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E 170 mit temporärer Beschränkung auf 57 Paxe?


HAJler

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Hallo zusammen,

wir waren am Wochenende in Tallinn, Hin- (eigentlich) und Rückflug (gleich zweimal) mit Estonian. Auf beiden Flügen wurde eine E 170 eingesetzt. diese wurden ja von Finnair übernommen. Auf dem Hinflug hatte die Maschine knapp zwei Stunden Verspätung und eine Pax-Beschränkung auf 57 Personen. Die Maschine hat 76 Plätze, es konnten also nur exakt 75% der Plätze besetzt werden. Der Abflug in TLL hatte sich auf Grund von technischen Problemen verzögert. Ich hatte überlegt, ob vielelicht eine Tür in-op wäre und deshalb nur 75% der maximalen Paxe mitdürfen. Ob hier eventuell jemand etwas Licht in die möglichen Ursachen für eine solche temporäre Restriktion bringen kann?

Da 66 Paxe eingecheckt hatten, mussten also neun anderweitige Reisewege auf sich nehmen. Wir haben uns gemeldet und sind dann mit LH via MUC nach TLL inklusive nettem Taschengeld. ;-)

Auf dem Rückweg gestern gab es nach dem Start einen Blitzschlag, so dass wir 50 min nach dem Start wieder in TLL landeten und die Maschine zwei Stunden lang gecheckt wurde, bevor es erneut Richtung HAJ ging...

Grüße

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Ob hier eventuell jemand etwas Licht in die möglichen Ursachen für eine solche temporäre Restriktion bringen kann?

 

Die Sache mit der inop gesetzten Tür könnte es natürlich gewesen sein, oder die volle Sollstärke an Kabinenbesatzung stand durch Krankheit o.ä. nicht zur Verfügung.

Natürlich sind immer auch technische Gründe denkbar, z. B. eine Limitierung der Paxzahl bei Klimapack-Einschränkungen (jetzt nur mal wild gesponnen als Beispiel: keine Ahnung, ob es bei der E170 solch eine Regel tatsächlich gibt).

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...oder die volle Sollstärke an Kabinenbesatzung stand durch Krankheit o.ä. nicht zur Verfügung...

 

Bei Personal gibt es nur glatte 50er. - Bei 57 kann es das nicht gewesen sein.

 

1 FA = maximal 50 Paxe

2 FA = maximal 100 Paxe

3 FA = maximal 150 Paxe

 

usw...

 

(Abgesehen von Kabinen mit räumlicher Trennung / Ober- Unterdeck... z.B. muss eine FA auch auf dem Oberdeck einer 747 sein, wenn dort nur 34 Sitze montiert sind. Die restlichen 16 können aber nicht fürs Unterdeck angerechnet werden, weil sie da ja nunmal nicht ist und z.B. bei einer Evakuierung helfen kann...)

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Bei Personal gibt es nur glatte 50er. - Bei 57 kann es das nicht gewesen sein.

 

1 FA = maximal 50 Paxe

2 FA = maximal 100 Paxe

3 FA = maximal 150 Paxe

 

usw...

Naja, die "glatten" 50er kommen eigentlich aus der EU OPS 1.990. Diese spricht aber von Fluggastsitzen.

Die Anzahl der Fluggäste bei reduzierter Flugbegleiteranzahl ist dann Sache des Betriebshandbuches. Da findet man eventuell auch "krumme" Zahlen...

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Naja, die "glatten" 50er kommen eigentlich aus der EU OPS 1.990. Diese spricht aber von Fluggastsitzen.

Die Anzahl der Fluggäste bei reduzierter Flugbegleiteranzahl ist dann Sache des Betriebshandbuches. Da findet man eventuell auch "krumme" Zahlen...

 

Deswäääge ja auch mein Beispiel mit dem Oberdeck...

 

... Aber nicht bei einer 170er...

 

Eine Dame da: 50 Leute!

Zwei Damen da: Alle Leute!

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Ich glaube, dass wir aneinander vorbeireden.

Die 50er Regel gilt meines Wissens für die Anzahl der eingebauten Sitze.

Meine Quelle habe ich oben genannt; was ist deine Quelle? ;-)

 

Wirklich?

 

Wenn bei AF die Cabin Attendants streiken, dann wird mit einem FA weniger geflogen - und dadurch automatisch die Paxzahl auf 100 Reduziert (z.B. im 319)...

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...Wenn bei AF die Cabin Attendants streiken, dann wird mit einem FA weniger geflogen - und dadurch automatisch die Paxzahl auf 100 Reduziert (z.B. im 319)...

Hast du (meinen) Beitrag # 6 gelesen?

Ist es wirklich so schwer mal nach "EU OPS 1.990" zu googeln?

Was ist die Quelle deiner Aussage?

Fragen über Fragen...

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Also wenn ich die EU OPS 1.990 vom Luftfahrt-Bundesamt lese, komme ich aber eben nicht auf die glatten 50er Zahlen.

 

Dort wird eindeutig davon gesprochen, dass die Mindestzahl 1 Flugbegleiter auf 50 Passagiere sind.

Und es ist dort geregelt, was zu passieren hat, wenn nun einer der notwendigen Flugbegleiter ausfällt.

Und am Beispiel eines A320 wird es sogar vorgerechnet!

 

So und um nun wieder zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen, reche ich das analog mal für eine E170 vor.

Die 70 - 78 Sitze erfordern im Betrieb mindestens 2 Flugbegleiter.

Fällt einer nun aus, so müssen 50 Plätze unbesetzt bleiben, wodurch die dann zur Verfügung stehende Kapazität reduziert:

78 - 50 = 28

 

Und jetzt kommt das große "aber".

In der EU OPS 1.990 steht auch, dass die Airlines eine Tabelle einreichen müssen, über die max. zulässige Passagierzahlen bei reduzierter Personalstärke. Und wenn eine Airline nun seitens des Hersteller nachweisen kann, dass man das Flugzeug mit X Flugbegleitern bis zu einer Zahl von Y Passagieren erfolgreich evakuieren kann, und das in die Handbücher und Ausbildung mit aufgenommen worden ist, so darf man dann eben auch mit diesen Y Passagieren fliegen.

 

Aber es ist völlig undenkbar, und in der EU OPS 1.990 auch ausgeschlossen, dass eine Airline an der eigenen Heimatbasis die Sollstärtke des Kabinenpersonals nicht auffüllen kann, und deshalb mit reduzierter Kapazität weiter fliegt.

Also für den Flug nach Tallinn könnte es unter den genannten Umständen als Erklärung reichen, für den Rückflug auf keinen Fall.

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Ich gebe auf... :(

Wenn hier ein Rundschreiben des LBA als EU-OPS 1 hingestellt wird, ist Hopfen und Malz verloren.

Abgesehen davon, das ich bei der Erstellung meines Postings eigentlich davon ausgegangen bin, Dein vorhergehendes Posting zu unterstützen, kann ich nicht so ganz verstehen, wo Dein eigentliches Problem ist.

 

Aber von mir aus, nehmen wird diese Quelle.

 

Nur wenn ich dort im Abschnitt N, unter OPS 1.990 über die Anzahl und Zusammensetzung der Kabinenbesatzung nachlese, komme ich auch zu keinem anderen Ergebnis.

Dort ist unter b ) 1. und 2. die Zahl festgelegt und unter d) 1. und 2. wird festgelegt unter welchen Bedingungen davon abgewichen werden darf.

Das meine erste Quelle lediglich ein Rundschreiben mit Erläuterungen für die Durchführung der Bestimmungen ist, ändert nun nicht wirklich etwas am Inhalt der Aussage.

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...Dort wird eindeutig davon gesprochen, dass die Mindestzahl 1 Flugbegleiter auf 50 Passagiere sind. ...

Mir geht es eigentlich um die Definition "Passagiere".

Wie ich in #6 schrieb:

b ) Bei der Erfüllung des Buchstabens a hat der Luftfahrtunternehmer sicherzustellen, dass die Anzahl der Flugbegleiter mindestens

dem höheren der beiden folgenden Werte entspricht:

1. ein Flugbegleiter für jeweils bis zu 50 auf demselben Fluggastdeck eingebaute Fluggastsitze oder

2. die Anzahl an Flugbegleitern, die an der Vorführung der Noträumung in der Kabine aktiv teilgenommen hat, oder die Anzahl, die für eine entsprechende theoretische Berechnung einer Noträumung zugrunde gelegt wurde; in den Fällen, in denen die höchste genehmigte Fluggastsitzanzahl um mindestens 50 Sitze geringer ist als die Anzahl der Sitze, die während der Vorführung geräumt wurde, kann die Anzahl der Flugbegleiter wie folgt verringert werden:

Für jedes ganze Vielfache von 50 Sitzen, um das die höchste genehmigte Fluggastsitzanzahl unter die bei der Musterzulassung festgelegte höchstzulässige Sitzplatzanzahl sinkt, kann die Anzahl der Flugbegleiter um eine Person verringert werden.

...

 

 

...kann ich nicht so ganz verstehen, wo Dein eigentliches Problem ist. ...

Hier:

...Dort wird eindeutig davon gesprochen, dass die Mindestzahl 1 Flugbegleiter auf 50 Passagiere sind. ...

 

aber ich bin jetzt still. Ist schon genug aus dem Ruder gelaufen...

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Uiuiui, hier ist ja auf einmal was los...

Ich gehe sehr stark davon aus, dass es nicht am Kabinenpersonal lag, denn die Maschine hatte den Umlauf TLL-HAJ-TLL und kam damit mit Verspätung von der Homebase.

Allerdings ist mir noch ein kleines Detail aufgefallen, was mich zu der oben genannten Idee mit den Klima Packs bringt. Die Maschine bediente sich eines großen Luftschlauches in Hannover, der durch ein externes Fahrzeug bereitgestellt wurde und unter dem Flugzeug in einem Einlass untergebracht war. Ein Triebwerk wurde bereits in Parkposition gestartet und erst nach einigen Sekunden im Leerlauf wurde dieser Schlauch entfernt und der Pushback gestartet. Dies könnte doch eventuell mit der APU zusammenhängen, oder? Ist diese nicht auch Teil des Klimatisierungssystems? Oder wird das ausschließlich von den Triebwerken gespeist?

Grüße

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Ich bin mit dem genauen Systemaufbau der E-Jets nicht vertaut, aber auch sie werden nicht von dem Grundaufbau anderer Flugzeugtypen abweichen. Die 787 mal ausgenommen...

Die Packs arbeiten mit Druckluft (ca.45 psi), welche vom Motor, der APU oder über einem Bodenanschluss (3") kommen.

Die aus den Packs kommende Luft hat jetzt zwar angenehme Temperaturen, aber kaum noch Druck.

Man kann aber auch schon klimatisierte Luft in das System (Flussmäßig hinter den Packs) speisen. Das passiert mit einem Anschluss der um einiges größer als der 3" Anschluss des Pneumatiksystems. Es sind hier 8".

Mit der extenen Luft zur Klimatisierung ist ein Starten der Motoren nicht möglich.

Allein auf Grund der Durchmesser kann man Unterscheiden, ob es sich um Druckluft zum Starten der Triebwerke handelt, oder nur der Flieger klimatisiert wird.

 

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Danke für die Erläuterung! Da es ein relativ großer Schlauch war (erinnerte mich ein wenig an diese Schläuche, durch die Kleinkinder durchkrabbeln), wird es dann auf jeden Fall ein Schlauch zur Klimatisierung des Innenraums gewesen sein.

Ich fasse also zusammen: Es könnte durchaus ein Problem - welcher Art auch immer - mit der Klimaanlage gewesen sein, jedoch lässt sich dies nicht abschließend feststellen.

Ich danke trotzdem Allen für die Beteiligung! :-)

Grüße

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