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Sicherheitspersonal der Fluggastkontrolle Streiken


PHIRAOS

Empfohlene Beiträge

Was andere tun um 30% mehr zu bekommen finde ich oft abstoßend bis teilweise kriminell.

 

Damit meine ich die, die anderen die Existens nehmen wollen oder denen, die die Leistung erbringen einen fairen Lohn verweigern.

 

:angry:

 

Es ist doch immer die gleiche Masche der Gewerkschaften: Ist es zu einem neuen Abschluss gekommen, ruht man sich auf den Lorbeeren aus und wartet bis zur nächsten Runde. Dann schraubt man die Forderungen so hoch, und oft zeitlich so knapp, dass man als AG nur eine kurze Reaktionszeit hat. Ist die Zeit verstrichen, kann man streiken und seine Forderungen durchsetzen. Da der AG einen volkswirtschaftlichen Schaden abwenden will, geht er zumeist darauf ein, wie in FRA (Vorfeld, Flusi). Geht er nicht darauf ein, wird er bald mit seiner Firma beim Insolvenzverwalter landen.

Um vorweg zu sagen: Ich habe nichts gegen Gewerkschaften, aber manchmal reitet die der Teufel. Und da bei ver.di bekanntlich nicht die cleversten Leute sitzen, versuchen die jetzt das zu erreichen, was die Frankfurter vorgemacht haben.

Für mich ist sowieso einiges unverständlich: Ein Gewerkschaftler spricht öffentlich von z.Zt. 8,50 €, eine andere von 11,50 € Stundenlohn. Ich habe fast den Eindruck, dass sie selbst nicht wissen, wieviel sie tatsächlich verdienen.

 

Du beeindruckst mich.

Darf ich bitte fragen, wie lange diese Schulung dauert?

Wo muss denn die Prüfung abgelegt werden?

Handelt es sich ebenfalls um eine 'extremely high quality'-Ausbildung, wie beim Studiengang zum/zur Flugbegleiter/-in?

 

Die Ausbildung zum/zur FB beinhaltet kein Studium, wobei eine entsprechende Schulausbildung schon Voraussetzung ist, in der Regel Abi oder Fachh. Da fliessendes Englisch in der Regel Grundvoraussetzung ist, ich meine in diesem Fall keine LCC`s, teilt sich schon hier die Spreu vom Weizen.

Ich möchte es nicht weiter vertiefen, es wurde in verschiedenen threads schon genug erläutert.

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Du beeindruckst mich.

Darf ich bitte fragen, wie lange diese Schulung dauert?

Wo muss denn die Prüfung abgelegt werden?

Handelt es sich ebenfalls um eine 'extremely high quality'-Ausbildung, wie beim Studiengang zum/zur Flugbegleiter/-in?

 

Schön wenn du beeindruckt bist. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Schulung einem Studiengang gleichstelle. Die Schulung dauert ca. 4 - 8 Wochen, je nach Umfang.

Erste Hilfe,

Brandschutz,

Integrationstraining,

Konfliktmanagement,

Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten gem. §5 LuftSig

Aubildung zur Luftsicherheitskontrollkraft gem. §8 LuftSig (entweder beide getrennt oder §8 aufbauend auf §5)

 

Die Luftsicherheitsausbildungen beinhalten nochmal Dinge wie Terrorismus, Waffen- und Sprengstoffkunde, Bilderkennung und praktische Übungen (Personen-, Gepäck- und Fahrzeugkontrolle. Für die Luftsicherheitsausbildungen benötigt man eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG (im übrigen auch, wenn man anderweitig im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet).

 

Prüfungen werden bei §5 vor der Bundespolizei abgelegt, bei §8 vor der Behörde. Hier kann es aber je nach Bundesland Abweichungen geben.

 

Wenn ich in deinen Augen nun etwas Minderwertiges bin, da ich eine berufliche Tätigkeit ausübe, für die kein Hochschulstudium notwendig ist, dann tut es mir leid. Abgesehen davon verfüge ich über zwei vollständig abgeschlossene Berufsausbildungen und bin in die Luftsicherheit eher zufällig durch eine lange Arbeitslosigkeit hereingerutscht. Ich muss auch zugeben, dass ich Anfangs skeptisch war. Jetzt verdiene ich unterm Strich mehr Geld als bei meinen früheren Arbeitgebern, habe weniger "Leistungsdruck" (Verkaufszahlen etc..) und habe schlicht und einfach Freude an meiner Arbeit. Das ganze obwohl es für mich seitdem keine Wochenenden und Feiertage mehr gibt, wir im Drei-Schicht-System arbeiten (früh- spät, nacht).

Aber deswegen bin weder ich noch meine Kollegen blöd oder minderbemittelt.

Übrigens wird an den Sicheheitskontrolle keine Klassentrennung betrieben. Der "Hilfsarbeiter" wird genauso kontrolliert wie der Chefarzt, TV-Star, Musiker, Manager, Vorstandboss. Einzige Ausnahmen, sind die von der Kontrolle befreiten Personen.

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[...]ausländerfeindlich, vielleicht sogar rassistisch[...]

 

Dein völlig undialektischer Erguß mit Totschlagargumenten demonstriert, daß es in der westlichen Welt nur noch eine schrill krakelende PSEUDO-Linke gibt, die ganz offensichtlich von geheimdienstlichen Vorfeldorganisationen gesteuert wird. Dabei muß selbst die Boeing-Kompanie eingestehen, daß sie unter den Bedingungen des globalen Megaimperialismus und dem damit verbundenen weltweiten Bevölkerungsaustausch ihr einstiges Niveau nicht mehr halten kann. Und zur Erinnerung: "brain drain" war in den 1970ger Jahren die kommunistische/allgemeinlinke Erklärung für das Phänomen, warum Afrika nach seiner Befreiung aus dem kolonialen Joch wider Erwarten doch nicht aufgeblüht war.

 

http://www.boeing.com/news/frontiers/archi...ber/ts_sf08.pdf

 

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Sehr sachliche Ausführung,bin mal auf die folgenden Beiträge gespannt.

Übrigens,bei der Prüfung kann nicht abgeschrieben werden ( Plagiatsvorwurf ) .

 

Was soll denn da so spannend sein?

Der Stundenansatz entspricht in etwa dem eines Auszubildenden (Berufsschule/Theorie) bei einer dreijährigen Ausbildungszeit.

Nachteil dieser komprimierten Ausbildung, nur gezieltes Hinarbeiten auf die Prüfungen und ersetzt nicht die herkömmliche klassische Ausbildung.

 

 

 

Was ahoberg so von sich gibt, sollte man einfach ignorieren. Ich überlese es und bin froh, dass er auf der anderen Kanalseite sein Unwesen treiben darf und nicht hier.

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...

 

Dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel: Die Bundespolizei übernimmt diese Aufgaben wieder, für die sie eigentlich auch zuständig ist. Dann kostet das Flugticket allerdings in Zukunft wieder deutlich mehr. Ach so, das ist dann nicht genehm? Hm, dumm gelaufen, was?

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Nicht ganz, das "eigentlich eigentliche" Problem ist: größtmögliche Sicherheit im Luftverkehr wird auf europäischer Ebene propagiert und per Gesetz gefordert, die Umsetzung (und Kosten!) dieser Vorschriften obliegen aber den jeweiligen Einzelstaaten. Ist es da nicht verständlich, dass versucht wird so billig wie möglich aus der Nummer rauszukommen? Im Zweifelsfall wird dann das Totschlagargument rausgeholt, man sei den Steuerzahlern gegenüber verpflichtet, die Personalkosten möglichst niedrig zu halten.

Stimmt, es ist eine europäische Gesetzgebung, bei der Deutschland aber nicht außen vor steht, sondern an ihr mitwirkt. Der Widerspruch (ob europäisch oder national) zwischen dem Verlangen nach größtmöglicher Sicherheit und gleichzeitig die Bemühungen, Sicherheit so billig wie möglich zu produzieren, bleibt bestehen. Das erwähnte Totschlagargument wird zwar gerne zitiert, aber gleichzeitig sind die Fluggäste ja auch Steuerzahler, die sicher fliegen wollen.

Oder sollte gar (ich weiß, ein blasphemischer Gedanke) für manche Verantwortliche in der Politik (die das natürlich vehement bestreiten würden) nicht die Luftsicherheit an sich oberste Priorität haben, sondern nur die möglichste billige Produktion derselben ?.............

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Das erwähnte Totschlagargument wird zwar gerne zitiert, aber gleichzeitig sind die Fluggäste ja auch Steuerzahler, die sicher fliegen wollen.

 

Es will erfahrungsgemäss auch jeder Autofahrer immer perfekt instandgehaltene und möglichst zehnspurige Autobahnen haben, trotzdem wird seltsamerweise jeder der eine PKW-Maut fordert verbal geteert und gefedert. Im Zweifelfsfall verschafft einem auch hier immer noch das St. Floriansprinzip ein (vordergründig) sorgenfreies Leben: Ansprüche an die Flugsicherheit stellen und wenn es Geld zu kosten droht den empörten Wutbürger spielen nach dem Motto "wofür sollen wir eigentlich noch alles zahlen?".

 

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@ karstenf:

 

Zum Runterkommen mal eine Zusammenfassung, was denn alles bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durchleuchtet wird. (Und wie Phiraos schon dargelegt hat: Ohne ZÜP kein Job bei der Sicherheitskontrolle.):

 

http://www.lbv.brandenburg.de/

 

Welche Auskünfte werden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeholt?

 

Die Luftsicherheitsbehörde holt regelmäßig Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden sowie aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz ein. Soweit im Einzelfall erforderlich, wird bei dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen (für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen) Informationen nachgefragt. Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber sind ebenfalls möglich.

 

Bei ausländischen Betroffenen wird um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersucht und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen gerichtet.

 

 

Welche rechtlichen Kriterien gibt es bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit?

 

Zuverlässig im Sinne des § 7 LuftSiG ist, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit im vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2004 – 3 C 8.04). Anlass, die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen, geben u. a. verfassungsfeindliche Bestrebungen und Straftaten des Betroffenen. Ferner ist bei laufenden oder eingestellten Ermittlungs- und Strafverfahren im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ergeben.

 

Bei der Bewertung der Erkenntnisse ist zu berücksichtigen, dass bereits ein geringer Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit ausreicht, um die Zuverlässigkeit zu verneinen. Im Hinblick auf das hochwertige Rechtsgut der Luftsicherheit und die damit verbundenen hohen Risiken reicht bereits eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens aus, um einen Betroffenen wegen in dessen Person liegender Risiken von der Tätigkeit in den gefährdeten Bereichen eines Verkehrsflughafens auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 20.90 - Buchholz 442.40, § 4 LuftVG, Nr. 4).

 

Mit Blick auf Straftaten ist zu beachten, dass die Rechtsprechung die Zuverlässigkeit nicht nur dann verneint, wenn die Straftat eine direkte Gefährdungshandlung für die Sicherheit des Luftverkehrs erkennen lässt bzw. die Straftat mit einer Gewaltanwendung verbunden ist. Vielmehr gilt, dass Straftaten eines Betroffenen die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. Im Rahmen einer gebotenen Gesamtwürdigung des Einzelfalls ist festzustellen, ob sich aus diesen Vorgängen Bedenken für die Zuverlässigkeit des Betroffenen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2004 – 3 C 8.04).

 

Verbleibende Zweifel an der Zuverlässigkeit müssen im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs zu Lasten des Antragstellers gehen.

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[...]... wo kommen wir hin?[...]

 

Zu realen Moslem-Terroristen wie Arid Uka von der Frankfurter Flughafen-Post. Wahrscheinlich ist das sogar so gewollt, denn Politik und Medien haben seinen Anschlag systematisch heruntergespielt, um ihn dann ganz schnell zu vergessen. Eine Gedenktafel für die Terror-Opfer wird es wohl nie geben...

 

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ES DARF NICHT SEIN, DASS IN DER NEBENSAISON EIN STREIK DER DIENSTLEISTER NUR EINEN FLUG AUSFALLEN LAESST!

 

Hast Du da mal Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit, wie viele Flüge wirklich ausgefallen (!) sind? Dass viele Maschinen halbleer abheben mussten, um ihre Umläufe einzuhalten ist klar, das meine ich aber nicht und auch nicht diejenigen die aus Angst stehenzubleiben von aussen gar nicht erst hingeflogen sind, sondern tatsächliche Ausfälle lokal gebaseter Maschinen an dem Flughafen, der bestreikt wird.

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Zu realen Moslem-Terroristen wie Arid Uka von der Frankfurter Flughafen-Post. Wahrscheinlich ist das sogar so gewollt, denn Politik und Medien haben seinen Anschlag systematisch heruntergespielt, um ihn dann ganz schnell zu vergessen. Eine Gedenktafel für die Terror-Opfer wird es wohl nie geben...

 

es ist ja unterhaltsam, aber mein Popcorn ist alle, so traue ich mich, dich zu fragen, ob du wirklich Rassist bist, weil jeder Dönerverkäufer für dich ein Terrorrist ist, ob du von den Nachrichten dieser Welt so eingeschüchtert bist oder einfach nur beschränkt bist. Solange es keinen Gedankenleser gibt, wird man Dieter, Mehmed oder Gisela nicht in den Kopf schauen können und u.U. wahre Beweggründe herausfinden...

 

...in dem Thema macht sich der Verfall der Forenkultur bemerkbar! Schade sowas

 

 

@Mods sollte mein Auswuchs löschenswürdig sein, ok, aber das wollte ich dann auf jeden Fall mal loswerden.

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Zum Thema "Qualität" der Sicherheitsmitarbeiter im Hinblick auf ihre ethnische Abstammung ist ja eigentlich alles gesagt bis auf den Hinweis, daß selbst ausschließlich deutsche Sprachkenntnisse nicht immer ausreichend sind. Man darf ja nicht vergessen, daß nicht alle Paxe deutsch können, das ist gerade im internationalen Flugverkehr nicht ungewöhnlich.

Und daß Akademiker in Deutschland zu wenig verdienen im internationalen Vergleich, zu dem in ungesicherten Arbeitsverhältnissen vor sich hinwegvegetieren "dürfen", rechtfertigt ja nicht, daß dies nun auf die ganze Gesellschaft ausgeweitet werden sollte.

Immerhin bezahlt der Passagier ja auch einen gewissen Betrag fuer die Sicherheit als Teil des Flugtickets, warum soll dieses Geld nicht entsprechend an die verteilt werden, die die Sicherheit gewährleisten.

Ob 14.50 EURO wirklich genug sind oder zuviel oder zu wenig, entscheidet doch die Nachfrage nach der Tätigkeit und das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft. Und ein Outsourcing dieser Jobs nach Indien oder Indonesien ist auch nicht möglich, also warum die Aufregung?

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Da es sich um hoheitliche Aufgabe handelt, sollten diese auch wieder von Beamten übernommen werden.

Dann hat es sich mit streiken erledigt.

Da diese Tätigkeit spezielles Known-How und Erfahrung erfordert, kann man da sichern nicht einfachen jeden hinsetzen.

Einzuordnen wären diese Beamten sicher im mittleren Dienst.

 

Am Besten man bietet an, die heutigen MA der Sicherheitsfirmen in Staatsdienst zu übernehmen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.

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Da es sich um hoheitliche Aufgabe handelt, sollten diese auch wieder von Beamten übernommen werden.

Dann hat es sich mit streiken erledigt.

Da diese Tätigkeit spezielles Known-How und Erfahrung erfordert, kann man da sichern nicht einfachen jeden hinsetzen.

Einzuordnen wären diese Beamten sicher im mittleren Dienst.

 

Am Besten man bietet an, die heutigen MA der Sicherheitsfirmen in Staatsdienst zu übernehmen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.

 

Genau!!! Mit A5/6 anfangen, mit Steigerung bis A7/8, Schichtführer A9, und alle sind zufrieden. Doch nicht, der Bund müsste für die Pensionen aufkommen, was wahrscheinlich mit ein Grund war, diese Tätigkeit an Auswärtige zu vergeben.

Ich hoffe nur, dass die FG den Bund in Regress nehmen; aber da bei einer evtl. Verurteilung eh Steuergelder fließen werden, ist es eh schnuppe.

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Dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel: Die Bundespolizei übernimmt diese Aufgaben wieder, für die sie eigentlich auch zuständig ist. Dann kostet das Flugticket allerdings in Zukunft wieder deutlich mehr. Ach so, das ist dann nicht genehm? Hm, dumm gelaufen, was?

Das ist ein Irrtum. Da wo die BPOL die Luftsicherheit hat (in NRW nur am FH DUS und CGN) ansonsten ist der Lage Dienst Luftsicherheit der Bezirksregierungen in NRW für die Luftsicherheit zuständig, sind die Luftsicherheitsgebühren fast immer günstiger. Und noch etwas, bei der BPOL gibt es auch Angestellte die zum Beispiel LUSI Aufgaben wahrnehmen.

 

 

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Das ist ein Irrtum. Da wo die BPOL die Luftsicherheit hat (in NRW nur am FH DUS und CGN) ansonsten ist der Lage Dienst Luftsicherheit der Bezirksregierungen in NRW für die Luftsicherheit zuständig, sind die Luftsicherheitsgebühren fast immer günstiger. Und noch etwas, bei der BPOL gibt es auch Angestellte die zum Beispiel LUSI Aufgaben wahrnehmen.

 

Angestellte dürfen streiken, Beamte nicht.

 

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  • 2 Wochen später...
Das ist ein Irrtum. Da wo die BPOL die Luftsicherheit hat (in NRW nur am FH DUS und CGN) ansonsten ist der Lage Dienst Luftsicherheit der Bezirksregierungen in NRW für die Luftsicherheit zuständig, sind die Luftsicherheitsgebühren fast immer günstiger. Und noch etwas, bei der BPOL gibt es auch Angestellte die zum Beispiel LUSI Aufgaben wahrnehmen.

 

Du irritierst mich jetzt etwas. Soweit ich weiß, ist doch die BPOL bundesweit für die "Abwehr äußerer Gefahren" zuständig, weil die BPOL ja auch die Grenzen schützt. Dieser Verein heißt ja nicht umsonst BUNDESpolizei und früher eben BUNDESgrenzschutz. Der Name sagt doch schon aus, dass die bundesweit tätig/zuständig sind. Meine (unsere) Tätigkeit als LuftAss bzw. LSKK basiert doch auf den "bekannten" EU VO, welche in NLSP in nationales Recht gefasst sind. Also kann sich da meiner Meinung und auch meines Wissens nach nicht jede Bezirksregierung ihr eigenes Ding raus drehen.

 

Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich ja nur nach §8 arbeite, also im Auftrage des Flughafenbetreibers.

 

Angestellte dürfen streiken, Beamte nicht.

 

Soll deswegen jetzt das ganze Luftsicherheitspersonal verbeamtet werden, damit "wir" ja nicht mehr auf die Idee kommen zu streiken? Wie können wir auch nur? Och ich hätte so gesehen nichts dagegen, solange mein Job und meine Pension dadurch gesichert sind.

 

Es ist übrigens möglich, dass der DSW in Hamburg morgen oder übermorgen wieder streikt, wenn nicht sogar ziemlich sicher. Aber ich weiß nichts genaues und werde deswegen auch nichts konkretes sagen. Nur falls jemand von euch die Tage von HAM aus fliegen möchte, sollte er das bedenken.

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........na das sind ja tolle Aussichten und grade morgen und übermorgen, also wird es wieder ein Glücksspiel

wenn ich das jetzt nicht missverstanden habe.

 

Dann sollen sie wenigstens vorher bescheid sagen, das man sich drauf einstellen kann, das letzte mal hat doch nun wirklich gereicht an chaotischen Verhältnissen. Aber nein da lassen sie einen lieber wieder ins offene Messer laufen......seufz

 

lg. aus HH

 

 

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Du irritierst mich jetzt etwas. Soweit ich weiß, ist doch die BPOL bundesweit für die "Abwehr äußerer Gefahren" zuständig, weil die BPOL ja auch die Grenzen schützt. Dieser Verein heißt ja nicht umsonst BUNDESpolizei und früher eben BUNDESgrenzschutz. Der Name sagt doch schon aus, dass die bundesweit tätig/zuständig sind. Meine (unsere) Tätigkeit als LuftAss bzw. LSKK basiert doch auf den "bekannten" EU VO, welche in NLSP in nationales Recht gefasst sind. Also kann sich da meiner Meinung und auch meines Wissens nach nicht jede Bezirksregierung ihr eigenes Ding raus drehen.

 

Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich ja nur nach §8 arbeite, also im Auftrage des Flughafenbetreibers.

 

 

 

Soll deswegen jetzt das ganze Luftsicherheitspersonal verbeamtet werden, damit "wir" ja nicht mehr auf die Idee kommen zu streiken? Wie können wir auch nur? Och ich hätte so gesehen nichts dagegen, solange mein Job und meine Pension dadurch gesichert sind.

 

Es ist übrigens möglich, dass der DSW in Hamburg morgen oder übermorgen wieder streikt, wenn nicht sogar ziemlich sicher. Aber ich weiß nichts genaues und werde deswegen auch nichts konkretes sagen. Nur falls jemand von euch die Tage von HAM aus fliegen möchte, sollte er das bedenken.

 

Ich muss Samstag nach Frankfurt fliegen, um 6 Uhr, wie sieht es da aus?

Ich hoffe, da der Samstag nicht zu den verkehrsreichsten Tagen gehört, dass da nicht gestreikt wird.

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Habe im Netz zum Thema Luftsicherheitsstreiks einen interessanten Artikel entdeckt, in dem sich der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft gegen Vorwürfe des CGN-Chefs wehrt. Zitat: "Erst drängen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften den Bund in die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben, um die Sicherheitsgebühren für die Luftsicherheitskontrollen unter Inkaufnahme von Billiglöhnen und mehr als nur fragwürdigen Arbeitsbedingungen künstlich niedrig zu halten, und jetzt fordern sie plötzlich wieder die eigene Aufgabenwahrnehmung durch den Bund ein." Zitat Ende (Quelle: cop2cop.de, Bereich Bundespolizei, Artikel vom 29.01.)

Wenn dem so ist, könnte man aber auch provokant fragen, warum der Bund die Differenz zwischen den niedrigen Luftsicherheitsgebühren und den (höheren) Kosten für gut bezahltes Luftsicherheitspersonal nicht selbst übernimmt. Gute Luftsicherheitskontrollen durch ausreichend entlohntes Personal, bezahlt durch Steuergelder. Warum nicht ? Ist da nicht der Staat in der Pflicht ?

 

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