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Sicherheitspersonal der Fluggastkontrolle Streiken


PHIRAOS

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Muss dann nicht die Bundespolizei die von ihr ausgelagerte Aufgabe wieder selbst übernehmen?

Im Prinzip ja, nur hat sie dafür nicht mehr das Personal.

 

Warum müssen das Passagiere, Airlines und Flughäfen ausbaden? Es ist doch ein interner Streit des Bundes mit seinen Unterauftragnehmern?

Genau das ist der Sinn eines Streiks: Dritte unbeteiligte reinziehen, um den Druck zu erhöhen. Kannst Du Dich an irgendeinen Streik erinnern, über den groß berichtet wurde und bei dem nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber betroffen waren?

 

Es gäbe doch tausende Beamte, die jederzeit eine fachgerechte Sicherheitskontrolle durchführen könnten?

 

Welche? Wo?

Meinst Du, ein Bundespolizist, der z.B. als "Bahnpolizei" eingesetzt ist, kann auf Anhieb die Bilder von Durchleuchtungsgeräten lesen geschweigen denn die Geräte korrekt bedienen?

Und selbst wenn: wer soll in der Zwischenzeit "Bahnpolizei" spielen?

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In diesen Fällen nehmen die privaten Security-Unternehmen im Wege einer "Beleihung" im Auftrag des Bundes hoheitsrechtliche Aufgaben eigenständig wahr, da der Bund diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht selbst durchführen möchte. Solche Beleihungen sind auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung durchaus üblich, weil meistens kostengünstiger. Das ist verwaltungsjuristisch jedoch weit höherwertiger einzuordnen, als ein einfacher Dienstleistungsvertrag mit einem Privatunternehmen, kann also jetzt nicht so einfach per order de mufti zurückgenommen werden. Natürlich ist die BuPo gehalten, soweit öffentliche Belange wie z.B. jetzt die Flugsicherheit, durch einen Streik negativ berührt werden, im Einzelfalle wieder selbst tätig zu werden, was man nach den aktuellen Infos ja auch tut.

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Genau das ist der Sinn eines Streiks: Dritte unbeteiligte reinziehen, um den Druck zu erhöhen.

 

"Idealerweise" übersteigt der volkswirtschaftliche Schaden (Einkommensverluste, Ausfälle, Zusatzkosten) den Wert (an zusätzlichem Gehalt) um den gestritten wird. Dann wäre es unterm Strich billiger, den Forderungen nachzugeben, als weitere Streikfolgekosten auflaufen zu lassen. Das ist die reale Logik, die dahinter steckt, ob sie einem nun passt oder nicht.

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Da sind wohl jederzeit Beamte verfügbar.

 

Wieviele frei verfügbare Beamte, die die (nachweisbare) Qualifikation für eine Sicherheitskontrolle sowie eine (noch gültige) Sicherheitsüberprüfung vorweisen können meinst Du denn hat der Bund so in der Hinterhand?

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Jeder ausgebildete Polizeibeamte kann Verdächtige auf Waffen abtasten, Koffer kontrollieren etc.

 

Mit geht es nicht um das Thema Streik, sondern um das Vernachlässigen einer hoheitlichen Aufgabe durch den Staat.

Man sagt ja auch nicht "heute keine Feuerwehr, unser privater Dienstleistungspartner streikt gerade."

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Jeder ausgebildete Polizeibeamte kann Verdächtige auf Waffen abtasten, Koffer kontrollieren etc.

 

Ja. Nur ist das deshalb noch lange keine (international akzeptierte) Luftsicherheitskontrolle.

 

Schau mal auf

http://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/Schulu...n.html?nn=23264

 

Alle im Bereich der Luftsicherheit tätigen Unternehmen müssen ihr Personal nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 schulen.

 

Sicherheitspersonal von Luftfahrtunternehmen (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Bestreifungspersonal etc.) und Luftsicherheitskontrollkräfte benötigen für ihren Einsatz ein entsprechendes Befähigungszeugnis.

 

usw. usw. usw.

 

 

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Dein Satz beginnt aber mit "Sicherheitspersonal von Luftfahrtunternehmen..."

Wenn Du es nicht glaubst, dann schau direkt in die EU-Verordnung 185/2010, da ist es deutlicher:

 

 

11.0.1. Die Behörde, der Flughafenbetreiber, das Luftfahrtunternehmen oder sonstige Firma, die Personen einsetzt, die Maßnahmen durchführen oder für deren Durchführung verantwortlich sind, welche aufgrund des nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 in ihrer Zuständigkeit liegen, stellt sicher, dass diese Personen die Anforderungen dieses Kapitels erfüllen.

 

11.2.1.1. Das Personal muss die einschlägige Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, bevor es Sicherheitskontrollen unbeaufsichtigt durchführen darf.

 

Und worüber geschult werden muss, steht dort dann auch ganz ausdrücklich drin. Ein "normaler" Polizist hat schon die notwendige Basisschulung nicht, ganz zu schweigen von der ebenfalls verlangten "tätigkeitsspezifischen Schulung".

 

Nach 9-11 in den USA ist man auch oft von regulären Kripo-Leuten kontrolliert worden, als die noch keine TSA hatten.

 

Zusätzlich oder anstelle der bisherigen Kontrolle?

 

Zudem galt dort das Gegenstück der EU-Verordnung 185/2010 noch nicht...

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Es wird ja einige Bundespolizisten mit allen formellen Zulassungen geben.

Dann stellt man eben den einen pro forma als Aufsicht hin und lässt die anderen die Arbeit machen. Quasi, wie bisher auch.

 

Mein Punkt ist, der Staat kann doch nicht seine hoheitliche Aufgabe Sicherheit von den Zufälligkeiten des privaten Streikrechts abhängig machen.Die Basisversorgung muss immer sichergestellt sein. Alles andere scheint mir rechtswidrig.

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Es wird ja einige Bundespolizisten mit allen formellen Zulassungen geben.

Wieviele?

Und die haben jetzt die Zeit dafür bzw. sind nicht schon längst im "Streikbrechereinsatz"?

 

Dann stellt man eben den einen pro forma als Aufsicht hin und lässt die anderen die Arbeit machen. Quasi, wie bisher auch.

Auch an den "Beaufsichtigten" gibt es Anforderungen, die man nicht über Nacht erfüllen kann.

 

Mein Punkt ist, der Staat kann doch nicht seine hoheitliche Aufgabe Sicherheit von den Zufälligkeiten des privaten Streikrechts abhängig machen.Die Basisversorgung muss immer sichergestellt sein. Alles andere scheint mir rechtswidrig.

 

Das sehe ich ähnlich, man kann -selbst wenn man es will- aber die Situation nicht über Nacht ändern.

 

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Art. 33 IV GG: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

 

D.h. nicht grundsätzlich, und wenn man die hohheitlichen Befugnisse nicht von Beamten, sondern von eigenen Angestellten oder Beliehenen wahrnehmen lässt, gibt es einfach das Streikrisiko. Ist systemimmanent. Streiks der Angestellten im öffentlichen Dienst sind ja für demnächst auch angekündigt, da könnten dann im Zweifel auch welche mit hoheitlichen Befugnissen dabei sein - da allerdings in der Regel das Bestreiken nicht-hoheitlicher Teilbereiche (Müllabfuhr, Kindergärten etc.) effektiver ist, macht man es da eher nicht.

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Mein Punkt ist, der Staat kann doch nicht seine hoheitliche Aufgabe Sicherheit von den Zufälligkeiten des privaten Streikrechts abhängig machen.Die Basisversorgung muss immer sichergestellt sein. Alles andere scheint mir rechtswidrig.

Kann er doch und zwar nicht nur im Wege der von mir schon beschriebenen Beleihung von Privatunternehmen - was immer noch eine grosse Ausnahme darstellt - sondern die Aufgaben im öffentlichen Dienst werden in fast allen Aufgabenbereichen überwiegend von Angestellten im ö.D. - welche streiken dürfen - und nicht von Beamten wahrgenommen. Es ist darüber hinaus sogar höchst umstritten, ob im Falle eines Streiks von Angestellten im ö.D. die Aufgaben ersatzweise einfach Beamten übertragen werden dürfen. Ich erinnere an den Fluglotsenstreik in den 1970-iger Jahren um bei einem luftfahrtbezogenen Thema zu bleiben :-)

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Ronald Reagan hat seine streikenden Lotsen seinerzeit sogar entlassen und das Militär rangesetzt.

 

So weit muß man gar nicht zurückblicken.

Im Dezember 2010 hat Spanien beim Fluglotsenstreik Soldaten eingesetzt, um die Luftraumkontrolle zu übernehmen. Wenn ich mich recht entsinne, hat man sogar Reservisten und ehemalige Soldaten unter den Fluglotsen kurzerhand wieder aktiviert bzw. dienstverpflichtet um sie unter Androhung von Truppendienstgerichtsverfahren zur Arbeit zu befehlen. Auch eine kreative Lösung des Problems.

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@ ilam + touchdown99

 

Ihr könnt hier soviele Verordnungen oder Gesetze zitieren wie ihr wollt.Mir scheint es gibt hier einige

user die nicht begriffen haben,daß wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben.

Diese user schert es einen Teufel welche Spielregeln hier zu beachten sind.Schon gar nicht haben

sie von der Materie Luftscherheit einen blassen Schimmer von Ahnung.Es wird nur stumpf rum-

posaunt.Man sagt zu dieser Verhaltensweise auch es handelt sich um Beratungsresistenz.

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@ ilam + touchdown99

Ihr könnt hier soviele Verordnungen oder Gesetze zitieren wie ihr wollt.Mir scheint es gibt hier einige

user die nicht begriffen haben,daß wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben.

Diese user schert es einen Teufel welche Spielregeln hier zu beachten sind.Schon gar nicht haben

sie von der Materie Luftscherheit einen blassen Schimmer von Ahnung.Es wird nur stumpf rum-

posaunt.Man sagt zu dieser Verhaltensweise auch es handelt sich um Beratungsresistenz.

 

Da verstehe ich jetzt wieder nicht @tomausI was du gegen diese (sachlich geführte) Diskussion hier hast.

Klar gehts hier um Luftsicherheit im Zusammenhang mit den aktuellen Streiks des zuständigen Personals.

Die Frage war halt nunmehr, ob der Bund diese Aufgabe einfach von der eigenen BuPo auf Dritte übertragen durfte.

Um dann mal stumpf und beratungsresistent weiter rumzuposaunen:

Das deutsche Berufsbeamtentum gibt es in dieser Form m.W. sonstwo nicht und geht zurück auf den preussischen König Friedrich Wilhelm, welcher zwar seinerzeit eher mit der Postkutsche als mit dem Flieger unterwegs gewesen sein sollte, jedoch darauf bedacht war, dass das öffentliche Gemeinwesen durch sog. "Staatsdiener" (bin selbst so einer) stets funktionsfähig sein sollte. Das war doch garnicht mal so dumm und würde dem Staate BRD jetzt in dieser ach so prekären Lage auch weiterhelfen. Sollten tatsächlich nicht genügend ausgebildete beamtete Kollegen für die Secu an den Airports verfügbar sein, was ich bezweifele, so hilft dem armen BmI sein Kollege der BmV sicher mit ein parr Berufssoldaten aus und gutt iss. ;)

 

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Bzgl. der Zuständigkeiten habe ich nochmal im LuftSiG nachgelesen. Ich bin mir nicht sicher, ob das LuftSiG für jeden frei zugänglich ist und deshalb werde ich hier jetzt nicht direkt zitieren.

 

Auf jeden Fall trägt der §5 den Titel "Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden"

Darin steht halt, dass die Luftsicherheitsbehörde Passagiere, Gepäck etc. kontrollieren darf und eben auch, dass sie die Bereiche an denen die Kontrollen stattfinden, durch bewaffnete Polizeivollzugsbeamte (BPOL?) schützen darf.

Die Luftsicherheitsbehörde darf auch geeigneten Personen als Beliehene die Aufgaben zu Wahrnehmung der Kontrollen etc. übertragen.

 

Nur steht im ganzen §5 kein Wort darüber, dass die BPOL für diese Kontrollen zuständig ist und im Bedarfsfall Dritte "beleihen" darf, es sei denn man kann Bundespolizei synonym für Luftsicherheitsbehörde nennen. Kann ich mir aber eher nicht vorstellen.

 

Mein Tätigkeitsfeld der §8 ist für mich da schon verständlicher.

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