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Zuständige Amtsgerichte für Flughäfen


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Können wir mal sammeln, welche Amtsgerichte für Klagen gegen Airlines zuständig sind, wenn man die Zuständigkeit auf den Abflug-/Ankunftsort stützt, d.h. auf den Ort des Flughafens?

 

Mir geht es konkret um Berlin Tegel, für das ich aufgrund der PLZ des Flughafens das AG Berlin Wedding für zuständig halte. Es findet sich allerdings auch Rspr. des AG Berlin Schöneberg.

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>>>Mir geht es konkret um Berlin Tegel, für das ich aufgrund der PLZ des Flughafens das AG Berlin Wedding für zuständig halte.

 

Bezirk Reinickendorf => AG Wedding

 

>>>Es findet sich allerdings auch Rspr. des AG Berlin Schöneberg.

 

39 ZPO?

 

 

Ansonsten sind wohl Koeln, Simmern und Koenigs Wusterhausen ziemlich beruehmt-beruechtigt ;-)

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Ist das nicht Königswusterhausen? Aber der Spezialist in solchen Fragen ist doch STN-EBJ. Der kennt sich aus. Da heben die Richter schon die Arme und kapitulieren, wenn er Klage einreicht. :lol:

 

...dabei verklagen wir die Richter doch so gut wie nie...

 

Zur Sache: Eine bestimmte Zuständigkeit gibt es nicht. Geklagt wird meistens dort, wo die jeweilige Airline ihren Sitz hat oder am Erfüllungsort. Im Ausnahmefall auch mal an einem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz des Reisebüros liegt, über das gebucht wurde.

 

Bei den meisten Flughäfen ist das jeweilige Amtsgericht identisch mit dem Flughafen, Beispiele: Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Bremen, Hamburg, Hannover etc. Also AG Köln, AG Düssedorf, AG Frankfurt usw.

 

In Berlin ist es das AG Wedding für TXL. Sehr oft wird auch vor dem AG Charlottenburg geklagt - wegen Air Berlin.

 

Wie oben schon richtig gesagt, ist für SXF das AG Königs Wusterhausen zuständig.

 

Manchmal finden sich auch "exotische" Gerichte, die mit Fluggastrecht eigentlich gar nichts zu tun haben. Das hat seinen Grund dann meist darin, dass es die Airline ist, die am Wohnsitz des Fluggastes klagt. Das macht besonders Laune, wenn der Richter zum ersten Mal von der 261/2004 hört, dann aber meint, diese Verordnung besser verstanden zu haben als die Spezialisten, die die Parteien vertreten... ;)

 

Ein paar Exoten sind das AG Erding für MUC, Nürtingen für STR, AG Geldern für NRN usw.

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Können wir mal sammeln, welche Amtsgerichte für Klagen gegen Airlines zuständig sind, wenn man die Zuständigkeit auf den Abflug-/Ankunftsort stützt, d.h. auf den Ort des Flughafens?

 

Mir geht es konkret um Berlin Tegel, für das ich aufgrund der PLZ des Flughafens das AG Berlin Wedding für zuständig halte. Es findet sich allerdings auch Rspr. des AG Berlin Schöneberg.

Kommt eben auf den Sitz der Airline an:

Bei AB/Germania > Berlin

LH/GWI > Köln

X3 > Hannover

usw.

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Nein, es kommt bei Klagen aus der EU VO 261/04 nicht auf den Sitz der Airline an, weil das naturgemäß für einen Passagier ziemlich dämlich wäre - generell und bei ausländischen Airlines erst recht. Ein Gerichtsstand besteht auch sowohl am Abflug- als auch am Ankunftsort, und da kommt es darauf an, in welchem Gerichtsbezirk der Flughafen liegt. Das ist meistens nicht so kompliziert, bei größeren Städten wie Berlin und einer Klage vor dem Amtsgericht muss man aber mal kurz nachdenken, weil es dort mehrere Amtsgerichte gibt und man nicht immer auf die Schnelle eine Straßenadresse des Flughafens rausbekommt, über die man das zuständige Gericht ermitteln kann.

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Ergo: In vielen Fällen sind mehre Gerichte sachlich und örtlich zuständig. Dann hat man als Kläger den Vorteil, sich aussuchen zu können, wo man klagen möchte. Da spielen dann taktische Erwägungen eine Rolle: Welches Gericht hat die für mich bessere Rechtsprechung zur streitentscheidenden Frage? Welches Gericht verursacht geringere Kosten etc.?

 

Bisweilen geht man auch schlicht einem Gericht aus dem Weg. Speziell vor den Amtsgerichten Frankfurt und Köln hat z.B. die Lufthansa ein "Heimspiel". Da denkst du dir dann: Na, hat der junge Richter womöglich noch vor ein paar Monaten sein Referendariat in der Rechtsabteilung der Beklagten absolviert?

 

Wer unbedingt auf eigene Faust klagen will, sollte sich aber wegen der Zuständigkeit noch die wenigsten Gedanken machen. Dass man beim falschen Gericht landet, kommt selbst unter Juristen immer wieder vor. Wenn allerdings der Richter auf seine Unzuständigkeit hinweis und empfiehlt, einen Verweisungsantrag zum zuständigen Gericht zu stellen, sollte man dem Hinweis aber tunlichst folgen. Fatal ist nur die fehlende internationale Zuständigkeit. Ist kein deutsches Gericht zuständig, gibt´s auch keine Verweisung, sprich: man verliert den Rechtsstreit aus formalen Gründen.

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