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Buchungen für BER-Flüge im Juni


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Welche Rechte habe ich als Fluggast, der ich einen Flug ab BER gebucht habe, welcher nun ab einem anderen Flughafen durchgeführt wird?

 

Es geht mir nicht um die freiwilligen Angebote meiner Fluggesellschaft, sondern um das, worauf ich Anspruch habe, also was ich von der Airline fordern kann.

 

Geld zurück?

Kostenlose Umbuchung? Nur auf andere Zeiten, oder auch auf andere Daten?

Schadenersatz, weil ich durch die längere Anreise nach TXL Termine nicht wahrnehmen kann?

Taxikosten für den Weg von einem zum anderen Flughafen?

 

Am liebsten würde ich das alles vom Flughafen fordern - mit denen habe ich aber leider keinen Vertrag.

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Am liebsten würde ich das alles vom Flughafen fordern - mit denen habe ich aber leider keinen Vertrag.

So ist es Allberto. Du wirst Dich also mit Deiner Airline, bei der Du gebucht hast, auseinandersetzen müssen. Versprich Dir aber, außer Kulanzregelungen, nicht allzuviel davon.

 

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Welche Rechte habe ich als Fluggast, der ich einen Flug ab BER gebucht habe, welcher nun ab einem anderen Flughafen durchgeführt wird?

 

Es geht mir nicht um die freiwilligen Angebote meiner Fluggesellschaft, sondern um das, worauf ich Anspruch habe, also was ich von der Airline fordern kann.

 

Geld zurück?

Kostenlose Umbuchung? Nur auf andere Zeiten, oder auch auf andere Daten?

Schadenersatz, weil ich durch die längere Anreise nach TXL Termine nicht wahrnehmen kann?

Taxikosten für den Weg von einem zum anderen Flughafen?

 

Am liebsten würde ich das alles vom Flughafen fordern - mit denen habe ich aber leider keinen Vertrag.

 

Ich kann mich erinnern, als 4U Tickets nach IST verkauft hatte und dann doch in SAW blieb, dass ich den Flug kostenlos stornieren konnte. Die beiden Flughäfen sind aber gute 42 km voneinander entfernt.

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Wenn Du in Tegel landest und wirklich nach BER/Schönefeld muss, kannst Du Dir sicher die Kosten für Bahnfahrt evtl auch für eine Taxifahrt erstatten lassen. Denn Du hast einen Vertrag nach BBI abgeschlossen.

 

Eine komplette kostenfreie Stornierung ergibt sich m.E. aus der EG 261/2004. Es wird ja ein ganz anderes Ziel angeflogen.

 

Eine Umbuchung ist schwieriger, da es nicht möglich sein wird Dich nach BER zu befördern. Eine Umbuchung auf den möglichen Erstflug im Winterflugplan könnte ich mir aus Kulanz vorstellen.

 

Ryanair bietet betroffenen Fluggästen u.a. eine Umbuchung nach Düsseldorf-Weeze an, da der PAX dort wohnt und nur zur Eröffnung des BER fliegen wollte.

 

Lufthansa und Co. werden da wohl weniger flexibel sein.

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Du wohnst in Bremen und fliegst mit FR, so ganz vorurteilsfrei und objektiv bist du da nicht ganz, aaspere ;)

Das stimmt auch nicht mehr so ganz. Seit FR die Verbindungen nach Berlin un Memmingen eingestellt hat, hat man mich dort an Bord nicht mehr gesehen. Und bei LH habe ich die volle Wucht des unflexiblen Beamtenapparates im letzten Jahr zweimal zu spüren bekommen. Und für meinen Freund airnie hat man in Bielefeld einen eigenen Aktenschrank hingestellt. ;)

 

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(...)

Eine komplette kostenfreie Stornierung ergibt sich m.E. aus der EG 261/2004. Es wird ja ein ganz anderes Ziel angeflogen.

(...)

 

Interessant könnte es werden, wenn man für die Zeit irgendwann nach dem 3.06., also z.B. August, mit beispielsweise 4U einen Flug nach BER gebucht hat, nur um eben den neuen Flughafen kennen zu lernen, der Flug dann aber noch nach SXF geht. Die Landebahn in SXF ist dann ja auch eine Bahn des noch nicht fertiggestellten BER. Man nutzt ja diese, wird aber im alten Terminal des SXF abgefertigt und fliegt offiziell auch dort hin.

Ist das nun wirklich ein ganz anderes Ziel, oder nicht? Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussehen könnte und bin da mal gespannt, wie Germanwings auf etwaige Stornierungs- oder Umbuchungsanfragen reagieren wird.

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Ich hatte eine DUS-TXL Buchung bei Air Berlin für den Abend des 02.06., die wurde nun heute auf DUS-SXF geändert... kann sich das jemad erklären? Der Flug davor und der am nächsten Tag geht nach TXL.

War es nicht ursprünglich einmal so, dass einige Flüge am Abend des 02.06. nach SXF umgeleitet werden sollten, damit sie morgens am BER parat stehen? Vielleicht war das so ein Flug. Bislang haben ja noch nicht alle das in ihren Systemen entsprechend umgeschrieben (4U hat z.B. immer noch für Flüge im Juni BER im System stehen). Man wartet damit wohl, bis ein neuer Termin feststeht. Könnte also so ein Systemfehler sein. ist aber reine Vermutung meinerseits.

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Ich hatte eine DUS-TXL Buchung bei Air Berlin für den Abend des 02.06., die wurde nun heute auf DUS-SXF geändert... kann sich das jemad erklären? Der Flug davor und der am nächsten Tag geht nach TXL.

 

...die letzten Flüge sollten bei AB und LH jeweils nach SXF gehen.

 

+++++++++++++++++++++++++

 

....so, die Umstellungen beginnen:

 

AB hat heute abend angefangen, LH wird morgen im Laufe des Tages beginnen - IB und OK sind durch, SAS zum Teil.

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Hallo zusammen,

 

Ihr schreibt, eine kostenlose Stornierung sollte moeglich sein. Sollte?!

Ich habe kein Interesse am Theater BER oder TXL, sondern moechte jetzt lieber mit dem Zug fahren.

Ich moechte nicht von TXL fliegen u. niemand weiss genau Bescheid.

Wir sind eine grosse Familie und der im Juli von BER geplante Flug nach Polen nur ein Puzzleteil in unserer Reise...

Keine Hilfe von der Air Berlin Service-Hotline!!

Die verweisen auf ihren Kundenservice, aber dort gibt's natuerlich keine Antwort auf meine Mail-Anfrage!!

Anwalt weiss auch nix...

 

Kann mir jemand helfen?

Danke schon jetzt!!

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Da bestehen einige Missverständnisse. Und die Verbraucherzentralen etc. haben ein Übriges getan, für Verwirrung zu sorgen. Es verhält sich wie folgt.

 

Da BER noch nicht existiert, sind rechtlich sämtliche betroffenen Flüge ANNULLIERT. Der Fluggast hat alle Rechte, die die EU-VO 261/2004 für solche Fälle vorsieht. Er kann alternativ:

 

  1. sich die vollständigen Flugscheinkosten erstatten lassen.
  2. auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  3. oder zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl bestehen.

 

Die schon jetzt zu beobachtende Praxis, einfach die Flüge nach SXF bzw. TXL zu verlegen, mag nachvollziehbar, ja sogar sinnvoll sein. Im Sinne der EU-VO 261/2004 verhalten sich die Airline allerdings rechtswidrig. Jedenfalls dann, wenn sie den Fluggast nicht über seine Rechte aufklären und ihm ausdrücklich die Möglichkeit anbieten, auch später oder gar nicht zu fliegen.

 

Eine Ausgleichszahlung ist hingegen nicht drin. Und zwar auch dann nicht, wenn die Airline betroffene Fluggäste sehr kurzfristig informieren sollte. Denn Fluggesellschaften können sich eindeutig auf außergewöhnliche Umstände berufen.

 

Was mögliche Mehrkosten für den Transport von/nach BER von/nach TXL bzw. SXF anbelangt, möchte ich mich aktuell noch nicht festlegen, ob hier ein Erstattungsanspruch besteht. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Beförderung von/nach dem ursprünglich geplanten Flughafen. Der Fluggast ist kostenlos zu transportieren, entsprechend sind ihm Mehrkosten zu erstatten. Hier besteht aber das Problem, dass es BER noch gar nicht gibt. Es würde also Unmögliches verlangt.

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@STN-EBJ

 

Vielen Dank, dann werde ich Air Berlin jetzt mal ein altmodisches Briefchen schreiben u. den Flug stornieren.

Hoffentlich zicken die nicht so rum wie ryanair- bei denen koennen Anwaelte ja ganz gern mal einige Jahre auf dem Streitweg dem Geld hinterher laufen...

Nochmals ganz herzlichen Dank fuer die schnelle Hilfe!!!

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Hallo zusammen.

 

Kann mir evtl. jemand weiterhelfen, wie sich die Situation verhält, wenn ich FRA-TXL und zurück BER-FRA in einer Buchung bei Lufthansa gebucht habe?

 

Lufthansa hat mich zwar jetzt auf dem Rückflug auf TXL-FRA umgebucht, aber ich würde eigentlich lieber zu einer Stornierung des kompletten Tickets tendieren. Habe ich diese Möglichkeit auch (aus rechtlicher Sicht), wenn nur der Rückflug auf dem Ticket betroffen ist?

 

Bereits jetzt vielen vielen Dank an alle, die mir helfen können. :-)

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Da bestehen einige Missverständnisse. Und die Verbraucherzentralen etc. haben ein Übriges getan, für Verwirrung zu sorgen. Es verhält sich wie folgt.

 

Da BER noch nicht existiert, sind rechtlich sämtliche betroffenen Flüge ANNULLIERT. Der Fluggast hat alle Rechte, die die EU-VO 261/2004 für solche Fälle vorsieht. Er kann alternativ:

 

  1. sich die vollständigen Flugscheinkosten erstatten lassen.
  2. auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  3. oder zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl bestehen.

 

Die schon jetzt zu beobachtende Praxis, einfach die Flüge nach SXF bzw. TXL zu verlegen, mag nachvollziehbar, ja sogar sinnvoll sein. Im Sinne der EU-VO 261/2004 verhalten sich die Airline allerdings rechtswidrig. Jedenfalls dann, wenn sie den Fluggast nicht über seine Rechte aufklären und ihm ausdrücklich die Möglichkeit anbieten, auch später oder gar nicht zu fliegen.

 

Eine Ausgleichszahlung ist hingegen nicht drin. Und zwar auch dann nicht, wenn die Airline betroffene Fluggäste sehr kurzfristig informieren sollte. Denn Fluggesellschaften können sich eindeutig auf außergewöhnliche Umstände berufen.

 

Was mögliche Mehrkosten für den Transport von/nach BER von/nach TXL bzw. SXF anbelangt, möchte ich mich aktuell noch nicht festlegen, ob hier ein Erstattungsanspruch besteht. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Beförderung von/nach dem ursprünglich geplanten Flughafen. Der Fluggast ist kostenlos zu transportieren, entsprechend sind ihm Mehrkosten zu erstatten. Hier besteht aber das Problem, dass es BER noch gar nicht gibt. Es würde also Unmögliches verlangt.

 

Also nach der Verschiebung der Eröffnung des BER auf März 2013 habe ich Germanwings eine entsprechende Mail geschickt, dass ich mit einer Umbuchung von meinem für November gebuchten Flug ab BER auf SXF nicht einverstanden bin und daher kostenlos stornieren möchte. Heute bekam ich eine EMail von Germanwings, dass sie mir eine Stornierung nicht anbieten können. Grundsätzlich scheint es sich ja noch nicht geklärt zu haben, wie man das bei den Fluggesellschaften so handhabt bzw was rechtlich zulässig ist und was nicht. Ich werde da wohl noch einmal nachhaken müssen, aber es wäre schon interessant, was andere in der Hinsicht erleben bzw tun. Vielleicht sollte man diesen Thread umbenennen in "Buchungen für BER-Flüge AB Juni!"

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Also nach der Verschiebung der Eröffnung des BER auf März 2013 habe ich Germanwings eine entsprechende Mail geschickt, dass ich mit einer Umbuchung von meinem für November gebuchten Flug ab BER auf SXF nicht einverstanden bin und daher kostenlos stornieren möchte. Heute bekam ich eine EMail von Germanwings, dass sie mir eine Stornierung nicht anbieten können. Grundsätzlich scheint es sich ja noch nicht geklärt zu haben, wie man das bei den Fluggesellschaften so handhabt bzw was rechtlich zulässig ist und was nicht. Ich werde da wohl noch einmal nachhaken müssen, aber es wäre schon interessant, was andere in der Hinsicht erleben bzw tun. Vielleicht sollte man diesen Thread umbenennen in "Buchungen für BER-Flüge AB Juni!"

 

 

...na ja, das kann jede Airline für sich selbst entscheiden, ob sie einen kostenlosen Storno anbietet - generell ist es nicht möglich - die einzige Airline, die mir bekannt ist, die es offiziell erlaubt, ist BA. Alles andere wird wird von Fall zu Fall entschieden.

 

Und bei 4U kann ich die Ablehnung nachvollziehen.

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Ich würde an deiner Stelle nicht von Storno sprechen, sondern analog der Aufstellung von STN-EBJ die email verfassen und gar nicht lange um den heißen Brei herumreden.

 

Sehr geehrte...

 

der von mir gebuchte Flug XXX-BER wurde einseitig von Ihnen am x.x.2012 annulliert. Gemäß EU-VO 261/2004 wähle ich die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten innerhalb der nächsten 14 Tage auf mein Konto 123 BLZ 456 bei der Geldbank. Die von Ihnen angebotene Ersatzbeförderung nach SXF lehne ich ab. Bitte beachten Sie, dass bei Annullierungen das Wahlrecht auf Umbuchung oder Erstattung beim Passagier und nicht bei der Airline liegt. Ich weise ich Sie darauf hin, dass ich auf Grund der klaren Rechtslage keine weiteren Versuche Ihrerseits, meine Wahlmöglichkeit einzuschränken, akzeptieren werde, sondern ohne weitere Rücksprache weiterführende Schritte durchführen werde. Diese verursachen weitere, unnötige Kosten.

 

Hochachtungsvoll,

 

...

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Ich würde an deiner Stelle nicht von Storno sprechen, sondern analog der Aufstellung von STN-EBJ die email verfassen und gar nicht lange um den heißen Brei herumreden.

 

Sehr geehrte...

 

der von mir gebuchte Flug XXX-BER wurde einseitig von Ihnen am x.x.2012 annulliert. Gemäß EU-VO 261/2004 wähle ich die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten innerhalb der nächsten 14 Tage auf mein Konto 123 BLZ 456 bei der Geldbank. Die von Ihnen angebotene Ersatzbeförderung nach SXF lehne ich ab. Bitte beachten Sie, dass bei Annullierungen das Wahlrecht auf Umbuchung oder Erstattung beim Passagier und nicht bei der Airline liegt. Ich weise ich Sie darauf hin, dass ich auf Grund der klaren Rechtslage keine weiteren Versuche Ihrerseits, meine Wahlmöglichkeit einzuschränken, akzeptieren werde, sondern ohne weitere Rücksprache weiterführende Schritte durchführen werde. Diese verursachen weitere, unnötige Kosten.

 

Hochachtungsvoll,

 

...

 

Danke für deine schnelle Antwort. Ich werde es damit mal versuchen. ( Allerdings werde ich die Grußformel "Hochachtungsvoll" nicht anwenden, die ist mir zu unhöflich. Wenn sich so etwas außerhalb eines gerichtlichen Weges nicht klären lässt, dann kann man das immer noch so formulieren.) Bin mal gespannt, wie da andere Airlines und Kunden reagieren.

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