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Rückreise über 10 Ecken - Recht


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

könnt ihr mir eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt geben? :

 

Ein Paar bucht eine Pauschalreise nach Menorca, Flug ist mit Tuifly direkt STR-Menorca-STR (Rückflug 21 Uhr) angekündigt und steht auch auf allen Dokumenten.

 

Nun bekommt das Paar 2 Tage vor Rückreise die Nachricht, dass der Rückflug überbucht wurde und sie daher umgebucht wurden auf einen Flug Menorca-Mallorca-Basel mit Air Berlin am selben Abend. Dort sollten sie mitten in der Nacht bei Ankunft mit dem Mietwagen nach Stuttgart fahren. Da das Paar keinen Führerschein und auch kein Interesse daran hat, Nachts eine lange unbekannte Strecke zu fahren, bucht der Veranstalter nach mehrmaliger Aufforderung eine Übernachtung und Bahntickets für den nächsten Tag. Auf andere Alternativen (Flug über Barcelona nach STR etc.) lässt sich der Veranstalter nicht ein.

 

Welche Rechte haben die Passagiere nun?

 

-Kommt in diesem Fall eine Entschädigung für die Flugüberbuchung lt. EU-Verordnung in Betracht?

 

- Welche Entschädigung für die um ein Tag verspätete Ankunft in Stuttgart mit dem gesamten Stress wäre beim Veranstalter realisitischerweise zu verlangen?

 

Dabei geht es nicht darum jetzt möglichst viel "rauszuschlagen", sondern dem Veranstalter einfach mal zu zeigen, dass man es sich nicht unbedingt gefallen lässt, Cahrterflüge einfach zu überbuchen und die Gäste dann ohne Entschuldigung einer eintägigen Odyssee auszusetzen..

 

Danke für die Hilfe!

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Such mal nach EU 261/04 Fluggastrechtverordnung.

 

Bei Verweigerung des Boardings sieht es wohl auf den ersten laienhaften Blick (!) nach (da MAH-STR < 1500km) 250 Euro pP aus. Lass dich auf jeden Fall genau beraten, da dieses Re-Routing und die Aufforderung "fahren sie mit einem Mietwagen von Basel Nach STR" meines Empfindens schon in den Bereich des Unzumutbaren geht.

 

Aber: Das ist nur meine persoenliche Meinung. Dennoch wuerde ich mich ueber weitere Infos, insbesondere den Ausgang dieses Falles freuen.

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Unbedingt Ansprüche anmelden !

 

Ruhig und sachlich an den Veranstalter schreiben, dass man Rechtsauskunft einholen wird und sich mit Heimkehr einen Tag später nicht "kampflos" zufrieden geben wird.

 

Das hier aufgezeigte Pozedere ist ja nun mal völlig inakzeptabel !

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EG 261/2004 gilt auch bei Charterflügen. Die Benachritigung erfolgte 2 Tage vor dem Hinflug.... aber das ist nicht relevant. Entscheidend ist wieviel Tage vor dem Rückflug. Wurde die Meldung weniger als 14 Tage vor dem Rückflug gemacht stehen Euch 250€ pro Fluggast zu. Klare Kiste. Am Besten an STN-EBJ wenden.

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EG 261/2004 gilt auch bei Charterflügen. Die Benachritigung erfolgte 2 Tage vor dem Hinflug.... aber das ist nicht relevant. Entscheidend ist wieviel Tage vor dem Rückflug. Wurde die Meldung weniger als 14 Tage vor dem Rückflug gemacht stehen Euch 250€ pro Fluggast zu. Klare Kiste. Am Besten an STN-EBJ wenden.

 

 

Hallo, sorry für die Verwirrung. Die Benachrichtung erfolgte 2 Tage vor Rückflug.

 

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  • 5 Monate später...

Nun bekommt das Paar 2 Tage vor Rückreise die Nachricht, dass der Rückflug überbucht wurde und sie daher umgebucht wurden auf einen Flug Menorca-Mallorca-Basel mit Air Berlin am selben Abend.

 

Wurde der Flug denn wie in Abschnitt 12 der ABBs gefordert rückbestätigt? Wenn es dumm läuft versuchen sie es so hinzudrehen, dass die überbuchte Maschine bis zur Kapazität mit Reisenden gefüllt wird, die sobald dies möglich war dahingehend tätig geworden sind und bei allen anderen heisst es "seit froh, dass wir Euch überhaupt noch mitnehmen". Wäre nicht nett, aber denkbar und müsste in jedem Falle per Anwalt geklärt werden.

 

http://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_abb_tuifly.html

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