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Check-in verweigert


strasser

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So, darum ging es. Alles was danach kam, wer am späten Eintreffen schuld war, aus welchen Gründen, wie oft ich schon geflogen bin, warum ich nicht mein Smartphone benutzt habe, ob ich mir irgendwas Besonderes herausnehme, ob ich meine, Limits überschreiten zu müssen, warum ich wo was nicht gesehen habe, ob ich nicht registriert habe, dass die Zeiten auf dem Ticket stehen, das sind alles vollkommen abseitige Fragen, Vorwürfe und eingebildtete Sachverhaltsabänderungen, die nach meinem bescheidenen menschlichen Erfahrungshorizont nur von frustrierten Berufsstänkerern oder Besserwissern kommen können.

 

So, das wars nun endgültig hier von mir. Das nächste Mal melde ich mich höchstens noch einmal um zu berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

 

 

mmhh...also irgendwie hoere ich da ein bissl Frust raus, dass du den Flieger umbuchen musstest, dich ungerecht in LHR behandelt gefuehlt hast und nun von uns eine Bestaetigung in deinem Sinne erwartet hattest.

Naja, von meiner Seite (und so gehts wahrscheinlich auch anderen Thread Teilnehmer) versuchte ich nur eine objektiv bestmoegliche Bewertung von beiden Seiten (Du und Airline) abgeben. Du schreibst weiter oben, dass das alles abseitige Fragen und Sachverhalte sind.....sorry, nein, sind die nicht, ganz im Gegenteil. Wenn du deinen Fall schon hier postest, dann auch bitte die thematik so flexibel gestalten, dass es sich nicht nur um am Schalter rechtzeitig oder nicht dreht. Keiner unterstellt dir hier, dass du zu spaet von zu hause weg bist....aber genauso unterstell ich der airline auch nicht, dass die superignorant sind.

Die haben dir klare anweisungen bei der Buchung mitgegeben und das ist nunmal ein elementarer Teil dieser Diskussion.

Wenn es keine andere Moeglichkeit als den Counter check-in gaebe, waere ich voll auf deiner Seite....aber so hast du deine Hausaufgaben nicht gemacht.

 

Ich kann mir vorstellen, dass so eine Umbuchung teuer und frustriend ist, aber nur weil man hier nicht gekuschelt wird wie erwartet, ist das kein Grund beleidigt abzudrehen.

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Bei dem Gedanken das nicht gänzlich ausgeschlossen ist, dass er mit Hilfe von windigen Rechtsanwälten sein Zuspätkommen/Umbuchung sogar von der Airline und somit auch indirekt über die Tickets anderer Pax finanziert bekommen könnte, kommt mir die Tüte in den Sinn.

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Jaa Andy, wenn alle Pax erst auf den letzten Drücker zum Baggage-Drop kommen würden, funktioniert es auch nicht. Auch am Baggage-Drop muss doch irgendwann Schluß sein, wenn ein Flug noch pünktlich wegkommen soll.

 

Und warum ist die Gepäckannahme zetlich flexibler als Check In?

 

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@ strasser

Lieber Freund, Dir ist nicht zu helfen, und Deine Sprache ist unter aller Sau. Und was mich betrifft, so bin ich nicht interessiert am Ergebnis.

 

Ich stimme Dir bezüglich der Sprache zu, muss aber auch sagen, dass mich die Häme und Arroganz einiger selbsternannter Check-in- und T5-Experten noch mehr stört. strasser hat eine Frage gestellt, die kann man beantworten oder nicht. Warum man offen seine Häme ausdrücken und mutmaßen muss, warum er so knapp am Airport war, erschließt sich mir nicht.

 

Offenbar geht es in diesem Forum in immer stärkerem Maße nur noch darum, sich auf Kosten anderer zu amüsieren bzw. zu provozieren; Kindergarten - fortan ohne mich...

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Ich stimme Dir bezüglich der Sprache zu, muss aber auch sagen, dass mich die Häme und Arroganz einiger selbsternannter Check-in- und T5-Experten noch mehr stört. strasser hat eine Frage gestellt, die kann man beantworten oder nicht. Warum man offen seine Häme ausdrücken und mutmaßen muss, warum er so knapp am Airport war, erschließt sich mir nicht.

 

Offenbar geht es in diesem Forum in immer stärkerem Maße nur noch darum, sich auf Kosten anderer zu amüsieren bzw. zu provozieren; Kindergarten - fortan ohne mich...

Das kann ich in der Ausprägung, wie Du das jetzt siehst, nicht feststellen. Allerdings gibt es immer wieder Threads, die schon von Anfang an den Streit in sich bergen. Aber, da muß man sich ja auch nicht beteiligen. Ich hatte ohne Erfolg den User strasser in meinem posting #22 versucht mit den Eigenarten vertraut zu machen. Diesen Beitrag hat er offensichtlich nicht mal gelesen, und dann bin ich allerdings auch nicht mehr bereit, diese Form der Sprache zu akzeptieren, insbesondere nicht von neuen Usern. Und mal ehrlich, es gibt einfach im Leben Situationen, da muß man sich einfach sagen: Shit happens. Und noch etwas: strasser forderte Kulanz ein, und das versteh ich nicht, weswegen denn? Wenn er sich um weitere 4 Minuten wegen was auch immer verspätet hätte, dann hätte er sich nämlich hier auch beschwert.

 

 

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Ich stimme Dir bezüglich der Sprache zu, muss aber auch sagen, dass mich die Häme und Arroganz einiger selbsternannter Check-in- und T5-Experten noch mehr stört. strasser hat eine Frage gestellt, die kann man beantworten oder nicht. Warum man offen seine Häme ausdrücken und mutmaßen muss, warum er so knapp am Airport war, erschließt sich mir nicht.

 

Offenbar geht es in diesem Forum in immer stärkerem Maße nur noch darum, sich auf Kosten anderer zu amüsieren bzw. zu provozieren; Kindergarten - fortan ohne mich...

 

oh man, da beteiligt sich mal ausnahmweise wieder an einer diskussion, weil man meint, was sagen zu koennen (daher hatte ich meine 50 Abfluege erwaehnt...) und dann sowas. Ich weiss ja nicht was hier Kindergarten sein soll, aber wer hier eine Frage stellt und es mit einigermassen intelligenten Leuten zu tun hat, wird hoechstwahrscheinlich mehr als nur ein JA oder NEIN erhalten.

 

Aber gut, ich dachte ich kann was konstruktives beitragen, da ich T5 so gut kenne, aber meine Zeit und Tastatur mit Rechtfertigen zu verplempern.....muss ich nicht. Bye

 

PS: aaspere, ich sehe du bist sehr aktiv in diesem Forum mit konstruktiven Beitraegen....musst ein hartes Fell haben :-)

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Ich mache mir die Mühe dem auf den Grund zu gehen auch nur, weil der Mitarbeiter einfach ein ***** war.

Im Übrigen finde ich es in Foren immer recht förderlich, wenn man sich an der genauen Fragestellung orientiert und nicht ungefragt und provozierend seine persönlichen Ansichten kundtut, nur, weil man vielleicht irgendwas abbauen möchte.

... soweit zu dem Thema: "Häme, Arroganz und Mutmaßungen"

 

 

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aaspere, ich sehe du bist sehr aktiv in diesem Forum mit konstruktiven Beitraegen....musst ein hartes Fell haben :-)

Nun, das ist ja noch nicht so lange her, daß ich diese Area entdeckt habe. Hier besteht der Vorteil, daß man auch mal etwas Grundsätzliches posten und diskutieren kann.

 

Tante Edith mosert im Hintergrund, warum ich mich nicht für das nette Kompliment von Dir bedanke. Recht hat sie. Also, Danke für die Blumen. :D

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ich denke strasser hat eine klare Frage gestellt.

 

wer diese nicht beantworten kann, sollte einfach die Klappe halten.

Hier nur rumzupöbeln und Mutmaßungen anzustellen, ist wirklich völlig daneben.

 

Außerdem denke ich, dass die meisten von uns auch schon knapper als geplant ankamen und auch ich hab´mir selbstverständlich schon die Frage gestellt, welcher Zeitpunkt nun genau zählt und was mich z.B. eine weitere Verzögerung ggf. kosten würde.

 

Also bitte entweder Fakten oder einfach ruhig sein.

 

PS: Das Forum war leider schon erheblich besser als zur Zeit...

 

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Hilfreich ist immer, bei solchen Fragen nicht ein meinungsstarkes, aber weitgehend sachkenntnisfreies Forum zu konsultieren. Denn wie man hier wieder prächtig verfolgen kann, wird fast ausschließlich Rechtsempfinden mitgeteilt, das mit der tatsächlichen Rechtslage in der Regel nichts zu tun hat.

 

Die Frage "Check-In-Verweigerung bei rechtzeitigem Einfinden am Schalter" ist bereits viele Male von Gerichten entschieden worden. Beispielsweise:

 

AG Köln, Az. 142 C 90/09 vom 12.4.2010

AG Köln, Az.123 C 174/09 vom 9.9.2009

AG Charlottenburg, Az. 226 C 331/08 vom 21.4.2009

AG Frankfurt a.M., Az. 31 C 1807/02-23 vom 11.11.2002

AG München, Az. 113 C 2852/00 vom 6. 7. 2000

AG Düsseldorf, Az. 38 C 3361/95 vom 25.7.1995

OLG Düsseldorf, Az. 18 U 190/92 vom 21.1.1993

 

Leitlinie ist, dass bis zum kommunizierten Check-In-Schluss anstehende (d.h. rechtzeitig eingetroffene) Paxe abgefertigt werden müssen. Wenn man sich als schlangestehender Paxe bis kurz vor diesem Zeitpunkt nicht artikuliert, trifft einen nach Auffassung einiger Gerichte ein anspruchsminderndes Mitverschulden. Etwas uneinheitlich ist die Rspr. zu der Frage, inwiefern auch noch nach Meldeschluss einzuchecken ist, falls dies organisatorisch möglich ist.

 

Zitat aus dem Urteil des AG Charlottenburg:

Die Beklagte hat die Nichtbeförderung der Klägerin... am 23.05.2008 um 08.40 Uhr insoweit zu vertreten, als ein Aufruf der nach Nürnberg gebuchten und noch nicht eingecheckten Passagiere vor Schließung des Fluges am Abfertigungsschalter nach dem unwidersprochenen Vortrag der Klägerin nicht erfolgt ist. Soweit die Beklagte sich diesbezüglich darauf beruft, dass sie ihren Check-In nicht so organisieren müsste, dass jeder Passagier, der sich noch vor Annahmeschluss des Check-In anstellt, auch in den Besitz einer Bordkarte gelangen kann, folgt das Gericht dem nicht. Denn es entspricht durchaus der gängigen Übung, dass Fluggesellschaften die Passagiere eines Fluges, dessen Annahmeschluss unmittelbar bevorsteht, nochmals gesondert zum Check-in auffordern bzw. ausrufen und für Passagiere, die sich hieraufhin melden, eine beschleunigte Gelegenheit zum rechtzeitigen Check-In schaffen bzw. vorhalten. Dies ist aber vorliegend unstreitig nicht geschehen. Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die Klägerin sich nach ihrem eigenen Vortrag erst 70 Minuten vor Abflug um etwa 7.30 Uhr am Check-In-Schalter angestellt hat, und nicht bereits 90 Minuten vor Abflug. Entgegen der Auffassung der Beklagten scheidet ein Anspruch der Klägerin nicht deshalb aus, weil sie nicht bereits 90 Minuten vor Abflug am Flughafen war. Soweit nämlich ein Zeitraum von 90 Minuten als üblicher Zeitabstand zwischen der Eintreffzeit der Passagiere und dem vorgesehenen Abflug angesehen wird, wird die Zurückweisung des danach verspätet eintreffenden Fluggastes jedenfalls dann nicht für mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbar gehalten, wenn sein Einchecken noch zeitgerecht möglich gewesen wäre (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, S. 823, 824). Dies war hier der Fall ...

 

Was auch immer Airlines davon Abweichendes in ihren AGB schreiben, ist belanglos, weil unwirksam (auch wenn hier der verbreitete Irrglaube kultiviert wird, dass Airline-AGB noch unfehlbarer sind als der Papst).

 

Weitere zielführende Hilfestellung erteilt sicherlich ein Rechtsanwalt.

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Also ich habe mir den Thread noch einmal in aller Ruhe durchgelesen.

 

Zum Einen erkenne ich, das der Thread-Ersteller alle Antworten, die nicht seine eigen Meinung bestätigen (er sei ungerecht behandelt worden), als abfällig, unhöflich oder sogar ahnungslos klassifiziert.

OK, es ist seine Meinung, die steht ihm zu. (Auch wenn ich sie nicht teilen kann.)

 

Nur dass hier jetzt einige sich in solche Aussagen versteigen

wer diese nicht beantworten kann, sollte einfach die Klappe halten.

Hier nur rumzupöbeln und Mutmaßungen anzustellen, ist wirklich völlig daneben.

finde ich nun wieder höchst befremdlich.

 

An welcher Stelle ich hier "gepöbelt" worden?

 

Und der Hinweis, dass man in T5 die Check-In-Automaten nutzen kann, ist doch wohl alles andere als glänzen mit Insiderwissen.

Ich setze da sogar noch einen drauf:

In den Stoßzeiten muss man die Automaten benutzen, weil man erst garnicht zu den Schaltern vorgelassen wird, die dann nur als Baggage-Drop genutzt werden. (Soviel dann zur Theorie mit den sich dort bildenden langen Schlangen. ;))

 

Die Frage "Check-In-Verweigerung bei rechtzeitigem Einfinden am Schalter" ist bereits viele Male von Gerichten entschieden worden.

Das Problem hier ist nur, dass diese Deutschen Urteile im T5 in LHR auch nicht so wirklich weiter helfen.

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Nö, das würde ich so nicht sagen. Es kommt darauf an, ob der Beförderungsvertrag deutschem Recht unterfällt oder nicht. Das ist bei einem deutschen Passagier mit Flugziel Deutschland und der Bemerkung "Rückweg von LHR" nicht allzu unwahrscheinlich. Das zitierte Urteil betraf etwa einen Flug Palma - Nürnberg, also ein Check-In-Drama in Spanien.

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Sorry touchdown99, Du liegst sicher richtig mit Deiner rechtskundigen Einlassung. Nur, unser Thread-Initiator wollte von London mit BA nach Deutschland fliegen. Und ob da die deutsche Rechtsprechung weiterhilft, wage ich mal zu bezweifeln, so lange man mir nicht das Gegenteil beweist.

Dann, es ist sicher richtig, daß Diskussionen über Rechtsthemen darunter leiden, wenn die Rechtskundigen sich, wie hier im Thread, vornehm zurückhalten. Gleichwohl dürfen wir Rechtsunkundigen doch wohl noch unser sogenanntes gesundes Rechtsempfinden argumentativ in die Diskussion einführen. Wenn das anders gesehen wird, müßten wir Laien in Zukunft in solchen Fällen die Klappe halten, und das würde mich nicht erfreuen.

Ich stelle auch fest, daß dieser Thread deshalb etwas aus den Fügen geriet, weil User vielleicht etwas zu deutlich ihre Meinungen vertraten, und da schließe ich mich nicht völlig aus. Die Eigendynamik besorgte den Rest.

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Und ob da die deutsche Rechtsprechung weiterhilft, wage ich mal zu bezweifeln, so lange man mir nicht das Gegenteil beweist.

 

Siehe hierzu mein vorheriges Posting. Es geht um vertragliche Ansprüche, und dass man vom Ausland nach D fliegt, schließt keineswegs aus, dass der Vertrag deutschem Recht unterfällt (siehe obiges Beispiel, bei dem es um einen Flug von Palma nach Nürnberg ging). Stichwort "Internationales Privatrecht".

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Siehe hierzu mein vorheriges Posting. Es geht um vertragliche Ansprüche, und dass man vom Ausland nach D fliegt, schließt keineswegs aus, dass der Vertrag deutschem Recht unterfällt (siehe obiges Beispiel, bei dem es um einen Flug von Palma nach Nürnberg ging). Stichwort "Internationales Privatrecht".

War das denn bei Deinem Beispiel Palma-Nürnberg ein Flug einer ausländischen Airline? Wenn es aber AB war, was ich mal vermuten möchte, dann war natürlich deutsches Recht anzuwenden.

 

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Vgl. Art. 5 Abs. 2 der VO(EG) Nr. 593/2008:

 

"Soweit die Parteien in Bezug auf einen Vertrag über die

Beförderung von Personen keine Rechtswahl nach Unterabsatz 2

getroffen haben, ist das anzuwendende Recht das Recht des

Staates, in dem die zu befördernde Person ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hat, sofern sich in diesem Staat auch der Abgangsort

oder der Bestimmungsort befindet. Sind diese Voraussetzungen

nicht erfüllt, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der

Beförderer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat."

 

Ich finde in einer kursorischen Durchsicht der AGB der BA keine Rechtswahlklausel. Wenn sie da waere, waere sie ohnehin nach deutschem AGB-Recht unwirksam, so dass wir in jedem Fall ueber o.a. Vorschrift ins deutsche Recht kommen.

 

 

>>>es ist sicher richtig, daß Diskussionen über Rechtsthemen darunter leiden, wenn die Rechtskundigen sich, wie hier im Thread, vornehm zurückhalten.

 

Naja, eigentlich war der Drops bereits in Antwort 5 durch das Fuehrich-Zitat juristisch gelutscht. So gesehen kann das ansatzweise Entgleisen der Diskussion nicht daran festgemacht werden, dass die Rechtskundigen den Laien hier Ihr Herrschaftswissen vorenthalten haetten. Den Schuh ziehe ich mir nicht an.

 

Einzig der Hinweis auf ein moegliches Mitverschulden durch braves Sich-Anstellen fehlte anfaenglich, den haette ich in Antwort 7 bringen koennen, dann waere auch der letzte juristische Aspekt erschoepfend ausgeleuchtet gewesen.

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Nun gut, ich nehme das jetzt hin, daß ich mich im Irrtum befand. Aber, auch die Rechtsprechung ist ja nicht immer logisch, und hier stelle ich mich eindeutig auf die Seite der Airlines.

 

Naja, eigentlich war der Drops bereits in Antwort 5 durch das Fuehrich-Zitat juristisch gelutscht. So gesehen kann das ansatzweise Entgleisen der Diskussion nicht daran festgemacht werden, dass die Rechtskundigen den Laien hier Ihr Herrschaftswissen vorenthalten haetten. Den Schuh ziehe ich mir nicht an.

Einzig der Hinweis auf ein moegliches Mitverschulden durch braves Sich-Anstellen fehlte anfaenglich, den haette ich in Antwort 7 bringen koennen, dann waere auch der letzte juristische Aspekt erschoepfend ausgeleuchtet gewesen.

Nein, Du mußt Dir den Schuh auch nicht anziehen. Aber bei #5 oder #7 war der Drops noch nicht gelutscht. Macht aber nichts, jetzt ist er ja gelutscht.

 

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Ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt nicht. Die Rechtsprechung ist m.E. völlig logisch und zwingend, sonst hätten es die Airlines komplett in der Hand, über strategisches Schließen/Besetzen von Check-In-Schaltern zB Überbuchungssituationen zu ihren Gunsten abzufedern oder das Eingreifen der Passagierrechte bei sich andeutenden Verspätungen usw. zu steuern.

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Sehr interessant das Ganze.

Ich war bis dato auch immer davon ausgegangen, dass Checkin-Schluss=Uhrzeit bis wann ich mein Gepäck abgegeben und Bordkarte in der Hand haben muss. Alles darüber würde ich als Kulanz ansehen, die ich auch schon zwei bis dreimal dankbar angenommen habe.

 

Ein bloßes Erscheinen in der Checkin-Schlänge wäre aus meiner Laiensicht für den Checkin-Schluß nicht ausschlaggebend. Ganz offensichtlich sehen dies die Gerichte jedoch anders und erwarten scheinbar sogar ein Aufrufen der Paxe für Flüge, die kurz vor Checkin-Schluß sind. Zumindest ein Aufsichaufmerksam-Machen wird aber wohl vom Gericht erwartet.

 

An größeren Flughäfen müsste hierfür eigentlich ein Last-Minute-Checkin-Schalter zur Verfügung stehen.

 

Zum vorliegenden Fall:

Scheinbar kann man hier kulanzweise ein Entgegenkommen der Airline erwarten bzw. anfragen. Alles darüber hinaus muss aber wohl tatsächlich eingeklagt werden und trotz der genannten Urteile würde ich nicht automatisch von einer Erfolgsgarantie ausgehen.

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Seht Ihr, touchdown99 und Sickbag, der Rechtsirrtum scheint hier doch sehr verbreitet zu sein. crowd hat das nochmal auf den Punkt gebracht. So sah ich das auch bisher und sehe es eigentlich immer noch. Aber, schön, daß wir mal darüber geredet haben. Insofern muß man dem User strasser ja geradezu dankbar sein; für die Fallschilderung, nicht für seine sprachlichen Ausrutscher.

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was ebenfalls wünschenswert gewesen wäre ich und auch schon mehrfach erlebt habe:

 

ein Check-In-Angestellter fragt kurz vor Ablauf der Frist, ob es in der Schlange noch Passagiere für Flug X gibt, die dann ggf. vorgezogen werden.

Andernfalls ist es aber sicher sinnvoll (und ggf. bares Geld wert), selbst darauf hinzuweisen, auch wenn man dann vielleicht als Drängler erscheint.

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was ebenfalls wünschenswert gewesen wäre ich und auch schon mehrfach erlebt habe:

 

ein Check-In-Angestellter fragt kurz vor Ablauf der Frist, ob es in der Schlange noch Passagiere für Flug X gibt, die dann ggf. vorgezogen werden.

Andernfalls ist es aber sicher sinnvoll (und ggf. bares Geld wert), selbst darauf hinzuweisen, auch wenn man dann vielleicht als Drängler erscheint.

Lol, ja, wenn man tatsächlich schon rechtzeitig in der Schlange steht, wird jeder normale Fluggast darauf hinweisen das es knapp ist und die Airline wird einen vorlassen. Nur wenn man sich verspätet hat und erst nach Schluß am Checkin erscheint, wie es meistens der Fall sein dürfte, kann man vorher auch nicht auf sich aufmerksam machen.

 

siehe dazu das oben angeführte Beispiel: AG Köln, Az. 142 C 90/09 vom 12.4.2010

Laut der Beklagten (Reiseveranstalter) war die gute Frau also erst 25 min. vor Abflug am Schalter erschienen und habe selbst gesagt, sie sei zu spät. Die gute Frau (Klägerin) gibt später natürlich an, dass sie rechtzeitig in der Schlange gestanden hätte und gibt dazu 3 Mitreisende als Zeugen an :)

 

In der Urteil des AG Köln steht natürlich nicht, ob die 3 mitreisenden Zeugen später selber wieder klagten und dann die jetzige Klägerin als Zeuge angaben, ist aber fast anzunehmen.

 

Die Klägerin hatte in dem Fall übrigens zum Rundumschlag ausgeholt, am liebsten hätte sie ihren ganzen Urlaub bezahlt bekommen. Also nicht nur der Ersatzflug und den einen Tag den sie verspätet am Urlaubsort ankam, es kam auch noch Lärmbelästigung am Urlaubsort dazu. :lol:

_____________

 

Nach meiner Meinung eröffnet solche Rechtsprechung dem Betrug Tür und Tor, das eigene Versagen auf die Allgemeinheit (Reiseveranstalter und Ticketpreise) abzuschieben. Airlines und Reiseveranstalter könnten sich wohl nur dagegen wehren, wenn Videokameras die Schlangen vor dem Eincheckschaltern überwachten.

 

Im Gegensatz zu anderen Usern verstehe ich auch die "Aufregung" zu solchen Urteilen.

 

 

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Tenor des Urteils AG Köln, Az. 142 C 90/09 vom 12.4.2010:

 

Die Klage wird abgewiesen .

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt

 

So what?

 

Dass Parteien bisweilen vor Gericht falsch vortragen und sich des Prozessbetrugs strafbar machen, um einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen, ist in allen Lebensbereichen so. Machen (anwaltlich schlecht beratene) Airlines auch.

 

Soweit die Rechtsprechung verlangt, dass der Pax Krawall schlagen oder der Airline-Mitarbeiter nachfragen muss, ist das Risiko im Übrigen gering, da dann dokumentiert ist, ob man zum ;eldeschlus da war oder nicht. In der Regel sind die Airlines ohnehin im Vorteil, weil die im Zweifel diverse Check-In-Mitarbeiter als Zeugen benennen können, während Alleinreisende im Zweifel nicht sofort in die Beweissicherung eingetreten sind und sich die Namen von anderen wartenden PAxen haben geben lassen.

 

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