der Frage nach der Location der CB´s gibt es nur eine Aussage. Das AIRCRAFT MAINTENANCE MANUAL. Und auch hier muss ich sagen, dass dies nur durch einen 145er Betrieb durchgeführt werden darf. Zum einen hast du keine Ahnung, was durch ein ziehen des CB´s alles deaktiviert wird zum anderen ist jeder Flieger ein Einzellstück und die Location der CB´s kann von Flugzeug zu Flugzeug unterschiedlich sein.

 

Ich habe keine Ahnung was du für nen Job am Flughafen hast aber ich rate dir dringend davon ab irgend etwas am Flieger zu manipulieren und auch keinen Kollegen dazu auf zu fordern.

 

Die Welt ist klein, wenn ich jemanden an meinem Flieger erwische, der nen CB zieht ohne meine Erlaubnis knallts, aber richtig. Da steht schneller das LBA am Flieger als du schauen kannst. Denn ich bescheinige im Transit, dass alle CB´s eingedrückt sind und da hat keiner von deinen Leuten was dran zu suchen und die Tatsache, dass du dich in nem Forum bemühen musst Informationen zu sammeln zeigt mir eigentlich schon das du scheinbar keine große Ahnung hast und wohl besser die Finger davon lässt.

 

Sorry wegen der Schreibweise aber bei sowas geht mein Puls auf 180.

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Das kann man auch freundlicher mitteilen! Soviel zum Thema Netiquette in diesem Forum!

 

An Deiner Stelle würde ich mich über die Aufgaben und Befugnisse der FHB bei der BFU mal kundtun. Wir hatten schon Piloten die behauptet hatten nicht zu wissen wo die CB`s sind (soviel zum Thema keine Ahnung).

Im Härtefall holen wir die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft und diese werden das anordnen.

 

Junge, Junge lernt Ihr nicht Euren Puls etwas besser zu beherrschen!

Trotzdem noch einen schönen Abend!

 

Danke

 

Auch bei der Frage nach der Location der CB´s gibt es nur eine Aussage. Das AIRCRAFT MAINTENANCE MANUAL. Und auch hier muss ich sagen, dass dies nur durch einen 145er Betrieb durchgeführt werden darf. Zum einen hast du keine Ahnung, was durch ein ziehen des CB´s alles deaktiviert wird zum anderen ist jeder Flieger ein Einzellstück und die Location der CB´s kann von Flugzeug zu Flugzeug unterschiedlich sein.

 

Ich habe keine Ahnung was du für nen Job am Flughafen hast aber ich rate dir dringend davon ab irgend etwas am Flieger zu manipulieren und auch keinen Kollegen dazu auf zu fordern.

 

Die Welt ist klein, wenn ich jemanden an meinem Flieger erwische, der nen CB zieht ohne meine Erlaubnis knallts, aber richtig. Da steht schneller das LBA am Flieger als du schauen kannst. Denn ich bescheinige im Transit, dass alle CB´s eingedrückt sind und da hat keiner von deinen Leuten was dran zu suchen und die Tatsache, dass du dich in nem Forum bemühen musst Informationen zu sammeln zeigt mir eigentlich schon das du scheinbar keine große Ahnung hast und wohl besser die Finger davon lässt.

 

Sorry wegen der Schreibweise aber bei sowas geht mein Puls auf 180.

 

 

 Ich würde auch sagen, dass "Ihr" (und dafür gibt es doch sicherlich innerhalb der BFU ein entsprechendes Verfahren) eine Wartungsgesellschaft beauftragt, diese Stellt dann auch die korrekte Dokumentation sicher und kann beim Wiedereinbau auch die korrekte Funktion zertifizieren. Manipulation ist dabei eigentlich nciht möglich, man kann zwar den FDR mit einem Zusatztgerät auslesen, die Daten auf dem FDR aber nciht ändern. Der CVR kann nach dem Flug durch die Cockpitbesatztung gelöscht werden, wenn sie den wollen.

Da habe ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Natürlich wird dafür ein 145er Betrieb beauftragt. Doch leider hatten wir schon Piloten die sich geweigert hatten die CB`s zu ziehen, bzw. behauptet haben nicht zu wissen wo die sind und mit dieser Unterlage kann ich denen zeigen wo die sind. Im Härtefall kommt dann sowieso Polizei oder Staatsanwalt. Zum Glück sind diese Fälle sehr selten.

Danke.

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Wieso behaupten? Ich weiss ganz sicher nicht wo sich die CBs befinden. Wie gesagt, auf fast jedem Flugzeug unserer 160 oder so Flugzeuge ist der wo anders. Und wenn sie was vertuschen wollten hätten sie ihn einfach gelöscht, da hilft dann auch kein CB mehr. Und einfach so einen CB ziehen werde ich als Pilot nur wenn es ein entsprechendes Procedure gibt. Gibt es dafür aber nicht, für so was muss man dann die Technik rufen. Ich ruf die ja sogar für so simple Dinge wie einen INOP Aufkleber aufkleben, ist halt nicht mein Job.

 

Aber auch für die BFU gibts entsprechende Ansprechpartner, zum Beispiel die BFU-Beauftragten Unfalluntersucher der Arbeitsgruppe Accident Analysis and Prevention der Vereinigung Cockpit. Oder schlicht die jeweiligen 145-Betriebe der Airlines, die wissen eh am besten Bescheid.

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Doch leider hatten wir schon Piloten die sich geweigert hatten die CB`s zu ziehen, bzw. behauptet haben nicht zu wissen wo die sind und mit dieser Unterlage kann ich denen zeigen wo die sind.

 

 Da Piloten in den seltesten Fällen eine "Wartungsbefugniss" besitzten (ich kenne aber tatsächlich welche), werden Sie auch nicht ohne "Anweisung" wie einer Procedure oder auf anraten der jeweiligen Technik diese CB's ziehen. Letztendlich braucht man doch eh wieder den Wartungsbetrieb der dann den "Eingriff" vornimmt und dieser wird dies anhand gültiger Wartungsunterlagen tätigen und der weiss dann auch, wo sich der jeweilige CB befindet, das ganze ist nötig, wenn das Flugzeug irgendwann mal wieder eine Freigabe durch einen Techniker erhalten soll.

 

 Mir ist da momentan nicht ganz klar, warum "du" oder "Ihr" eine Liste (nehme an nicht revidiert, daher sowieso nur zu Schulungszwecken) über die Position der Sicherungen braucht, wenn ohnehin kein Eingriff durch euch stattfinden darf, egal ob nun die Piloten wollen oder nicht, den ihr werdet bei einem intakten Flugzeug auch keine Recorder "ziehen".

 

 Über die Befugnisse ist es müßig zu reden, soweit ich weiss, hat die Polizei sowie die Bundespolizei da aber wenig mit zu tun. In dem Fall dürftest du uns aber ruhig aufklären, wo steht, dass auf Verlangen der BFU/Polizei der FDR ausgehändigt werden muss. Ich hatte auch schonmal kontakt mit "Sheriffs" (Polizei) am Flugzeug, die breitbeinig behaupteten, sie hätten nun Anrecht auf Einsicht in die Bordbücher und andere Unterlagen. Musste ihnen dann auch mitteilen, dass sie im Rahmen ihrer Dienstausführungen den Flieger gerne "besichtigen" können, aber Einsicht in Unterlagen jegwelcher Art gibts nur mit Einverständniss des Betreibers/Halters. Wie zu erwarten kam nie wieder was, da war wohl jemand mal wieder "oberwichtig".

 

 Der Wartunsgbetrieb ist in dem Fall ohnehin nur die Ausführende "Partei", warum und warum nicht, wer wann was darf und bei wem nun aus welchem Grund auf welche Anweisung welche Daten ausgehändigt werden, macht letztendlich der Betreiber mit der Behörde aus.

 

 

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Hallo xxl-size,

 

du beziehst Dich wahrscheinlich auf §11 FlUUG. Trotzdem wundert mich dann, wieso benötigte Unterlagen, Ansprechpartner, usw nicht bei euch bekannt sind. Da gibt es doch bestimmt "offizielle" Wege der Informationsbeschaffung und Amtshilfe nd Beauftragung von zuständigen Unternehmen.

 

Würde mich aber interessieren, wie das bei euch denn so abläuft. Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel und verhindert Missverständnisse.

 

Gruß

 

AOG

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Erstmal zum Verständnis für alle:

 

Auszug vom § 11 FlUUG Untersuchungsbefugnisse

 

(1) Der Untersuchungsführer, die Untersuchungsfachkräfte und die Beauftragten für Unfalluntersuchung sind zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags nach § 3 im Benehmen mit der örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde befugt, alle Massnahmen zu ergreifen, insbesondere

 

1.ungehinderter Zugang zum Ort des Unfalls oder der Störung sowie zum Luftfahrzeug, zu seiner Ladung, zu seinem Wrack und zu Teilen desselben, Grundstücke und beschädigte Wohnungen zu betreten und zu besichtigen; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt;

 

2.sofortige Spurenaufnahme und Entnahme von Trümmern, Bauteilen und Bestandteilen der Ladung zu Untersuchungs- oder Auswertungszwecken,

 

3.sofortiger Zugang zu Aufzeichnungsanlagen, Aufzeichnungsträgern und sonstigen Aufzeichnungen aus dem Luftfahrzeug und bei der Flugsicherung, Ansichnahme dieser Gegenstände und ihre Auswertung sowie Zugang zu sonstigen Aufzeichnungen und deren Auswertung,

 

4.Zugang zu den Ergebnissen einer Untersuchung der Opfer (Tote, Verletzte) oder von entsprechenden Proben,

 

5.Zugang zu den Ergebnissen von Untersuchungen der am Betrieb des Luftfahrzeugs beteiligten Personen oder von entsprechenden Proben,

 

6.sachdienliche Information durch ungehinderte Einsichtnahme in die sachbezogenen schriftlichen Unterlagen des Eigentümers, des Halters und des Herstellers des Luftfahrzeugs und seiner Teile sowie der für die Zivilluftfahrt und den Flugplatzbetrieb zuständigen Behörden und gegebenenfalls die Anfertigung entsprechender Kopien,

 

soweit dies zur Erreichung des Untersuchungszwecks erforderlich ist.

Hier der Link für das komplette FIUUG

 

Darauf stützt sich die Tätigkeit des Flughafenbeauftragten:

(Auszug)

§ 4 FlUUG Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

(4) Dem Leiter der Bundesstelle sind die Untersuchungsführer, Untersuchungsfachkräfte und weitere Fachkräfte unterstellt. Die Bundesstelle kann sich geeigneter privater Personen als Beauftragte für Unfalluntersuchung bedienen, die im Einzelfall nach Weisung der Bundesstelle und unter ihrer Fachaufsicht als deren Hilfsorgane arbeiten. Die Bundesstelle bestimmt den Umfang der von den Beauftragten durchzuführenden Untersuchungstätigkeit sowie ihre Rechte und Pflichten nach Massgabe dieses Gesetzes. Die Beauftragten erhalten aus Mitteln der Bundesstelle Reisekostenvergütung nach den für Bundesbeamte geltenden Vorschriften und eine Entschädigung, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgesetzt wird.

Da gibt es doch bestimmt "offizielle" Wege der Informationsbeschaffung und Amtshilfe nd Beauftragung von zuständigen Unternehmen.

 

Die Flughafenbeauftragten werden auf Weisung des Untersuchungsführers tätig, zur Erstsicherung vergänglicher Spuren. Im Regelfall werden hier auch Fachfirmen beauftragt. Es geht nur darum zu wissen wo wichtige technische Einrichtungen vorhanden sind. So wie z. B. die Circuit-Breaker!

Ganz ehrlich ich werde einen Sch.. tun und da irgendwas anrühren, dass ist nicht meine Aufgabe. Es geht nur um eine interne Schulungsunterlage um diese Teile lokalisieren zu können.

 

Kann sein das ich mich bisher etwas missverständlich ausgedrückt habe und bitte deshalb um Entschuldigung.

 

Leider ist aber auch in diesem Forum der Umgangston teilweise etwas sehr arrogant. Ich habe gedacht das dieses Forum für Fragen da ist. Wie heißt es so schön: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!

 

Allen noch einen schönen Tag! ;-)

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Die Welt ist klein, wenn ich jemanden an meinem Flieger erwische, der nen CB zieht ohne meine Erlaubnis knallts, aber richtig. Da steht schneller das LBA am Flieger als du schauen kannst. Denn ich bescheinige im Transit, dass alle CB´s eingedrückt sind ...

 

 

Deshalb bescheinigst du ja auch nur,das sich das Flugzeug nach deiner Arbeit im flugfähigen Zustand befindet und nicht das bis zum eintreffen der Crew alle CB geschlossen sind....

 

Zum Sinn oder Unsinn des Threads...Jeder sollte das tun,wofür er ausgebildet ist und wofür er eine klare Grundlage hat...wenn jemand bei der BFU will,das du weisst wo sich der FDR oder die dazugehörigen CB befinden,hättest du schon lange eine Einweisung oder Schulung bekommen...ansonsten Finger weg.Ich als Techniker würde nie in einem Flugzeugtyp den ich nicht kenne und aufdem ich keine Einweisung habe auch nur die Batterie einschalten. Was passiert zum Beispiel,wenn du am CB Panel rumfingerst und auf einmal z.b. alle Sauerstoffmasken in der Kabine rausfallen...oder du einfach mal den Boden / Luft CB ziehst und dein Noselanding gear zusammenklappt...?...nur weil du dich vertan hast oder auf deiner Liste der CB ein anderer ist ?...Nicht alle Sicherungen sind beschriftet oder sind immer am selben Ort....zu deiner Bemerkung...hier würden arrogante oder hochnäsige Antworten kommen...genau so hab ich Personen in deiner Position bis heute erlebt...wir Techniker stehn immer nur im weg...Ihr seit die wichtigsten und müsst als erste an bord egal was passiert ist...

Der Pilot braucht gar nicht zu wissen wo sich der CB des FDR oder CVR befindet...weil es für ihn total uninterresant ist...er wird diese Sicherung in keiner Prozedure zieh müssen,warum auch...?...

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