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Entschädigung für Verspätung bei Pauschalreise?


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Ich komme gerade von einer Pauschalreise aus AYT zurück. Eigentlich hätte der Rückflug mit Sunexpress um 3:40 Uhr direkt nach FMO gehen sollen. Ohne Angaben von Gründen wurde der Flug aber gestrichen und ich wurde auf einen späteren Flug (10:20 Uhr) am gleichen Tag und mit Zwischenlandung in SZG umgebucht. Kann mir jemand sagen wie viel Entschädigung mir durch die entstandene Verspätung zusteht und ob ich diese bei Sunexpress oder beim Reiseveranstalter geltend machen muss?

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Falls keine "aussergewoehnlichen Umstaende" zutreffen hast Du Anspruch auf Entschaedigung. Die Hoehe bestimmt sich nach Laenge der Flugstrecke. Google hierzu einfach mal. Du musst den Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft anmelden. Falls die nicht reagiert oder abblockt, gleich an einen Anwalt oder euclaim wenden.

 

Ich bin gerade nicht in Deutschland, habe aber gelesen dass es auf einigen Airports Probleme wegen starken Schneefaellen gibt. Dies ist zB ein "aussergewoehnlicher Umstand" und Du haettest keinen Anspruch auf Entschaedigung.

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Was aber überhaupt keinen Einfluss auf eine mögliche Entschädigung hat, ist die nicht geplante Zwischenlandung.

Prinzipiell kann eine Airline beliebig viele Stopps einlegen.

 

Entscheidend ist der Unterschied zwischen geplanter (in den Reiseunterlagen übermittelter) und tatsächlicher Ankunftszeit.

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Falls du auf eine Ausgleichszahlung spekulierst, solltest du bedenken, dass du auf einen Flug mit einer Non-EU-Airline gebucht warst und der FLug außerhalb de EU startete, weswegen die EU-VO 261/2004 erst gar nicht zur Anwendung kommt.

 

MÜ ist auch nicht einschlägig. Bleibt nur, eine Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter. Berechnung: ab der 5. Stunde fünf Prozent/Stunde des anteiligen Reisepreises für einen Reisetag. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Grund der Verzögerung, ist also auch bei wetterbedingter Streichung zu leisten. Riesenbeträge kommen da aber nicht zustande.

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Mir geht es auch nicht um Risenbeträge sondern ums Prinzip. Eine wetterbedingte Verlegung kann definitiv ausgeschlossen werden, da am FMO gutes Wetter herrschte und Sunexpress nach Salzburg ausgewichen ist, wo das Wetter chaotisch war (siehe Video: http://www.youtube.com/watch?v=wXnZEW2jFDA). Ich vermute, dass Sunexpress aus zwei Direktflügen von Antalya nach FMO und von Antalya nach SZG aufgrund schlechter Buchungen einen gemacht hat.

 

Ich habe schon gegoogelt, aber da sind die Aussagen auch etwas wiedersprüchlich - genau wie hier. Wende ich mich jetzt an die Airline oder an den Reiseveranstalter und was schreibe ich denen?

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An die Airline schreibst du: Bitte, bitte, entschädigt mich! Weil du keine Rechtsansprüche gegen sie hast. Siehe oben!

 

Dass die 261/2004 keine Anwendung findet, kannst du in Art. 3 Abs. 1 nachlesen:

 

(1) Diese Verordnung gilt

 

ür Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

 

sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

 

Dem Reiseveranstalter schreibst du, dass du gerne x Euro (Berechnung siehe ebenfalls oben) erstattet haben möchtest. Es reicht, dass du darauf hinweist, dass sich deine Reisezeit um 4 + y Stunden verlängert hat. Auf die Gründe kommt es nicht an. Dass die Airline womöglich schlicht Flüge zusammengelegt hat, schadet nicht, bringt dir aber auch nichts.

 

Bitte, danke.

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Ich würde mir überlegen, ob Prinzipienreiterei nicht den hoffentlich schönen Urlaub nachträglich vermiesen würde. Und das wegen ein Paarmarkfuffzig.

Hmm.. das sehe ich auch anders. Warum sollte man eine Airline aus ihren Verpflichtungen entlassen?

Wo würdest Du denn die 'paar-Mark-Fuffzug' Grenze ziehen..? Bei 10, 20 oder 100..?

 

Wenn er die Zeit und Ressourcen hat, solch ein eine 'kleine' Angelegenheit zu verfolgen.. warum nicht?

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Hmm.. das sehe ich auch anders. Warum sollte man eine Airline aus ihren Verpflichtungen entlassen?

Welche Verpflichtung meinst Du denn eigentlich?

 

Denn nach EU-VO 261/2004 gibt es da keine Verpflichtungen auf Entschädigung seitens der Airline.

Einziger Ansprechpartner wäre der Reiseveranstalter.

Bei dem könnte man auf Basis der verspäteten Ankunft in der Heimat Schadenersatz, und / oder Reisepreisminderung geltend machen.

Nur dazu müsste hier wenigstens mal eine Stundenzahl, sowie der Wochentag der Rückreise stehen.

Bei 4 Stunden an einem Samstag oder Sonntag sehe ich da nämlich wenig bis keine Chance auch nur irgend etwas zu bekommen.

 

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Hmm.. das sehe ich auch anders. Warum sollte man eine Airline aus ihren Verpflichtungen entlassen?

Wo würdest Du denn die 'paar-Mark-Fuffzug' Grenze ziehen..? Bei 10, 20 oder 100..?

 

Wenn er die Zeit und Ressourcen hat, solch ein eine 'kleine' Angelegenheit zu verfolgen.. warum nicht?

osnapicture hat doch selber geschrieben, und sich damit in meinen Augen entlarvt, daß es ihm nicht um den schnöden Mammon sondern um das Prinzip geht. Und bei Prinzipienreitern habe ich immer ein ungutes Bauchgefühl. Das sind nämlich diejenigen, die solche Sachen dann bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte treiben. Und das kann doch niemand unterstützen. Ich jedenfalls finde solche Gedanken absurd. Etwas völlig anderes ist es, wenn ein klarer Fall für die Anwendung der 261/2004 vorliegt. Aber das wurde ja von STN-EBJ, und der kennt sich wirklich aus, schon ausgeschlossen.

Und wenn es denn sein müßte, würde ich die Grenze des für mich zumutbaren dort ziehen, wo sie angemessen ist; und das hängt vom Einzelfall ab und kann nicht mit 10, 20 oder 100 beantwortet werden.

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Naja, mich ärgert es einfach wenn eine Airline wenige Stunden vor dem eigentlichen Abflug mitteilt, dass der Flug um fast einn halben Tag nach hinten verschoben wird. Vor allem dann, wenn man eigentlich schon in Rückreisestimmung ist, den Koffer gepckt hat etc.

Ich hätte vollstes Verständnis, wenn sowas bei Unwettern etc passiert und die Sicherheit im Vordergrund steht. Mein Verständnis stößt aber an die Grenzen, wenn sowas zur Gewinnmaximierung der Airline gemacht wird. Zumal die mindestens einen weiteren Flug gestrichen haben. Auch aus Salzburg sind die Paxe nicht direkt nach AYT geflogen. Die dort zugestiegenen sind mit mir nach FMO geflogen und dann von dort nach AYT.

PS: Wen es interessiert, kann mal einen Blick in meinen Reisebericht werfen: http://www.osnapicture.de/2012/02/16/schau...inal-gefalscht/

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Ich hätte vollstes Verständnis, wenn sowas bei Unwettern etc passiert und die Sicherheit im Vordergrund steht. Mein Verständnis stößt aber an die Grenzen, wenn sowas zur Gewinnmaximierung der Airline gemacht wird.

Wobei ich mir die ganze Zeit die Frage stelle, wie Du so sicher sein kannst, dass es nicht doch ein technisches Problem gab, weswegen für die beiden geplanten Flüge nun kurzfristig nur ein Flugzeug zur Verfügung stand?

Wären die Flieger voll gewesen, hätte man dann sicherlich ein zusätzlichen Flieger gechartert. Da die Flüge aber eben nicht so gut gebucht waren, hat man sich eben mit dieser Lösung beholfen.

Ärgerlich? Ja!

Gewinnmaximierung? Die musst Du erst einmal nachweisen. Ich tippe ehr auf Verlustreduktion.

Mag für Dich das Gleiche sein, hätte bei einem Rechtsstreit aber sehr wohl eine entscheidende Bedeutung.

 

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wenn sowas zur Gewinnmaximierung der Airline gemacht wird.

Da isses wieder, dieses wunderschöne Wort "Gewinnmaximierung" aus der klassenkämpferischen Mottenkiste. Ich liebe dieses Wort, und Tante Edith öffenet dann immer 'ne Flasche Rotkäppchen-Sekt aus alter Verbundenheit zum verlorenen Paradies der Werktätigen. :D

 

osnapicture, ich würde jetzt still bleiben, denn alles, was Du ab jetzt schreibst, kann gegen Dich verwendet werden. Du hast das Recht zu schweigen. Du hast das Recht auf einen Anwalt. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, wird Dir das Forum einen solchen bereitstellen. Hast Du Deine Rechte verstanden? :lol:

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Zurück zum eigentlichen Thema... B)

 

Falls du auf eine Ausgleichszahlung spekulierst, solltest du bedenken, dass du auf einen Flug mit einer Non-EU-Airline gebucht warst und der FLug außerhalb de EU startete, weswegen die EU-VO 261/2004 erst gar nicht zur Anwendung kommt.

 

So einfach ist das nicht, richtig gedacht- völlig falsch argumentiert!

 

Dir würde Entschädigung nur zustehen, wenn Du mit einer EU-Airline geflogen wärst. Und hier kommt es auf Dein Ticket an- warst du auf SunExpress GERMANY gebucht (XG Flugnummer) stehen Dir natürlich alle EU-Rechte zu. Bei SunExpress TURKEY (XQ Flugnummer) gehst Du leer aus...

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Zurück zum eigentlichen Thema... B)

 

 

 

So einfach ist das nicht, richtig gedacht- völlig falsch argumentiert!

 

Quatsch mit Soße.

 

Sachverhalt war Sunexpress, nicht Sunexpress Deutschland. Nur dazu hab´ ich was geschrieben.

 

Sollte er tatsächlich mit einer EU-Airline geflogen sein, wäre die 261/2004 natürlich anwendbar. Das ergibt sich doch bereits aus dem Umkehrschluss und aus dem Verordnungs-Text, den ich reinkopiert habe.

 

 

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Ich komme gerade von einer Pauschalreise aus AYT zurück. Eigentlich hätte der Rückflug mit Sunexpress um 3:40 Uhr direkt nach FMO gehen sollen. Ohne Angaben von Gründen wurde der Flug aber gestrichen und ich wurde auf einen späteren Flug (10:20 Uhr) am gleichen Tag und mit Zwischenlandung in SZG umgebucht.
Wenn du vor Beginn deiner Reise den Flug hättest wählen können, hättest du wohl den späteren genommen, oder?

 

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Sein Vertragspartner ist dennoch der Reiseveranstalter, und wenn er Ansprüche geltend machen will, muß er an den RV herantreten.

 

Falsch! Bei mir gabs einen aehnlichen Sachverhalt. Ich hatte hier im Forum gefragt an wen ich mich wenden muss. Die Antwort war: Airline. Dies war auch korrekt. (Ich habe dann nach einem halben Jahr die Entschaedigung dank euclaim erhalten, die LH hat es nicht fuer noetig befunden mit mir persoenlich zu kommunizieren).

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Falsch!

 

Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Wenn es denn so ist, dass XQ (und nicht XG) ausführendes Luftfahrtunternehmen war, bestehen keine Ansprüche aus der 261/2004, mithin wäre auch NICHT die Airline in Anspruch zu nehmen. Dein Sachverhalt war eben nur "so ähnlich", wie du ja selbst schreibst. Auf Minderung des Reisepreises ist einzig der Reiseveranstalter in Anspruch zu nehmen.

 

 

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