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Arbeitszeitmodelle


CX777

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Hallo,

 

ich bin im Rahmen meines Studiums gerade damit beschäftigt, mich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen auseinanderzusetzen.

Im Bereich der Luftfahrt gibt es ja gewisse Arbeitszeitmodelle wie Standby (Airport), Split-Duty, Rerserve, request, aber auch Instrumente der Krankmeldung wie unfit to fly.

 

Meine Frage an euch hierzu: gibt es eine zusammenfassende Übersicht über diese Modelle oder gar Tarifverträge/ Betriebsvereinbarungen, die (öffentlich einsehbar) diese Modelle im Detail erläutern? Ganz wichtig bezüglich des letzten Punktes wäre mir die Vergütung von in Reserve befindlichen Arbeitnehmern, sprich, wieviel Geld bekommt der entsprechende Arbeitnehmer bei Reserve, Stand-By (Airport) und wie wird das unfit-to-fly bewertet (unfit to fly = arbeitsunfähig?)?

 

Ich würde mich über eine Antwort (nicht nur von betroffenen Kranich-Mitarbeitern) sehr freuen! Wenn ihr Tipps habt, wo diese Fragen evtl. besser aufgehoben sind, immer her damit!

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Hallo Cathay,

 

ich sage mal, da hat jede Airline seine eigenen Modelle. Das fängt ja schon beim regulären Gehalt an. In der Regel gibt es ein Grundgehalt, in dem gewisse Flugstunden enthalten sind. Fliegt der Kollege X weniger hat die Firma Pech, fliegt der Kollege mehr bekommt er in der Regel Überstunden ausbezahlt.

Darüberhinaus gibt es viele Airlines, die ein Sektor-Pay auszahlen (Geld je Flug) oder ein Zuschlag je Flugstunde bezahlen.

 

In der Regel werden SB/RES-Dienste nicht bezahlt, da keine Flugstunden anfallen. Erst wenn sie in Flüge umgewandelt werden, werden die Flugstunden berücksichtigt und ggf. bezahlt. Das gleich gilt für Split-Dutys.

Unfit-to-fly-Regelungen kenne ich nur aus der Vergangenheit, aktuell kenne ich keine Regelung dazu. Ob es damals etwas schriftlich gab, oder es einfach gelebte Praxis war, kann ich nicht beurteilen.

 

Gruß,

 

Nabla

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Hallo nabla,

 

vielen Dank für deine rasche Antwort! Interessant in diesem Zusammenhang deine Aussage, dass bspw. Standby-Zeiten in der Regel nicht vergütet werden (wobei dies in der Praxis auch außerhalb der Luftfahrt weit verbreitet ist). Der Terminus "in der Regel" lässt vermuten, dass eben doch unter gewissen Voraussetzungen Standby-Zeiten vergütet werden, was ich mir besonders bei einer Reserve-Linie vorstellen könnte, sodass hier entweder eine Pauschalvergütung erfolgt oder Stunden auf dem AZK gutgeschrieben werden. Ich meine auch, dass bei Germanwings entsprechende Standby-Zeiten mit einem Pauschalbetrag vergütet werden, wenn keine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch einen anfallenden Flug erfolgt.

 

Bezüglich des unfit-to-fly gibts auf der Homepage von UFO Infos über den Abschluss des aktuellen Mantelterifvertrages zwischen UFO und der LH. Hier heißt es: "Bei Überschreitung der maximalen Flugdienstzeiten laut MTV, hat jedes Kabinenmitglied an Stationierungsorten von Kabinenpersonal das Recht, sich unfit to fly zu melden. Dies gilt ab sofort, unabhängig davon, ob der Kommandant einen Kommandantenentscheid fällt." (Q1) Hast du oder ihr eine Ahnung, wie das vor dieser Regelung exakt gehandhabt wurde? Ging der betreffende Arbeitnehmer hier lieber zum Arzt, um sich entsprechend krankschreiben zu lassen oder wurde der "unfit-to-fly"-Status vom Arbeitgeber als geeignete Krankmeldung anerkannt?

 

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend wünsch ich!

 

 

Q1=http://www.ufo-online.com/flugbegleiter/index.php?option=com_content&view=article&id=302:Neuer%20Tarifabschluss%20bei%20Lufthansa&catid=34:Lufthansa&Itemid=53

 

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Hallo Cathay,

 

"in der Regel" sollte heißen: Ich kenne es nur so aus ein paar Firmen, kann aber nicht ausschließen, dass es anderswo anders gehandhabt wird.

Für Deine Betrachtungen ist ja auch die Frage relevant, wie denn die Arbeit quantifiziert wird: Arbeitszeit (eigentlich in der Luftfahrt irrelevant), Flugdienstzeit (hat seinen Charme) oder Blockzeit (hat auch seinen Charme).

 

Wenn, wie oft üblich, nur die Blockzeit herangezogen wird, kann ein SB oder RES keine Stunden auslösen, es sei denn es wäre mit fiktiven oder "bezahlungswirksamen" Stunden belegt. Dass die Handhabe in anderen Berufen anders ist, ist bekannt.

Tendentiell ist aber ein Stand-By immer aufwändiger als eine Reserve-Line, da die Handlungsfähigkeit im Stand-By aufgrund der sehr kurzen Alarmierungszeit stark eingeschränkt ist. Eine Reserveline mit 3, 6 oder 12h Vorwarnzeit ist dagegen recht komfortabel.

 

Konkret weiß ich auch nicht, wie das "unfit to fly" gehandhabt wurde. Ich denke aber mal, dass es wie eine kurzfristige Erkrankung gewertet wurde, die innerhalb der Karenzzeit ohne Attest liegt. Soweit ich weiß, mußte ein Unfit to Fly nicht weiter begründet werden.

 

Gruß,

 

Nabla

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