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Neues Musterverfahren zu Ausbildungskosten


dafri

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Mitleser,

 

ich habe im Internet vor einigen Tagen diese interessante Pressemitteilung zu einem neuen Musterverfahren beim Finanzgericht BW gefunden:

 

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid...&nid=130190

 

Wieder einmal hat ein Pilot geklagt um seine Kosten für die Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen zu können. Nach etwas Recherche habe ich herausgefunden, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen "10 k 4245/11" von Steuerberater Heinrich Braun aus Mannheim geführt wird. (Quelle: akt. Ausagbe Zeitschrift "Steuertip")

 

Vielleicht kann jemand mit der Info etwas anfangen. Auf jeden Fall können die Betroffenen wieder hoffen...

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Hallo dafri,

 

vielen Dank für deinen Beitrag.

 

Eigentlich war die Angelegenheit mit der Thematik 'Kosten für ein(e) Erststudium / Erstausbildung - vorweggenommene Werbungskosten ?' schon durch. Siehe Urteil: VI R 38/10

 

Leider kam dann der 'Nichtanwendungserlass' dazwischen :angry: und nun muss man seine Hoffnung in das Verfahren 10 K 4245/11 vor dem FG Baden-Württemberg setzen. Sofern es gelingt das Verfahren zum BFH zu bekommen, so sind die Erfolgsaussichten recht gut.

 

Gruß!

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Hallo Elchkuh,

 

bleibt zu hoffen, dass das Verfahren recht schnell zum BFH oder sogar nach Karlsruhe kommt. Heute war sowohl in der "Rheinpfalz" als auch im "Mannheimer Morgen" ein schöner großer Artikel zu dem Fall gestanden. Scheint also durchaus größere Kreise zu ziehen...Die Hoffnung stirbt zuletzt! :)

 

Hier noch zwei Links:

 

http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms....&id=8545144

 

http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/...te-Gericht.html

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  • 11 Monate später...

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